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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 15.05.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2498
BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00 (https://dejure.org/2001,2498)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.2001 - 1Z BR 131/00 (https://dejure.org/2001,2498)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 1Z BR 131/00 (https://dejure.org/2001,2498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Interessenskonflikt des Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Testamentsvollstrecker; Erheblicher Interessengegensatz; Konkreter Einzelfall; Erblasser

Verfahrensgang

  • AG Forchheim - VI 626/99
  • LG Bamberg - 3 T 126/00
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 77
  • FamRZ 2002, 272
  • Rpfleger 2001, 593
  • BayObLGZ 2001, 167
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet; …

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00
    Gegen die Entlassung eines Testamentsvollstreckers durch das Landgericht findet gemäß § 81 Abs. 2, §§ 27, 29 Abs. 2 FGG die sofortige weitere Beschwerde statt; nichts anderes kann gelten, wenn das Landgericht die Entlassung nicht selbst anordnet, sondern das Nachlassgericht zur Entlassung anweist (vgl. BayObLGZ 1985, 298/301).

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298, 302; BayObLGZ 1997, 1, 12).

    Erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers können einen wichtigen Grund zur Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298, 302, 304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1, 26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen des Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt.

    Ob ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers vorliegt, kann nur im jeweiligen Einzelfall und nach Abwägung aller Umstände dieses Falles entschieden werden (vgl. auch Leitsatz zu der vom Landgericht zugrunde gelegten Entscheidung des Senats vom 13.8.1985, BayObLGZ 1985, 298).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298, 302; BayObLGZ 1997, 1, 12).

    Erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers können einen wichtigen Grund zur Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298, 302, 304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1, 26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen des Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt.

    An eine Entlassung wegen berechtigten Misstrauens ist zudem ein strenger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1997, 1, 26).

  • OLG Köln, 08.10.1986 - 2 Wx 57/86

    Testamentsvollstreckung; Testamentsvollstrecker; Nachlaßgericht; Entlassung des …

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00
    Darüber hinaus steht dem Beteiligten zu 2 die Möglichkeit offen, gegen die von ihm als fehlerhaft gerügte Auslegung des Testaments durch die Beteiligte zu 1 im Zivilprozess gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. RGZ 73, 26/28; BGHZ 25, 275/283; OLG Köln OLGZ 1987, 280/282 f.;… Staudinger/Reimann BGB § 2203 Rn. 27, § 2205 Rn. 13;… Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Vor § 2197 Rn. 18, § 2203 Rn. 5, § 2216 Rn. 2;… MünchKomm/Brandner BGB 3. Aufl. § 2203 Rn. 7, § 2205 Rn. 13).
  • RG, 03.02.1910 - IV 166/09

    Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00
    Darüber hinaus steht dem Beteiligten zu 2 die Möglichkeit offen, gegen die von ihm als fehlerhaft gerügte Auslegung des Testaments durch die Beteiligte zu 1 im Zivilprozess gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. RGZ 73, 26/28; BGHZ 25, 275/283; OLG Köln OLGZ 1987, 280/282 f.;… Staudinger/Reimann BGB § 2203 Rn. 27, § 2205 Rn. 13;… Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Vor § 2197 Rn. 18, § 2203 Rn. 5, § 2216 Rn. 2;… MünchKomm/Brandner BGB 3. Aufl. § 2203 Rn. 7, § 2205 Rn. 13).
  • OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08

    Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses …

    Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.).
  • OLG München, 28.01.2020 - 31 Wx 439/17

    Vermögensverzeichnis im Fall der Nacherbschaft

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Nacherbentestamentsvollstrecker einerseits und den anderen Nacherben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170; FamRZ 2004, 740).
  • OLG München, 13.10.2026 - 33 Wx 312/25

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unrechtmäßiger Entnahmen aus dem …

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLG, Beschluss vom 13.08.1985, BReg 1Z 10/85, BayObLGZ 1985, 298; BayObLG, Beschluss vom 11.07.2001, 1Z BR 131/00, BayObLGZ 2001, 167; BayObLG, Beschluss vom 28.07.2003, 1Z BR 140/02, FamRZ 2004, 740).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten …

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170).
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Ermessensentscheidung des Tatrichters; …

    1 Z 10/85">BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170).

    Vielmehr können erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einen wichtigen Grund zu Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302/304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1/26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen der Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt (Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 1Z BR 140/02 -,NJW-RR 2004, 366-368 - zitiert nach juris: Rdnr. 37; BayObLGZ 2001, 167/170).

  • OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19

    Antragsrecht des Miterben auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170 FamRZ 2004, 740).
  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des …

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170).
  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    1a Z 18/89">1990, 177/181; 1997, 1/12; 2001, 167/170).

    Vielmehr können erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einen wichtigen Grund zu Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302/304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1/26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen der Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt (BayObLGZ 2001, 167/170).

  • OLG München, 25.05.2023 - 33 Wx 36/23

    Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers durch Vereinnahmung von …

    1 Z 10/85">BayObLGZ 1985, 298; BayObLG, Beschluss vom 11.07.2001, 1Z BR 131/00, BayObLGZ 2001, 167; BayObLG, Beschluss vom 28.07.2003, 1Z BR 140/02, FamRZ 2004, 740; Krätzschel in: Krätzschel/Döbereiner/Krätzschel, Nachlassrecht, 12. Aufl. 2022, § 19 Rn. 81 ff.).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170).
  • BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04

    Testamentsvollstreckung bei Nachlassspaltung aufgrund Auslandsgrundstücks - …

  • BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03

    Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers - …

  • BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04

    Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber Nacherben bei Veräußerung eines …

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.05.2001 - 10 WF 958/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7764
OLG Nürnberg, 15.05.2001 - 10 WF 958/01 (https://dejure.org/2001,7764)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.05.2001 - 10 WF 958/01 (https://dejure.org/2001,7764)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 10 WF 958/01 (https://dejure.org/2001,7764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KostO § 94 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 94 Abs. 3 S. 2 § 2
    Kostenentscheidung des Gerichts - Gerichtskosten - Kosten des Sachverständigen bei Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    FGG-Verfahren; Kostenentscheidung; Gerichtskosten; Sachverständigenkosten; Auslagenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.05.2001 - 10 WF 958/01
    Dies folgt aus dem Grundsatz, daß im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Kostenentscheidung regelmäßig ausgeschlossen ist, weil die Frage, ob und in welcher Höhe Gerichtskosten zu erheben sind und wer sie zu tragen hat, in der Kostenordnung unmittelbar geregelt und im Einzelfall vom Kostenbeamten zu prüfen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 37; OLG Nürnberg 7 WF 2122/97 und 7 WF 309/98).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 8 WF 97/08

    Gerichtskosten in FGG-Familiensachen: Richterliche Ermessensausübung und …

    Die Familienrichterin stützt sich zur Begründung ihrer Auffassung, dass § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO nur die gerichtlichen Gebühren erfasse, nicht aber die Auslagen nach § 137 KostO und dass die Vorschrift einer erweiterten Anwendung nicht zugänglich sei, auf die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 15. Mai 2001, Az. 10 WF 958/01, veröffentlicht in FPR 2001, 396 = OLGR Nürnberg 2001, 370 = NJW-RR 2002, 77.
  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112;… OLG Hamm aaO.).
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