Rechtsprechung
| BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; StPO § 121; ; StPO § 122
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft - Untersuchungshaft - Haftprüfung - Tatverdacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; ZPO § 121 Abs. 1
Fortdauer der Untersuchungshaft während Aufklärung weiterer Straftaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 2 Ws 154/01
- BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01, 2 BvR 1371/01
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 100
- NStZ 2003, 82
- StV 2001, 694
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Diese Ausnahmetatbestände sind, wie aus dem Wortlaut ersichtlich ist und durch die Entstehungsgeschichte bestätigt wird, eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264 m.w.N.).Wird ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO festgestellt, bleibt noch zu prüfen, ob die Fortdauer der Haft nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ).
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Rn. 22 Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 34, 293 ). - BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90
Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruches gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 m.w.N.). - BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99
Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Dies ergebe sich aus dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 - (NJW 2000, S. 1401). - BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, NStZ-RR 1999, S. 12 und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162). - BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, NStZ-RR 1999, S. 12 …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162). - BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Ein Beschuldigter kann nicht deshalb in Untersuchungshaft verbleiben, damit die Aufklärung weiterer Straftaten gesichert wird, wenn für diese weder ein dringender Tatverdacht noch ein Haftbefehl besteht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91 -, NJW 1992, S. 1749). - OLG Frankfurt, 15.05.1996 - 1 HEs 97/96
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (…vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688;… OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.;… Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15). - OLG Frankfurt, 02.11.1994 - 1 HEs 366/94
Taten aus Haftbefehl; Beurteilung des wichtigen Grundes; Dringender Tatverdacht
Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01
Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (…vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688;… OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.;… Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15). - OLG Hamm, 02.12.1987 - 2 BL 298/87
- OLG Karlsruhe, 10.04.1984 - 3 HEs 70/84
- BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Es reicht aber nicht aus, dass Ermittlungen durchgeführt werden wegen einer Tat, die nicht Gegenstand des vollzogenen Haftbefehls ist und für die kein dringender Tatverdacht besteht (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 und 2 BvR 1371/01 -, NStZ 2002, S. 100;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91 -, NJW 1992, S. 1749 ;… Boujong, in: Karlruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 121 Rn. 15). - BGH, 23.01.2020 - StB 1/20
Bestehen eines dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 StPO bei …
Dies gilt unabhängig von den weiteren Anklagevorwürfen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. November 1985 - 1 StR 516/85, StV 1986, 65; BVerfG, Beschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., juris Rn. 21 aE) und zu denen das Oberlandesgericht keine weiteren Ausführungen gemacht hat. - OLG Hamm, 13.05.2025 - 2 Ws 18/25
Untersuchungshaft; Gegenstand der besonderen Haftprüfung gemäß §§ 121 , 122 StPO …
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der nach § 122 Abs. 1 StPO mit den Akten vorgelegte Haftbefehl auf weitere Taten hätte erweitert werden können, tatsächlich aber nicht erweitert worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01 - BGH, Beschluss vom 06.12.2017 - AK 63/17 - KG Berlin, Beschluss vom 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 -, Beschluss vom 03.01.2017 - (4) 121 HEs 43/16 (38/16) - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2006 - 1 Ws 170/06 -, juris).Entsprechend ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01 -, Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 06.12.2017 - AK 63/17 -, Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 -, Rn. 24…, Beschluss vom 03.01.2017 - (4) 121 HEs 43/16 (38/16) -, Rn. 21, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 22.03.2006 - 1 Ws 170/06 -, Rn. 11; Senat…, Beschluss vom 12.07.2004 - 2 OBL 51/04 -, Rn. 11, jew. zit. n. juris;… Gärtner in: Löwe-Rosenberg, StPO, 28. Aufl. 2025, § 121 StPO, Rn. 58;… Gericke in KK-StPO, a.a.O., § 121 Rn. 17;.
Der dem Senat nach § 122 Abs. 1 StPO mit den Akten vorgelegte Haftbefehl bleibt grundsätzlich auch dann alleiniger Prüfungsgegenstand, wenn der Haftbefehl auf weitere Taten hätte erweitert werden können, tatsächlich aber - wie hier - nicht erweitert worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001, a.a.O.; KG Berlin…, Beschluss vom 20.10.2023, a.a.O., Beschluss vom 03.01.2017, a.a.O.; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 22.03.2006, a.a.O.;… Gericke in: KK-StPO, a.a.O.;… Krauß in: BeckOK StPO, a.a.O., m.w.N.).
- BGH, 09.01.2020 - AK 61/19
Zulässigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
Der Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus ist vielmehr nur zulässig, wenn sich die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO gerade auf die Taten bezieht, die im Haftbefehl aufgeführt sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (BVerfG, Beschlüsse vom 28. Januar 1992 - 2 BvR 1754/91, NJW 1992, 1749, 1750; vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., NStZ 2002, 100 Rn. 3). - OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte …
Rn. 74 Bei der vorzunehmenden Bewertung hat der Senat nicht verkannt, dass sich die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen im Sinne von § 121 StPO nur auf diejenigen Taten beziehen darf, die im Haftbefehl aufgeführt sind und wegen derer Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 -, OLG Celle, Beschluss vom 03. Juli 2017 - 2 HEs 1/17 - OLG Hamm, StV 1988, 212; OLG Frankfurt, NStz-RR 1996, 268). - OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund
Vielmehr kann sich die Prüfung des Senats, ob der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegt, nur auf die Taten beziehen, die im Haftbefehl aufgeführt worden sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. dazu BVerfG vom 13. September 2001 = StV 2001/694). - OLG Köln, 11.02.2003 - HEs 14/03
Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
Ein vertretbarer Ausgleich des Widerstreites dieser für den Rechtsstaat wichtigen Grundsätze lässt sich im Bereich des Rechtes der Untersuchungshaft nur erreichen, wenn den Freiheitsbeschränkungen, die vom Standpunkt der wirksamen Strafrechtspflege aus erforderlich sind, ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten wird (BVerfG StV 2001, 694 = NStZ 2002, 100).Diese Ausnahmetatbestände sind, wie aus dem Wortlaut ersichtlich ist und durch die Entstehungsgeschichte bestätigt wird, eng auszulegen (BVerfG StV 2001, 694 = NStZ 2002, 100; BVerfGE 36, 264 [271] m.w.N, BVerfG StV 1992, 123; BGH NStZ 1991, 546[547]).
- OLG Oldenburg, 22.03.2006 - 1 Ws 170/06
Bedeutung von im Haftbefehl nicht bezeichneten weiteren Straftaten für die …
Er rechtfertigt diese allein zur Sicherung des Strafverfahrens hinsichtlich derjenigen Tat, die in ihm bezeichnet ist, vgl. BVerfG NStZ 2002, 100. - OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 2 Ws 278/05
Untersuchungshaftbefehl: Verneinung einer Fluchtgefahr bei bereits bestehender, …
Der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen können die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus aber nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608). - OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04
Vollzug der Untersuchungshaft: Fortdauer über 6 Monate wegen Verdachts einer …
Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608). - OLG Oldenburg, 08.08.2008 - 1 Ws 487/08
Aufrechterhaltung eines Haftbefehls gegen einen gebürtigen Letten wegen des …
- BGH, 05.06.2019 - AK 25/19
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht des Werbens um …
- OLG Oldenburg, 15.02.2010 - HEs 3/10
Fortdauer der Untersuchungshaft bei Abschlussreife des Ermittlungsverfahrens …
- OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 OBL 51/04
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; verzögerte Ermittlungen
- OLG Oldenburg, 07.08.2006 - HEs 10/06
Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verzögerung des ersten …
- OLG Koblenz, 07.01.2021 - 1 OWi 6 SsRs 411/20
Richtigkeit von ES 3.0 als standardisiertem Messverfahren bei Fahrzeugen mit …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 508/01
Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, Wichtiger …
- OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03
Untersuchungshaft
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 514/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 509/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 516/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 510/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 515/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 513/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 511/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- KG, 08.11.2024 - 3 Ws 43/24
Gefährdung des Straßenverkehrs bei zu schnellem Fahren an Straßeneinmündung
- OLG Bamberg, 04.07.2002 - Ws 293/02
Begriff des wichtigen Grundes; Verzögerung der Ermittlungen durch Aufdeckung …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 512/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 9-IV-04
- VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 6-IV-04
- KG, 05.06.2025 - 2 ORs 13/25
Bewährung, Urteilsgründe, Bewährungsversager, Vorstrafen, Darstellung im Urteil
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