Rechtsprechung
| OLG München, 25.09.1987 - 14 U 845/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 162 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Treu und Glauben; Bedingungseintritt; Verhinderung; Wollensbedingung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 58
- NJW-RR 1991, 1280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 10.01.1903 - V 340/02
Treu und Glauben im Verkehr. ; Vertragsstrafe.
Auszug aus OLG München, 25.09.1987 - 14 U 845/86
Hierauf stellt auch das RG in RGZ 53, 257 (260) ab.
- OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
Bindung an außergerichtlichen Vergleich - treuwidrige Vereitelung des …
Die Beklagte verweist zwar zu Recht darauf, dass es zumindest fraglich ist, ob § 162 BGB auf sog. Wollensbedingungen anwendbar ist, weil in diesen Fallgruppen grundsätzlich noch keine Rechtsbindung gewollt ist (vgl. BGH ZIP 1996, 1901, 1903f; OLG Oldenburg NJW-RR 90, 273, 274 m.w.N.; OLG München NJW-RR 88, 58 mit Anm. von Ring in JuS 1991, S. 634 f.). - OLG Frankfurt, 17.03.2021 - 22 U 274/20
Planungsvertrag mit Klausel über anschließende Durchführung der Leistung
In Ausnahmefällen ist ein Rekurs auf § 242 BGB nicht ausgeschlossen (OLG München, Urteil vom 25. September 1987, 14 U 845/86, juris). - OLG Frankfurt, 08.03.2021 - 22 U 274/20
Kein Auftrag, kein Nachlass!
In Ausnahmefällen ist ein Rekurs auf § 242 BGB nicht ausgeschlossen (OLG München, Urteil vom 25. September 1987, 14 U 845/86).
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Rechtsprechung
| KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zimmermann-notar-rostock.de
Abschluss eines Wohnungskaufvertrages durch Verhandlungsgehilfen: arglistige Täuschung führt zur Rückabwicklung
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Darlehens ; Rückauflassung einer Eigentumswohnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.03.1988 - 14 O 236/87
- KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 399
- NJW-RR 1991, 1280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76
Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines …
Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, daß der Täuschende vom Erklärungsempfänger mit der Führung von Vertragsverhandlungen beauftragt war und sie für diesen geführt hat (…vgl. BGH, a.a.O., BGH, WM 1963, 250, 351; NJW 1978, 2144; NJW 1983, 448 f.; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59;… Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 123 Rdn. 57;… Kramer in Münchner Kommentar zum BGB, § 123 Rdn. 19;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 123 Anm. 2 f.; Schubert, AcP 168, 471 ff. [481]).In einem solchen Falle hängt die Wirksamkeit der Anfechtung nicht davon ab, daß der Verhandlungsgehilfe als Vertrauensperson des Anfechtungsgegners aufgetreten ist (vgl. BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59 f.;… Krüger-Nieland, a.a.O., Rdn. 58).
In einer jüngeren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Verhandlungsgehilfen abgegrenzt vom Makler, der - im entschiedenen Falle - einem Finanzierungsinstitut "Kreditsuchende vermittelt" hat (BGH, NJW 1978, 2144, 2145).
Im übrigen läßt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zurechenbarkeit des Handelns einer in die Vertragsanbahnung eingeschalteten Person auch damit begründen, daß die Interessenlage und die Billigkeit es erfordern (vgl. BGH, LM Nr. 29 zu § 123 BGB; BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034).
- BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84
Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, daß der Täuschende vom Erklärungsempfänger mit der Führung von Vertragsverhandlungen beauftragt war und sie für diesen geführt hat (…vgl. BGH, a.a.O., BGH, WM 1963, 250, 351; NJW 1978, 2144; NJW 1983, 448 f.; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59;… Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 123 Rdn. 57;… Kramer in Münchner Kommentar zum BGB, § 123 Rdn. 19;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 123 Anm. 2 f.; Schubert, AcP 168, 471 ff. [481]).In einem solchen Falle hängt die Wirksamkeit der Anfechtung nicht davon ab, daß der Verhandlungsgehilfe als Vertrauensperson des Anfechtungsgegners aufgetreten ist (vgl. BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59 f.;… Krüger-Nieland, a.a.O., Rdn. 58).
Im übrigen läßt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zurechenbarkeit des Handelns einer in die Vertragsanbahnung eingeschalteten Person auch damit begründen, daß die Interessenlage und die Billigkeit es erfordern (vgl. BGH, LM Nr. 29 zu § 123 BGB; BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034).
- BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
Abbruch einer Flugpauschalreise
Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, daß der Täuschende vom Erklärungsempfänger mit der Führung von Vertragsverhandlungen beauftragt war und sie für diesen geführt hat (…vgl. BGH, a.a.O., BGH, WM 1963, 250, 351; NJW 1978, 2144; NJW 1983, 448 f.; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59;… Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 123 Rdn. 57;… Kramer in Münchner Kommentar zum BGB, § 123 Rdn. 19;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 123 Anm. 2 f.; Schubert, AcP 168, 471 ff. [481]).Dieser hatte die nötigen Informationen von der Firma A. (früher B. und I.) erhalten, die unstreitig ihrerseits das Informationsmaterial von dem Beklagten bekommen hatte (vgl. BGH, NJW 1983, 448).
- BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62
Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
Dem hat der Bundesgerichtshof in einem Falle zugestimmt, in dem bei den Verhandlungen zwischen dem Makler und dem getäuschten Kaufinteressenten nur über die wichtigsten Merkmale der zum Verkauf angebotenen Grundstücke sowie über die Zahlungsweise und über die Höhe der Provision gesprochen worden war (BGH, WM 1964, 853).
- LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16
Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers …
Von einem Dritten kann insbesondere bei solchen Personen nicht gesprochen werden, deren Verhalten dem Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehungen zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zugerechnet werden muss (BGH NJW 1996, 1051; BGH NJW 1990, 1661, 1662; KG NJW-RR 1990, 399; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 418, 419 LG Ellwangen…, Urteil vom 19.10.2016, 3 O 55/16, Rn. 45 nach juris). - LG Berlin, 18.11.2005 - 36 O 173/04 Insbesondere entstanden dem Kläger und seiner Ehefrau durch die Zwischenschaltung der ... GbR keine Kosten, was bereits dafür spricht, dass diese Erfüllungsgehilfin der Beklagten war, da bei Immobiliengeschäften ansonsten regelmäßig der Käufer diese Last trägt (vgl. KG NJW-RR 1990, 399, 400 [KG Berlin 07.03.1989 - 7 U 3387/88] ).
Eine solche Untätigkeit gegenüber den Käufern führt nicht dazu, dass sich die Beklagte ihrer Verantwortung entziehen kann und ihre Haftung ausgeschlossen wird ( KG NJW-RR 1990, 399, 400 [KG Berlin 07.03.1989 - 7 U 3387/88] ).
- OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/98
Zurechnung des Verhalten eines Vermittlers nach § 278 BGB
Es reicht aus, dass der Zeuge über die Vertriebsbeauftragte der Beklagten und weitere Untervermittler in den Vertrieb eingeschaltet war und sämtliche Vertragsverhandlungen geführt hat (vgl. BGH NJW 62, 1907; 78, 2144; 82, 2493; 91, 2556 u. 95, 2550; BGH WM 80, 1452 u. 86, 1032; KG NJW-RR 90, 399). - KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95
Rückabwicklung eines Kaufvertrages ; Anspruch auf Schadensersatz
Denn es kann den Beklagten nicht zugute kommen, daß sie die Vertragsverhandlungen anderen überlassen und sich selbst dabei im Hintergrund halten (vgl. KG NJW-RR 1990, 399, 400 m.w.N.). - LG Duisburg, 07.08.2002 - 4 O 149/02
Rückabwicklung als Schadensersatz wegen Falschberatung über Rentablität einer …
Nach der Rechtsprechung des BGH läßt sich die Zurechenbarkeit des Handelns einer in die Vertragsanbahnung eingeschalteten Person auch damit begründen, dass die Interessenlage und die Billigkeit es erfordern (BGH WM 1986, 1032, 1034; OLG L WM 2000, 127, 128; KG NJW-RR 1990, 399 f.).
