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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1701
OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 (https://dejure.org/1996,1701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 (https://dejure.org/1996,1701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 1 Ss 28/96 (https://dejure.org/1996,1701)
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Brechmittel

§ 81a StPO, nemo tenetur, Grundsatz der Passivität, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG;

§ 47 Abs. 1 StGB;

§ 74 StGB, Einziehung bei Verwertungsverbot

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47; StPO §§ 81a, 136, 136a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • taz.de (Pressebericht, 12.10.1996)

    OLG-Urteil gegen Brechmittel

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Einsatz von Brechmitteln bei Ermittlungen in Strafverfahren

  • joachimski.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verabreichung eines Brechmittels im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Etwas von Folter ..." - Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1647
  • NStZ 1997, 404 (Ls.)
  • StV 1996, 651
  • StV 1997, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Andererseits ist zu bedenken, daß Verwertungsverbote die Möglichkeit der Wahrheitserforschung beeinträchtigen und der Staat eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten hat, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BGHSt 38, 214, 219).

    Ein Verwertungsverbot liegt schon dann nahe, wenn gegen eine Verfahrensvorschrift verstoßen worden ist, die dazu bestimmt ist, die Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Angeklagten zu sichern (BGHSt 38, 214, 220) oder wenn zur Gewinnung eines Beweisergebnisses Methoden angewendet wurden, die gegen die Grundsätze eines an Gerechtigkeit und Billigkeit orientierten Verfahrens verstoßen (…Löwe/Rosenberg/Dahs, StPO , 24. Aufl, § 81a Rdnr. 79).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Der Satz "der Mensch muß immer Zweck an sich selbst bleiben", gilt uneingeschränkt für alle Rechtsgebiete, denn die unverlierbare Würde des Menschen als Person besteht gerade darin, daß er als selbstverantwortliche Person anerkannt bleibt (BVerfGE 45, 187, 227).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Der unerlaubte Handel liegt zudem weitgehend in den Händen des organisierten Verbrechens (Bundesverfassungsgericht NJW 1994, 1577, 1582).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Der Begriff der Menschenwürde ist zwar situationsabhängig und offen, so daß sich immer nur in Ansehung des konkreten Falles sagen läßt, welches staatliche Verhalten dagegen verstößt (BVerfGE 30, 1, 25).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Das ist weder im Rahmen des § 81a StPO erlaubt noch mit der allgemeinen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren (vergl. dazu auch jüngst BGH NStZ 1996, 502, 504) zu vereinbaren.
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Insbesondere ist er nicht verpflichtet, bei einer Untersuchungshandlung mitzuwirken (BGHSt 34, 39, 46).
  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Es kommt daher darauf an, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das Strafverfolgungsinteresse höher zu bewerten ist als die Rechte des Angeklagten (BGHSt 24, 125, 130).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit umfaßt nicht nur die biologisch-physiologische Integrität des Menschen, sondern auch sein psychisches Wohlbefinden (BVerfGE 56, 54, 73 ff).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
    Zwar kann auch eine Suche nach dem Vorhandensein von Fremdkörpern grundsätzlich durch § 81a StPO gerechtfertigt sein (BGHSt 5, 332;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. § 81a Rdnr. 6).
  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires …

    a) Es ist im Schrifttum entgegen der Ansicht der Revision weitgehend unstreitig, dass es sich bei der Verabfolgung von Brechmitteln zur Erlangung von Betäubungsmittelportionen, die der Beschuldigte verschluckt hat, um einen körperlichen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung handelt (…vgl. HK -Lemke, StPO 2. Aufl., Rdn. 9;… Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 16;… KK -Senge, StPO 4. Aufl., Rdn. 6, 14; je zu § 81 a StPO;… Rogall SK-StPO , § 81 a Rdn. 48, und NStZ 1998, S. 66, 67; Schaefer NJW 1997, 2437 f. a. A. OLG Frankfurt NJW 1997, S. 1647 mit Anm. Weßlau StV 1997, 341).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, sich im einzelnen mit der vom OLG Frankfurt (vgl. NJW 1997, 1647, 1648) vertretenen und im Schrifttum gelegentlich geteilten Auffassung (vgl. Weßlau StV 1997, 341, 342), (...) auseinanderzusetzen, wonach ein Beschuldigter durch die Verabreichung eines Brechmittels gezwungen werde, zur eigenen Überführung tätig zu werden und aktiv etwas zu tun, was er nicht wolle, nämlich sich zu erbrechen.

