Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2012

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2011 - 2 StR 295/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,855
BGH, 21.12.2011 - 2 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,855)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - 2 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,855)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 13 StGB; § 323c StGB
    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung bei der Versorgung mit Drogen: Eröffnung einer Gefahrenquelle, Ingerenz, eigenverantwortliche Selbsttötung, Appellsuizid, "Cleanmagic-Fall")

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 StGB, § 212 StGB
    Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassen bei Nichteinschreiten gegen die Einnahme eines tödlichen Reinigungsmittels

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen fehlender Benachrichtigung des Notarztes im Falle der Garantenpflicht für das Leben eines nahestehenden Menschen

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassen bei Nichteinschreiten gegen die Einnahme eines tödlichen Reinigungsmittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1; StGB § 212 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen fehlender Benachrichtigung des Notarztes im Falle der Garantenpflicht für das Leben eines nahestehenden Menschen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Nichtverhinderung des Todes einer Studentin rechtskräftig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Totschlag trotz Internetrecherche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Selbstmord der Ex als Totschlag durch Unterlassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Garantenpflichten gegenüber der Lösungsmittel schnüffelnden Ex-Freundin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Hilfe nach Drogenkonsum war Totschlag

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.12.2011)

    Harte Strafe wegen Nichtverhinderung eines Suizids // BGH bestätigt sieben Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Notarzt nicht gerufen: Sieben Jahre Haft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freund lässt Studentin nach GBL-Konsum sterben

Besprechungen u.ä. (6)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Cleanmagic - Reinigungsmittel, Droge oder Selbsttötungsutensil?

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Totschlag durch Unterlassen - Zu den Voraussetzungen einer Rettungspflicht gegenüber einer spontan Drogen konsumierenden Person (Dr. Janique Brüning; ZJS 2012, 691)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Totschlag durch Unterlassen - Zu den Voraussetzungen einer Rettungspflicht gegenüber einer spontan Drogen konsumierenden Person (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZIS 2013, 45)

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Totschlag und Garantenpflicht aus Ingerenz

  • ozsr.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Garantenstellung durch Schaffung eines Gefahrenherds (Missbrauch von GBL-haltigem Reinigungsmittel)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 319
  • NStZ 2012, 387 (Ls.)
  • NStZ-RR 2012, 246 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 2 StR 295/11
    Nach allgemeinen Grundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen schafft, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen (vgl. BGHSt 53, 38, 42).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Freiverantwortlich ist demgegenüber ein Selbsttötungsentschluss, wenn das Opfer die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seine Entscheidung besitzt und Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1984 - 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25, 26; vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f., und vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532).

    Denn das Landgericht hat nicht festzustellen vermocht, dass der Angeklagte sie den Frauen zur Verfügung gestellt hat, er auf diese Weise mithin eine Gefahrenquelle für beider Leben geschaffen hat (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f.; vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320 und vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318, 323; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 23 f.).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Freiverantwortlich ist demgegenüber ein Selbsttötungsentschluss, wenn das Opfer die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seine Entscheidung besitzt und Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1984 - 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25, 26; vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f., und vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Eine die Vorhersehbarkeit möglicherweise beseitigende eigenverantwortliche Selbsttötung liegt nicht vor, weil es nach den Feststellungen des Landgerichts an einer ernst gemeinten und freiverantwortlichen Entscheidung des Opfers, sich zu töten, gefehlt hat (vgl. dazu auch nachfolgend ee) (2) sowie BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen hat (BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f. Rn. 16 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

    Eine aus der Zuständigkeit für eine Gefahrenquelle folgende Erfolgsabwendungspflicht gemäß § 13 Abs. 1 StGB besteht allerdings lediglich dann, wenn mit der Eröffnung der Gefahrenquelle die nahe liegende Möglichkeit begründet wurde, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (vgl. bereits BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 42 Rn. 16; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

    (1) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Erfolgsabwendungspflicht eines Garanten nicht entfällt, wenn sein Verhalten zunächst lediglich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung derjenigen Person ermöglicht, für dessen Rechtsgut bzw. Rechtsgüter er als Garant rechtlich im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB einzustehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

    Mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage ist der Täter verpflichtet, den drohenden Erfolg abzuwenden (BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; in der Sache ebenso BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

    Eine Hinnahme des als möglich erkannten Erfolgseintritts bei Realisierung des eingegangenen Risikos ist mit der Vornahme der Selbstgefährdung gerade nicht notwendig verbunden (siehe insoweit auch Freund in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 13 Rn. 190; in der Sache anders dagegen Murmann NStZ 2012, 387, 388 f.).

