Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84 |
Schuß auf Angreifer
§ 231 StGB, Schlägerei, 'Angriff mehrerer', Notwehrsituation
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung - Zeitpunkt des Angriffsbeginns bei gemeinschaftlicher Körperverletzung - Anforderungen an den Zusammenhang zwischen Taterfolg und Tathandlung bei Beteiligung an einer Schlägerei
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei bei Tod eines Mitangreifers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 100
- NJW 1985, 871
- MDR 1985, 334
- NStZ 1985, 455 (Ls.)
- StV 1986, 249
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- BGH, 16.06.1961 - 4 StR 176/61
Entschuldbarkeit einer Überschreitung der Notwehr - Verwendung eines Messers in …
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Diese Folge braucht als objektive Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 16, 130, 132) nicht vom Vorsatz oder der Fahrlässigkeit eines der Beteiligten umfaßt zu sein (…vgl. Lackner 15. Aufl., § 227 StGB Anm. 3).Nach § 227 StGB, der als reines Gefährdungsdelikt geschaffen worden ist (BGHSt 14, 132, 134 und 16, 130, 132 jeweils m.w.N.), wird allein "schon wegen" der Beteiligung an einer solchen Schlägerei bestraft.
Da Schlägereien erfahrungsgemäß oft schwerwiegende Folgen haben, soll wegen dieser Gefährlichkeit schon der Beteiligung daran entgegengetreten werden, ohne daß es auf den - oft nicht möglichen - Nachweis der Ursächlichkeit gerade dieser Beteiligung für die schweren Folgen der Schlägerei ankäme (BGHSt 14, 132, 134/135; 16, 130, 132).
- BGH, 05.02.1960 - 4 StR 557/59
Annahme der ständigen Rechtssprechung hinsichtlich der "Zusammenrottung" - …
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Nach § 227 StGB, der als reines Gefährdungsdelikt geschaffen worden ist (BGHSt 14, 132, 134 und 16, 130, 132 jeweils m.w.N.), wird allein "schon wegen" der Beteiligung an einer solchen Schlägerei bestraft.Da Schlägereien erfahrungsgemäß oft schwerwiegende Folgen haben, soll wegen dieser Gefährlichkeit schon der Beteiligung daran entgegengetreten werden, ohne daß es auf den - oft nicht möglichen - Nachweis der Ursächlichkeit gerade dieser Beteiligung für die schweren Folgen der Schlägerei ankäme (BGHSt 14, 132, 134/135; 16, 130, 132).
Die durch die beiden Vorschriften geschützten Rechtsgüter sind schon deshalb nicht gleich, weil § 227 StGB - weitergehend als § 223 a StGB - das Leben und die Gesundheit aller der durch eine Schlägerei Gefährdeten schützt (RGSt 59, 107, 111 ff; vgl. BGHSt 14, 132, 136).
- BGH, 21.10.1982 - 4 StR 526/82
Eingriff in den Zweikampf - § 231 StGB nF, 'Schlägerei', 'Angriff'
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Unter einem "von mehreren gemachten Angriff" im Sinne der 2. Alternative des § 227 StGB ist die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielenden Einwirkung von mindestens zwei Personen zu verstehen (BGHSt 31, 124, 126 [BGH 21.10.1982 - 4 StR 526/82] m.w.N.).Ein gemeinschaftliches Handeln als Mittäter ist zwar nicht notwendig (BGHSt 31, 124, 127 [BGH 21.10.1982 - 4 StR 526/82]; RGSt 59, 264, 265), hat hier aber vorgelegen.
