Rechtsprechung
| BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89 |
Jugendsekte I
Persönlichkeitsschutz, Religionsfreiheit
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Toleranzgebot - Qualifizierung von religiösen Bewegungen als Jugendsekten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Soziale Bindungen - Reichweite - Transzendentale Meditation
Verfahrensgang
- VG Köln, 21.02.1984 - 10 K 2269/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1985 - 5 A 1125/84
- BVerwG, 09.12.1986 - 7 B 91.86
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
- BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3269
- NVwZ 1990, 54 (Ls.)
Wird zitiert von ... (106) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Die persönliche Ehre, die als Bestandteil des allgemeinen Pe sönlichkeitsrechts verfassungsrechtlichen Schutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG genießt (BVerfGE 54, 148 (154)), umfaßt als komplexes Rechtsgut jedenfalls auch das Ansehen der Person in den Augen anderer ("äußere Ehre") bzw. einen diesem Ansehen entsprechenden sozialen Geltungsanspruch.Anders als im Fall des Unterschiebens nicht getaner Äußerungen (vgl. BVerfGE 54, 148 (155 f.)), in dem die allein dem Betroffenen selbst zustehende Entscheidung über das Ob und Wie seiner Persönlichkeitsdarstellung unterlaufen und verfälscht wird, kann eine Ehrverletzung nicht schon damit begründet werden, daß der selbst definierte Geltungsanspruch mißachtet oder verletzt worden sei.
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Aufgabenstellung einerseits zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen ver pflichtet ist (vgl. BVerfGE 40, 287 (293); 57, 1 (7 f.)) und wenn sie andererseits befugt und gehalten ist, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darzustellen bzw. zu vertreten (vgl. BVerfGE 20, 56 (99 f.); 44, 125 (147 f.); 63, 230 (242 f.)), dann kommt ihr damit auch die Befugnis zu, in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Kompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen sowie Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen.Dabei ist ferner das alle Staatsorgane bindende Willkürverbot von Bedeutung, aus dem abzuleiten ist, daß mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen (vgl. BVerfGE 57, 1 (8)) und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. BVerfGE 40, 287 (293)).
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Aufgabenstellung einerseits zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen ver pflichtet ist (vgl. BVerfGE 40, 287 (293); 57, 1 (7 f.)) und wenn sie andererseits befugt und gehalten ist, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darzustellen bzw. zu vertreten (vgl. BVerfGE 20, 56 (99 f.); 44, 125 (147 f.); 63, 230 (242 f.)), dann kommt ihr damit auch die Befugnis zu, in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Kompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen sowie Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen.Dabei ist ferner das alle Staatsorgane bindende Willkürverbot von Bedeutung, aus dem abzuleiten ist, daß mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen (vgl. BVerfGE 57, 1 (8)) und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. BVerfGE 40, 287 (293)).
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Es ist weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich, woraus sich im vorliegenden Fall die erforderliche Sachdienlichkeit der Zulassung ergeben könnte (vgl. BVerfGE 68, 360 (361)). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Wenn der nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG Berechtigte - wie von dem Grundrecht vorausgesetzt wird - soziale Beziehungen eingegangen ist und sich in ihnen entfaltet hat, in Kommunikation mit anderen getreten ist und durch sein Sein oder Verhalten auf andere einwirkt (vgl. BVerfGE 35, 202 (220); 65, 1 (44)), dann bemißt sich der konkrete Inhalt seines verfassungsrechtlich geschützten Geltungsanspruches im Einzelfall nach einem in gewissem Umfang verselbständigten sozialen Abbild, das dem Betroffenen ungeachtet etwa abweichender oder entgegenstehender eigener Vorstellungen und Absichten zugerechnet wird. - BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Aufgabenstellung einerseits zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen ver pflichtet ist (vgl. BVerfGE 40, 287 (293); 57, 1 (7 f.)) und wenn sie andererseits befugt und gehalten ist, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darzustellen bzw. zu vertreten (vgl. BVerfGE 20, 56 (99 f.); 44, 125 (147 f.); 63, 230 (242 f.)), dann kommt ihr damit auch die Befugnis zu, in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Kompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen sowie Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen. - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Wenn der nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG Berechtigte - wie von dem Grundrecht vorausgesetzt wird - soziale Beziehungen eingegangen ist und sich in ihnen entfaltet hat, in Kommunikation mit anderen getreten ist und durch sein Sein oder Verhalten auf andere einwirkt (vgl. BVerfGE 35, 202 (220); 65, 1 (44)), dann bemißt sich der konkrete Inhalt seines verfassungsrechtlich geschützten Geltungsanspruches im Einzelfall nach einem in gewissem Umfang verselbständigten sozialen Abbild, das dem Betroffenen ungeachtet etwa abweichender oder entgegenstehender eigener Vorstellungen und Absichten zugerechnet wird. - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Maßgeblich ist hier zunächst der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, demzufolge Eingriffe in die Freiheitssphäre des Bürgers nur dann und insoweit zulässig sind, als der Schutz öffentlicher Interessen sie erfordert (vgl. BVerfGE 76, 1 (50 f.)). - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Aufgabenstellung einerseits zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen ver pflichtet ist (vgl. BVerfGE 40, 287 (293); 57, 1 (7 f.)) und wenn sie andererseits befugt und gehalten ist, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darzustellen bzw. zu vertreten (vgl. BVerfGE 20, 56 (99 f.); 44, 125 (147 f.); 63, 230 (242 f.)), dann kommt ihr damit auch die Befugnis zu, in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Kompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen sowie Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen. - BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
- BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
- BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16
Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig
Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 - juris Rn. 7 und 15; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ;… Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14). - BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …
Vielmehr darf der Staat unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verfassung zum Schutz der Grundrechte anderer Bürger, also in Wahrnehmung einer ihm von den Grundrechten auferlegten Schutzpflicht, selbst vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte einschließlich des Grundrechts aus Art. 4 GG einschränken (vgl. BVerwGE 82, 76 (82 f.) [BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87]; BVerfG, NJW 1989, 3269 (3270) [BVerfG 15.08.1989 - 1 BvR 881/89]).Ferner ist zu bedenken, daß der Staat, wenn er sich selbst warnend über das Wirken bestimmter Religions- oder Weltanschauungsgemeisnchaften äußert, hierbei im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit unterliegt (BVerwGE 82, 76 (83 f.) [BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87]; BVerfG, NJW 1989, 3269 (3270 f.) [BVerfG 15.08.1989 - 1 BvR 881/89]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20
Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit …
Rn. 50 Vgl. BGH, Urteile vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 -, NJW 2013, 790 = juris, Rn. 30, und vom 2.7.2019 - VI ZR 494/17 -, NVwZ-RR 2020, 878 = juris, Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 15.8.1989 - 1 BvR 881/89 -, NJW 1989, 3269 = juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 23.5.1989 - 7 C 2.87 -, BVerwGE 82, 76 = juris, Rn. 58, und Beschluss vom 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rn. 14, m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 17.10.2017 - 4 B 786/17 -, ZUM-RD 2018, 190 = juris, Rn. 32 f., vom 18.5.2017 - 15 B 97/17 -, juris, Rn. 11 f., m. w. N., und vom 9.9.2013 - 5 B 417/13 -, DVBl. 2013, 1460 = juris, Rn. 8 f., m. w. N.
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status; …
Es schützt beispielsweise die persönliche Ehre (BVerfG, Beschl. v. 15.8.1989 - 1 BvR 881/89 -, juris Rn. 6), vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung (BVerfG, Beschl. v. 13.1.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, juris;… v. 26.2.1997 - 1 BvR 2172/96 -, BVerfGE 95, 220, juris Rn. 82;… v. 6.9.2016 - 2 BvR 890/16 -, JZ 2016, 1113, juris Rn. 34) und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (…BVerfG, Urt. v. 5.6.1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 35, 202, juris Rn. 44). - VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23
Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch …
Rn. 486 VG München, Beschluss vom 17. April 2023 - M 30 E 22.4913 -, juris Rn. 226 m.w.N.; siehe auch allgemein zum Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot bei amtlichen Äußerungen BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 -, juris Rn. 7, 15; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1989 -7 C 2.87 -, juris Rn. 58. - BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Bei der Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts für die Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - und gleichermaßen in die Religionsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 1989, 3269 ff) - von weichenstellender Bedeutung ist (vgl. BVerfG ZIP 2002, 2230 f m.w.N.), kommt es für die Einstufung als Tatsachenbehauptung wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr und unwahr erweisen lassen (BVerfGE 61, 1, 9; 85, 1, 14; BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - NJW 1999, 2736 f.).Abgesehen davon, daß im Streitfall auf seiten der Beklagten auch das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) - für das entsprechende Grundsätze gelten wie für die Meinungsfreiheit (BVerfG NVwZ 1994, 159; BayVGH NVwZ 1994, 787, 790; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 2669) - und auf seiten des Klägers auch der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (Art. 14 GG; vgl. § 824 BGB) betroffen ist, darf, wie der Revision zuzugeben ist, bei der Abwägung nicht unberücksichtigt bleiben, daß sich der Sektenbeauftragte der Beklagten im vorliegenden Zusammenhang in "amtlicher" Eigenschaft für eine öffentlich-rechtlich korporierte Religionsgemeinschaft in einem Bereich geäußert hat, in dem diese unbeschadet ihres allgemeinen Auftrags weitergehenden Bindungen im öffentlichen Meinungskampf unterworfen sein kann als der einzelne Bürger: Zwar gelten für die Kirche, soweit sie nicht ausnahmsweise hoheitliche Befugnisse wahrnimmt, also etwa im Rahmen der geistigen Auseinandersetzung mit anderen Religionen und sonstigen weltanschaulichen Fragen, nicht die dem Staat gesetzten Grenzen; sie ist also weder unmittelbar an die einzelnen Grundrechte gebunden, noch unterliegt sie im übrigen denselben Beschränkungen, die für den Staat gelten, wenn er beispielsweise Informationen über weltanschauliche Gruppierungen gibt (vgl. dazu BVerfG NJW 1989, 3269; BVerfG NJW 2002, 2626; BVerwGE 82, 76, 83 = NJW 1989, 2272; BayVGH NVwZ 1995, 793: weltanschauliche Neutralität und Zurückhaltung; Verhältnismäßigkeit; Sachlichkeit; Wahrhaftigkeit).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2022 - 5 A 2808/19
Klage eines Fußballfans gegen Twitter-Nachricht der Polizei erfolgreich
Rn. 54 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 -, juris, Rn. 21, vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, juris, Rn. 25, vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris, Rn. 46, vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 776/84 -, juris, Rn. 102, und vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - 3 C 49.96 -, juris, Rn. 21; Schoch, NVwZ 2011, 193, 195. - BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97
Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig
Vielmehr darf der Staat unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verfassung selbst vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte einschließlich des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG einschränken, wenn dies zum Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswerte notwendig ist (vgl. z.B. auch Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ; BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. August 1989 1 BvR 881/89 NJW 1989, 3269 ;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 8 Rn. 18). - LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch …
Abwägungsrelevant ist deshalb auch, ob das Werturteil bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht (BVerfG, Beschluss vom 15.08.1989 - 1 BvR 881/89). - VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 182/91
Warnung der Landesregierung vor Jugendsekten (Osho-Bewegung)
Dies gilt jedenfalls für den aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 folgenden sozialen Geltungsanspruch des Klägers (BVerwGE 82, 76/79; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 15.8.1989, NJW 1989, 3269), für das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) - zu beiden unten 7. - und insbesondere für das Grundrecht der weltanschaulichen und religiösen Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG).Einschränkungen des grundsätzlich vorbehaltlos gewährten Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG sind nur zulässig zum Schutze der Grundrechte anderer Bürger oder zum Schutze kollektiver Rechtsgüter mit Verfassungsrang (BVerwGE 82, 76/82; BVerwG, NJW 1991, 1770/1772; BVerwG…, Urteil vom 27.3.1992, aaO., S. 17 f. UA; BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.8.1989, NJW 1989, 3269/3270).
Sie unterliegen der Pflicht zur Sachlichkeit und Zurückhaltung (BVerwG…, Urteil vom 27.3.1992, aaO.; Urteil des Senats vom 29.8.1988, NVwZ 1989, 279/280; BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.8.1989, aaO., S. 3270).
Rn. 45 Der Tatbestand dieser öffentlichen Diskussion ist offenkundig; sie hat ihren Niederschlag unter anderem in zahlreichen - teilweise im Bericht Teil A zitierten - Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, in Parlaments- und Regierungsberichten (siehe dazu den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.5.1989 - BVerwGE 82, 76 - zugrundeliegenden Streit um verschiedene Äußerungen der Bundesregierung sowie die in der Einführung des Berichts - Seite 5 f. - genannten Berichte verschiedener Landesregierungen) wie auch in einer Reihe von Gerichtsentscheidungen gefunden (siehe neben den im Teil B des Berichts angesprochenen Entscheidungen weiterhin BVerwGE 82, 76; BVerwG, NJW 1991, 1770; BVerfG, NJW 1989, 3269 sowie Urteil des Senats vom 29.8.1988, NVwZ 1989, 279).
Insbesondere erlaubt die im Bericht gewählte Form der Darstellung die Aufnahme der Osho-Bewegung in den Bericht, ohne daß hinsichtlich jedes einzelnen der im Teil B genannten Gefahrenmomente eine Gefahr oder zumindest der Verdacht einer Gefahr der Osho-Bewegung zurechenbar sein müßte (so ausdrücklich auch BVerwGE 82, 76 (85 f.) und BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.8.1989, aaO., NJW 1989, 3269 f. zur Zulässigkeit einer solchen Darstellungsform, die keine exakte Zurechnung einzelner Warnungen zu bestimmten Jugendsekten zuläßt).
Auch insoweit unterliegt er freilich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.8.1989, aaO., S. 3269).
Denn der Begriff "Jugendsekte" hat jedenfalls mit dem vom Beklagten im Bericht verwendeten und in dessen Einführung (S. 6) im einzelnen erläuterten Inhalt keine ehrverletzende Bedeutung (im Ergebnis ebenso BVerwGE 82, 76/85; BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.8.1989, aaO., S. 3269; OVG Münster, Urteil vom 22.5.1990 - 5 A 1223/86 -).
Rn. 63 c) Soweit der Bericht Tatsachenbehauptungen über die Osho-Bewegung, insbesondere über ihren Gründer Osho-Rajneesh enthält, müssen diese Behauptungen zutreffend wiedergegeben werden (BVerfGE 57, 1/8; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.8.1989, aaO., S. 3270;… Beschl. d. Senats v. 4.10.1988, aaO., S. 189).
Rn. 78 7. Die Berufung des Klägers auf den Schutz seiner Ehre, die ihm als Verein in der Form des Schutzes vor Beeinträchtigung seines sozialen Achtungs- und Geltungsanspruchs zukommt (BVerwGE 82, 76/78; BVerfG, Kammerbeschluß v. 15.8.1989, aaO., S. 2269), vermag seiner Feststellungsklage gleichfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19
Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05
Scientology darf auch künftig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz …
- VG Berlin, 30.04.2026 - 6 L 229.26
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien darf Betreiber der …
- OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
- BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20
Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - 4 B 473/22
Begriff der Sicherheitslücke als Tatbestandsvoraussetzung für eine amtliche …
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte der Überprüfung von …
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96
Zeugen Jehovas I
- BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90
Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2024 - 9 S 20.23
Publizist gewinnt Rechtsstreit: Faeser darf Broder nicht als islamfeindlich …
- BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung
- BVerwG, 31.08.2022 - 6 A 9.20
Neonazi-Gruppe: "Nordadler" bleiben verboten
- EGMR, 06.11.2008 - 58911/00
Rechtssache L. e.V. u.a gegen DEUTSCHLAND
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21
Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 16 B 881/23
Bundesamt für Verfassungsschutz; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03
Einschränkungen der Befugnis von Gemeindeorganen, sich zu einem kassatorischen …
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05
Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2025 - 1 S 720/23
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Äußerung des Bürgermeisters im Amtsblatt …
