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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.1985

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,564
BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85 (https://dejure.org/1985,564)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1985 - 2 StR 446/85 (https://dejure.org/1985,564)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1985 - 2 StR 446/85 (https://dejure.org/1985,564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) §§ 26, 46
    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der Strafzumessung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1764
  • MDR 1986, 331
  • MDR 1987, 177
  • NStZ 1986, 162
  • StV 1986, 100
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines …

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Der Auffassung des Landgerichts, daß die Tatprovokation kein Verfahrenshindernis begründet, stimmt der Senat aus den in seinem Beschluß vom 4. Juni 1985 (Strafverteidiger 1985, 309 ff) dargelegten Gründen zu.

    Der vom polizeilichen Lockspitzel ausgeübte Einfluß war eine ausschlaggebende Ursache für die Tatbegehung (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 309 ff).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH, Beschluß vom 16. April 1985 - 1 StR 144/85).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte - …

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH, Beschluß vom 16. April 1985 - 1 StR 144/85).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer …

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen …

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - …

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Eine Berücksichtigung solcher Umstände zugunsten des Angeklagten ist mit § 46 Abs. 2 StGB zu vereinbaren und in der Rechtsprechung zu den Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer auf die Strafzumessung anerkannt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH NStZ 1983, 135; ebenso BVerfGE in Strafverteidiger 1984, 97).
  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Die Strafkammer hätte deshalb im Rahmen einer Gesamtbetrachtung prüfen müssen, ob für diesen Angeklagten der Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG oder der gemäß § 31 BtMG in Verbindung mit § 49 Abs. 2 StGB verminderte Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG anzuwenden war (vgl. BGHSt 33, 92 f).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 65/85

    Einführung und Verwertung einer dem Zeugen vorgehaltenen Aussage, die dieser bei …

    Auszug aus BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85
    Werden mit Hilfe eines Lockspitzels provozierte strafbare Handlungen so überwacht, daß eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so kann das für die Strafzumessung regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Bedeutung erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 65/85).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Rn. 14 Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 4 StR 111/95 NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 4 StR 201/99 NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631;… Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131 vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen …

    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85 -, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85 -, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).

    In der Regel mindert es die Schuld des Täters, wenn er erst von einem Dritten zur Begehung der Tat angestiftet werden muß (BGH MDR 1986, 331).

    In jedem Fall sind solche Taten milder zu beurteilen, in die der Angeklagte über das zu seiner Überführung gebotene Maß hinaus hineingezogen wird (vgl. BGH MDR 1986, 331).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an …

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines …

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 = NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631;… Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131; vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

    Vielmehr ist jede Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter im Rahmen der Strafzumessung zu würdigen (BGH NStZ 1986, 162).

    Werden mit Hilfe eines Lockspitzels provozierte strafbare Handlungen so überwacht, daß eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so kann das für die Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Bedeutung erlangen (vgl. BGH NStZ 1986, 162; BGH StV 1988, 60;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 7).

  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, …

    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).

    Die hier nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließende Einwirkung polizeilicher Lockspitzel auf die Angeklagten ist nach der inzwischen hierzu gefestigten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den angewendeten Strafrahmen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345 ; BGH in StV 1985, 323 , StV 1985, 366 , StV 1986, 100 , StV 1988, 296 ).

  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe, …

    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen, wobei dies allgemein für jede Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels gilt (vgl. BGHSt 32, 345, 355; NStZ 1986, 162; StV 1994, 368; 1995, 247).

    Werden dann mit Hilfe eines solchen Lockspitzeleinsatzes angebahnte strafbare Handlungen so überwacht, dass eine erhebliche Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes ausgeschlossen ist, so ist diesem Umstand regelmäßig bei der Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwertes der Tat Rechnung zu tragen (vgl. BGH NStZ 86, 162).