- RG, 18.06.1925 - III 213/25
1. Zum Begriff des Angriffs im § 227 StGB. 2. Notwehr im Raufhandel.
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Ein gemeinschaftliches Handeln als Mittäter ist zwar nicht notwendig (BGHSt 31, 124, 127 [BGH 21.10.1982 - 4 StR 526/82]; RGSt 59, 264, 265), hat hier aber vorgelegen.Für das Vorliegen eines Angriffs ist es ausreichend, daß die Einwirkung auf den Körper des Angegriffenen abzielt; es ist nicht erforderlich, daß es bereits zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, so daß der Beginn des Angriffs nicht notwendigerweise mit dem Beginn der Tätlichkeiten zusammenfallen muß (RGSt 59, 264, 265;… Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 227 StGB Rdn. 4).
- RG, 24.02.1925 - I 61/25
1. Zum Begriff des von mehreren gemachten Angriffs (§ 227 StGB.). 2. Ist …
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Die durch die beiden Vorschriften geschützten Rechtsgüter sind schon deshalb nicht gleich, weil § 227 StGB - weitergehend als § 223 a StGB - das Leben und die Gesundheit aller der durch eine Schlägerei Gefährdeten schützt (RGSt 59, 107, 111 ff; vgl. BGHSt 14, 132, 136).Bei der vorliegenden Fallgestaltung kommt noch hinzu, daß die gefährliche Körperverletzung einem anderen als dem Getöteten zugefügt worden ist (RGSt 59, 107, 110; vgl. a. RGSt 67, 367, 370;… Hirsch in LK, § 227 StGB Rdn. 22;… Stree in Schönke/Schröder, § 227 StGB Rdn. 17;… Dreher/Tröndle, § 227 StGB Rdn. 12).
- RG, 11.11.1884 - 2610/84
Raufhandel. Wird die Strafbarkeit desselben dadurch ausgeschlossen, daß der …
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich aber, daß dieser Gedanke im Laufe der Beratungen aufgegeben wurde und daß statt dessen Voraussetzung einer Bestrafung nur die bloße Teilnahme an einer solchen Schlägerei sein sollte (vgl. Goltdammer, Materialien zum StGB für die Preußischen Staaten, Bd. 2 S. 420 ff; RGSt 9, 370, 380; 11, 237, 238; 32, 33, 37).Wenn dieser Ursachenzusammenhang vorliegt, ist es unerheblich, ob der Getötete ein unbeteiligter Dritter war (…Dreher/Tröndle, § 227 StGB Rdn. 5), ob er sich die Verletzung als Angegriffener bei der Verteidigung versehentlich selbst beigebracht hat (RGSt 11, 237, 238) oder ob er - wie im vorliegenden Fall - einer der Angreifer war (vgl. RGSt 9, 148, 149/150).
- RG, 20.02.1899 - 2/99
1. Steht die in einer Schlägerei von einem schuldhaft Mitbeteiligten begangene …
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich aber, daß dieser Gedanke im Laufe der Beratungen aufgegeben wurde und daß statt dessen Voraussetzung einer Bestrafung nur die bloße Teilnahme an einer solchen Schlägerei sein sollte (vgl. Goltdammer, Materialien zum StGB für die Preußischen Staaten, Bd. 2 S. 420 ff; RGSt 9, 370, 380; 11, 237, 238; 32, 33, 37).Demgemäß ist auch der bei einer Schlägerei schwer (§ 224 StGB) verletzte Beteiligte, dessen Verletzung erst die Anwendbarkeit der Norm begründet hat, nach § 227 StGB strafbar (RGSt 32, 33, 37/38;… Dreher/Tröndle, § 227 StGB Rdn. 6;… Stree in Schönke/Schröder, § 227 StGB Rdn. 6).
