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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.03.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2033
BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 2, § 18; BGB § 242
    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 16 Abs. 2, § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 12
  • NJW-RR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Die gesetzliche Regelung kann aber durch die Teilungserklärung abbedungen werden (BayObLGZ 1992, 79/84).

    In der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).

  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Der Eigentümerbeschluß, einen Wohnungseigentümer unter Hinweis auf § 18 WEG abzumahnen, ist im Beschlußanfechtungsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Abmahnung materiell berechtigt war (Aufgabe von BayObLGZ 1985, 171/177).«.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (BayObLGZ 1985, 171/177), der Eigentümerbeschluß über die Abmahnung sei vom Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch auf seine materielle Richtigkeit zu überprüfen, nicht fest.

  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314;… Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3;… Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).

    Bei den übrigen Wohnungseigentümern bemißt sich das Interesse am Ausscheiden des Betroffenen nach dem Gewicht der ihm vorgeworfenen Pflichtverletzungen (BayObLG WuM 1990, 95;… Henkes/Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 19).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    c) Der Gesamtgeschäftswert von 55.000 DM hält sich auch entgegen der Auffassung des Antragstellers, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Antragstellers (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314;… Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3;… Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).
  • OLG Köln, 23.08.1989 - 16 Wx 79/89

    Erklärung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung für ungültig durch …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Die Wiederholungsversammlung ist nach der ersten Versammlung wie diese einzuberufen (OLG Köln NJW-RR 1990, 26 ).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Der vom Landgericht angenommene Geschäftswert hinsichtlich der Anfechtung der Jahresabrechnung (50.000 DM) mit knapp 20 % des Gesamtvolumens der Jahresabrechnung entspricht der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1979, 312/315).
  • KG, 24.08.1967 - 1 W 1140/67
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit …

  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines …

    Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist dieser Abmahnungsbeschluss wie jeder andere Beschluss der Wohnungseigentümer anfechtbar (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; AG Hannover, ZMR 2006, 402; LG München I, ZWE 2010, 411, 413;… Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 18 Rn. 24;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7;… Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 18 Rn. 14; Abramenko, ZMR 2012, 73, 77).

    Überwiegend wird mit dieser Formulierung aber keine Einschränkung des Gegenstands der formellen Prüfung, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass auch bei einer Klage gegen den Abmahnungsbeschluss keine Richtigkeitsprüfung stattfindet (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; LG Hannover, ZMR 2006, 723;… BeckOK WEG/Hogenschurz [1.2.2019], § 18 Rn. 22;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7;… jurisPK-BGB/Geiben, 8. Aufl., § 18 WEG Rn. 25;… Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 18 Rn. 13 a.E.).

  • LG München I, 22.09.2008 - 1 S 6883/08

    Wohnungseigentum: Abmahnbeschluss zur Vorbereitung eines Entziehungsverfahrens; …

    20(2) Ein solcher Abmahnbeschluss ist allerdings nicht daraufhin zu überprüfen, ob die hierin erhobenen Vorwürfe richtig sind (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13;… Jennißen/Heinemann, WEG, § 18 Rz. 24; für die Parallelproblematik einer Abmahnung im Mietrecht auch BGH NJW 2008, 1303).

    (3) Der Abmahnbeschluss ist im Anfechtungsverfahren alleine auf seine formelle Richtigkeit hin zu überprüfen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Schließlich muss das Fehlverhalten, wegen dem abgemahnt wird, nach Art und Schwere zumindest generell geeignet sein, als Grundlage für eine Entziehung gemäß § 18 WEG dienen zu können (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Es geht lediglich darum, die Eigentümer vor Überraschungen zu schützen und ihnen die Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13;… Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 11;… Jennißen/Elzer, WEG, § 23 Rz. 51).

