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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 07.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2071
BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - X ZR 197/97 (https://dejure.org/2000,2071)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 6

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werklohnforderung - Aufrechenbare Schadensersatzansprüche - Rechtzeitigkeit der Herstellung des Werkes - Vertragstrafenabrede - Abwälzung auf den Schädiger - Adäquanzprinzip - Schadenszurechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339; VOB/B § 6 Nr. 6
    Schadensersatzanspruch des Unternehmers gegen den Subunternehmer wegen Vertragsstrafe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Weitergabe einer Vertragsstrafe an Subunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Generalunternehmer hohe Vertragsstrafe an Subunternehmer weitergeben? (IBR 2000, 265)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1718 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 684
  • NZBau 2000, 195
  • BauR 2000, 1050
  • ZfBR 2000, 259
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter …

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97
    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlaß des Berufungsurteils entschieden hat (Urt. v. 18.12.1997 - VII ZR 342/96, NJW 1998, 1493, 1494), kann ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werks an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.
  • OLG Dresden, 07.11.1996 - 7 U 1318/96

    Anspruch eines Bauunternehmers gegen seinen Subunternehmer auf Ersatz einer mit …

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97
    a) Zur aufrechnungsweisen Geltendmachung der von der Beklagten gegenüber der B. AG geschuldeten Vertragsstrafe in Höhe von 60.000,-- DM hat das Berufungsgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 1997, 83) ausgeführt, eine Vertragsstrafenabrede zwischen den Parteien ohne vertretbare Obergrenze wäre unwirksam gewesen.
  • OLG Köln, 17.12.2015 - 7 U 54/15

    Schadensersatzansprüche eines Fußballbundesligavereins gegen einen Zuschauer …

    Danach kann ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, seinen Subunternehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht (vgl. BGH, VII ZR 342/96, Urteil vom 18.12.1997; X ZR 197/97, Urteil vom 25.01.2000).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private …

    Ferner kann eine Vertragsstrafe grundsätzlich weitergegeben werden, wenn sie durch die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Pflicht des in Anspruch Genommenen verursacht worden ist (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 25.01.2000, Az.: X ZR 197/97, zit. n. juris Rn. 8 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2011 - 22 U 186/10

    Werklohnansprüche für die Lieferung und Montage eines Deichtores; Aufrechnung mit …

    Rn. 53 Nach zutreffender ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu vgl. BGH, NJW 1998, 1493, 1494; BGH, NZBau 2000, 195; zustimmend: OLG Jena, NJW-RR 2002, 1178; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 7.
  • OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von …

    a) Zwar ist grundsätzlich anerkannt - wie es auch das Landgericht zutreffend in seiner Entscheidung festgestellt hat - dass ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, diese von seinem Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B als Mindestschaden ersetzt verlangen kann, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten beruht (BGH, NJW-RR 2000, 684; NJW 1998, 1493; NJW 1975, 1701).
  • LG Krefeld, 08.10.2010 - 12 O 19/10

    Anspruch eines Subunternehmers gegen den Generalunternehmer auf Zahlung …

    Rn. 25 aa) Hat ein General- oder Hauptunternehmer an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Fertigstellung zu zahlen, so kann er nach der - allerdings umstrittenen - Rechtsprechung des BGH seinen Nachunternehmer nach § 6 Abs. 6 VOB/B in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten beruht (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96 [z.B. BauR 1998, 330 ff.]; BGH, Urteil vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 [z.B. BauR 2000, 1050 ff.];… Ingenstau/Korbion-Döring, a.a.O., Rn. 37 zu § 6 Abs. 6 VOB/B und Rn. 7 zu § 11 Abs. 2 VOB/B, jeweils m.w.N.).
  • KG, 08.04.2002 - 8 U 8/01

    Kosten der Schädlingsbekämpfung nur als laufende Betriebskosten umlagefähig

    Es kann dahin gestellt bleiben/ob die Beklagte gegen die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz aus cic wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei Vertragsabschluss hat (vgl. insoweit BGH in NJW 2000, 1718), denn gemäß § 5 des Mietvertrages ist sowohl die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes als auch die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
  • VK Bund, 26.02.2003 - VK 1-07/03