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
- BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …
- BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84
Die Strafkammer hat insoweit rechtsfehlerfrei begründet, daß alle Angeklagten Mittäter einer gemeinschaftlichen Körperverletzung gemäß § 223 a StGB (vgl. BGHSt 5, 344, 345;… Hirsch in LK, § 223 a StGB Rdn. 18 m.w.N.) und damit auch Beteiligte an einem Angriff mehrerer gemäß § 227 StGB (…vgl. Stree in Schönke/Schröder, 21. Auflage § 227 StGB Rdn. 6) waren. - RG, 23.11.1933 - II 1170/33
Wie ist die Tat der übrigen Mittäter an einer gemeinschaftlichen Körperverletzung …
- RG, 15.06.1883 - 951/83
Kommt es für die Strafbarkeit der Beteiligung an einem nach Zeit und Ort sich als …
- RG, 03.01.1884 - 2635/83
1. Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich die Staatshoheit auf den die …
- RG, 02.11.1883 - 2253/83
Ist der Tod eines Menschen durch einen von mehreren gemachten Angriff verursacht, …
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14
Hooligans als kriminelle Vereinigung
Kann der erforderliche Nachweis indes geführt werden, ist eine tateinheitliche Verurteilung wegen eines Tötungs- oder Körperverletzungdelikts und der Beteiligung an einer Schlägerei möglich (vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 679/84, BGHSt 33, 100, 104; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285;… LK/Hirsch aaO, § 231 Rn. 22;… S/S-Stree/Sternberg-Lieben aaO, § 231 Rn. 13 mwN;… aA NK-StGB/Paeffgen aaO, § 231 Rn. 22, dagegen überzeugend LK/Hirsch aaO).(aa) Der Tatbestand des § 231 StGB bezweckt als abstraktes Gefährdungsdelikt (BGH, Urteile vom 5. Februar 1960 - 4 StR 557/59, BGHSt 14, 132, 134 f. mwN; vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 679/84, BGHSt 33, 100, 103; vom 24. August 1993, 1 StR 380/93, BGHSt 39, 305, 308;… MüKo-StGB/Hohmann aaO, § 231 Rn. 7;… S/S/Stree/Sternberg-Lieben aaO, § 231 Rn. 1;… Lackner/Kühl aaO, § 231 Rn. 1;… Fischer aaO, § 231 Rn. 2;… Beck-OK-StGB/Eschelbach aaO, § 231 Rn. 1; Jäger, JA 2013, 634, 636;… differenzierend NK-StGB/Paeffgen aaO, § 231 Rn. 2;… aA LK/Hirsch aaO, § 231 Rn. 1) nicht nur den Schutz des Lebens und der Gesundheit des durch die Schlägerei oder den Angriff tatsächlich Verletzten oder Getöteten, sondern auch Leben und Gesundheit all der - auch unbeteiligten - Personen, die durch die Schlägerei oder den Angriff gefährdet werden.
Denn anders als für eine Strafbarkeit nach §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4, § 25 Abs. 2 StGB kommt es bei § 231 StGB nicht auf die Zurechnung einzelner Handlungen an (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 679/84, BGHSt 33, 100, 104).
- BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten …
Rn. 14 Die Frage, ob eine durch Notwehr gerechtfertigte Tötung gleichwohl ausreicht, zur Anwendung von § 227 StGB zu führen, ist in BGHSt 33, 100 behandelt und bejaht worden.Rn. 15 Freilich unterscheidet sich der in BGHSt 33, 100 entschiedene von dem hier zu beurteilenden Fall dadurch, daß dort der von mehreren anderen Angegriffene einen der Angreifer in Notwehr getötet hatte und es um die Strafbarkeit der anderen Angreifer ging, während hier der Notwehr übende Angeklagte eben durch seine Notwehrhandlung und deren Erfolg die objektive Bedingung der Strafbarkeit erfüllte und so seine Verurteilung nach § 227 StGB herbeiführte.