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Ein solcher Verstoß lag hier aufgrund der vorzunehmenden Gesamtschau der den Betroffenen C. beeinträchtigenden Umstände auf der Hand (vgl. BVerfGE 30, 1, 25 f.;… EGMR aaO; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648 und Bachmann/Püschel/Sonnen Kriminalistik 2004, 678, 680).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei …

    Indem die Beklagte die Errichtung und den Betrieb des später umgestürzten Krans veranlasst hat, hat sie eine Gefahrenlage auch für das Haus der Kläger geschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1647, 1648).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung …

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).
  • KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter …

    a) Es ist im Schrifttum entgegen der Ansicht der Revision weitgehend unstreitig, dass es sich bei der Verabfolgung von Brechmitteln zur Erlangung von Betäubungsmittelportionen, die der Beschuldigte verschluckt hat, um einen körperlichen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung handelt (…vgl. HK-Lemke, StPO 2. Aufl., Rdn. 9;… Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 16;… KK-Senge, StPO, 4. Aufl., Rdn. 6, 14, je zu § 81a StPO;… Rogall SK- StPO, § 81a Rdn. 48, und NStZ 1998, 66 [67]; Schaefer NJW 1997, 2437 f; a.A. OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 mit Anm. Weßlau StV 1997, 341).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, sich im einzelnen mit der vom OLG Frankfurt (vgl. NJW 1997, 1647 [1648]) vertretenen und im Schrifttum gelegentlich geteilten Auffassung (vgl. Weßlau StV 1997, 341 [342]) - auf die sich auch die Revision stützt - auseinander zusetzen, wonach ein Beschuldigter durch die Verabreichung eines Brechmittels gezwungen werde, zur eigenen Überführung tätig zu werden und aktiv etwas zu tun, was er nicht wolle, nämlich sich zu erbrechen.

    Das OLG Frankfurt hat letztlich die Auffassung vertreten, dass § 81a StPO eine solche Behandlung nicht erlaube, und es hat daher ein Beweisverwertungsverbot angenommen (NJW 1997, 1647 [1649]).

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei …

    Dabei bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Fragen der Rechtswidrigkeit des Brechmitteleinsatzes im allgemeinen (vgl. dazu für den zwangsweisen Einsatz die Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96) und im vorliegenden Fall im besonderen angesichts dessen geltend gemachter Modalitäten - Androhung von zwangsweiser Verabreichung, mangelhafte Anamnese, Anordnung entgegen § 81 a StPO nicht durch den Richter, Unverhältnismäßigkeit im Hinblick auf das vorherige Geständnis hinsichtlich der zwei verschluckten Cracksteine -.
  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines …

    Für auf diesem Weg erlangte Beweismittel bestehe nach der Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - ein Verwertungsverbot.

    In der zitierten Senatsentscheidung vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - wurde ein Beweiserhebungsverbot hinsichtlich der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln angenommen mit der Begründung, sie sei von § 81a StPO nicht gedeckt, es fehle generell an einer gesetzlichen Grundlage des Eingriffs und dieser verstoße gegen den Grundsatz der Passivität des Beschuldigten im Strafverfahren.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97 (Z) - 19 Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3026
OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97 (Z) - 19 Z (https://dejure.org/1997,3026)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.1997 - Ss 16/97 (Z) - 19 Z (https://dejure.org/1997,3026)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 1997 - Ss 16/97 (Z) - 19 Z (https://dejure.org/1997,3026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    RiStBV Nr. 142 Abs. 1 S. 2; StPO § 44

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Anfechtung einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit; Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 404
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97
    Auch wenn diese Richtlinien, sofern sie sich - wie hier - überhaupt an den Richter wenden, diesen nicht unmittelbar binden, so wird daraus jedenfalls für schwierige und umfangreiche Rechtsmittelbelehrungen allgemein die richterliche Fürsorgepflicht abgeleitet, einem Rechtsunkundigen, der zudem nicht durch einen Verteidiger beraten ist, neben der mündlichen Belehrung ein Merkblatt über die Voraussetzungen des Rechtsmittels auszuhändigen (vgl. neben den oben genannten auch BVerfG NJW 1996, 1811; OLG Köln, 2. Strafsenat, OLGSt § 35 a StPO Nr. 1;… Paulus in KMR, Kommentar zur StPO, § 35 a Rdnr. 12).
  • KG, 12.12.1991 - 3 Ws (B) 234/91
    Auszug aus OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97
    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem diese Senatsentscheidung aus dem inneren Dienstbetrieb herausgegeben wird (KG NZV 1992, 123 = VRS 82, 193; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 1.10.1996 -Ss 489/96).
  • BayObLG, 28.08.1980 - 1 ObOWi 294/80
    Auszug aus OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97
    Eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung ist daher notwendigerweise mit einer Vielzahl rechtstechnischer Einzelheiten zu versehen, die geeignet erscheinen, auch von einem intelligenten und gutwilligen Betroffenen mißverstanden, fehlinterpretiert oder alsbald wieder vergessen zu werden, ohne daß ihm dies zum Schuldvorwurf gereichen darf (vgl. OLG Hamm VRS 59, 348).
  • OLG Hamm, 04.03.1980 - 1 Ss OWi 2254/79
    Auszug aus OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97
    Rn. 11 Eine solche nur mündliche Belehrung ist für den Fall einer zulassungsbedürftigen Rechtsbeschwerde nicht ausreichend; jedenfalls kann einem Betroffenen, der dabei einem Irrtum über den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist unterliegt, dies nicht als verschuldet vorgeworfen werden (vgl. OLG Hamm VRS 59, 347 ff.; KG NZV 1992, 123 f.;… Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 79 Rdnr. 30 b;… Maul in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 35 a Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss OWi 550/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eigenes Verschulden, kein Merkblatt über …