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Rechtsprechung
| OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit einer vermeidbaren Herkunftstäuschung; Wettbewerbswidrigkeit einer Verpackungsaufmachung für Fruchtjoghurt; Täuschungen über die Herkunft eines Erzeugnisses durch die Verpackungsaufmachung; Begriff des unlauteren Verhaltens im Sinne des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 06.07.1988 - 1 HKO 18655/86
- OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88
- OLG München, 22.02.1990 - 29 U 5016/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1001
- NJW-RR 1991, 1280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88
Auch können nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 1984 - 177/83 - (WRP 1985, 141 ff) nationale Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb als Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 30 EWG -Vertrag angesehen werden, es sei denn, das Vorliegen "zwingender Erfordernisse" im Sinne der "Cassis"-Rechtsprechung (GRUR Int. 1979, 468 ff) des Gerichtshofs schlösse diese Qualifizierung aus. - BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
Ein Champagner unter den Mineralwässern
Auszug aus OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88
Aus der Entscheidung des BGH "Ein Champagner unter den Mineralwässern" (GRUR 1988, 453) kann nicht abgeleitet werden, daß auch bei der im Streitfall gegebenen Konstellation die Sittenwidrigkeit des Verhaltens der Beklagten und ihrer Lieferfirma entfällt. - BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
Original-Maraschino
Auszug aus OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88
Da der Verkehr sich eher an den Übereinstimmungen als an den abweichenden Merkmalen orientiert, sind für den entscheidenden Gesamteindruck auch eher die Übereinstimmungen als die Unterschiede maßgebend (BGH GRUR 1982, 111, 113 - Original-Maraschino).
- EuGH, 06.11.1984 - 177/83
Kohl / Ringelhan
Auszug aus OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88
Auch können nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 1984 - 177/83 - (WRP 1985, 141 ff) nationale Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb als Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 30 EWG -Vertrag angesehen werden, es sei denn, das Vorliegen "zwingender Erfordernisse" im Sinne der "Cassis"-Rechtsprechung (…GRUR Int. 1979, 468 ff) des Gerichtshofs schlösse diese Qualifizierung aus. - BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61
coffeinfrei
Auszug aus OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88
Da für Kennzeichnungsmittel insoweit dieselben Grundsätze gelten, die in ständiger Rechtsprechung für eine nicht unter Sonderrechtsschutz stehende Gestaltung der Ware selbst entwickelt worden sind (BGH GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei; OLG Köln, GRUR 1983, 456 - Spülmittelflasche), und dementsprechend anerkannt ist, daß Kennzeichnungen, wie beispielsweise die bildliche und farbliche Gestaltung von Warenverpackungen, ihrer Natur nach bestimmt und geeignet sind, als Hinweis auf die Herkunft und damit auch auf die Güte der Ware zu dienen (…BGH a.a.O.), kommt der konkreten Produktausstattung der ...-Verpackung der Klägerin auch Herkunftshinweisfunktion zu. - OLG Köln, 16.03.1983 - 6 U 237/82
Auszug aus OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88
Da für Kennzeichnungsmittel insoweit dieselben Grundsätze gelten, die in ständiger Rechtsprechung für eine nicht unter Sonderrechtsschutz stehende Gestaltung der Ware selbst entwickelt worden sind (BGH GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei; OLG Köln, GRUR 1983, 456 - Spülmittelflasche), und dementsprechend anerkannt ist, daß Kennzeichnungen, wie beispielsweise die bildliche und farbliche Gestaltung von Warenverpackungen, ihrer Natur nach bestimmt und geeignet sind, als Hinweis auf die Herkunft und damit auch auf die Güte der Ware zu dienen (…BGH a.a.O.), kommt der konkreten Produktausstattung der ...-Verpackung der Klägerin auch Herkunftshinweisfunktion zu.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.06.1991 - 19 W 14/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 188 (Ls.)
- NJW-RR 1991, 1280
- FamRZ 1991, 1212 (Ls.)
- VersR 1992, 338
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 15.09.1998 - 3 W 42/98 Dies haben das Bundesverfassungsgericht und die Obergerichte wiederholt ausgesprochen (vgl. allgemein z.B.: BVerfG, NJW 1987, 1619 f. (1620); OLG Köln, NJW-RR 1987, 1152; OLG Köln, NJW-RR 1991, 1280; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., §§ 8-18 Vorb.
Enthält der Beschluss keine Begründung, muss das Gericht diese zumindest im Nichtabhilfeverfahren nachholen (vgl. z.B.: OLG Köln, NJW-RR 1991, 1280).
- OLG Köln, 22.10.2008 - 2 W 100/08
Zurückverweisung bei unzureichend begründeter Ratenzahlungsanordnung unter …
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, müssen Beschlüsse jedenfalls dann begründet werden, wenn sie einem Rechtsmittel unterliegen und eine Partei beschweren (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 1152; OLG Köln [19. Zivilsenat] NJW-RR 1991, 1280; OLG Köln [4. Zivilsenat], OLGR 2007, 570; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 389; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329, Rdn. 24 mit zahlr. - LAG Nürnberg, 24.09.1992 - 6 Ta 108/92
Anhörung des Schuldners vor einer ihm nachteiligen Entscheidung; Einwand der …
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