Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1522
OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00 (https://dejure.org/2000,1522)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.2000 - 2 W 155/00 (https://dejure.org/2000,1522)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 2000 - 2 W 155/00 (https://dejure.org/2000,1522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 191
  • NZI 2000, 529
  • NZI 2001, 15
  • Rpfleger 2001, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (23)

  • OLG Köln, 16.10.2000 - 2 W 189/00

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen im Insolvenzverfahren - Zuständigkeit des …

    Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Entscheidung über einen Antrag nach § 850 g ZPO - und nicht wie das Insolvenzgericht meint, gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO - ist nach § 764 Abs. 2 ZPO an die zugrunde liegende Vollstreckungsmaßnahme, also an die Pfändung von Arbeitseinkommen gemäß § 829 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit den §§ 850 ff. ZPO geknüpft (Senat, ZInsO 2000, 499 [501] für § 850 f ZPO).

    Vielmehr handelt es sich bei der Entscheidung darüber, inwieweit ein Vermögensgegenstand zur Insolvenzmasse einzuziehen ist, um eine Entscheidung im Insolvenzverfahren, die - auch wegen der Sachnähe - von dem Insolvenzgericht zu treffen ist (Senat, ZInsO 2000, 499 [501]; LG Dortmund, NZI 2000, 182 [183]; LG München I ZInsO 2000, 410 LS; LG Offenburg, NZI 2000, 277 [278]; AG Göttingen, NZI 2000, 493 [494]; Grote, ZIP 2000, 490 [491]; Hintzen, Rpfleger 2000, 312 [315]; Mäusezahl, ZInsO 2000, 193 [194]; Steder, ZIP 1999, 1874 [1880 f.]; Ott/Zimmermann, ZInsO 2000, 421 [428] jeweils zu § 850 f; vgl. auch LG Wuppertal, NZI 2000, 327 [328]; AG Memmingen, ZInsO 2000, 240 LS; AG München, ZInsO 2000, 407; AG Solingen, InVo 2000, 205; Helwich, NZI 2000, 460 [463] jeweils zu dem Antrag eines Gläubigers nach § 850 c Abs. 4 ZPO); vgl. auch FK-Ahrens, InsO, 2. Auflage 1999, § 287 Rdnr. 52 ff.; Stephan, ZInsO 2000, 376 [381]; Vallender, InVo 1999, 334 [339] jeweils für §§ 850 ff. ZPO; a.A.: AG Duisburg, NZI 2000, 385 [385 f.] für den Streit über die Pfändbarkeit eines Gegenstandes).

    Vielmehr ist die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statthaft (vgl. Senat, ZInsO 2000, 499 [501], für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag gemäß § 850 f ZPO; zustimmend Grote, ZInsO 2000, 490).

    Über diese entscheidet - wenn der Rechtspfleger ihr nicht gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 RPflG abhelfen sollte - der Richter des Insolvenzgerichts abschließend (Senat, ZInsO 2000, 499 [501]; LG München I, ZInsO 2000, 410 LS; LG Offenburg, NZI 2000, 277; AG Duisburg, NZI 2000, 493 [494];… FK-Schmerbach, a.a.O., § 6 Rdnr. 44 ff.; a.A.: Stephan, ZInsO 2000, 376 [381]; Grote, ZInsO 2000, 490 [491], der es im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung für wünschenswert erachtet, eine weiteren Beschwerdemöglichkeit über eine analoge Anwendung des § 793 ZPO zuzulassen.

    Dies ist auf die weitere Beschwerde nachzuholen (vgl. Senat, ZInsO 2000, 499 [501]; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 298; Dahlmeyer/Eickmann, RPflG, 1996, § 11 Rdnr. 240).

    Dieser Schutz des Existenzminimums spricht für eine entsprechende Anwendung der §§ 850 ff. ZPO auch im Insolvenzverfahren (Senat, ZInsO 2000, 499 [501]; Grote, ZInsO 2000, 490; vgl. auch Hintzen, Rpfleger 2000, 312 [314];… Kothe in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 781 [805 ff.]; Steder, ZIP 1999, 1874 [1880]; a.A.: Möhlen, Rpfleger 2000, 4 [6]).

    Die Feststellung, daß das Landgericht seine Zuständigkeit verkannt hat, ist gleichbedeutend mit der Bejahung einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 GKG (vgl. Senat, JurBüro 2000, 48 [49]; Senat, ZInsO 2000, 499 [501]; Senat, Beschluß vom 10. Mai 1995, 2 W 79/95; Senat, Beschluß vom 15. März 1996, 2 W 41/96; Senat, Beschluß vom 31. August 1998, 2 W 102/98).