    Einführung eines durchgängigen Controlling

    Nach anderer Auffassung dient die Vorschrift ausschließlich dem Schutz der Vergabestelle, indem sie die Entstehung eines späteren Schadens bei der Vergabestelle verhindern soll (vgl. bejahend OLG Celle, Beschluss vom 30. April 1999, NZBau 2000, 195, Thüringer OLG…, Beschluss vom 22. Dezember 1999, NZBau 2000, 349, 352, Daub/Eberstein-Kulartz, Kommentar zur VOL/A, 5. Auflage 2000, § 25 Rn. 41, verneinend BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00, davon abweichend BayObLG, Beschluss vom 3. Juli 2002, VergbeR 2002, 637, 640, das die Frage des Drittschutzes jedoch offen lassen konnte;… zum Überblick über den Sach- und Streitstand siehe auch Müller-Wrede/Noch, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, 1. Auflage 2001, § 25 Rn. 135 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.01.1999 - 21 U 3045/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2942
OLG Dresden, 07.01.1999 - 21 U 3045/98 (https://dejure.org/1999,2942)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.01.1999 - 21 U 3045/98 (https://dejure.org/1999,2942)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 21 U 3045/98 (https://dejure.org/1999,2942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AVBWasserV § 22; ; AVBWasserV § 12 Abs. 1; ; BGB § 151; ; BGB § 133; ; BGB § 138 Abs. 2; ; VZOG § 8 Abs. 1 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 151
    Zustandekommen eines Vertrages über die Lieferung von Trinkwasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wasserversorgungsvertrag; Versorgungsvertrag; Daseinsvorsorge; Vertragsschluss; Angebot; Annahme; Auslegung; Konkludent; Stillschweigend

  • ibr-online

    Sachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 684 (Ls.)
  • NZM 2000, 158
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 05.11.1993 - 4 U 75/93

    Belieferung durch Versorgungsunternehmen als Angebot auf Abschluß eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.1999 - 21 U 3045/98
    c) Typischerweise richtet sich ein Angebot des Versorgungsunternehmens an den Grundstückseigentümer (Morell, AVBWasserV, 6. Lieferung, E § 2 Abs. 2 Abs. 2, Seite 11;… Ludwig/Odenthal, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, Band 2, § 2 AVBWasserV Rdn. 5; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 436).

    Bei Berücksichtigung schliesslich der Umstände, dass die Wasserversorgung der Beklagten nicht zugute gekommen ist und die begünstigten Betriebe auch nicht in einem Miet- oder Pachtverhältnis zur Beklagten stehen (vgl. hierzu z.B. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 436), kann in der Realofferte der Klägerin kein Angebot an die Beklagte zum Abschluss eines Wasserversorgungsvertrages gesehen werden.

  • KG, 07.11.2007 - 11 U 16/07

    Wohnungseigentumsanlage: Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für …

    Darüber hinaus liegt in der Bereitstellung von Leistungen (Frischwasser) im Leitungsnetz durch ein Versorgungsunternehmen, hier die Klägerin, auch deshalb eine Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages, die sich typischerweise an den bzw. die Grundstückseigentümer, mithin die Mitglieder der WEG, richtet, weil nur diesen ein Anspruch auf Anschluss an die Versorgung zusteht und Wasserversorgungsunternehmen ihre Versorgungsaufgabe durch Abschluss des Wasserversorgungsvertrages mit diesem Personenkreis erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2003 - VIII ZR 279/02 -, NJW 2003, 3131 m.w.N.; BGH, Urteil vom 06. April 2005 - VIII ZR 260/04 -, NJW-RR 2005, 960; Kammergericht, Urteil vom 8. Februar 2007 - 22 U 79/06 - Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. November 1993 - 4 U 75/93 - 13, NJW-RR 1994, 436; OLG Dresden, Urteil vom 5. April 2001 - 9 U 3037/00 -, Grundeigentum 2001, 851; OLG Dresden, Urteil vom 7. Januar 1999 - 21 U 3045/98 -, VIZ 2000, 500 = NJW-RR 2000, 684; Morell, AVBWasserV, E § 1, Anm. d), S. 4 - 5) und E § 2 Abs. 2, Anm. a), S. 14).

