Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.05.1983 - 3 Ausschluß 1/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 138a
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 04.05.1983 - 3 Ausschluß 1/83
- BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83
Papierfundstellen
- MDR 1983, 779
- NStZ 1983, 426
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2399
- NStZ 1983, 426
- StV 1983, 55
Wird zitiert von ... (19)
- KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11
Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen …
Die Sache an das erkennende Gericht zurückzuverweisen, kommt daher im Rahmen allgemeiner Grundsätze nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die angefochtene Entscheidung entgegen der Vorgaben des § 34 StPO nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris) oder nur formelhaft mit Gründen versehen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 325; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 - bei juris), wenn ein durch das Beschwerdegericht nicht heilbarer Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BGH NStZ 1992, 508), wenn die angefochtene Entscheidung nicht von dem gesetzlich vorgesehenen Spruchkörper getroffen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2775) oder wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst fehlt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426: fehlerhafte Zurückweisung eines Wiederaufnahmegesuchs als unzulässig). - BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88
Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu …
Das wird insbesondere dann als gerechtfertigt erachtet, wenn der angefochtene Beschluß keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Vielmehr war die Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Kammer zurückzuverweisen (vgl. Senat, NStZ 1983, 426 - st. Rspr.; Meyer-Goßner, § 309 Rn 9 mwN).
- OLG Zweibrücken, 22.02.2017 - 1 Ws 310/16
Strafverfahren: Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil …
Im Wiederaufnahmeverfahren ist zudem eine eingehende Prüfung erforderlich, die durch einen zweistufigen Instanzenzug besser gewährleistet wird (OLG Frankfurt/Main, NJW 1983, 2399 [2400]; OLG Braunschweig, NJW 1966, 993 [994] zur Frage der Zulassung neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz). - LG Karlsruhe, 26.02.2013 - 3 Qs 6/13
Rechtsanwaltskosten: Höhe der Gebühren bei Vertretung eines Beteiligten im …
Da das Amtsgericht unter dem Gesichtspunkt der ausschließlichen Anwendbarkeit der Nr. 5116 W RVG eine Kostenfestsetzung im übrigen aus rein formalen Gründen abgelehnt und eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst, insbesondere zur Angemessenheit der von der Verfallsbeteiligten geltend gemachten Höhe der Gebühren, gänzlich fehlt, ist die Zurückverweisung als zulässig anzusehen (vgl. nur OLG Frankfurt, NStZ 1983, 426). - OLG Hamburg, 19.03.2020 - 2 Ws 16/20
Maßregelvollstreckung: Entpflichtung des Pflichtverteidigers nach Abschluss des …
Gleichwohl gilt, dass eine Zurückverweisung der Sache in eng begrenzten Ausnahmefällen zu erfolgen hat (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992, Az.: 1 StE 11/88 StB 8/92, NJW 1992, 2775;OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2002, Az.: 4 Ws 222/02, NJW 2002, 2963 f.;… MüKo-StPO/Neuheuser, § 309 Rn. 34;… LR/Matt, § 309 Rn. 12 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt, § 309 Rn. 7 ff.), etwa wenn der angefochtene Beschluss überhaupt keine Entscheidung zur Sache enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 2016, Az.: 2 Ws 43/16;… BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Oktober 1982, Az.: 1 Ws 266/82, NStZ 1983, 426, 427;… Schmitt, a.a.O., Rn. 9). - OLG Hamm, 29.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 458/16
Anforderungen an die Begründung eines Überprüfungsbeschlusses nach § 119a …
Ein gravierender Mangel wird z.B. dann angenommen, wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst gänzlich fehlt, wenn also nur formal entschieden worden ist (…Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ 1983, 426). - OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11
Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines …
Weiterhin wird eine Zurückverweisung auch dann für zulässig gehalten, wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung zur Sache selbst fehlt, wenn also nur formal entschieden worden ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1983, 426, 427). - OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94 Eine solche, vom Wortlaut der genannten Bestimmung abweichende Ausnahmeentscheidung des Beschwerdegerichts ist u.a. dann zulässig, wenn eine den Sachverhalt ausschöpfende erstinstanzliche Entscheidung gänzlich fehlt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 3. Juli 1984 - 1 Ws 644/84 und 15. Februar 1990 - 1 Ws 134 - 135/90; OLG Frankfurt NStZ 1983, 426 ;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., Rdnr. 16 zu § 309 StPO jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung
Da eine Entscheidung in der Sache bislang nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert und verweist deshalb die Sache an das Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Koblenz MDR 1975, 241, 242 [OLG Koblenz 07.06.1974 - 1 Ws 205/74] ;… Kleinknecht/Meyer, § 309 Rdnr. 9;… Paulus in KMR, StPO, 8. Auflage, § 309 Rdnr. 9). - OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen …
- OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97
Unterbrechung des Maßregelvollzuges, Wiederaufnahmeverfahren, Zulässigkeit des …
- OLG Koblenz, 14.11.2001 - 1 Ws 1437/01
Reststrafaussetzung, Einwilligung, verweigerte Widerruf, nachträgliche …
- OLG Hamm, 15.10.2004 - 1 Ws 267/04
Verfahrensverzögerung; Einstellung; Verfahrenshindernis; Kompensation
- OLG Hamm, 02.07.2002 - 1 Ws (L) 8/02
Zurückverweisung
- OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 502/01
Strafvollstreckung, Überstellung, Strafgefangener, Einwilligung, Subsidiarität
- OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen …
- LG Hamburg, 08.12.2006 - 620 Qs 52/06
- LG Frankfurt/Main, 05.11.2014 - 28 Qs 47/14
Sachliche Zuständigkeit bei eventuell doppelfunktionaler Maßnahme, Zurückweisung …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 01.11.1982 - 1 Ss 47/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 302
Papierfundstellen
- MDR 1983, 154
- NStZ 1983, 426 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1508/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Großen Senats für …
Bis zur Entscheidung über die Revision kann diese - gegebenenfalls nach Zustimmung des Gegners (vgl. § 303 Satz 1 StPO) - zurückgenommen werden (vgl. Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 1. November 1982 - 1 Ss 47/82 -, MDR 1983, S. 154;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 302 Rn. 6 m. w. N.;… Ruß, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 302 Rn. 4). - OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16
Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende …
- BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters …
Das Rechtsmittel konnte hier nur gegenüber dem bereits mit der Sache befaßten Senat zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 431/77 - bei Holtz MDR 1978, 281 f. sowie OLG Hamburg MDR 1983, 154 [OLG Hamburg 01.11.1982 - 1 Ss 47/82]).
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| OLG Hamburg, 04.05.1983 - 3 Auschl. 1/83 |
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Papierfundstellen
- NStZ 1983, 426
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