Rechtsprechung
| BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer Strafe - Bewährung - Aussetzung zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 285
Wird zitiert von ... (45)
- LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08
Richter und Staatsanwalt werden zu Angeklagten
Dabei waren die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und die Nebenfolgen, die mit der Verurteilung verbunden sind (Verlust des Richteramtes, Reputationsverlust), erneut zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286). - BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Unstreitig ist, daß eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich möglich ist (s. §§ 318 Satz 1, 344 Abs. 1 StPO; BGHSt 24, 164, 165; BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; StV 1992, 230;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 318 Rdn. 20 m.w.N.). - BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17
Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision; …
Eine isolierte Anfechtung einer Bewährungsentscheidung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, die hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte sind so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft, dass das Rechtsmittel notwendig den ganzen Strafausspruch erfasst, oder es besteht die Gefahr, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bliebe (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81, NStZ 1982, 285, 286; vom 9. Februar 1983 - 3 StR 493/82, NJW 1983, 1624; Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 35; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5 St RR 182/04, NStZ-RR 2004, 336, 337;… ferner Fischer aaO, § 56 Rn. 27;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 40;… KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 12;… LR/Gössel aaO, Rn. 96;… S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 65;… BeckOK StPO/Wiedner, § 344 Rn. 25, 25.2).
- BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher …
Rn. 3 Das in zulässiger Weise (vgl. ua BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; vgl. auch BGHSt 47, 32 ff.) auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte Rechtsmittel hat Erfolg. - OLG Brandenburg, 09.01.2007 - 2 Ss 88/06
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Gesamtstrafe bei Berufungsbeschränkung auf …
Dies gilt grundsätzlich auch für Teile des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere auch für die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (BGH NStZ 1982, 285 m.w.N.).Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung ist jedoch, dass die für eine Aussetzung der Vollstreckung maßgeblichen Gesichtspunkte nicht so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft sind, dass das Rechtsmittel ausnahmsweise notwendig den ganzen Strafausspruch ergreift (BGH NStZ 1982, 285; KG NZV 2002, 240).
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19
Gewerbsmäßiger Betrug: Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die …
Die Beschränkung eines Rechtsmittels allein auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist zulässig, sofern keine innere Abhängigkeit von der gesamten Straffrage besteht (BGH, Urteil vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81, NStZ 1982, 285).Die Beschränkung eines Rechtsmittels allein auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist jedoch nur zulässig, sofern keine innere Abhängigkeit von der gesamten Straffrage besteht (BGH, Urteil vom 06. April 1982 - 4 StR 666/81 -, NStZ 1982, 285;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 318 Rn. 20a).
- OLG München, 23.03.2010 - 5St RR (II) 66/10
Vorlagebeschluss: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Berufungsbeschränkung …
Die Berufung kann auch auf Teile des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung, beschränkt werden (BGH NStZ 1982, 285 m.w.N.;… Paul, aaO § 318 Rdn. 8a m.w.N.).Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung ist jedoch, dass die für eine Aussetzung der Vollstreckung maßgeblichen Gesichtspunkte nicht so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft sind, dass das Rechtsmittel ausnahmsweise notwendig den ganzen Strafausspruch ergreift (BGH NStZ 1982, 285;… Paul, aaO § 318 Rdn. 8 m.w.N.).
- BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderungen an die Begründung: Darlegung von …
Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner - zulässig (vgl. BGHSt 11, 393, 395; BGH NStZ 1982, 285, 286) - auf die Frage der Nichtaussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung beschränkten Revision. - BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06
Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur …
Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner - zulässig (vgl. BGHSt 11, 393, 395; BGH NStZ 1982, 285, 286) - auf die Frage der Strafaussetzung beschränkten Revision. - OLG Saarbrücken, 08.08.2024 - 1 Ws 101/24
Strafneufestsetzung und Entscheidung über Aussetzung der Vollstreckung der Strafe …
Zwar kann die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung mit der gesamten Straffrage in einer inneren Abhängigkeit stehen, die die isolierte Anfechtung ausschließt (vgl. BGHSt 24, 164, BGH, NJW 1983, 1624; NStZ 1982, 285, 286;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 318 Rn. 20a m.w.N.). - OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung; …
- BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97
Vorhalt von Vernehmungsschriften im Prozess - Verurteilung wegen …
- BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - …
- OLG Koblenz, 03.08.2017 - 1 OLG 4 Ss 105/17
Revision: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung …
- KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …
- OLG Braunschweig, 07.02.2005 - 1 Ss 53/04
Strafaussetzung zur Bewährung für mehrere in einem Urteil verhängte …
- OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14
Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf …
- BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn …
- BGH, 08.04.1997 - 1 StR 62/97
Rechtmäßigkeit der Ausstellung einer günstigen Kriminalprognose trotz eines …
- BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur …
- KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16
Erfolgreiche Revision gegen Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose
- OLG Hamm, 17.06.2014 - 2 RVs 17/14
Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei …
- BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre …
- OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
- BGH, 21.11.1991 - 4 StR 556/91
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur …
- OLG Köln, 21.05.1985 - 1 Ss 5/85
Strafaussetzung zur Bewährung; Strafaussetzung
- BGH, 01.10.1991 - 5 StR 443/91
Strafaussetzung ohne außergewöhnliche Milderungsgründe
- BGH, 04.09.1991 - 2 StR 300/91
Strafmilderungsgrund - Wirtschaftliche Situation des Angeklagten - Geständnis - …
- OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 27/18
Revision im Strafverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Beschränkung des …
- BGH, 19.09.1995 - 1 StR 431/95
Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur …
- BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit …
- BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung - Beschränkung einer …
- BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83
Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Schuldunfähigkeit und verminderter …
- BGH, 08.10.1982 - 2 StR 587/82
Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz einer nicht geringen Menge, Strafaussetzung …
- BayObLG, 27.11.2003 - 5St RR 300/03
Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung; Aussetzung der …
- BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92
Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit; …
- BGH, 03.09.1985 - 1 StR 396/85
Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
Zulässigkeit einer Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen …
- OLG München, 16.08.2006 - 4St RR 122/06
Berücksichtigung einschlägiger Vorahndungen bei der Frage der Strafaussetzung zur …
- BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86
Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände nach …
- BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84
Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im …
- BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86
Merkmal der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
- OLG Hamm, 12.01.1983 - 2 Ss 1947/82
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Rechtsprechung
| BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zuordnung des Versands von Pornofilmen dem Begriff des "Überlassens im Versandhandel"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerbliche Versendung - Pornographische Filme - Zwecke der Vermietung - Tatbestandsmerkmal - Überlassen im Versandhandel
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 28.04.1981 - Ns 66/81
- OLG Stuttgart, 20.10.1981 - 3 Ss (12) 528/81
- BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1512
- MDR 1982, 723
- NStZ 1982, 285
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Dies zu gewährleisten, ist der Sinngehalt des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 28, 175 [183]; 48, 48 [56]; 57, 250 [262]; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Das Bundesverfassungsgericht kann in diesem Bereich nur eingreifen, sofern eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts vorliegt (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 18, 85 [92f]). - BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Zwar wäre es den Strafgerichten nicht erlaubt, eine Strafbestimmung über ihren eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut hinaus allein im Blick auf den Normzweck anzuwenden; dies verstieße gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG festgeschriebene Analogieverbot im Strafrecht (vgl. BVerfGE 26, 41 [42]; 47, 109 [121, 124]).
- BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
Grober Unfug
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Zwar wäre es den Strafgerichten nicht erlaubt, eine Strafbestimmung über ihren eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut hinaus allein im Blick auf den Normzweck anzuwenden; dies verstieße gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG festgeschriebene Analogieverbot im Strafrecht (vgl. BVerfGE 26, 41 [42]; 47, 109 [121, 124]). - BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Die Vorschrift des § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB will - vornehmlich zur Sicherung des Jugendschutzes - den gewinnbringenden Versand pornographischer Schriften verhindern, bei dem die Anonymität des Empfängers gewahrt bleibt, der mangels persönlichen Kontakts jeder Kontrolle durch den Versender entzogen ist (…vgl. Lenckner in: Schönke-Schröder, StGB 20. Aufl., § 184 RdNr. 2 und 22; vgl. auch BVerfGE 30, 336 [349]). - BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76
Einfacher Bankrott
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Dies zu gewährleisten, ist der Sinngehalt des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 28, 175 [183]; 48, 48 [56]; 57, 250 [262]; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62
Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Die Einziehung gehört zu den traditionellen Beschränkungen des Eigentums; sie ist vom Grundgesetz zugelassen und insofern Schranke des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 22, 387 [422]). - BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
Porst-Fall
- BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
a) Anhaltspunkte, daß das Landgericht oder das Oberlandesgericht erhebliches Verteidigungsvorbringen des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen und erwogen und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen hätten (vgl. BVerfGE 25, 137 [140f]), sind nicht ersichtlich. - BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
Strafbarkeit des gewerblichen Vermietens von pornographischen Filmen an …
Auszug aus BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
3 St 284/76">BayObLGSt 1976, 169; vgl. auch BGHSt 29, 68 [69]). - BGH, 10.11.1976 - 3 StR 312/76
Unternehmen zur Vermietung von Filmen als Leihbücherei im Sinne des § 184 Abs. 1 …
- OLG Stuttgart, 15.12.1975 - 1 Ss (8) 656/75
Revisionen gegen die Verurteilung eines Angeklagten wegen des Verbreitens so …
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Schon unter Geltung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte war "Versandhandel" jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller vollzogen wurde (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1982 - 2 BvR 1339/81, NJW 1982, 1512). - BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04
Strafrechtliches Pornographieverbot und Jugendschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit (strafbewehrten) Verbotsvorschriften befasst, die den auch hier in Frage stehenden Begriff der Pornografie als Tatbestandsmerkmal enthielten, und sie als hinreichend bestimmt erachtet (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 83, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. August 1977 - 1 BvR 237/76 -, NJW 1977, S. 48; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 8. April 1982 - 2 BvR 1339/81 -, NJW 1982, S. 1512). - BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03
Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der …
Denn unter dieser Voraussetzung kann der Normadressat das strafrechtlich Verbotene seines Handelns vorhersehen, was zu gewährleisten Sinn des Art. 103 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 48, 48 ; 57, 250 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1982 - 2 BvR 1339/81 -, NStZ 1982, S. 285).
- VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die …
Bei ersterem ist die Vorschrift schon deswegen nicht einschlägig, weil ein Wochenendhaus kein Wohnhaus im Sinn von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist (BVerwG vom 12.3.1982, NJW 1982, 1512 = BayVBl 1982, 538 [zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 BBauG 1976]; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 RdNr. 133 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 4.87
Indizierung von Fernsehsendungen durch die Bundesprüfstelle
Bei isolierter Betrachtung ließe er sich daher wie jeder andere Film zu den in § 1 Abs. 3 GjS aufgeführten Erzeugnissen rechnen (so für Schmalfilme BVerwGE 39, 210 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. April 1982 - Vorprüfungsausschuss - 2 BvR 1339/81 - N.JW 1982, 1512). - VGH Bayern, 17.08.2010 - 1 ZB 08.912
Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die …
Die Teilprivilegierung erfasst nur bisher zu Dauerwohnzwecken und als ständige Hauptwohnung genutzte Wohngebäude, nicht aber seit längerer Zeit zu Ferienzwecken dienende oder als Zweitwohnsitz genutzte Wohngebäude (BVerwG vom 12.3.1982, NJW 1982, 1512 = BayVBl 1982, 538 [zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 BBauG 1976]; BVerwG vom 25.6.2001 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 348; BayVGH vom 29.3.2001 Az. 20 B 00.3075; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 RdNr. 133 mit weiteren Nachweisen). - OLG Karlsruhe, 18.11.2002 - 3 Ss 68/99
Zulässige und begründete Revision in Sachen Freispruch bei Verbreitung …
4b St 24/66">NJW 1967, 1049; BVerfG NJW 1982, 1512; Eckstein "Pornographie und Versandhandel" wistra 1997, 47; Lenckner/Perron a.a.O. Rdnr. 22; Laufhütte a.a.O. Rdnr. 27).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer bei Vorliegen einer Notwehrlage - Zum Rückgriff auf die Anwendung weniger gefährlicherer Abwehrmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 32
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 285
- StV 1982, 467
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (BGHSt 24, 356, 358;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 287/80). - BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77
Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
Die von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 27, 336, 337 besagt nichts anderes. - BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
Auf einen Kampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH, Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75; Beschluß vom 16. Dezember 1977 - 5 StR 723/77). - BGH, 03.06.1980 - 5 StR 287/80
Anforderungen an die Begründung des Nichtvorliegens der Notwehr bei einem …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (BGHSt 24, 356, 358;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 287/80). - BGH, 14.08.1975 - 4 StR 393/75
Prüfung einer Notwehrlage bei einer Körperverletzung - Bestehen von Notwehr bei …
Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
Auf einen Kampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH, Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75; Beschluß vom 16. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
- BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04
BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (…st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; 1994, 581, 582; 2001, 591, 592; 2002, 140; StV 1999, 145, 146). - BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
Der Verteidiger ist aber nur dann auf ungefährlichere Abwehrmaßnahmen verwiesen, wenn diese eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr mit Sicherheit erwarten lassen, ohne dass Zweifel über die Wirkung des Verteidigungsmittels verbleiben (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - NJW 1976, 41, 42; ferner BGHSt 24, 356, 358; BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - NStZ 1982, 285; vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - NStZ-RR 1999, 40, 41; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00 - NJW 2001, 1075, 1076; vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02 - NStZ 2004, 615, 616; vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04 - NStZ 2005, 31); auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich der Verteidiger nicht einlassen (BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - aaO;… vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - aaO; vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - NJW 2003, 1955, 1957). - BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
Körperverletzung mit Todesfolge
Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146;… BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).
- BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung …
Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285). - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - …
Zu der Frage, ob eine von der Angeklagten etwa ausgeübte Notwehr wirklich überschritten war, wird der neue Tatrichter die in der Entscheidung des BGH (NStZ 1982, 285) aufgestellten Grundsätze zu berücksichtigen haben. - BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89
Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr - …
Wird jemand rechtswidrig angegriffen, dann ist er grundsätzlich berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; er muß sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83;… BGH GA 1956, 49 f; 1965, 147 f; 1968, 182 f; 1969, 23 f; BGHSt 24, 356, 358; BGH NStZ 1982, 285; BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 532/84). - BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer …
Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117;… BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
- BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94
Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1). - OLG Düsseldorf, 08.12.2021 - 18 U 226/20
Grenzen des lebensgefährlichen Einsatzes von Schusswaffen durch Polizeibeamte
Hierbei ist zwar das am wenigsten schädigende und gefährliche Abwehrmittel grundsätzlich das allein zulässige; jedoch darf nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NStZ 1981, 138; 1982, 285; 1983, 117; 1987, 322; s.a. BGHSt 25, 229 = NJW 1974, 154 = LM § 53 StGB 1969 [L] Nr. 3) das Abwehrmittel eingesetzt werden, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; derjenige, der Notwehr oder Nothilfe leistet, ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist, er ist insbesondere nicht genötigt, das Risiko körperlicher Verletzungen oder Misshandlungen einzugehen.Letztlich kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei unter Berücksichtigung der Art und Weise des Angriffes - z.B. befindet sich der Angreifer bereits unmittelbar in Kontakt mit dem Opfer oder nähert er sich diesem erst - auch der lebensgefährliche Einsatz einer Schusswaffe zulässig sein kann (vgl. nur BGH, NStZ 1982, 285; s. zum tödlichen Einsatz eines Messers auch BGH, NStZ 1981, 138 bzw. 1983, 117).
- LG Karlsruhe, 23.10.2009 - 6 O 15/09
Schadensersatz wegen Körperverletzung: Bindung des Zivilrichters an Strafurteil; …
- BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94
Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr
- BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr …
- BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
Anforderungen an das Gericht zur Feststellung des Todesgrundes - Voraussetzungen …
- BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
Ablehnen einer Notwehrlage ohne Kenntnis vom Verhalten des Tatopfers - Beendigung …
- BGH, 22.11.1983 - 5 StR 835/83
Anforderungen an die Feststellungen zur Annahme einer Notwehrüberschreitung im …
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesamtvorsatz des Täters bei der Fixierung auf ein konkretes Gesamtergebis seines Tuns
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 52
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 285 (Ls.)
- StV 1982, 222
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Maßstäbe von BGHSt 24, 268, 271 f [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] außer acht gelassen haben könnte, sind nicht ersichtlich. - BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58
Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
Dies hängt von den jeweiligen Gesamtumständen und der besonderen Sachlage ab, ist überwiegend Tatfrage (BGHSt 12, 148, 155;… Vogler in LK, StGB, 10. Aufl., Rnr. 74 vor § 52). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
Die geplante Handlungsreihe stand nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung fest (vgl. BGHSt 1, 313, 315). - BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - …
Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
Ist der Täter auf ein konkretes Gesamtergebnis seines Tuns fixiert, so sind an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger, des Ortes und der Zeit der Tatausführung geringere Anforderungen zu stellen (BGH, Urt.v. 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79, S. 6).
- BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86
Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …
Dem neuen Tatrichter obliegt die Beurteilung der Frage, inwieweit ein hinreichend konkretisierter Gesamtvorsatz bestand (vgl. BGH StV 1982, 222). - BGH, 18.08.1987 - 1 StR 318/87
Diebstahl in Tateinheit mit Betrug und mit Urkundenfälschung - Pkw-Aufbrüche in …
Dazu wird das neue Tatgericht weitere Feststellungen treffen müssen (vgl. BGH StV 1982, 222; BGH, Beschluß vom 7. April 1987 - 1 StR 92/87). - BGH, 04.03.1983 - 3 StR 27/83
Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Diebstahl
Der Angeklagte und sein Mittäter waren bei Ausführung der ersten beiden Diebstähle, die der Beschaffung von Tatwerkzeugen dienten, auf das erstrebte Gesamtergebnis, die Erlangung der Wochenendeinnahmen aus dem Tresor des Supermarktes, fixiert (vgl. BGH NStZ 1982, 285). - BGH, 02.11.1983 - 2 StR 311/83
Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Diebstahl in Tateinheit mit …
Sie hat die Absatzhilfe im Rahmen eines eingespielten Systems zwischen Dieb und Hehler geleistet (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 538/74; vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 125; vom 12. Januar 1982 - 5 StR 736/81). - BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84
Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als …
Die Bejahung eines Gesamtvorsatzes war hier rechtlich möglich und hält sich im Rahmen der dem Tatrichter zukommenden Bewertung der gesamten Tatbestände (vgl. BGHSt 12, 148, 155; BGH Strafverteidiger 1982, 222).
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