Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10   

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https://dejure.org/2010,1824
BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10 (https://dejure.org/2010,1824)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2010 - 4 StR 413/10 (https://dejure.org/2010,1824)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2010 - 4 StR 413/10 (https://dejure.org/2010,1824)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 142 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 74 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 111i Abs. 2 StPO
    Unerlaubtes Sich Entfernen vom Unfallort (Begriff des Unfallorts; Tatvorsatz; unvorsätzliches und entschuldigtes Sich Entfernen); Einziehung; Wertersatzverfall (mangelnde Erörterung eines Härtefalles)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 Abs 1 Nr 1 StGB, § 142 Abs 2 Nr 2 StGB
    Verkehrsunfallflucht: Strafbarkeit des Entfernens von einem anderen Ort als dem Unfallort nach Kenntniserlangung von dem Unfallereignis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 Abs 1 Nr 1 StGB, § 142 Abs 2 Nr 2 StGB
    Verkehrsunfallflucht: Strafbarkeit des Entfernens von einem anderen Ort als dem Unfallort nach Kenntniserlangung von dem Unfallereignis

  • verkehrslexikon.de

    Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mehr, wenn der Betroffene erstmals an einem anderen Ort von dem Unfall erfährt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verlassen des Ortes der erstmaligen Kenntniserlangung eines Unfallbeteiligten vom Unfall als Entfernen vom Unfallort i.S.d. § 142 Strafgesetzbuch (StGB); Erforderliche Feststellungen einer Tatsacheninstanz zur Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB

  • kanzlei-heskamp.de
  • rewis.io

    Verkehrsunfallflucht: Strafbarkeit des Entfernens von einem anderen Ort als dem Unfallort nach Kenntniserlangung von dem Unfallereignis

  • ra.de
  • rewis.io

    Verkehrsunfallflucht: Strafbarkeit des Entfernens von einem anderen Ort als dem Unfallort nach Kenntniserlangung von dem Unfallereignis

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Welcher Zeitpunkt ist für den Vorsatz zum sich Entfernen vom Unfallort erheblich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlassen des Ortes der erstmaligen Kenntniserlangung eines Unfallbeteiligten vom Unfall als Entfernen vom Unfallort i.S.d. § 142 Strafgesetzbuch ( StGB ); Erforderliche Feststellungen einer Tatsacheninstanz zur Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    § 142 StGB
    Erst Verlassen des Ortes der erstmaligen Kenntniserlangung einer Unfallbeteiligung verwirklicht § 142 StGB

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Keine Unfallflucht, wenn Unfallfahrer erst später vom Unfall erfährt und dann davonfährt

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Vorsatzloses Entfernen vom Unfallort nicht strafbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht: Keine Strafbarkeit, wenn Unfall nicht an Ort und Stelle bemerkt wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht geht nur vom Unfallort

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zum Begriff des Unfallorts bei der Fahrerflucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 209
  • NStZ 2011, 443
  • StV 2011, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Auch eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB scheidet aus, da das unvorsätzliche Verlassen des Unfallorts nicht vom Wortlaut der Norm erfasst wird (BVerfG, NZV 2007, 368).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07

    Keine Unfallflucht, wenn bei Kenntniserlangung vom Unfall kein zeitlicher und

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Entgegen einer in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 107) und Literatur (vgl. Blum, NZV 2008, 495; Laschewski, NZV 2007, 444, 448) vertretenen Ansicht sieht der Senat keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 327; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 409; OLG Köln, NZV 1989, 197, 198) zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (vgl. OLG Hamburg, NZV 2009, 301; SSWStGB/ Ernemann § 142 Rn. 43; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 142 Rn. 52).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Für die insoweit neu zu treffende tatrichterliche Entscheidung verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09

    Unfallflucht: Kenntniserlangung von der Unfallbeteiligung nach Verlassen des

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Entgegen einer in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 107) und Literatur (vgl. Blum, NZV 2008, 495; Laschewski, NZV 2007, 444, 448) vertretenen Ansicht sieht der Senat keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 327; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 409; OLG Köln, NZV 1989, 197, 198) zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (vgl. OLG Hamburg, NZV 2009, 301; SSWStGB/ Ernemann § 142 Rn. 43; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 142 Rn. 52).
  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von einem anderen Ort, an welchem der Täter erstmals vom Unfall erfahren hat, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 30. August 1978 - 4 StR 682/77, BGHSt 28, 129, 131).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1992 - 1 Ss 124/92

    Ermöglichung der Feststellungen; Falsch parkendes Kraftfahrzeug; Mitverursachung

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Entgegen einer in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 107) und Literatur (vgl. Blum, NZV 2008, 495; Laschewski, NZV 2007, 444, 448) vertretenen Ansicht sieht der Senat keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 327; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 409; OLG Köln, NZV 1989, 197, 198) zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (vgl. OLG Hamburg, NZV 2009, 301; SSWStGB/ Ernemann § 142 Rn. 43; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 142 Rn. 52).
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Dem angefochtenen Urteil kann nicht entnommen werden, ob das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO die Härtevorschrift des § 73c StGB geprüft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242; Beschluss vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10).
  • BGH, 07.09.2010 - 4 StR 393/10

    Handlungseinheit bei der gewerbsmäßigen Hehlerei; Auffangrechtserwerb

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Dem angefochtenen Urteil kann nicht entnommen werden, ob das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO die Härtevorschrift des § 73c StGB geprüft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242; Beschluss vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10).
  • BGH, 19.07.1996 - 2 StR 256/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Einziehung

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Die Einziehung von Tatmitteln ist aber nach § 74 Abs. 1 StGB nur möglich, wenn sie zur Begehung oder Vorbereitung einer Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, die den Gegenstand der Anklage bildet und vom Tatrichter festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 1996 - 2 StR 256/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1987 - 4 Ss 192/87

    Wie groß ist der Unfallort im Sinne des § 142 StGB auf einer Autobahn?

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
    Entgegen einer in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 107) und Literatur (vgl. Blum, NZV 2008, 495; Laschewski, NZV 2007, 444, 448) vertretenen Ansicht sieht der Senat keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 327; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 409; OLG Köln, NZV 1989, 197, 198) zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (vgl. OLG Hamburg, NZV 2009, 301; SSWStGB/ Ernemann § 142 Rn. 43; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 142 Rn. 52).
  • OLG Köln, 10.01.1989 - Ss 725/88
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Einer Anwendung des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB auf solche Fälle steht das Analogieverbot entgegen (vgl. zum unvorsätzlichen Entfernen vom Unfallort BGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 4 StR 413/10, NStZ 2011, 209, 210 im Anschluss an BVerfG, NJW 2007, 1666).
  • LG Arnsberg, 11.09.2014 - 6 Qs 81/14

    Unerlaubtes Entfernen, räumliche Entfernung, Rückkehr, nochmaliges Entfernen

    Der Unfallbeteiligte darf sich nicht schon so weit von der Unfallstelle entfernt haben und es darf noch nicht so viel Zeit verstrichen sein, dass an dem inzwischen erreichten Ort feststellungsbereite Personen ohne Weiteres nicht mehr zu erwarten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.10.2007 - III-2 Ss 142/07-69/07 III; eingrenzend BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 StR 413/10).

    Der danach erforderliche zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen dem Sich-Entfernen und dem Unfallereignis war hier bereits durch das erstmalige Sich-Entfernen unterbrochen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 StR 413/10; Mitsch, JuS 2009, 341).

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Dem angefochtenen Urteil kann nicht entnommen werden, ob das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO die Härtevorschrift des § 73c StGB geprüft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242; Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10 und vom 15. November 2010 - 4 StR 413/10).
  • LG Lübeck, 07.09.2021 - 4 Qs 164/21

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallstelle, Unfallort

    Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von einem anderen Ort, an welchem der Täter erstmals von dem Unfall erfuhr, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH NStZ 2011, 209).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15538
BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10 (https://dejure.org/2010,15538)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 StR 536/10 (https://dejure.org/2010,15538)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 StR 536/10 (https://dejure.org/2010,15538)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und beendeten Versuch; keine Vorstellung des möglichen Todeseintritts; besonders gefährliche Gewalthandlungen; Grenzen des Zweifelsgrundsatzes)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • Wolters Kluwer

    Vorstellung des Täters vom Ausschluss eines Erfolgseintritts als Voraussetzung für die Annahme eines unbeendeten Versuchs bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen

  • rewis.io

    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • rewis.io

    Rücktritt vom - unbeendeten - Tötungsversuch bei gefährlicher Gewalthandlung

  • rechtsportal.de

    Vorstellung des Täters vom Ausschluss eines Erfolgseintritts als Voraussetzung für die Annahme eines unbeendeten Versuchs bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Beendeter Versuch, unbeendeter Versuch und Rücktrittshorizont

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein strafbefreiender Rücktritt gegeben ist, darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227 f. mwN) oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (vgl. BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein strafbefreiender Rücktritt gegeben ist, darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227 f. mwN) oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (vgl. BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach den bisherigen Feststellungen liegt die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch nicht nahe (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Zwar setzt die Annahme eines unbeendeten Versuchs gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass auch Umstände festgestellt werden, die im Rahmen der Gesamtwürdigung die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung der Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht (mehr) für möglich gehalten (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

    Soweit das Landgericht darüber hinaus schon bei der Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch auf den Grundsatz in dubio pro reo zurückgreift, begegnet auch dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    Zwar setzt die Annahme eines unbeendeten Versuchs gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung der Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht (mehr) für möglich gehalten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Die Annahme eines unbeendeten Versuchs setzt gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Elemente der Tat - wie sie auch schon bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes relevant waren - die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung seiner Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht mehr für möglich gehalten (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209 und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13).
  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlags in Tateinheit mit

    Obschon ein beendeter Versuch bereits anzunehmen ist, wenn sich ein Täter nach der letzten Ausführungshandlung - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (s. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209), lassen sich diese Voraussetzungen nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen, die sich nicht zu inneren Umständen des Angeklagten nach den Tathandlungen verhalten.
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13

    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit

    Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209; vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).
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