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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1984 - 3 StR 427/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2569
BGH, 26.10.1984 - 3 StR 427/84 (https://dejure.org/1984,2569)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1984 - 3 StR 427/84 (https://dejure.org/1984,2569)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 427/84 (https://dejure.org/1984,2569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Merkmale im Hinblick auf eine Vergewaltigung - Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person - Vergewaltigung - Schwängerung - Strafzumessung - Diebstahl - Hilflosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei …

    Im Gegensatz zur Entscheidung des 3. Strafsenats vom 26. Oktober 1984 (NStZ 1985, 215) sieht der Senat hierin keinen Rechtsfehler.

    Allerdings verwendet der 3. Strafsenat (NStZ 1985, 215) - wie dies auch in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geschieht (vgl. etwa BGH NStZ 1981, 343 (Gewinnstreben bei Betrug und Untreue)) - den Begriff des "normalen Erscheinungsbildes" (gleichbedeutend: "Normalfall", "Regeltatbild", "regelmäßiges Erscheinungsbild"), zu dem bei § 177 StGB der Geschlechtsverkehr "mit einer empfängnisfähigen Frau auch bis zum Samenerguß" gehöre.

    Ein Grund zur Strafschärfung liegt allein in der Unterlassung von Vorkehrungen gegen eine Schwängerung jedenfalls nicht" (BGH NStZ 1985, 215).

    Der 3. Strafsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß er im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 34, 345) an seiner früheren Rechtsprechung in der in BGH NStZ 1985, 215 wiedergegebenen allgemeinen Form nicht festhält.

  • VG München, 08.02.2011 - M 4 K 10.1651

    Zweite Juristische Staatsprüfung 2009/2; prüfungsspezifischer …

    Sein Ergebnis werde auf die vom BGH zitierte "Eigentumslockerung" gestützt, die angenommen werden könne, wenn Einwohner bei einem Unglücksfall ihre Häuser unbeaufsichtigt ließen, um zu helfen (BGH, NStZ 1985, S. 215).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2132
BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84 (https://dejure.org/1984,2132)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1984 - 3 StR 459/84 (https://dejure.org/1984,2132)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 (https://dejure.org/1984,2132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 215
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …

    Auszug aus BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84
    Denn nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ 81, 342; 82, 507).
  • BGH, 14.09.1982 - 4 StR 436/82

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen im Rahmen der Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84
    Denn nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ 81, 342; 82, 507).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei …

    Gerade bei einer Person, die noch am Beginn ihres Berufsweges steht, müssen in einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit gerade junger Menschen ein ernstes soziales Problem darstellt, derart gravierende Folgen bei der Strafzumessung zwingend in Betracht gezogen werden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger beruflicher Nachteile: BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215;… Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 46 Rn. 55;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rn.8), was hier nicht erfolgt ist.
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall …

    So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Als derartige strafmildernde Umstände kommen u. a. zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Disziplinarfolgen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987, BGHSt 35, 148 [149]; Beschluss vom 23. November 1984, NStZ 1985, 215), ehrengerichtliche Folgen wie die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGH, Beschluss vom 7. April 1986, NStZ 1987, 133 [134]; Beschluss vom 27. August 1987, NStZ 1987, 550 [551]) oder die Entziehung der Approbation als Apotheker (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1991, StV 1991, 157) in Betracht.
  • BGH, 05.02.1991 - 5 StR 6/91

    Aufhebung eines Urteils im Rahmen einer Revision

    Bedenken könnten auch daraus hergeleitet werden, daß die Strafzumessungserwägungen nicht deutlich erkennen lassen, daß der mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr automatisch eintretende Verlust der Beamtenstellung mildernd bedacht worden ist (vgl. BGH NStZ 1985, 215; w. Nwe.
  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den …

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StV 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 -, vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -, vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 -, und Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3959
BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84 (https://dejure.org/1984,3959)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1984 - 2 StR 350/84 (https://dejure.org/1984,3959)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 350/84 (https://dejure.org/1984,3959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für einen Fortsetzungszusammenhang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer …

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Darin lag aber nicht mehr als der allgemeine Entschluß, aus gegebenem Anlaß oder bei sich bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten zu begehen; ein solcher Entschluß reicht zur Bejahung des Gesamtvorsatzes nicht aus (…ständige Rechtsprechung, BGH GA 1960, 375; BGH bei Dallinger MDR 1972, 752; BGH, Urteile vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83 - und 21. März 1984 - 2 StR 730/83).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Der Mangel an Feststellungen würde auch nicht behoben, wenn es möglich wäre, die im Rahmen der rechtlichen Würdigung stehende Wendung, die Angeklagte habe ihren Vorsatz jeweils vor Vollendung des letzten Teilakts auf neue Begehungsformen ausgedehnt, ihrerseits als (nachgeholte) Feststellung zur inneren Tatseite zu werten: als eine solche Feststellung wäre sie im Blick auf die Vielzahl der Einzelfälle und die Unterschiedlichkeit der zwischen ihnen liegenden zeitlichen Abstände bei weitem zu unbestimmt, um eine taugliche Grundlage für die rechtliche Prüfung zu bieten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Annahme eines "erweiterten" Gesamtvorsatzes (vgl. dazu BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; BGH NJW 1984, 376) begründet erscheint.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Der Mangel an Feststellungen würde auch nicht behoben, wenn es möglich wäre, die im Rahmen der rechtlichen Würdigung stehende Wendung, die Angeklagte habe ihren Vorsatz jeweils vor Vollendung des letzten Teilakts auf neue Begehungsformen ausgedehnt, ihrerseits als (nachgeholte) Feststellung zur inneren Tatseite zu werten: als eine solche Feststellung wäre sie im Blick auf die Vielzahl der Einzelfälle und die Unterschiedlichkeit der zwischen ihnen liegenden zeitlichen Abstände bei weitem zu unbestimmt, um eine taugliche Grundlage für die rechtliche Prüfung zu bieten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Annahme eines "erweiterten" Gesamtvorsatzes (vgl. dazu BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; BGH NJW 1984, 376) begründet erscheint.
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Zu diesen wesentlichen Grundzügen gehören - neben dem zu verletzenden Rechtsgut und dessen Träger - Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung (ständige Rechtsprechung, BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; BGH bei Holtz MDR 1983, 622; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen …

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Der Mangel an Feststellungen würde auch nicht behoben, wenn es möglich wäre, die im Rahmen der rechtlichen Würdigung stehende Wendung, die Angeklagte habe ihren Vorsatz jeweils vor Vollendung des letzten Teilakts auf neue Begehungsformen ausgedehnt, ihrerseits als (nachgeholte) Feststellung zur inneren Tatseite zu werten: als eine solche Feststellung wäre sie im Blick auf die Vielzahl der Einzelfälle und die Unterschiedlichkeit der zwischen ihnen liegenden zeitlichen Abstände bei weitem zu unbestimmt, um eine taugliche Grundlage für die rechtliche Prüfung zu bieten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Annahme eines "erweiterten" Gesamtvorsatzes (vgl. dazu BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; BGH NJW 1984, 376) begründet erscheint.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Zu diesen wesentlichen Grundzügen gehören - neben dem zu verletzenden Rechtsgut und dessen Träger - Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung (ständige Rechtsprechung, BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; BGH bei Holtz MDR 1983, 622; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Zu diesen wesentlichen Grundzügen gehören - neben dem zu verletzenden Rechtsgut und dessen Träger - Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung (ständige Rechtsprechung, BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7; BGH bei Holtz MDR 1983, 622; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen …

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84
    Darin lag aber nicht mehr als der allgemeine Entschluß, aus gegebenem Anlaß oder bei sich bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten zu begehen; ein solcher Entschluß reicht zur Bejahung des Gesamtvorsatzes nicht aus (…ständige Rechtsprechung, BGH GA 1960, 375; BGH bei Dallinger MDR 1972, 752; BGH, Urteile vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83 - und 21. März 1984 - 2 StR 730/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3087
BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,3087)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1984 - 4 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,3087)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1984 - 4 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,3087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung - Annahme sukzessiver Mittäterschaft - Vernichtung des Sehvermögens auf einem Auge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 - mit weit. Nachw.).
  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen - …

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Das reicht zur Annahme des § 239 Abs. 2 StPO aus (vgl. BGHSt 10, 306, 310; 19, 382, 387;… Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 239 StGB Rdnr. 11).
  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Das reicht zur Annahme des § 239 Abs. 2 StPO aus (vgl. BGHSt 10, 306, 310; 19, 382, 387;… Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 239 StGB Rdnr. 11).
  • BGH, 15.01.1982 - 4 StR 696/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Die nachträgliche Billigung des auch - wovon zugunsten des Angeklagten B. ausgegangen werden muß - für diesen überraschend erfolgten Schusses kann somit eine strafbare Verantwortlichkeit des Angeklagten für die bereits abgeschlossene Körperverletzung nicht begründen (BGH, Beschluß vom 15. Januar 1982 - 4 StR 696/81).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …

    Allein eine nachträgliche Billigung der tödlichen Gewalt kann deshalb jedenfalls im vorliegenden Fall eine strafbare Verantwortlichkeit des Angeklagten A. für die bereits abgeschlossene Tötungshandlung nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1984 - 4 StR 526/84 mwN).
  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen …

    Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215).
  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer …

    Dagegen erscheint der Einwand der Revision, sukzessive Mittäterschaft der Angeklagten scheitere schon daran, daß die Tat des zunächst allein handelnden Berberich im Augenblick ihres Eingreifens bereits beendet war, nach den bisherigen Feststellungen nicht begründet (…vgl. BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73];… BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH NStZ 1985, 215; vgl. BGHSt 2, 344, 346).
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