  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Dass gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über den Umfang des Insolvenzbeschlags gemäß § 36 InsO kein Rechtsmittel gegeben sei, also nur eine abschließende Entscheidung des Richters nach § 11 Abs. 2 RPflG stattzufinden habe, entsprach zudem bis zur zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2004 (…aaO) der nahezu einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt a.M. NZI 2000, 531, 533; OLG Köln ZInsO 2000, 499, 501; OLG Köln ZInsO 2000, 603 f; BayObLG ZInsO 2001, 799; OLG Hamburg ZInsO 2001, 807; OLG Stuttgart NZI 2002, 52, 53;… HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 6 Rn. 10;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 6 Rn. 64).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2001 - 8 W 483/01

    Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Arbeit bei der Berechnung des pfändbaren …

    Zum gleichen Ergebnis kommt das OLG Frankfurt / Main (NJW-RR 2001, 189 = NZI 2000, 531 = InVo 2000, 424) mit der Erwägung, dass die weitere sofortige Beschwerde zur Klärung des Instanzenzugs zuzulassen sei (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 2001, 191 = NZI 2000, 529 = InVo 2000, 420 = ZInsO 2000, 499).

    Der Senat teilt - unter Bezugnahme auf die dortigen Begründungen - die Rechtsansicht des OLG Köln (NZI 2000, 590 = InVo 2000, 422 = ZIP 2000, 2074; NJW-RR 2001, 191 = NZI 2000, 529 = InVo 2000, 420 = ZInsO 2000, 499), OLG Frankfurt / Main (NJW-RR 2001, 189 = NZI 2000, 531 = InVo 2000, 424) und OLG Hamburg (NZI 2001, 320), dass die Entscheidung über die Höhe des dem Schuldner zu belassenden Arbeitseinkommens dem Rechtspfleger des Insolvenzgerichts zusteht, aber mangels ausdrücklicher Zulassung eine sofortige Beschwerde (§ 6 InsO) nicht eröffnet ist; als zulässiger Rechtsbehelf steht nur die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG zur Verfügung mit der Folge, dass der Richter des Insolvenzgerichts abschließend in eigener Zuständigkeit über die Einwendungen des Schuldners und des Treuhänders gegen den Rechtspflegerbeschluss zu entscheiden hat.

    Zwar sind die Vorinstanzen im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass der pfändbare Teil des gemäss § 36 InsO zur Insolvenzmasse gehörenden Arbeitseinkommens durch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts unter entsprechender Anwendung der §§ 850 ff. ZPO einschließlich § 850f ZPO vom Insolvenzgericht abgeändert werden kann und muss (vgl. OLG Köln, NZI 2000, 590 = InVo 2000, 422 = ZIP 2000, 2074; NJW-RR 2001, 191 = NZI 2000, 529 = InVo 2000, 420 = ZInsO 2000, 499; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2001, 189 = NZI 2000, 531 = InVo 2000, 424).

  • OLG Celle, 28.05.2001 - 2 W 65/01

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über Antrag auf Heraufsetzung eines …

    Im Hinblick auf das Fehlen einer Auseinandersetzung der Vorinstanzen mit der Frage, ob Beschlüsse über die Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenzen im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, weist der Senat jedoch vorsorglich darauf hin, dass nach Auffassung mehrerer anderer Oberlandesgerichte gegen derartige Entscheidungen ein Rechtsmittel nach § 6 Abs. 1 InsO - entgegen der hier zumindest inzident vom Landgericht vertretenen Auffassung - nicht statthaft ist, weil eine ausdrückliche Anordnung der sofortigen Beschwerde i. S. d. § 6 Abs. 1 InsO fehlt (s. hierzu OLG Frankfurt/M., ZInsO 2000, 614 = NZI 2000, 531 = DZWIR 2000, 32; OLG Hamburg, Beschl. v. 4. Januar 2001 - 6 W 69/00 - OLG Köln, ZInsO 2000, 499, dazu Grote, ZInsO 2000, 490 f.; OLG Köln, ZInsO 2000, 603 = ZIP 2000, 274 = NZI 2000, 590).

    In sachlicher Hinsicht weist der Senat allerdings vorsorglich darauf hin, dass entprechend den Ausführungen des OLG Köln (ZInsO 2000, 499; ZInsO 2000, 603) auch im Insolvenzverfahren die Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts, die dem Schuldner ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen sollen, zu beachten sind.