    (3) Ob für den Fall eines eigenverantwortlichen Suizids nach Verlust der Handlungsherrschaft des den Selbstmord Anstrebenden etwas anderes gilt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319), bedarf keiner Entscheidung.

  • LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17

    Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bis heute nicht ausdrücklich aufgegeben und jedenfalls für die Fälle eigenverantwortlicher Selbstgefährdung jüngst bestätigt (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176 (178), allerdings versehen mit der Formulierung "Denn anders als in den Selbsttötungsfällen [...]" und dem ausdrücklichen Offenlassen dieser Frage für Selbsttötungsfälle; ähnlich BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319; mit dem Hinweis, die Freiverantwortlichkeit stärker zu betonen bereits BGH, Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, BeckRS 9998, 98585; die passive Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch durch Tun oder Unterlassen im Hinblick auf § 1901a BGB anerkennend BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963 ff.).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    (aa) Der Angeschuldigte wusste um die Gefahrenquelle, die er durch Mitbringen der Medikamente Chloroquin und Diazepam verbunden mit der Information, in welcher Menge und Dosierung diese eingenommen tödlich wirken, geschaffen hatte (sog. Ingerenz, vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 319, 320; BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176, 177).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    ee) In Abgrenzung zu einer Unterlassensstrafbarkeit aus Ingerenz, die ein pflichtwidriges Vorverhalten voraussetzt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen hat (BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f; siehe auch Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319 m. Anm. Murmann NStZ 2012, 387; BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 23 m. krit. Anm. Jäger, JA 2016, 392; Schiemann, NJW 2016, 178; Puppe, ZIS 2013, 46; BGH, Urteil vom 22. November 2016 ? 1 StR 354/16; NStZ 2017, 223, 225).

    Keiner der Angeklagten hat - insoweit unterscheidet sich der zu entscheidende Fall grundlegend von jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den sog. "Gamma-Butyrolacton' - (GBL-) Fällen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 ? 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319; BGH, Beschluss vom 5. August 2015 ? 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 24), in denen die Angeklagten jeweils eine ihnen bekannte Gefahrenquelle geschaffen hatten - zum maßgeblichen Tatzeitpunkt eine Gefahrenquelle geschaffen bzw. unterhalten.

    Eine generelle Verpflichtung des Eigentümers eines solchen Mittels, besondere Vorkehrungen gegen selbstschädigenden Missbrauch zu treffen, führte zur Auferlegung von Verpflichtungen, die die freie Verfügbarkeit konterkarieren (vgl. dazu auch Murmann, NStZ 2012, 387, 388).

    Daran fehlt es, wenn - anders als in den Fällen Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 ? 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319 bzw. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 ? 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21 - eine eingeräumte unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den an sich gefährlichen Gegenstand nicht besteht, der Zugriff im Gegenteil sogar verweigert wird und im Übrigen nicht voraussehbar ist, dass ein anderer den Gegenstand gleichwohl an sich nehmen wird.

  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16

    Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen

    Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zu treffen (BGH v. 5.8.2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176, 177; BGH v. 21.12.2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320).

    Im Urteil vom 21. Dezember 2011 (2 StR 295/11, NStZ 2012, 319) entschied der 2. Senat des Bundesgerichtshofes, dass die Strafbarkeit eines Garanten wegen der Nichtverhinderung des Todes von der - im zu entscheidenden Fall nicht gegebenen - ernst gemeinten und freiverantwortlichen Entscheidung des "Opfers", sich zu töten, abhänge.