- VG München, 17.12.2020 - M 30 K 18.5358
Unterlassung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
Umweltbundesamt durfte "Klimawandelskeptiker" benennen
- BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 49.96
Verfassungsrecht - Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz, Maßstab einer …
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - Kart 5/14
Verletzung von Unternehmenspersönlichkeitsrechten durch eine Pressemitteilung des …
- BGH, 20.07.2018 - V ZR 130/17
Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Urheber- oder …
- BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04
Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine staatliche Informationsschrift über …
- OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 16 U 193/21
Bezeichnung eines Autors als "Antisemit" als nicht rechtswidriger Eingriff in das …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 10 S 176/96
Amtliche Äußerungen einer Landesregierung zur Scientology-Organisation
- VG Stuttgart, 22.09.2022 - 1 K 3675/22
Vereinbarkeit einer amtlichen Äußerung des Beauftragten der Landesregierung …
- OVG Bremen, 10.09.2018 - 2 B 213/18
Unterbindung von Auskünften an Medien - allgemeines Persönlichkeitsrecht; …
- VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
Es besteht keine Unterlassungspflicht des Bundesverteidigungsministers Dritten, …
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2020 - 9 S 2797/19
Anwendbarkeit von GVG § 17a Abs 5 im Beschwerdeverfahren; Bedeutung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 16 B 830/23
Bundesamt für Verfassungsschutz; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; …
- VG Aachen, 10.01.2017 - 4 L 968/16
Unterlassung von Äußerungen; Hoheitsträger; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; …
- VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16
Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen
- OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
"Hassprediger" als zulässiges Werturteil
- VG Köln, 07.05.2026 - 13 K 1520/23
- VG Schleswig, 25.04.2023 - 9 A 31/23
Unterlassung der Stellungnahme einer Hochschule gegen Lehrbeauftragten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht; …
- VG Schleswig, 05.11.2013 - 8 B 50/13
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Unterlassung von Äußerungen des …
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 28.90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der …
- BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92
Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 22.90
- VG Minden, 06.09.2024 - 12 L 588/24
Fördergeld-Affäre: Keine Aussagegenehmigung für frühere Staatssekretärin
- VG Gelsenkirchen, 08.01.2021 - 14 L 1537/20
Ausnahme; Fahrer; Fahrzeugführer; Niqab; Verhüllungsverbot; Verhüllung; …
- VG Düsseldorf, 14.02.1997 - 1 K 9318/96
Aufnahme der "Jungen Freiheit" in einen Verfassungsschutzbericht
- VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02
Benennung eines Untersuchungsausschusses mit Namen einer Person; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05
Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen für Angehörige der …
- VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179
Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95
Verfassungsmäßigkeit der Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik
- VGH Bayern, 29.09.2005 - 7 B 03.1369
Kritische Aussagen des Sektenbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen Kirche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2004 - 5 A 637/02
Allgemeine Grenzen staatlicher Informationspolitik ; Rechtmäßigkeit der …
- VG Karlsruhe, 27.08.2020 - 2 K 3203/20
Rechtsweg gegen Presseverlautbarungen der Polizei
- VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil
- OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93
Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften; …
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - L 11 KR 2870/16
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - Anspruch auf Unterlassung und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2016 - L 23 SO 347/15
Antragsbefugnis - Klagebefugnis - Unterlassungsklage - Unterlassungsanspruch - …
- BVerfG, 15.03.1996 - 1 BvR 570/96