- BGH, 02.02.1988 - VI ZR 133/87
Beteiligung an einer Schlägerei als Schutzgesetz
Er soll das Leben und die Gesundheit aller durch eine Schlägerei Gefährdeten schützen (BGHSt 33, 100, 104 m. w. Nachw.).Die Strafbarkeit hängt dann nur noch von dem Eintritt der schweren Folge ab, in der sich die besondere Gefährlichkeit der Tätlichkeit bestätigt und die die Strafbarkeit objektiv bedingt; die Ursächlichkeit der einzelnen Tatbeiträge der Beteiligten spielt hingegen für die Strafbarkeit keine Rolle (vgl. BGHSt 14, 132, 134 f.; 16, 130, 132; 33, 100, 103;… vgl. ferner Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 227 Rdn. 1 und 6;… Horn, SK § 227 Rdn. 2 und 8;… Maurach/Schroeder, StGB 6. Aufl. S. 110 ff.;… differenzierend Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 227 Rdn. 15;… kritisch Hirsch in LK, StGB 10. Aufl. § 227 Rdn. 1).
Auch das war für den Gesetzgeber Grund, schon der Beteiligung an einer Schlägerei entgegenzutreten, ohne daß es auf den - oft nicht möglichen - Nachweis der Ursächlichkeit gerade dieser Beteiligung für die schweren Folgen der Schlägerei ankommt (BGHSt 14, 132, 135; 33, 100, 103).
- BGH, 20.01.2022 - 4 StR 430/21
Beteiligung an einer Schlägerei (Schlägerei: Vorliegen, wechselseitige …
Unter einem von mehreren verübten Angriff im Sinne von § 231 Abs. 1 2. Alt. StGB ist die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen zu verstehen; bei den Angreifenden muss Einheitlichkeit des Angriffs, des Angriffsgegenstandes und des Angriffswillens vorliegen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 679/84, BGHSt 33, 100, 102 mwN).Erforderlich ist insoweit lediglich ein ursächlicher Zusammenhang im strafrechtlichen Sinn zwischen dem Gesamtvorgang der Schlägerei oder des Angriffs und der schweren Folge; auf eine Ursächlichkeit der einzelnen Tatbeiträge der Beteiligten kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 679/84, BGHSt 33, 100, 103; Urteil vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61, BGHSt 16, 130, 132;… Urteil vom 22. September 1959 - 5 StR 289/59, GA 1960, 213, 214).
- BGH, 27.03.2024 - 2 StR 337/23
Beteiligung an einer Schlägerei (Strafbarkeitsausschluss: Rechtfertigung oder …
Diese Folge braucht als objektive Bedingung der Strafbarkeit nicht vom Vorsatz oder der Fahrlässigkeit eines der Beteiligten umfasst zu sein; sie muss nicht einmal auf einer strafbaren Handlung beruhen (vgl. auch BGH, Urteile vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 679/84, BGHSt 33, 100, 103, und vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, BGHSt 39, 305, 308, jeweils zu § 227 StGB aF). - BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96
Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im …
Rechtlicher Überprüfung hält auch die Annahme des Landgerichts stand, das Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB stehe in Tateinheit zu dem Delikt der Beteiligung an einer Schlägerei gemäß § 227 StGB (…vgl. Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 227 Rdn. 17), da § 227 StGB, weitergehend als die §§ 211 ff., §§ 223 ff. StGB, das Leben und die Gesundheit aller der durch die Schlägerei gefährdeten Personen schützt (BGHSt 33, 100, 104). - BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96
Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei …
Dabei ist es unerheblich, daß nach den bisherigen Feststellungen die Tötung durch Notwehr gerechtfertigt war (BGHSt 33, 100, 103; 39, 305, 307). - BGH, 21.08.2008 - 3 StR 236/08
Tötungsvorsatz (besonders gefährliche Gewalthandlung; sich aufdrängende Prüfung); …
- BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08
Mittäterschaft (subjektiver Tatbestand; Zurechnung fremder …
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Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einer Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung - Folgen eines Ausklammerns der Vorstellungen von den Auswirkungen des Tuns in den Feststellungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 306 Nr. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 455
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Diese Eigenschaft wäre wie bei Wohnungstüren (BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54]; 18, 363, 365 [BGH 22.05.1963 - 2 StR 133/63]/366; 20, 246, 247) Jedenfalls bei dem Türstock einer Lokaleingangstüre zu bejahen (vgl. auch BGHSt 16, 109, 110 [BGH 13.06.1961 - 1 StR 196/61]/111 sowie BGH NStZ 1981, 220/221; 1982, 201). - BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Diese Eigenschaft wäre wie bei Wohnungstüren (BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54]; 18, 363, 365 [BGH 22.05.1963 - 2 StR 133/63]/366; 20, 246, 247) Jedenfalls bei dem Türstock einer Lokaleingangstüre zu bejahen (vgl. auch BGHSt 16, 109, 110 [BGH 13.06.1961 - 1 StR 196/61]/111 sowie BGH NStZ 1981, 220/221; 1982, 201). - BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Diese Eigenschaft wäre wie bei Wohnungstüren (BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54]; 18, 363, 365 [BGH 22.05.1963 - 2 StR 133/63]/366; 20, 246, 247) Jedenfalls bei dem Türstock einer Lokaleingangstüre zu bejahen (vgl. auch BGHSt 16, 109, 110 [BGH 13.06.1961 - 1 StR 196/61]/111 sowie BGH NStZ 1981, 220/221; 1982, 201).
- BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Diese Eigenschaft wäre wie bei Wohnungstüren (BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54]; 18, 363, 365 [BGH 22.05.1963 - 2 StR 133/63]/366; 20, 246, 247) Jedenfalls bei dem Türstock einer Lokaleingangstüre zu bejahen (vgl. auch BGHSt 16, 109, 110 [BGH 13.06.1961 - 1 StR 196/61]/111 sowie BGH NStZ 1981, 220/221; 1982, 201). - BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines …
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Diese Eigenschaft wäre wie bei Wohnungstüren (BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54]; 18, 363, 365 [BGH 22.05.1963 - 2 StR 133/63]/366; 20, 246, 247) Jedenfalls bei dem Türstock einer Lokaleingangstüre zu bejahen (vgl. auch BGHSt 16, 109, 110 [BGH 13.06.1961 - 1 StR 196/61]/111 sowie BGH NStZ 1981, 220/221; 1982, 201). - BGH, 15.04.1977 - 2 StR 140/77
Inbrandsetzung von Gebäudeteilen, die für den Gebrauch als Wohnhaus von …
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Nach einer anderen in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist der Tatbestand aber erst dann erfüllt, wenn sich das Feuer auf Teile des Gebäudes auszubreiten vermag, die für dessen Gebrauch als Wohnhaus von wesentlicher Bedeutung sind (in diesem Sinne BGH, Beschl. vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77 - sowie BGH…, Urt. vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78), oder gar erst dann, wenn es sich auf den. - BGH, 09.05.1978 - 5 StR 31/78
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion - Beschränkung des Verfahrens
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Nach einer anderen in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist der Tatbestand aber erst dann erfüllt, wenn sich das Feuer auf Teile des Gebäudes auszubreiten vermag, die für dessen Gebrauch als Wohnhaus von wesentlicher Bedeutung sind (in diesem Sinne BGH, Beschl. vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77 - sowie BGH, Urt. vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78), oder gar erst dann, wenn es sich auf den. - BGH, 13.02.1959 - 4 StR 499/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85
Nach hergebrachter Auffassung, der auch der Senat zuneigt, reicht es zwar aus, irgendeinen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlichen Bestandteil des Gebäudes in Brand zu setzen (…so - dem Schutzzweck der Norm entsprechend - BGH GA 1969, 118, 119 im Anschluß an RG JW 1936, 262, 263 sowie BGH, Urt. vom 13. Februar 1959 - 4 StR 499/58;… ebenso Wolff in LK 10. Aufl. § 306 Rdn. 9, der es genügen läßt, wenn der Täter allein den nicht zum Wohnen dienenden Teil niederbrennen will).
- BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86
Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils
Andere Entscheidungen lassen es für die Anwendung von § 306 Nr. 2 StGB genügen - oder deuten diese Auffassung jedenfalls an -, daß "von einem nach natürlicher Auffassung einheitlichen zusammenhängenden Gebäude, das außer zu Wohnzwecken auch gewerblich genutzt wird, nur der Wirtschaftsteil in Brand gesetzt ist" (BGH…, Urt. vom 26. Juni 1985 - 3 StR 132/85;… in gleichem Sinn BGH GA 1969, 118; BGH NStZ 1985, 455). - BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88
Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines …
Hiernach genügt es für die Anwendung des § 306 Nr. 2 StGB , daß "von einem nach natürlicher Auffassung einheitlichen zusammenhängenden Gebäude, das außer zu Wohnzwecken auch gewerblich benutzt wird, nur der Wirtschaftsteil in Brand gesetzt ist" (BGH, Urteil vom 26. Juni 1985 - 3 StR 132/85;… vgl. auch BGH GA 1969, 118; NStZ 1985, 455 ). - BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99
Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6. …
Auch nach neuem Recht reicht es nach dem Schutzzweck der Norm zur Deliktsvollendung bei gemischt genutzten Gebäuden aus, daß der Brand nur den gewerblichen Teil erfaßt und - wie hier - nicht auszuschließen war, daß das Feuer auf den Wohnbereich übergreifen kann (…vgl. Fischer in Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 306 a Rdn. 5;… Kühl in Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 306 a Rdn. 2; zum alten Recht vgl. BGHSt 34, 115, 117 U, BGH NStZ 1985, 455; BGH, Beschl. vom 9. August 1995 - 1 StR 282/95).
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 139/00
Besonders schwere Brandstiftung; Merkmal "andere Straftat" (Abs. 2 Nr. 2); …
Rn. 9 a) Daß das Gebäude, in dem die von dem Zeugen R. gepachtete Bar untergebracht war, nur zum Teil Wohnzwecken diente, steht der Anwendung des § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB auch nach neuem Recht nicht entgegen (BGH NStZ 2000, 197, 198; vgl. zum bisherigen Recht BGHSt 34, 115, 117 f.; BGH NStZ 1985, 455). - BGH, 18.06.1986 - 2 StR 249/86
Brandlegungen innerhalb eines gemischt genutzten mehrstöckigen Gebäudes - …
Schließlich wird auch die Meinung vertreten, daß die Brandstiftung erst dann vollendet ist, wenn das Feuer tatsächlich auf den Wohnteil übergreift (siehe zum Stand der Meinungen BGH NStZ 1985, 455; ferner BGH, Beschluß vom 26. Juni 1985 - 3 StR 132/85 -). - LG Münster, 19.06.2019 - 2 Ks 7/18 Bei dem hier als Wohn- und Geschäftshaus gemischt genutzten einheitlichen Gebäude reichte es aus, dass irgendein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes in Brand geriet, da das Feuer sich auch auf die Teile ausbreiten konnte, die für das Wohnen wesentlich waren (BGH NStZ 00, 197, 198; 3 StR 132/85; NStZ 85, 455;… Fischer StGB 66. Aufl. § 306a Rn. 5a).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mitzuprotokollierende wesentliche Förmlichkeit - Sachverständige - Protokollierung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 455
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Die Revision macht geltend, diese Notiz stelle eine private Aufzeichnung im Intimbereich des Angeklagten dar, die - da seine Einwilligung zur Verlesung nicht eingeholt worden sei - einem grundrechtlichen Beweisverwertungsverbot unterliege (BGHSt 19, 325; vgl. auch BVerfGE 34, 238). - BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63
Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Die Revision macht geltend, diese Notiz stelle eine private Aufzeichnung im Intimbereich des Angeklagten dar, die - da seine Einwilligung zur Verlesung nicht eingeholt worden sei - einem grundrechtlichen Beweisverwertungsverbot unterliege (BGHSt 19, 325; vgl. auch BVerfGE 34, 238). - BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Angesichts des Erregungszustandes, in den der Angeklagte durch das Verhalten seiner Ehefrau und ihres Freundes unmittelbar vor Tatbegehung geraten war (UA S. 9), und allgemein im Hinblick auf "die für den Angeklagten außerordentlich bedrückende familiäre Situation" (UA S. 21) wäre die Strafkammer gehalten gewesen, die wesentlichen Darlegungen und Schlußfolgerungen des psychiatrischen Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315).
- BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Angesichts des Erregungszustandes, in den der Angeklagte durch das Verhalten seiner Ehefrau und ihres Freundes unmittelbar vor Tatbegehung geraten war (UA S. 9), und allgemein im Hinblick auf "die für den Angeklagten außerordentlich bedrückende familiäre Situation" (UA S. 21) wäre die Strafkammer gehalten gewesen, die wesentlichen Darlegungen und Schlußfolgerungen des psychiatrischen Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315). - BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76
Voraussetzungen für das Merkmal der beabsichtigten Drohung im Tatbestand der …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Es genügt, daß er weiß oder billigend damit rechnet, die - beabsichtigte - Drohung sei geeignet, in dem Dritten Furcht vor ihrer Verwirklichung hervorzurufen (BGHSt 26, 309, 310/311). - BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Angesichts des Erregungszustandes, in den der Angeklagte durch das Verhalten seiner Ehefrau und ihres Freundes unmittelbar vor Tatbegehung geraten war (UA S. 9), und allgemein im Hinblick auf "die für den Angeklagten außerordentlich bedrückende familiäre Situation" (UA S. 21) wäre die Strafkammer gehalten gewesen, die wesentlichen Darlegungen und Schlußfolgerungen des psychiatrischen Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315). - BGH, 28.08.1984 - 1 StR 427/84
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Dieser Feststellung steht das Schweigen der Sitzungsniederschrift nicht entgegen, da sich die (negative) Beweiskraft des Protokolls nur auf die wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens bezieht (§ 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO); dazu gehört die Anwesenheit eines Sachverständigen nicht, weil der Sachverständige nicht zu denjenigen Personen zählt, deren Anwesenheit das Gesetz zwingend vorschreibt (§ 226 StPO; vgl. BGH, Urt. vom 28. August 1984 - 1 StR 427/84 - bei Pfeiffer/ Miebach NStZ 1985, 207).
- BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10
Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung; …
Unerheblich ist auch, ob das Opfer die geäußerte Drohung (Alt. 2.) tatsächlich als Zwang empfindet und der Täter entschlossen ist, sie in die Tat umzusetzen (BGH, Urteil vom 16. März 1976 - 5 StR 72/76, BGHSt 26, 309, 310; BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 StR 175/85, NStZ 1985, 455). - BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen
- BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98
Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch …
- BGH, 15.10.2025 - 1 StR 146/25
Beweiswürdigung zum Vorwurf der Vergewaltigung; Tatbestand der Geiselnahme
Denn nach seinen eigenen Feststellungen hat sich eine Auseinandersetzung mit dem Motiv der Versöhnung als erstrebtem Nötigungsziel aufgedrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 1985 - 1 StR 175/85 Rn. 8: Rückkehr der Ehefrau). - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Die (negative) Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO erstreckt sich nicht auf die Abwesenheit von Personen, deren Anwesenheit das Gesetz nicht zwingend vorschreibt (vgl. BGH NStZ 1985, 455;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 274 Rdn. 8), so daß die Klärung dieser Frage dem Freibeweis zugänglich ist. - BGH, 28.06.1985 - 4 StR 286/85
Verminderte Schuldfähigkeit bei dem Zusammentreffen einer angeborenen Debilität …
Das Landgericht wäre gehalten gewesen, die vom Sachverständigen vorgenommene Berechnung im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Fehlerfreiheit notwendig war (vgl. BGHSt 7, 238, 239/240; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 StR 175/85).
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