    Eine solche nur mündliche Belehrung bzw. die Nichtaushändigung eines Merkblatts wird inzwischen von der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur als Entschuldigung für die Versäumung der Rechtsmittelfrist angesehen (vgl. u.a. BVerfG NJW 1996, 1811; OLG Köln NStZ 1997, 404; KG NZV 1992, 123 f.; OLG Düsseldorf NStE § 44 StPO Nr. 26; auch OLG Hamm VRS 59, 347 ff.;… wohl auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rn. 13; a.A. noch OLG Köln OLGSt § 35 a StPO Nr. 1; OLG Schleswig SchlHA 1990, 113 bei Lorenzen/Görl).
  • OLG Köln, 23.12.2008 - 83 Ss OWi 112/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumung; …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus dieser Regelung jedenfalls für schwierige und umfangreiche Rechtsmittelbelehrungen die richterliche Fürsorgepflicht ergibt, einem Rechtsunkundigen, der zudem nicht durch einen Verteidiger beraten ist, neben der mündlichen Belehrung auch ein Merkblatt über die Voraussetzungen des Rechtsmittels auszuhändigen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1811; SenE v. 04.04.1997 - Ss 16/97 - (Z) = VRS 93, 428 = NStZ 1997, 404;… SenE v. 21.05.1997 - Ss 254/97 Z - SenE v. 21.05.1997 - Ss 260/97 B - SenE v. 28.12.2007 - 82 Ss 188/07 - OLG Köln 2. StrS a. a. O.; OLG Hamm VRS 59, 347;… KG NZV 1992, 123, Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 79 Rdnr. 3O b;… Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 98;… Maul, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 35 a Rdnr. 1O, KMR-Paulus § 35 a Rdnr. 12).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2003 - 1 Ws 72/03

    Wiedereinsetzung nach unterlassener Aushändigung eines Merkblattes über …

    Der Senat brauchte nicht zu entscheiden, ob nach Unterlassen der - nach dem Wortlaut der Nr. 142 Abs. 1 S. 2 RiStBV generell empfohlenen - Aushändigung eines Merkblatts mit schriftlicher Rechtsmittelbelehrung die Fristversäumung im Strafverfahren regelmäßig nicht als selbstverschuldet anzusehen ist (so für das Bußgeldverfahren OLG Köln, NStZ 1997, 404; OLG Hamm VRS 59, 347; OLG Düsseldorf VRS 96, 111).
  • OLG Hamburg, 14.01.2016 - 2 Ws 292/15

    Strafverfahren: Entscheidung über die Berufung Beschwerdeverfahren gegen die …

    Unabhängig von etwaigen Mängeln der Beherrschung der deutschen Sprache kann zudem als Ausfluss richterlicher Fürsorgepflicht jedenfalls bei komplizierten Rechtsmittelbelehrungen einem unverteidigten Angeklagten über die mündliche Rechtsmittelbelehrung hinaus ein Belehrungs-Merkblatt auszuhändigen sein (vgl. BVerfG in NJW 1996, 1811 f.; OLG Köln in NStZ 1997, 404), das allerdings bei Ausländern nicht etwa stets in einer von der Gerichtssprache nach § 184 GVG abweichenden Sprache zu erteilen ist (…zum diesbezüglichen Meinungsstand vgl. Schmitt, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.12.2001 - 1 Ws 1507/01

    Wiedereinsetzung, Rechtsmittelbelehrung, Merkblatt, Aushändigung, unterbliebene

    Die unterbliebene Aushändigung des Merkblatts gemäß Nr. 142 Abs. 1 S. 2 RiStBV begründet die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in besonders gelagerten Fällen, so etwa bei schwierigen Rechtsmittelbelehrungen (BVerfG NJW 1996, 1811 m.w.N.; OLG Köln NStZ 1997, 404) oder einer ersichtlich fehlenden Konzentrationsfähigkeit des Angeklagten infolge äußerster Erregung nach Verkündung des Urteils (OLG Düsseldorf NStE StPO § 44 Nr. 26).
  • KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die sofortige Beschwerde gegen eine …

    Die richterliche Fürsorgepflicht gebietet es aber, den anwaltlich nicht vertretenen, rechtsunkundigen Verurteilten ergänzend durch die Aushändigung eines Merkblattes zu belehren (vgl. BVerfG NJW 1996, 1811; OLG Köln NStZ 1997, 404; KG VRS 82, 193, 194), wenn die Situation für den Rechtsunterworfenen schwierig ist.
  • KG, 18.06.1999 - 3 Ws 223/99
    Die Pflicht zur Aushändigung eines Merkblattes gilt sogar bei deutschen Angeklagten, sofern sie rechtsunkundig sind (vgl. BVerfG NJW 1996, 1811 m.N.; OLG Köln NStZ 1997, 404; OLGSt § 35 a StPO Nr. 1;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0, § 35 a Rdn. 7).
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