  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    a) Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen - wie eine Baustelle (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - schafft oder unterhält, die nach den Umständen des Einzelfalls aus Sicht eines umsichtig Handelnden notwendigen Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, NStZ 2005, 446, 447; vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 23).
  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

    Dabei muss mit der Eröffnung der Gefahrenquelle die nahe liegende Möglichkeit begründet worden sein, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (vgl. bereits BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08 , BGHSt 53, 38, 42 Rn. 16; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11 , NStZ 2012, 319).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3317
BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11 (https://dejure.org/2012,3317)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - 4 StR 657/11 (https://dejure.org/2012,3317)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 4 StR 657/11 (https://dejure.org/2012,3317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 184b Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 StGB; § 74 StGB; § 74b StGB; § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO
    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung; Reichweite der Einziehung: Laptop, Löschung, Verhältnismäßigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 Alt 2 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 184b Abs 4 S 1 StGB, § 184b Abs 6 S 2 StGB
    Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften: Einziehung nur des Speichermediums; Erreichung des Einziehungszwecks durch mildere Maßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einziehung eines Laptops bei Verurteilung wegen Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften

  • rewis.io

    Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften: Einziehung nur des Speichermediums; Erreichung des Einziehungszwecks durch mildere Maßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 184b Abs. 6 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Einziehung eines Laptops bei Verurteilung wegen Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sichverschaffen/Besitz kinderpornografischer Schriften - eingezogen wird nur die Festplatte!!!!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Einziehung eines Laptops beim Besitz kinderpornographischer Schriften

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Einziehung von Computer-Hardware nach Strafurteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internet-Kriminalität und die Einziehung der Computer-Hardware

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Kinderpornographie - Gilt die Einziehung für den gesamten Computer? // Zur Frage der Einziehung der sichergestellten Speichermedien bei § 184b StGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 319
  • NStZ-RR 2012, 335
  • StV 2012, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11

    Einziehung eines Computers nach Ladung einer kinderpornographischen Datei (Grenze

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Dagegen ist eine Einziehung des für den Lade- und Speichervorgang verwendeten Computers nebst Zubehör nur nach § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB als Tatwerkzeug möglich (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 4 5 6 Rn. 2 a.E.; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

    Zudem hat das Landgericht übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

    Dies könnte hier durch eine endgültige Löschung der inkriminierten Bilddateien geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Der vom Landgericht im Fall II. 3 der Urteilsgründe angenommene Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB tritt als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25).

    Obgleich die gesetzliche Überschrift des § 184b StGB die Variante des Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften nicht enthält, ist es in diesen Fällen angezeigt, von der Regel des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO abzuweichen und zur anschaulichen Kennzeichnung des Tatunrechts in der Urteilsformel auf den Wortlaut des Tatbestands zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 1 Ss 39/99, Rn. 18).

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Dagegen ist eine Einziehung des für den Lade- und Speichervorgang verwendeten Computers nebst Zubehör nur nach § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB als Tatwerkzeug möglich (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 4 5 6 Rn. 2 a.E.; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

    Zudem hat das Landgericht übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Damit hat sich der Angeklagte in beiden Fällen den Besitz an den kinderpornografischen Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) selbst verschafft und dadurch den Tatbestand des § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB verwirklicht (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Der vom Landgericht im Fall II. 3 der Urteilsgründe angenommene Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB tritt als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Soweit das Landgericht im Fall II. 1 der Urteilsgründe bei der Bestimmung der dem Strafrahmen des § 176a Abs. 1 StGB entnommenen Freiheitsstrafe entgegen § 46 Abs. 3 StGB auch die die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift begründende Vorverurteilung durch das Landgericht Magdeburg vom 17. Juli 2000 zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01, NStZ 2002, 198, 199; Hörnle in LK-StGB, 12. Aufl., § 176a Rn. 21), vermag der Senat auszuschließen, dass das Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht.
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Obgleich die gesetzliche Überschrift des § 184b StGB die Variante des Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften nicht enthält, ist es in diesen Fällen angezeigt, von der Regel des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO abzuweichen und zur anschaulichen Kennzeichnung des Tatunrechts in der Urteilsformel auf den Wortlaut des Tatbestands zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 1 Ss 39/99, Rn. 18).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Die von der Strafkammer hinzugefügte Wendung "mit Todesfolge" wurde zur anschaulichen Kennzeichnung des Tatunrechts des § 315d Abs. 5 1. Alt. StGB beibehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auslegung dieses Begriffs für den Tatbestand des § 184b StGB bislang noch nicht geäußert und - soweit er sich mit der Einordnung von Schriften, insbesondere Lichtbildern, als "kinderpornographisch" im Sinne von § 184 StGB aF, § 184b StGB nF befasst hat - ersichtlich nur die Frage des Sexualbezugs der dargestellten Handlungen thematisiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13; Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 ; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, StV 2012, 540; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, StraFo 2008, 477; Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Gegenüber dem Sich-Verschaffen gemäß § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB tritt der vom Landgericht dem Schuldspruch u.a. zugrunde gelegte Besitztatbestand gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rn. 25, StV 2010, 294; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 3, StV 2012, 540).