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42;… MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung …

    Das bleibt allein dem Entziehungsverfahren vorbehalten (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; LG München I DWE 2008, 140, 141).
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines …

    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen sowohl das Landgericht als auch bereits das Amtsgericht davon aus, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem - wie hier - gem. § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.03.1999, 2 Z BR 20/99, NJW-RR 1999, 887; Beschl. v. 15.02.1995, 2 Z BR 1/95, NJW-RR 1996, 12 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03

    Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des …

    Vielmehr entspricht diese Auffassung der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WE 1996, 115, 116 = NJW-RR 1996, 12, 13 = WuM 1995, 500, 501 = DWE 1995, 106, 107; Bärmann-Pick-Merle § 18 Rz 42 am Ende;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rz 378).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

    Der Unzulässigkeit des Feststellungsantrags steht auch nicht entgegen, dass der Senat (NJW-RR 1996, 12 ff.) bei einer durch Beschluss der Wohnungseigentümer ausgesprochenen Abmahnung eine Beschlussanfechtung mit eingeschränkter Überprüfung durch das Wohnungseigentumsgericht zugelassen hat.
  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des von …

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; BayObLG NJW-RR 1996, 12;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 18 Rdnr. 42;… Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 18, Rdnr. 2;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 18 Rdnr. 14;… Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl. § 18 Rdnr. 17), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht.
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Wiederholungsversammlung nach der ersten Versammlung wie diese einzuberufen ist (BayObLG WuM 1995, 500 f.).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung …

    Wenn ein Eigentümerbeschluß gemäß § 18 Abs. 3 WEG gefaßt wird, kann dieser, wenn er wie hier angefochten ist, nur daraufhin überprüft werden, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, ferner welchen Inhalt er hat (OLG Hamm OLGZ 1990, 57/58, 60 f.), nicht jedoch darauf, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (BayOLG NJW-RR 1996, 12/13 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 38/99

    Anfechtung einer Eigentümerversammlung wegen mangelhafter Einladung

  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97

    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer - …

  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 S 82/08

    Anfechtung eines Beschlusses einer außerordentlichen …

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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95   

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https://dejure.org/1995,2060
BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95 (https://dejure.org/1995,2060)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.1995 - 2Z BR 12/95 (https://dejure.org/1995,2060)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 1995 - 2Z BR 12/95 (https://dejure.org/1995,2060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5

  • rechtsportal.de

    WEG § 5 Abs. 2
    Einziger Zugang zu gemeinschaftlichem Eigentum als Sondereigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziger Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bildenden Räumlichkeiten ist Gemeinschaftseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 12
  • DNotZ 1995, 631
  • Rpfleger 1995, 409
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    a) Grundsätzlich müssen Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, gemeinschaftliches Eigentum sein (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLGZ 1986, 26/28).

    Auch muß von vornherein ausgeschlossen sein, daß der gemeinschaftliche Gebrauch an diesem Raum und an dem Zugang dazu durch eigenmächtige Verfügungen des Eigentümers der Wohnung Nr. 2 über sein Sondereigentum (§ 13 Abs. 1 WEG ) beeinträchtigt wird (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLG DNotZ 1992, 490/492).

  • BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    Dagegen können solche Räumlichkeiten dann im Sondereigentum stehen, wenn der gemeinschaftliche Raum seiner Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient (BayObLGZ 1991, 165/169; BayObLG DNotZ 1992, 490/492;… Demharter GBO 21. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 18;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 18).

    Auch muß von vornherein ausgeschlossen sein, daß der gemeinschaftliche Gebrauch an diesem Raum und an dem Zugang dazu durch eigenmächtige Verfügungen des Eigentümers der Wohnung Nr. 2 über sein Sondereigentum (§ 13 Abs. 1 WEG ) beeinträchtigt wird (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLG DNotZ 1992, 490/492).

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    Dagegen können solche Räumlichkeiten dann im Sondereigentum stehen, wenn der gemeinschaftliche Raum seiner Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient (BayObLGZ 1991, 165/169; BayObLG DNotZ 1992, 490/492;… Demharter GBO 21. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 18;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 18).
  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
    a) Grundsätzlich müssen Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, gemeinschaftliches Eigentum sein (BGH Rpfleger 1991, 454 ; BayObLGZ 1986, 26/28).
  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen …

    Dient ein solcher Raum nämlich dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer i. S. des § 13 Abs. 2 WEG, so muss von vornherein ausgeschlossen sein, dass der Zugang dorthin durch eigenmächtiges Verhalten eines Wohnungseigentümers unterbunden wird (BayObLG NJW-RR 1996, 12).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 145/97

    Sondereigentumsfähigkeit von Kellerräumen

    Grundsätzlich müssen dabei auch die Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ermöglichen, wie Fahrstühle, Treppenaufgänge und dergleichen, ebenfalls im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (vgl. BGHZ 78, 225, 227 = DNotZ 1981, 565 , BGH NJW 1991, 2909 = DNotZ 1992, 224 BayObLG MittBayNot 1995, 204, 206 = DNotZ 1995, 631 ).