  • BayObLG, 26.07.2001 - 4Z BR 3/01

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters im vereinfachten …

    und vom 16.10.2000 (NZI 2000, 529 und 590) ausgelöst haben: Rechtsmittelführer war dort jeweils der Schuldner.

    Anders als in dem von dem OLG Köln am 18.2.2000 (NZI 2000, 529) entschiedenen Fall hat im vorliegenden Verfahren das Landgericht den Rechtsbehelf jedoch sachlich geprüft und als ein in Insolvenzsachen grundsätzlich zuständiges Fachgericht in der Sache selbst entschieden, so dass auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sich vorliegend nicht die Frage stellt, ob eine verfassungskonforme Auslegung des § 7 Abs. 1 InsO eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gebietet, wenn der rechtsfehlerhafte Standpunkt der Vorinstanz jede richterliche Sachprüfung von vornherein verhindert hat.

  • OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00

    Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse: Heraufsetzung des …

    Die Rechtsfragen zum Problem der Anwendung des § 850 f ZPO im Rahmen des eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie zum Rechtszug bei entsprechenden Beschlüssen, zu denen bislang - soweit ersichtlich - nur eine obergerichtliche Entscheidung ergangen ist (Beschluß des OLG Köln vom 18. August 2000, 2 W 155/2000), haben für das Insolvenzverfahren grundsätzliche Bedeutung.
  • OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme …

    Soweit über die Versagung der Zustimmung durch den Rechtspfleger entschieden worden ist, unterliegt diese Entscheidung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Notwendigkeit einer Überprüfungsmöglichkeit von Entscheidungen der Rechtspfleger durch den Richter (FGPrax 2000, 103) - zumindest der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 1, Abs. 2 RPflG (…vgl. MK/Nowak, a.a.O., § 9 InsVV Rdnr. 14;… Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage 1994, 4 85 Rdnr. 22b für die vorläufige Vergütung des Konkursverwalters;… vgl. auch: HK/Kirchhof, a.a.O., § 6 Rdnr. 9; Senat, ZInsO 2000, 499 [501] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag gemäß § 850 f ZPO; Senat, NZI 2001, 529 [531] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag nach § 850 g ZPO; a.A.: AG Göttingen, ZInsO 2001, 903), über die der Richter des Insolvenzgerichts abschließend zu befinden hat.
  • LG Wuppertal, 10.11.2000 - 6 T 818/00

    Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens im Insolvenzverfahren; …

    Daraus folgt indessen entgegen der Ansicht des OLG Köln ( ZInsO 2000, 499, 501) [OLG Köln 18.08.2000 - 2 W 155/00] , nicht, daß gegen die Entscheidung des Rechtspflegers nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften kein Rechtsmittel gegeben ist, so daß nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 RpflG der Amtsrichter abschließend zu entscheiden hätte.

    Eine abschließende Entscheidung des Insolvenzrichters, wie sie das OLG Köln annimmt, würde in der Praxis zu einer Flut von Einzelentscheidungen führen und es ausschließen, daß sich eine einheitliche Rechtsprechung bilden könnte (so Grote, ZInsO 2000, 490, 491) [OLG Köln 18.08.2000 - 2 W 155/00] .

  • LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04

    Pfändungsschutz für Weihnachtsgeld im Restschuldbefreiungsverfahren

    Jedoch hat die Kammer mit Beschluss vom 18.05.2001 - 5 T 468/00 - für "Altfälle" entschieden, dass die sofortige Beschwerde analog § 793 ZPO zulässig ist (a.A. OLG Köln ZinsO 2000, 499, das nur die Rechtspflegererinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG für zulässig hält).
  • OLG Hamburg, 04.01.2001 - 6 W 69/00

    Instanzenzug gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Göttingen, 23.11.2000 - 74 IK 49/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

  • LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01

    Umdeutung einer Beschwerde in eine Erinnerung; Rechtsnatur der Entscheidung über …

  • LG Stuttgart, 27.08.2018 - 19 T 51/18

    Nicht statthafte sofortige Beschwerde gegen Rechtspflegerentscheidung

  • AG Hamburg, 13.08.2001 - 68b IK 1/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

  • LG Rostock, 28.06.2001 - 2 T 164/01

    Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht ohne Antrag auf Verweisung; …

  • AG Regensburg, 22.11.2001 - 2 IK 42/01

    Begründung der befristeten Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 des Rechtspflegergesetzes …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht