Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98 |
"gleich mitsterilisieren"
§ 223 StGB, mutmaßliche Einwilligung, §§ 16, 17 StGB
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Vor § 1 StGB; § 16 StGB; § 17 StGB; § 223 StGB; § 230 StGB
Mutmaßliche Einwilligung; Operationserweiterung; Sterilisation nach Kaiserschnitt; Verbotsirrtum; (Fahrlässige) Körperverletzung; Selbstbestimmungsrecht - DFR
Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Einwilligung - Mutmaßliche - Operation - Patient - Arzt - Kaiserschnitt - Sterilisation
- opinioiuris.de
Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung
- rechtsportal.de
StGB vor § 1, §§ 16, 17, 223
Mutmaßliche Einwilligung in Operationserweiterung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Körperverletzung durch Sterilisation bei einer Kaiserschnittoperation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB (Vor) § 1, §§ 16, 17, 223
Körperverletzung durch Arzt
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafrecht AT, Mutmaßliche Einwilligung in Operationserweiterung
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Mutmaßliche Einwilligung
Papierfundstellen
- BGHSt 45, 219
- NJW 2000, 885
- NStZ 2000, 30 (Ls.)
- StV 2004, 371
- FamRZ 2000, 424
- VersR 2000, 603
- JR 2000, 470
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88
Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff
Auszug aus BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98
Zur mutmaßlichen Einwilligung bei Operationserweiterung, hier Sterilisation nach Kaiserschnitt (im Anschluß an BGHSt 35, 246).Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich der Patient anders entschieden hätte, wird allerdings davon auszugehen sein, daß sein (hypothetischer) Wille mit dem übereinstimmt, was gemeinhin als normal und vernünftig angesehen wird (vgl. BGHSt 35, 246, 249 f.).
Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich der Patient anders entschieden hätte, wird allerdings davon auszugehen sein, daß sein (hypothetischer) Wille mit dem übereinstimmt, was gemeinhin als normal und vernünftig angesehen wird (BGHSt 35, 246, 249 f.;… vgl. Ulsenheimer, in Laufs, Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., § 139 Rdn. 46; Geppert JZ 1988, 1024, 1026).
Rn. 8 Indem das Landgericht schon aufgrund dieser objektiven Umstände die sofortige Sterilisation als dem mutmaßlichen Willen der L zuwiderlaufend gewertet hat, hat es entgegen der Auffassung der Verteidigung den vom Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung vom 25. März 1988 (BGHSt 35, 246, 249) für die mutmaßliche Einwilligung bei unvorhergesehener Operationserweiterung vorgegebenen Beurteilungsmaßstab nicht verkannt.
Insoweit unterscheidet sich die hier zu beurteilende Situation von derjenigen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. März 1988 (aaO) zu beurteilen hatte.
Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum schließt in Analogie zu § 16 StGB vorsätzliches Handeln aus (BGHSt 11, 111, 114; 35, 246, 250; BGH JZ 1964, 231).
- BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57
Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung
Auszug aus BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98
Rn. 4 a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht in der Sterilisation der L eine tatbestandliche Körperverletzung gesehen (BGHSt 11, 111 f.), die nicht durch eine ausdrücklich erklärte Einwilligung der Patientin gerechtfertigt war.Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum schließt in Analogie zu § 16 StGB vorsätzliches Handeln aus (BGHSt 11, 111, 114; 35, 246, 250; BGH JZ 1964, 231).
In diesem Fall mißachtet er - wenn auch wohlmeinend - das dem Patienten grundsätzlich zustehende Selbstbestimmungsrecht (BGHSt 11, 111, 114) und irrt damit lediglich über die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes.
- BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin …
Auszug aus BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98
Damit ist kein Raum für die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes, nach dem ein Arzt in der Regel auf die korrekte Vorarbeit eines Kollegen oder - bei arbeitsteiliger Zusammenarbeit von Ärzten verschiedener Fachrichtungen - auf die Sorgfalt des fachfremden Kollegen vertrauen darf, ohne die ärztliche Leistung seiner Kollegen jeweils selbst überprüfen zu müssen (vgl. dazu BGH NJW 1980, 649, 651;… BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1). - BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der …
Auszug aus BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98
Damit ist kein Raum für die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes, nach dem ein Arzt in der Regel auf die korrekte Vorarbeit eines Kollegen oder - bei arbeitsteiliger Zusammenarbeit von Ärzten verschiedener Fachrichtungen - auf die Sorgfalt des fachfremden Kollegen vertrauen darf, ohne die ärztliche Leistung seiner Kollegen jeweils selbst überprüfen zu müssen (vgl. dazu BGH NJW 1980, 649, 651; BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1).
- LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13
Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt
Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Patient anders entschieden hätte, wird allerdings davon auszugehen sein, dass sein (hypothetischer) Wille mit dem übereinstimmt, was gemeinhin als normal und vernünftig angesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 5 StR 712/98 -, Rdnr. 6 bei juris).Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Patient anders entschieden hätte, wird allerdings davon auszugehen sein, dass sein (hypothetischer) Wille mit dem übereinstimmt, was gemeinhin als normal und vernünftig angesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 5 StR 712/98 -, Rn. 6 bei juris).
- BGH, 13.08.2025 - 5 StR 55/25
Urteil des Landgerichts Hamburg im Strafverfahren gegen einen Anästhesisten und …
Rn. 46 a) Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht hierbei von dem so genannten Vertrauensgrundsatz ausgegangen, wonach ein Arzt in der Regel auf die korrekte Vorarbeit eines Kollegen oder - bei arbeitsteiliger Zusammenarbeit von Ärzten verschiedener Fachrichtungen - auf die Sorgfalt des fachfremden Kollegen vertrauen darf, ohne die ärztliche Leistung seiner Kollegen jeweils selbst überprüfen zu müssen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98, NJW 2000, 885, 887). - BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11
Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz; …
Das zur Wahrung der Persönlichkeit des Patienten erforderliche Selbstbestimmungsrecht (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 = BGHSt 45, 219, 225) steht einer voreiligen ärztlichen Maßnahme entgegen, zumal, wenn es sich - wie hier - nicht um eine dringende Heilbehandlung, sondern lediglich um eine Untersuchung aus Diagnosegründen handelt.Ein Verbotsirrtum ist dann gegeben, wenn der Arzt das Fehlen des Einverständnisses für möglich, den Eingriff aber für zulässig hält, weil er medizinisch geboten ist; die Vermeidbarkeit eines solchen Irrtums ist jedoch "kaum je zweifelhaft" (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 = BGHSt 45, 219, 225;… vgl. im Einzelnen auch Fischer, StGB, 58. Aufl., Rn. 16 zu § 223).
- AG Moers, 22.10.2015 - 601 Ds 44/15
Eigenmächtige Operation, ärztlicher Eingriff, abweichende Befunderhebung
Anderenfalls liefe das Selbstbestimmungsrecht des Patienten weitgehend leer (vgl. BGH, 5 StR 712/98, Urteil vom 04.10.1999, Rn. 9 ff. (11)).In diesem Fall missachtet er - wenn auch wohlmeinend - das dem Patienten grundsätzlich zustehende Selbstbestimmungsrecht und irrt damit lediglich über die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes (vgl. BGH, 5 StR 712/98, Urteil vom 04.10.1999, Rn. 21 mwN ).
- BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig
Rn. 35 a) Im Fall 1 hat das Landgericht zutreffend eine vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB darin gefunden, daß der Angeklagte bewußt und gewollt gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Nebenklägerin einen Adnex und die Gebärmutter entfernte (vgl. BGHSt 45, 219).Eine erhöhte Gefahr für Leib oder Leben der Nebenklägerin (vgl. BGHSt 35, 246 und 45, 219) hatte sich während der Operation nicht ergeben.
- LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt
Denn er hätte das Unrechtmäßige seines Verhaltens (vgl. BGH [Großer Senat für Strafsachen], Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - BGHSt 2, 194 [20];… Joecks/Kulhanek in Münchener-Kommentar zum StGB, 4. Auflage, § 17 Rn. 12) sogar ohne Hinzuziehung externen Rechtsrats schon dann erkennen können, wenn er sich - wie ihm möglich und auch zumutbar - gedanklich mit der Frage befasst hätte, ob er dem Selbstbestimmungsrecht seiner Patientinnen durch die von ihm gewählte Vorgehensweise gerecht wird (vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 - BGHSt 45, 219 [225] - die Vermeidbarkeit dürfte "kaum je zweifelhaft sein"; so auch BGH Urteil vom 11. Oktober 2011 - NStZ 2012, 205 [206]). - BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Erteilung von Auskünften …
Auch das gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut der mutmaßlichen Einwilligung stellt einen eigenständigen Rechtfertigungsgrund dar (vgl. BGHSt 45, 219 ; 35, 246 ), der Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen der Strafbarkeit nach § 203 StGB rechtfertigen kann (…vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 28). - LG Düsseldorf, 21.02.2024 - 1 Ks 13/23
Körperverletzung mit Todesfolge durch Gynäkologen: Freiheitsstrafe von zehn …
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ein einwilligungsunfähiger Patient sich zuvor für oder gegen eine bestimmte Maßnahme entschieden hätte, hat der Arzt dieser Entscheidung Rechnung zu tragen und darf nicht abweichend hiervon und unter Bezugnahme auf einen für "vernünftiger" gehaltenen mutmaßlichen Willen zu einer Maßnahme greifen, die er selbst für vorzugswürdig hält (vgl. BGH Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 - BGHSt 45, 219 [221]).Denn er hätte das Unrechtmäßige seines Verhaltens (vgl. BGH [Großer Senat für Strafsachen], Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - BGHSt 2, 194 [20];… Joecks/Kulhanek in Münchener-Kommentar zum StGB, 4. Auflage, § 17 Rn. 12) gemäß der ihm grundsätzlich bekannten Rechtslage (oben II6e) bei hinreichender und zumutbarer Anstrengung erkennen können, indem er sich gedanklich mit der Frage befasst hätte, ob er dem Selbstbestimmungsrecht der Nebenkläger durch die von ihm gewählte Vorgehensweise gerecht wird (vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 - BGHSt 45, 219 [225] - die Vermeidbarkeit dürfte "kaum je zweifelhaft sein"; so auch BGH Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11 - NStZ 2012, 205 [206]).
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06
Haftung des Arztes bei Sterilisation einer Frau im Zuge einer Sectio; Darlegungs- …
Deshalb bedarf es, um einen medizinischen Eingriff aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten legitimieren zu können, einer Situation, in der der Eingriff objektiv angezeigt ist, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die in ihrer Schwere deutlich über das hinausgehen, was der Eingriff an Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, NJW 1977, 337, 338; BGH, VersR 2000, 603 ; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1324; Gehrlein, VersR 2004, 1488, 1496;… Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdn. 227). - VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18 nur BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 -, juris Rn. 21 m. w. N.; Kudlich, in: BeckOK StGB, Stand 1. November 2022, § 16 Rn. 24; Joecks/Kulhanek, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2020, § 16 Rn. 119 ff.
- BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12
Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Körperverletzungsvorsatz (Indizwirkung …
- OLG München, 17.01.2008 - 1 U 1541/07
Arzthaftung: Wirbelsäulenoperation zur Behandlung eines Bandscheibenschadens; …
- LG Bonn, 04.03.2026 - 27 KLs 13/23
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Rechtsprechung
| BGH, 15.07.1999 - 4 StR 192/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 244 StGB; § 242 StGB; § 22 StGB;
Tateinheit; Schwerer Bandendiebstahl; Versuch; Diebstahl; - Wolters Kluwer
Annahme eines gemeinsamen, übergeordneten Interesses als Voraussetzung eines Bandendiebstahls - Vorliegen der Voraussetzungen der Tateinheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 30
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96
Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher …
Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 192/99
Bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise sind die in den Fällen 3 und 4 der Anklage festgestellten Handlungsteile daher rechtlich als eine Tat anzusehen, weil zwischen ihnen ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bestand und sie auf einer einzigen Willensentschließung, nämlich dem Tatentschluß beruhten, ein Fahrzeug zu entwenden, das zur Verwertung durch eine der Autoschieberbanden geeignet war, für die der Angeklagte und sein Mittäter Diebstähle ausführten (vgl. BGH NStZ 1996, 493).Der Senat sieht gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO davon ab, die gleichartige Tateinheit im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH NStZ 1996, 493).
- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 192/99
Der Angeklagte verfolgte mit der Entwendung der Sachen vielmehr ausschließlich eigene Interessen, nicht aber (auch), wie für die Annahme eines Bandendiebstahls erforderlich (vgl. BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1998, 255, 256), ein gemeinsames übergeordnetes Interesse der auf den Diebstahl hochwertiger Autos bestimmten Typs spezialisierten Bande. - BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97
Umfang der Berücksichtigung von Aufklärungsbemühungen durch den Angeklagten als …
Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 192/99
Der Angeklagte verfolgte mit der Entwendung der Sachen vielmehr ausschließlich eigene Interessen, nicht aber (auch), wie für die Annahme eines Bandendiebstahls erforderlich (vgl. BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1998, 255, 256), ein gemeinsames übergeordnetes Interesse der auf den Diebstahl hochwertiger Autos bestimmten Typs spezialisierten Bande.
- BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19
Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung …
Für die rechtliche Bezeichnung der Tat und zur Klarstellung des Schuldumfangs reicht - auch in den Fällen, in denen einer der zwei bzw. drei tateinheitlich zusammentreffenden Diebstähle nicht vollendet wurde - die Angabe aus, dass sich der Angeklagte des Diebstahls schuldig gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 4 StR 192/99, NStZ 2000, 30, 31). - LG Düsseldorf, 13.12.2023 - 1 Ks 18/23 Rn. 111 99 8. Die Kammer hat im Rahmen des ihr durch § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO eingeräumten Ermessens aus Gründen der Verständlichkeit davon abgesehen, in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, in wie vielen Fällen der Angeklagte einzelne Tatbestände zum Nachteil mehrerer Nebenkläger verwirklicht hat (vgl. BGH Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96 - NStZ 1996, 493; Beschluss vom 15. Juli 1999 - 4 StR 192/99 - NStZ 2000, 30; Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10 - NStZ-RR 2011, 111;… Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 365/18 - Tiemann in Karlsruher-Kommentar zur StPO, 9. Auflage, § 260 Rn. 34); sie fasst die Tatbestände und die jeweils betroffenen Nebenkläger jedoch an dieser Stelle nochmals zusammen:.
- BGH, 04.08.2009 - 5 StR 244/09
Urteilsformel (gleichartige Tateinheit); Versagung der Strafrahmenverschiebung …
Rn. 1 1. Dass das Landgericht in den Fällen A 5 und 6, A 7 und 8 sowie A 9 und 10 (ebenso Fälle B 3 und 4, an denen R. nicht beteiligt gewesen ist) hinsichtlich des nicht revidierenden Mitangeklagten Re. zu Unrecht von tatmehrheitlich verübten Taten ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 30; NStZ-RR 2000, 343; jeweils m.w.N.), beschwert den Angeklagten R. nicht.Rn. 3 3. Der Senat weist darauf hin, dass es untunlich ist, gleichartige Tateinheit im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO), weil hierdurch die Urteilsformel meist unübersichtlich und unverständlich wird (vgl. BGH NStZ 1996, 493; 2000, 30, 31).
- BGH, 17.01.2002 - 3 StR 450/01
Bandenmitgliedschaft des Teilnehmers; Gesamtbetrachtung; Bandenmitglied
Diese Taten können deshalb nur als einfache Diebstähle gewertet werden (vgl. BGH NStZ 2000, 30). - OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00
Tatbegriff bei mehreren Einbruchsdiebstählen; Annahme von Tatmehrheit
Insbesondere stehen auch die Entscheidungen BGH NStZ 2000, 30 und NStZ 96, 493 der hier im Gegensatz zur Generalstaatsanwaltschaft vertretenen Auffassung nicht entgegen, da in jenen Fallgestaltungen sich die kurz hintereinander in engem zeitlichen Zusammenhang als Tatobjekte aufgebrochenen Kraftfahrzeuge in jeweils klar abgegrenzten besonderen Bereichen, nämlich einem bestimmten Parkhaus eines Flughafens, privaten Tiefgaragen und dem Parkplatz eines Priesterseminars, befanden.
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