    Sie können hingegen im Sondereigentum stehen, wenn der gemeinschaftliche Raum seiner Beschaffenheit nach - was etwa bei einem Dachboden der Fall ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1992, 331 = DNotZ 1992, 490; BayObLG MittBayNot 1995, 204 = DNotZ 1995, 631 ) nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient.

    Dazu zählen auch ein Geräteraum (BayObLG MittBayNot 1995, 204 = DNotZ 1995, 631 ), oder Räume, in deren Bereich sich die zentralen Zähl-, Schalt-, Sicherungs- oder Beschickungseinrichtungen der gemeinschaftlichen Wasser-, Wärme- und Energieversorgungsanlagen des Gebäudes befinden (BGH NJW 1991, 2909 = DNotZ 1992, 224).

  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 161/97

    Eintragung eines Teileigentums ins Grundbuch, wenn Versorgungsanschlüsse und …

    Grundsätzlich müssen dabei auch die Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ermöglichen, wie Fahrstühle, Treppenaufgänge und dergleichen, ebenfalls im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (vgl. BGHZ 78, 225, 227; BGH NJW 1991, 2909; BayObLG, MittBayNot 1995, 204, 206).

    Dazu zählen auch ein Geräteraum (BayObLG MittBayNot 1995, 204) oder Räume, in deren Bereich sich die zentralen Zähl-, Schalt- Sicherungs- oder Beschickungseinrichtungen der gemeinschaftlichen Wasser-, Wärme- und Energieversorgungsanlagen des Gebäudes befinden (BGH NJW 1991, 2909).

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94

    Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats müssen Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum eröffnen (Treppenhäuser, Dielen, Flure), grundsätzlich ebenfalls zwingend gemeinschaftliches Eigentum sein; denn diese Räume gehören, wie das Landgericht zutreffend darlegt, damit ihrerseits zu den Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (§ 5 Abs. 2 WEG ) und ihnen einen ungestörten Gebrauch der gemeinschaftlichen Räume ermöglichen sollen (vgl. BGH NJW 1991, 2909 für den Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage und zu den zentralen Versorgungseinrichtungen des Hauses; BayObLGZ 1986, 26 für den Zugang zum Heizungsraum; BayObLG DNotZ 1992, 490 gleichfalls für den Zugang zum Heizungsraum; Senatsbeschluß vom 16.3.1995 2Z BR 12/95 für den Zugang zum "Geräteraum"; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1986, 374 f.; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 365).
  • OLG Hamm, 27.02.2001 - 15 W 17/01

    Sondereigentum an Garage - Zugang zu unbebauter Grundstücksfläche

    Dementsprechend wird auch in der Praxis der Oberlandesgerichte § 5 Abs. 2 WEG nur in Bezug auf solche Räume angewandt, die den Zugang zu mehreren Eigentumswohnungen oder zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden (BayObLGZ 1986, 26; NJW-RR 1995, 908; NJW-RR 1996, 12; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 365; OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 387; OLG Saarbrücken ZMR 1999, 431 = MittRhNotK 1998, 361;… Senat DNotZ 1987, 225 = Rpfleger 1986, 374 sowie zuletzt Beschluß vom 31.05.1999 - 15 W 141/99 - ebenso in der Literatur: Bärmann/ Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 5 Rdnr. 33;… Staudinger/Rapp, BGB, 12. Bearbeitung, § 5 WEG, Rdnr. 33;… von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, AT V Rdnr. 70 f.;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3, Rdnr. 18;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdnr. 2826).
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