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

    Der Umstand, daß der bisher unbescholtene, unverdächtige Angeklagte erst durch eine Vertrauensperson der Polizei zu einer solchen Tat verleitet worden ist, muß jedoch bei der Strafzumessung wesentlich ins Gewicht fallen; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1986, 162; 1994, 289;… a.A. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 35 c).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation - …

  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche …

  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid - …

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen …

  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen …

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag - …

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 58/88

    Überführung eines Drogendealers durch einen V-Mann des Bundeskriminalamtes - …

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91

    Strafmilderung bei Tatprovokation

  • BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88

    Erwägungen zur Strafrahmenwahl und Strafbemessung hinsichtlich eines polizeilich …

  • BGH, 10.08.1988 - 2 StR 392/88

    Aufhebung des Strafausspruchs - Rechtliche Wirkung der Beteiligung von verdeckten …

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 529/89

    Unterlassung eines Strafgerichts der Verlesung von Beweismitteln

  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 599/85

    Möglichkeit der Überprüfung der dem Tatrichter vorbehaltenen Strafzumessung durch …

  • BGH, 04.06.1986 - 2 StR 243/86

    Unerlaubtes Handeltreibenn mit Betäubungsmitteln - Sache des Tatrichters, die …

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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85   

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https://dejure.org/1985,534
BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85 (https://dejure.org/1985,534)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1985 - 4 StR 454/85 (https://dejure.org/1985,534)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 (https://dejure.org/1985,534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls oder Hehlerei - Erhebung einer Aufklärungsrüge - Verbüßung einer Strafe durch Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 1975 § 56f Abs. 3, § 58 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 326
  • NJW 1986, 732
  • MDR 1986, 66
  • NStZ 1986, 162
  • StV 1986, 16
  • JR 1986, 377
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Schließlich widerspräche die Nichtanrechnung auch dem der nachträglichen Gesamtstrafenbildung zugrunde liegenden Gedanken, wonach der Angeklagte bei getrennter Aburteilung seiner Taten nicht schlechter gestellt werden darf als bei ihrer gemeinsamen Aburteilung (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] m. w. Nachw.).

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 31. Oktober 1983 verhängte Geldstrafe in die Gesamtstrafe nicht einbezogen werden kann, weil die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat erst nach der Verurteilung durch das Schöffengericht München begangen worden ist (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79, bei Holtz MDR 1979, 987; vgl. auch BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83];… Dreher/Tröndle, § 55 StGB Rdn. 5).

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe, ist die in der Nichterstattung erbrachter Leistungen (§ 56 f Abs. 3 Satz 1 StGB) liegende Härte in der Regel dadurch auszugleichen, daß die Leistungen gemäß § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB bei Festsetzung der Gesamtstrafe angemessen berücksichtigt werden (entsprechend BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82].

    So entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß dann, wenn eine frühere Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden kann, der darin liegende Nachteil bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen ist, wobei erforderlichenfalls sogar die Untergrenze des § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB unterschritten werden darf (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m. w. Nachw.).

  • BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78

    Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer …

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Eine Ausdehnung des Tagessatzsystems auf diese Fälle könnte zu praktisch kaum behebbaren Schwierigkeiten führen, da nicht nur die jetzigen Verhältnisse des Verurteilten, sondern auch diejenigen zur Zeit der früheren Verurteilung oder der Erbringung der Leistungen (vgl. BGHSt 28, 360, 364) [BGH 27.03.1979 - 1 StR 503/78] beachtet werden müßten.
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer …

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Daher wird das Erfordernis, in diesem Fall die erbrachten Leistungen grundsätzlich auf die Gesamtstrafe anzurechnen, in Rechtsprechung und Literatur zu Recht allgemein bejaht (vgl. BayObLG JR 1981, 514 m. zust. Anm. Bloy;… Dreher/ Tröndle, 42. Aufl. § 58 StGB Rdn. 3; Frank MDR 1982, 353, 361 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; Janiszewski NStZ 1981, 333;… Lackner, 15. Aufl. § 58 StGB Anm. 2 b;… Horn in SK § 58 StGB Rdn. 7).
  • AG Köln, 21.01.1981 - 716 Ls 62/80