Keine einstweilige Anordnung gegen eine Antwort der Bundesregierung auf eine …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
Öffentliche Appelle der Regierung zur Umsetzung normativ vorgegebener Sachziele; …
- SG München, 14.08.2026 - S 59 KR 167/26
Negativ-Empfehlung durch den Medizinischen Dienst ... im IGeL-Monitor gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1995 - 5 B 71/94
- OVG Niedersachsen, 12.02.1991 - 9 L 246/89
Veröffentlichung personenbezogener Daten; Personenvereinigung; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2023 - 14 S 319/23
Anspruch der Landesregierung auf Unterlassung einer Äußerung
- VG Köln, 23.06.2022 - 13 K 1562/19
Passagen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, in denen der …
- VG Karlsruhe, 21.10.2019 - 7 K 6944/19
Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Äußerung über ein angebliches …
- OVG Berlin, 25.09.2003 - 5 B 26.00
Benachteiligung einer Glaubensgemeinschaft durch Veröffentlichung in einer …
- BVerwG, 19.01.2000 - 3 B 100.99
Diskriminierende Äußerungen von seiten der staatlichen Exekutive - …
- VGH Bayern, 13.10.1994 - 4 CE 93.2586
- VG München, 08.12.2016 - M 10 K 14.4106
Zur Bezeichnung von Personen als "rechtsextremistisch" in amtlichen Äußerungen …
- VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 1966/02
Im Rathaus darf heftig gestritten werden
- VG München, 06.06.2025 - M 7 E 25.2903
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters (im …
- VGH Bayern, 13.11.2020 - 11 CE 20.1956
Unterlassung bzw. Widerruf amtlicher Äußerungen zur Anerkennung von …
- VG Saarlouis, 13.01.2023 - 3 K 60/22
Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Bürgers und der …
- VG Berlin, 27.02.2009 - 27 L 41.09
Bezirksamt darf vorerst nicht vor Scientology warnen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1996 - 5 B 993/95
Einstweilige Anordnung; Kritische Äußerungen des Bundesministers für Arbeit und …
- OVG Berlin, 07.07.1997 - 8 B 91.93
Einstellung eines Verfahrens infolge der Erledigung in der Hauptsache; …
- VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Unterlassung von Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten
- VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters …
- VG München, 23.05.2019 - M 30 K 17.1230
Unterlassungsklage eines Kulturvereins gegen die Zuordnung zur Ülkücü-Bewegung …
- VG Berlin, 09.12.1999 - 27 A 34.98
Verbreitung einer Informationsschrift mit religösem Inhalt und Kritik an …
- VG München, 05.12.2017 - M 10 E 17.2979
Erfolgreicher Eilrechtsantrag auf Unterlassung einer Äußerung seitens eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1996 - 5 B 168/94
Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis; Antrag; Untersagung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2026 - 5 E 196/24
Abweisung der Beschwerde wegen rechtmäßiger Alehnung des PKH-Antrags; Kein …
- BVerwG, 15.12.1989 - 1 B 173.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Potsdam, 08.06.2018 - 6 L 1097/17
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
- VG Schwerin, 20.07.2016 - 7 A 2004/12
Unterlassungsanspruch wegen Auskunft der Ärztekammer zur "Germanischen Neuen …
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 10 S 3490/95
Erwähnung der Bewegung der Transzendentalen Meditation im Sektenbericht der …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1992 - 3 M 26/92
Einstweiliger Rechtsschutz; Äußerungen; Pressesprecher; Aufsichtsbehörede; …
- VG Düsseldorf, 20.12.2005 - 2 K 4174/04
Richtiger Klagegegner bei einer Klage wegen Ehrverletzung gegen die Äußerung …
- OVG Sachsen, 02.05.2001 - 2 BS 346/00
- VG Berlin, 04.11.1994 - 27 A 258.94
Untersagung der Verbreitung einer Schrift; Verletzung des eigenen …
- VG Magdeburg, 07.02.2012 - 9 B 2/12
Äußerungsrecht von Mitgliedern der Landesregierung zum Verhältnis einer …
- VG Würzburg, 16.08.1990 - W 3 K 89.304
Errichtung und Betrieb einer "Privaten Volksschule (Grundschule) im Universellen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 3021/92
- VG Hamburg, 07.01.2005 - 13 K 5861/03
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Vertretenmüssen, Abschiebungshindernis, …
- VG Berlin, 24.03.1995 - 27 A 320.94
Rückforderung bzw. Einziehung bereits verbreiteter Broschüren; Unterbindung der …
- VG Köln, 14.07.1997 - 10 L 379/97
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