    Durch den Bezug und Verbrauch des Wassers über den Hausanschluss haben die Beklagten diese Vertragsangebote der Klägerin - entsprechend § 151 Satz 1 BGB - konkludent angenommen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. November 1993 - 4 U 75/93 - 13, NJW-RR 1994, 436; OLG Dresden, Urteil vom 7. Januar 1999 - 21 U 3045/98 -, VIZ 2000, 500 = NJW-RR 2000, 684; Kammergericht, Urteil vom 8. Februar 2007 - 22 U 79/06 - Kammergericht, Urteil vom 29. September 2006 - 7 U 251/05-; Landgericht Berlin, Urteil vom 28. Januar 2004 - 48 S 97/03 -, Grundeigentum 2004, 1298;… Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl. 2007, Einf v § 145 BGB, Rd. 26 - 27).

  • OLG Dresden, 05.11.2003 - 6 U 567/03

    Begründung eines Wasserversorgungsvertrags für die Versorgung mit Trinkwasser …

    Maßgeblich sind aber die Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 07.01.1999, Az.: 21 U 3045/98 , VIZ 2000, 500).

    Für die vorliegende Fallgestaltung ergibt sich auch nichts anderes aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 07.01.1999 (Az.: 21 U 3054/98, VIZ 2000, 500); dort wurde kein Wasser für das eigene Grundstück (keine eigene Abnahmestelle, nur Zähler) abgenommen.

  • AG Brandenburg, 12.04.2010 - 34 C 119/09
    Durch diesen Rechtsgrundsatz, der in § 2 StromGVV lediglich wiederholt ist, wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der öffentlichen leitungsgebundenen Versorgung die angebotenen Leistungen vielfach ohne ausdrücklich schriftlich oder mündlichen Vertragsschluss in Anspruch genommen werden; dabei soll ein vertragsloser Zustand bei Stromlieferungen vermieden, nicht aber dem Versorgungsunternehmen ein weiterer Vertragspartner verschafft werden (BGH, NZM 2004, Seiten 425 f.; OLG Hamm, ZIP 1983, Seite 329; OLG Brandenburg, OLG-NL 2000, Seite 170 = RdE 2000, Seiten 72 f.; OLG Brandenburg, OLG-NL 2001, Seite 88 = RdE 2002, Seiten 20 f. ; OLG Karlsruhe, RdE 1984, Seiten 25 ff.; OLG Dresden, NZM 2000, Seite 158; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, Seiten 436 f.; OLG Düsseldorf, RdE 1993, Seiten 240 ff.), so dass hier zwischen den Prozessparteien unstreitig eine vertragliche Grundlage besteht, gleichgültig ob nun auf schriftliche, mündliche oder schlüssige/konkludente Weise zustande gekommen.
  • LG Frankfurt/Oder, 16.07.2004 - 2 O 714/03

    Einleitung von Niederschlagswasser in ein von einer städtischen GmbH übernommenes …

    Das Angebot des Ver- oder Entsorgers auf Erbringung der Leistungen richtet sich typischerweise an den Grundstückseigentümer ­ hier die Beklagte -, weil nur diesem ein Anspruch auf Anschluss an die Versorgung zusteht und die Unternehmen ihre Aufgabe durch Abschluss des Wasserversorgungsvertrages mit diesem Personenkreis erfüllen (LG Bonn, Beschluss vom 24.5.2000, 5 S 172/99; OLG Saarbrücken aaO; OLG Dresden, VIZ 2000, 500; dasselbe GE 2001, 851, 852; Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke aaO, § 2 AVBWasserV Rdnr.
  • KG, 05.01.2004 - 12 U 85/02

    Wasserversorgung nach Grundstücksteilung: Auslegung eines Versorgungsvertrages …

    Es ist also darauf abzustellen, wie die in Betracht kommenden Adressaten das Verhalten des Erklärenden nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durften; entscheidend ist im Ergebnis nicht der empirische Wille des Erklärenden, sondern der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert seines Verhaltens (BGHZ 36, 33; OLG Dresden, NZM 2000, 158, 159).
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