    Absehen von Strafe; Verfehlte Strafe; Angehörigentod

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Daher wird das Erfordernis, in diesem Fall die erbrachten Leistungen grundsätzlich auf die Gesamtstrafe anzurechnen, in Rechtsprechung und Literatur zu Recht allgemein bejaht (vgl. BayObLG JR 1981, 514 m. zust. Anm. Bloy;… Dreher/ Tröndle, 42. Aufl. § 58 StGB Rdn. 3; Frank MDR 1982, 353, 361 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; Janiszewski NStZ 1981, 333;… Lackner, 15. Aufl. § 58 StGB Anm. 2 b;… Horn in SK § 58 StGB Rdn. 7).
  • BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79

    Wiederholungstäterschaft als für die Strafhöhe berücksichtungsfähiger …

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 31. Oktober 1983 verhängte Geldstrafe in die Gesamtstrafe nicht einbezogen werden kann, weil die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat erst nach der Verurteilung durch das Schöffengericht München begangen worden ist (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79, bei Holtz MDR 1979, 987; vgl. auch BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83];… Dreher/Tröndle, § 55 StGB Rdn. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 29.06.1970 - 9 Qs 234/70
    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
    Darüber hinaus könnte im Einzelfall bei einer niedrigen Freiheitsstrafe und einer hohen Geldauflage eine solche Umrechnung zu einer ungerechtfertigten vollständigen Verbüßung der Strafe durch Anrechnung der erbrachten Leistungen führen (vgl. auch LG Frankfurt NJW 1970, 2121) oder würde umgekehrt bei hoher Freiheitsstrafe und niedriger Geldauflage die erbrachte Leistung möglicherweise nur unangemessene Berücksichtigung finden.
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …

    So zu entscheiden sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch das in BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] veröffentlichte Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 - gehindert, durch das eine (nachträglich gebildete) Gesamtstrafe aufgehoben worden ist, weil die in der Nichterstattung erbrachter Bewährungsleistungen liegende Härte in der Regel dadurch auszugleichen sei, daß die Leistungen gemäß § 58 Abs. 2, § 56 f Abs. 3 StGB bereits bei der Festsetzung der Gesamtstrafe angemessen berücksichtigt werden.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht kann nicht wie beabsichtigt entscheiden, ohne von der Rechtsansicht des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]), der der erkennende Senat mit Beschluß vom 24. Juni 1986 - 1 StR 309/86 (…BGHR StGB § 56 f Abs. 3 Anrechnung 1) ohne nähere Begründung beigetreten ist, abzuweichen.

    Auf Anfrage hat der 4. Strafsenat mitgeteilt, daß er an seiner im Urteil vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]) geäußerten Rechtsansicht mit Rücksicht auf die Neufassung des § 57 Abs. 4 StGB durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 nicht mehr festhält.

    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.Nachw.; BayObLG NStZ 1987, 458, 459; Stree NStZ 1986, 136 f.;… Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987 Rdn. 325).

    Liegt kein Ausnahmefall vor - etwa, daß der Verurteilte sich die Mittel für die erbrachten Leistungen erst durch strafbare Handlungen verschafft hat (BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.Nachw.) -, so ist die Anrechnung geboten.

  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der …

    aa) Auch im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276, vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65;… Urteil vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1, 2), wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    An seiner Auffassung, dies sei bereits aufgrund der allein erhobenen Sachbeschwerde geboten, will es auch für den Fall festhalten, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1985 (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]) von einer anderen - nach Auffassung des vorlegenden Gerichts jene Entscheidung nicht tragenden - Rechtsansicht ausgegangen sein sollte.

    Der 4. Strafsenat hat in dem Urteil vom 10. Oktober 1985 (4 StR 454/85) - insoweit in BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] nicht veröffentlicht - die Auffassung vertreten, daß die Frage, ob erbrachte Bewährungsleistungen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht berücksichtigt worden seien, nicht aufgrund der Sachrüge, sondern nur auf eine Verfahrensrüge hin überprüft werden dürfe.

    Er bemerkt, daß er sich der Entscheidung BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] mit Beschluß vom 24. Juni 1986 (…BGHR StGB Nr. 1 zu § 56 f Abs. 3) ohne nähere Begründung angeschlossen hat.

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