Rechtsprechung
BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit bei Äußerung über vermeintliche Kollusion einer Geschäftsführung - gesteigertes Recht zur Meinungsäußerung bei gesellschaftsinterner Auseinandersetzung
- Wolters Kluwer
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Schranke - Meinungsfreiheit - Rechtliches Gehör - Verfassungsbeschwerde - Fusionsvertrag - Kollusion - Geschäftsführer - Schmähkritik
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 186; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 22.12.1994 - 3 HKO 3129/94
- OLG München, 24.07.1995 - 30 U 117/95
- BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 411
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 61, 1 ff.; 85, 1 ff.; 90, 241 ff.; 99, 185 ff.).Aus diesem Grund umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185 ).
Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 99, 185 ).
Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 99, 185 ).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 61, 1 ff.; 85, 1 ff.; 90, 241 ff.; 99, 185 ff.).Wenn allerdings eine Äußerung derart substanzarm ist, dass sich ihr die Behauptung wenigstens einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt, tritt ein möglicher tatsächlicher Gehalt gegenüber der Wertung zurück (vgl. BVerfGE 61, 1 ).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 61, 1 ff.; 85, 1 ff.; 90, 241 ff.; 99, 185 ff.).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 61, 1 ff.; 85, 1 ff.; 90, 241 ff.; 99, 185 ff.). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Diese Grundgesetzbestimmung bietet keinen Schutz dagegen, dass ein angebotener Beweis aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts nicht erhoben wird (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ; 69, 141 ). - BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
Auszug aus BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Diese Grundgesetzbestimmung bietet keinen Schutz dagegen, dass ein angebotener Beweis aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts nicht erhoben wird (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ; 69, 141 ). - BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70
Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner …
Auszug aus BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95
Tragfähig ist insbesondere seine Überlegung, dass die Beklagten ein gesteigertes Recht zur Meinungsäußerung im Rahmen ihrer Gesellschafterstellung haben (vgl. hierzu auch BGH, MDR 1972, S. 227).
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Die Beurteilung der Vertragsbestimmung erfordert - anders als die Deutung einfacher, auch in der Alltagssprache gängiger Rechtsbegriffe - eine rechtliche Bewertung (…vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - aaO und - VI ZR 255/80 - aaO;… vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - aaO S. 1121 f.;… vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - aaO …und vom 27. April 1999 - VI ZR 174/97 - aaO; siehe auch BVerfG, NJW 2000, 199, 200; BVerfG, NJW-RR 2001, 411 f.; BVerfG, NJW 2003, 1109 f.;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 824, Rdn. 21 f. m.w.N.). - OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II
Ebenso ist von einer Meinungsäußerung auszugehen, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber dem Wertungscharakter in den Hintergrund tritt (BGH NJW 1992, 1439, 1440; BGH NJW-RR 2001, 411). - LG Köln, 15.03.2017 - 28 O 324/16
Studenten dürfen Professor als "rechtsradikal" bezeichnen
Denn wenn sich einer Äußerung die Behauptung einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie bloß ein pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (BVerfG, NJW-RR 2001, 411;… BGH, a. a. O.).
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
Wenn sich einer Äußerung die Behauptung einer konkret greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie ein bloß pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (vgl. BVerfGE 61, 1, 9 f.; BVerfGK 3, 337, 344; BVerfG, NJW-RR 2001, 411). - OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07
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Ebenso ist von einer Meinungsäußerung auszugehen, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber dem Wertungscharakter in den Hintergrund tritt (BGH NJW 1992, 1439, 1440; BGH NJW-RR 2001, 411). - LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15 Bei einer derartig substanzarmen Äußerung kann deshalb auch im Rahmen der Abwägung dem Wahrheitsgehalt möglicher tatsächlicher Elemente keine Bedeutung zukommen (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 411).
- LG Köln, 08.05.2013 - 28 O 452/12
Zulässigkeit von kritisierenden Onlinebewertungen
Denn wenn sich einer Äußerung die Behauptung einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie bloß ein pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (BVerfG, NJW-RR 2001, 411;… BGH, a. a. O.). - OLG Köln, 11.07.2006 - 15 U 30/06
Erforderlichkeit eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen einer …
Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95 -, NJW-RR 2001, 411 f.; Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, NJW 1999, 1322 ff., 1323).Außerhalb des Schutzbereichs von Artikel 5 Abs. 1 GG liegen nur bewusst unwahre Tatsachen, und zwar nur solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht (BVerfG, a. a. O., NJW-RR 2001, 411; NJW 1999, 1324).
Die Beurteilung, ob es sich bei der Missbilligung des E. Q.es um eine Tatsachenbehauptung oder um eine unter den Schutz des Artikel 5 Abs. 1 GG fallende Meinungsäußerung handelt, hat sich daher auf den in dem Antrag wiedergegebenen Satz zu beschränken (vgl.: BVerfG a. a. O., NJW-RR 2001, 411 a. E., 412).
- LG Düsseldorf, 19.04.2016 - 6 O 226/15
Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo …
Damit ist eine Interpretation von § 185 StGB unzulässig, die den Begriff der Beleidigung so weit ausdehnt, dass er die Erfordernisse des Ehr- oder Institutionsschutzes überschreitet oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr lässt (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95). - LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
Auch bei substanzarmen Tatsachenbehauptungen kann die Wertung im Vordergrund stehen (BVerfGE 61, 1, 9 f = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW-RR 2001, 411). - LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
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- LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
- KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren …
- LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
- OLG Köln, 12.04.2011 - 15 U 181/10
Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen; …
- LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht …
- LG Frankfurt/Main, 05.06.2007 - 3 O 692/06
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und Verletzung des …
- LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
Voraussetzungen des presserechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
- LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und …
- LG Köln, 21.12.2016 - 28 O 203/16
Bezeichnung eines Vorsitzenden eines Salafistenvereins als "Hassprediger"
- LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
Haftung eines Blog-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen Dritter
- LG Köln, 19.01.2011 - 28 O 810/10
Verfügungsanspruch auf Untersagung einer potenziell wettbewerbschädigenden …
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 3 O 154/08
Verein will Homosexuelle "heilen" / Umpolerclub im Visier