Rechtsprechung
BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB; §§ 46 ff. StGB
Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze angemessener Verteidigung als strafschärfender Aspekt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Verteidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2, § 177 Abs. 2 Nr. 1
Strafschärfung bei Angriffen auf die Glaubwürdigkeit des Opfers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 419
- StV 2001, 456
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11
Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Es wäre auch zulässig gewesen, bei der Strafzumessung die ebenso ehrenrührige wie haltlose Behauptung des Angeklagten zu berücksichtigen, die Nebenklägerin sei eine Gelegenheitsprostituierte, (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14, 19 jew. m. w. N.), zumal sie mit seinem Verteidigungsvorbringen - Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Beziehung; Anzeige weil er seine Familie nicht verlassen wollte - in keinem erkennbaren Zusammenhang steht. - BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12
Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BGH, 21.09.2017 - 1 StR 268/17
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten des …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Zeugen und Mittäter betreffende Angaben nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01, NStZ 2001, 419 und vom 22. Juni 1999 - 1 StR 238/99, StV 1999, 536 mwN). - BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig …
Durch Senatsbeschluß vom 7. März 2001 (2 StR 21/01) wurde das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist und im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Rechtsprechung
BGH, 27.04.2001 - 3 StR 132/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73 d StGB; § 282 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 7 StGB; Art 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StGB
Erweiterter Verfall; Vermögensgegenstände; 6. Strafrechtsreformgesetz; Rückwirkungsverbot - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Urkundsdelikt - Betrugstat - Erweiterte Verfall - Strafrechtsreformgesetz - Verweisungsvorschrift
- rechtsportal.de
Rückwirkungsverbot beim erweiterten Verfall
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2339
- NStZ 2001, 419
- StV 2001, 449
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der erweiterte Verfall von Gegenständen, die der Betroffene vor Inkrafttreten der auf § 73d StGB verweisenden Vorschrift erworben hat, gemäß § 2 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 StGB ausgeschlossen (vgl. BGHSt 41, 278; BGH, NStZ 2001, S. 419 und wistra 2003, S. 228 f.). - BGH, 28.01.2003 - 5 StR 438/02
Rückwirkungsverbot beim Verfall
Dies verstößt gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BGHR StGB § 73d Gegenstände 3 m. w. N.). - OLG Hamm, 10.02.2011 - 34 U 155/09
Immobilienfonds, aufklärungspflichtige Rückvergütungen, Darlegungs- und …
Zur Begründung wurde hierin entscheidend darauf abgestellt, dass dadurch für den Vermögensverwalter ein Anreiz geschaffen wurde, sowohl bei der Auswahl der Bankverbindung als auch hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs der für seine Kunden über die Bank abzuwickelnden Geschäfte nicht allein das Interesse der Kunden, sondern auch das eigene Interesse an möglichst umfangreichen Vergütungen der Bank zu berücksichtigen; über diese von ihr geschaffene Gefährdung der Kundeninteressen hat die Bank den Kunden, den ihr der Vermögensverwalter zuführt, noch vor Vertragsabschluss aufzuklären (BGH, Urt. v. 19.12.2000 - XI ZR 349/99, NJW 2001, 2339).