    Der Angeklagte war daher jeweils wegen Sich-Verschaffens von kinder- bzw. jugendpornographischen Schriften zu verurteilen (zur Bezeichnung dieses verwirklichten Tatbestandes in der Entscheidungsformel siehe BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 4, StV 2012, 540).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 2 RVs 36/15

    Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails")

    Gleiches gilt für die als Speichermedium verwendete Festplatte des Computers (vgl. BGH NStZ 2012, 319).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    In beiden Fällen ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob gemäß § 74b Abs. 2 StGB die Einziehung zunächst vorbehalten bleibt und weniger einschneidende Maßnahmen zu treffen sind, wenn auch auf diese Weise der Einziehungszweck erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, Rn. 21; Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 5; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Dass sich auf ihr über sieben Jahre nach dem Tatgeschehen ein daraus hervorgegangenes Video befand, begründet keine Veränderung der Festplatte unmittelbar durch die Tat selbst (vgl. allgemein zur Einziehbarkeit von Datenträgern BT-Drucks. 19/19859 S. 38 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, BGHR StGB § 184b Abs. 6 Einziehung 1 Rn. 6).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Zwar ist bei einer Verurteilung gemäß § 184b Abs. 4 StGB aF wegen Sichverschaffens oder Besitzes kinderpornographischer Schriften eine Einziehung des für den Aufnahme- und Speichervorgang verwendeten Mobiltelefons bzw. Computers nebst Zubehör nach § 74 Abs. 1 StGB nF als Tatmittel möglich, während nach § 184b Abs. 6 Satz 1 StGB nF nur die Beziehungsgegenstände der Tat - hier also die Festplatten der zur Bildspeicherung genutzten Geräte - zwingend einzuziehen sind (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319 mwN).

    Dies kann bei einer Speicherung von Bilddateien durch deren endgültige Löschung geschehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, aaO; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274).

  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22

    Vergewaltigung (Konkurrenzen); Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer

    Selbst wenn sich diese regelmäßig nur auf das Speichermedium bezieht (s. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, BGHR StGB § 184b Abs. 6 Einziehung 1 Rn. 6; Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 249/21, juris Rn. 22 mwN), ist angesichts des konkret in Rede stehenden Mobiltelefons mit Blick auf Aufwand und Kosten ausgeschlossen, dass das Landgericht allein den Ausbau des in dem Mobiltelefon enthaltenen Speichermediums angeordnet und von der nach § 74 Abs. 1 StGB eröffneten Möglichkeit abgesehen hätte, das Telefon insgesamt als Tatmittel einzuziehen.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Es hat jedoch übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 5; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

    b) Die Einziehung der optischen Datenträger hat keinen Bestand, weil die Feststellungen nicht belegen, dass es sich um Beziehungsgegenstände der ausgeurteilten Tat gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319).

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Computer nebst Zubehör vorliegend als Tatmittel anzusehen sind und deshalb nach § 74 Abs. 1 Alt. 2 StGB als Einziehungsgegenstand in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319).

    Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.

  • BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen; Vornahme einer sexuellen Handlung:

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 430/16

    Verhältnis von Besitz kinderpornographischer Schriften und dem erfolgreichen

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 249/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 247/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 457/20

    Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung: Persönlichkeitsstörung im

  • LG Bonn, 22.11.2023 - 65 Qs 19/23

    Verfahrensgebühr, Einziehung, Beratung, formlose Einziehung, Einstellung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht