Rechtsprechung
| BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 25 Abs. 2 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB; § 26 StGB; § 15 StGB
Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen); Tatherrschaft (zugesagte Mitwirkung bei der Beuteverwertung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 331; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 260 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 260 a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug - Bandenbetrug - Revision - Sachrüge - Schuldspruch - Mittäterschaft - Täterschaft - Teilnahme - Tatherrschaft - Tatentschluss - Hehlerei - Beuteverwertung - Bande - Reformatio in peius
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2 § 27 Abs. 1
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe bei der Vortat einer Hehlerei - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 200
- StV 2002, 301
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (12)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHSt 37, 289, 291;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13, 14 und 18). - BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung; …
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148). - BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85
Anforderungen an Anstiftervorsatz
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Dabei gelten für den Anstifter höhere Anforderungen (BGHSt 34, 63 ff.) als für den Gehilfen (BGHSt 42, 138).
- BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84
Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Rn. 10 Dem entspricht, daß nach der Rechtsprechung derjenige, der durch eine vor der Tat abgegebene Erklärung seine Mitwirkung bei der Beuteverwertung zusagt und dann diese Zusage auch einhält, nicht Mittäter, sondern nur Anstifter oder Gehilfe bei der Vortat und außerdem Hehler ist (vgl. BGHSt 8, 390 f.; s. auch BGHSt 33, 50 f.). - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw. …
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Rn. 10 Dem entspricht, daß nach der Rechtsprechung derjenige, der durch eine vor der Tat abgegebene Erklärung seine Mitwirkung bei der Beuteverwertung zusagt und dann diese Zusage auch einhält, nicht Mittäter, sondern nur Anstifter oder Gehilfe bei der Vortat und außerdem Hehler ist (vgl. BGHSt 8, 390 f.; s. auch BGHSt 33, 50 f.). - BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; …
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148). - BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96
einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in …
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148). - BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung …
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13, 14 und 18). - BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99
Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Konkurrenzrechtlich kommt es in solchen Fällen auf die Art des Tatbeitrags des einzelnen Beteiligten an (vgl. BGH NStZ 2000, 83). - BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen; …
Auszug aus BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148). - BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - …
- BGH, 01.02.1995 - 2 StR 665/94
Tötung - Handlungseinheit - Totschlag - Angriff
- OLG München, 28.01.2016 - 29 U 2798/15
Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers
Allerdings ist dann zu fordern, dass die Teilnehmer wenigstens in Umrissen eine Vorstellung von Anzahl und Zeitraum der Taten haben (vgl. BGH NStZ 2002, 200 Tz. 10). - BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21
Hehlerei (Täter: Teilnehmer der Vortat; Absatzhilfe); Beihilfe (keine Beihilfe …
c) Dieser rechtlichen Würdigung steht nicht entgegen, dass der Angeklagte - nach den Feststellungen naheliegend - bereits dadurch eine auf alle Betrugstaten des K. bezogene Beihilfe geleistet hatte, dass er seine spätere Mitwirkung an den Manipulationen der Fahrzeuge bereits vorab zusagte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, NStZ 2002, 200).Dass das Landgericht die Beteiligungszusage nicht als - ggf. zu den Hehlereitaten im Verhältnis der Tatmehrheit stehende (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206, 207 ff.; Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, NStZ 2002, 200 Rn. 11; anders für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47) - Beihilfe zum Betrug in sieben tateinheitlichen Fällen in den Blick genommen hat, beschwert den Angeklagten nicht.
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
Allerdings ist dann zu fordern, dass die Teilnehmer wenigstens in Umrissen eine Vorstellung von Anzahl und Zeitraum der Taten haben (vgl. BGH NStZ 2002, 200 Tz. 10).
- BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05
(Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und …
Zwar kann auch eine Absprache hinsichtlich einer späteren Mitwirkung bei der Beuteverwertung als Teilnahme bei der Vortat und außerdem als Hehlerei in Betracht kommen (vgl. BGHSt 7, 134, 142; BGH NStZ 2002, 200, 201 m.w.N.). - BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); Geldwäsche …
Für die Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung (§ 25 Abs. 2 StGB) reichen die Tatbeiträge des Angeklagten hingegen nicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, juris Rn. 10).Die Hehlerei steht im Verhältnis zur Beteiligung des Angeklagten an der Vortat in Tatmehrheit (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, juris Rn. 16).
- BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene …
Dem entspricht es, daß nach der Rechtsprechung derjenige, der durch eine vor der Tat abgegebene Erklärung seine Mitwirkung bei der Beuteverwertung zusagt und dann diese Zusage auch einhält, nicht Mittäter, sondern nur Anstifter oder Gehilfe bei der Vortat und außerdem Hehler sein kann (BGH NStZ 2002, 200, 201 m.w.N.).Rn. 16 Falls eine (mit-)täterschaftliche Beteiligung der Angeklagten an den (Banden-)Diebstahlstaten (vgl. hierzu BGHSt 46, 321, 334 ff.) nicht nachgewiesen werden kann, kommt im Hinblick auf die Zusage der Angeklagten, bei der Beuteverwertung mitzuwirken, eine Bestrafung wegen Beihilfe zum (schweren) Bandendiebstahl in Betracht, soweit die Angeklagten jeweils konkrete Diebstahlstaten der anderen Bandenmitglieder mit Gehilfenvorsatz unterstützt haben (vgl. BGH NStZ 1996, 493; 2002, 200, 201).
Die Zusage der Mitwirkung bei der Verwertung der gestohlenen Fahrzeuge kann (zudem) versuchte Hehlerei in Form der (versuchten) Absatzhilfe sein (§§ 259 Abs. 1, 3, 260 Abs. 1, 2, 260 a Abs. 1, 22, 23 StGB;… vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 5;. BGH NStZ-RR 1999, 208; NStZ 2002, 200, 201); bei dem für die Zwecke der Bande verwendeten Pkw im Fall II 2.1 kommt - falls eine Mitwirkung der Angeklagten an dieser Tat bewiesen, eine Beteiligung am Diebstahl aber nicht nachgewiesen werden kann (vgl. § 257 Abs. 3 Satz 1 StGB) - neben dem Urkundendelikt (vgl. BGHSt 9, 235; 16, 94; BGH bei Holtz MDR 1981, 452;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 267 Rdn. 148, 199;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 59 StVZO Rdn. 5 m.w.N.) eine Bestrafung wegen Begünstigung in Betracht (…vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 257 Rdn. 20).
- BGH, 14.08.2024 - 4 StR 260/24
Geldwäsche (Herrühren: Beruhen der Existenz auf Leistung Dritter, Schmuck, …
Für die Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung (§ 25 Abs. 2 StGB) am Betrug reichen die Tatbeiträge des Angeklagten allerdings nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01 Rn. 10). - OLG München, 02.03.2017 - 29 U 3735/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
Allerdings ist dann zu fordern, dass die Teilnehmer wenigstens in Umrissen eine Vorstellung von Anzahl und Zeitraum der Taten haben (vgl. BGH NStZ 2002, 200 Tz. 10). - OLG München, 02.03.2017 - 29 U 2874/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
Allerdings ist dann zu fordern, dass die Teilnehmer wenigstens in Umrissen eine Vorstellung von Anzahl und Zeitraum der Taten haben (vgl. BGH NStZ 2002, 200 Tz. 10). - OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1818/16
Sharehoster nicht schadenersatzpflichtig
Allerdings ist dann zu fordern, dass die Teilnehmer wenigstens in Umrissen eine Vorstellung von Anzahl und Zeitraum der Taten haben (vgl. BGH NStZ 2002, 200 Tz. 10). - OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1819/16
Voraussetzungen der Teilnehmerhaftung eines Sharehostingdienstes
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1799/16
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
- BGH, 06.10.2009 - 3 StR 373/09
Beihilfe zu mehreren Straftaten durch eine Handlung (Tateinheit); Konkurrenzen …
- LG Hamburg, 27.06.2017 - 310 O 89/16
Schadensersatzhaftung eines Sharehosting-Dienstes für von den Nutzern begangene …
- BGH, 29.09.2020 - 5 StR 207/20
Verurteilung wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug; Verwerfung der …
- LG Bonn, 13.07.2010 - 27 KLs 3/10
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