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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.02.2005

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04   

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https://dejure.org/2005,3799
BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3799)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - 5 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3799)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3799)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 224 StGB; § 226 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 21 StGB
    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei schwerwiegenden Gewalthandlungen; bewusste Fahrlässigkeit; Einbeziehung von Mittäterschaft bei unmöglicher Zuordnung von Einzelhandlungen); neue Grundsätze zur Strafrahmenverschiebung bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StPO § 275 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines bedingten Vorsatzes durch die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände bei der Frage der Billigung eines Todeserfolges angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1 § 224 Abs. 1 § 227 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Strafzumessung bei Körperverletzung mit Todesfolge und gröbster Fahrlässigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 384
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
    Ein solcher Ausgleich liegt insbesondere dann nahe, wenn eine vermeidbare Alkoholisierung durch Umstände in der Person des Täters (etwa Neigung zu Aggressionen oder Gewalttätigkeiten unter Alkoholeinfluß) oder in der Tatsituation (etwa Trinken in gewaltbereiten Gruppen oder gewaltgeneigten Situationen) das Risiko der Begehung von Gewalttaten erkennbar signifikant erhöht hat (BGH NJW 2004, 3350, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Eine Ausnahme von der unter solchen Umständen angezeigten Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB käme nur bei einer absoluten Strafdrohung in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3350, 3353, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf die Frage der Billigung des Todeserfolges indes einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, in die auch die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation mit einzubeziehen sind (vgl. BGHSt 36, 1, 10).
  • BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04

    BGH entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
    Die gegenseitige Zurechnung der verschiedenen körperlichen Mißhandlungen der beiden Opfer einschließlich der Zufügung schließlich tödlicher Verletzungen ist rechtsfehlerfrei erfolgt; nach den Feststellungen bestand zwischen allen drei Angeklagten das unausgesprochene Einverständnis darüber, die beiden ihnen körperlich weit unterlegenen und sich nicht wehrenden Geschädigten zu mißhandeln (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
    Die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise stellt dabei für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (BGH NStZ 2003, 431), weil bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen ein bedingter Tötungsvorsatz nahe liegt (…BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 58).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
    Der neue Tatrichter wird dabei auch den möglichen Einfluß der teils erheblichen Alkoholisierung der Angeklagten zu bedenken haben (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 55).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung - …

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
    Der neue Tatrichter wird allerdings auch bei dem Angeklagten R - wie bei den übrigen Angeklagten - über die Frage der Steuerungsfähigkeit und einer Maßregel nach § 64 StGB (vgl. zum Maßstab BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5) neu zu befinden haben.
  • BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen; …

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
    Die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise stellt dabei für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (BGH NStZ 2003, 431), weil bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen ein bedingter Tötungsvorsatz nahe liegt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 58).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive; …

    b) Da sich die Bemessung der Jugendstrafe an der erforderlichen erzieherischen Einwirkung zu orientieren hat (§ 18 Abs. 2 JGG), würde hier eine durch Alkoholisierung vermittelte Annahme des § 21 StGB - auch bei Wegfall des versuchten Tötungsdelikts (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59) - allerdings nicht zwingend zu einer niedrigeren Sanktion führen.
  • BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16

    Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen …

    Ob bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, ist in solchen Fällen hinsichtlich jedes Tatbeteiligten in einer Gesamtschau aller ihn betreffenden objektiven und subjektiven Tatumstände, in die auch die psychische Verfassung des Tatbeteiligten bei der Tatbegehung sowie seine Motivation einzubeziehen sind, genau zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 19.05.2026 - 2 StR 148/26

    Aufhebung der Feststellungen des Urteils des LG zur subjektiven Tatseite auf …

    Ob bedingter Tötungsvorsatz vorliegt, ist hinsichtlich jedes Tatbeteiligten in einer Gesamtschau aller ihn betreffenden objektiven und subjektiven Tatumstände genau zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59;… Beschluss vom 1. September 2016 - 2 StR 19/16, StV 2017, 528, 529 Rn. 19).
  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise stellt dabei für den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, weil bei äußerst gefährlichen gewalttätigen Handlungen ein bedingter Tötungsvorsatz nahe liegt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 58, 59).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 612/07

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenverschiebung bei Tatbegehung im Zustand verminderter …

    Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen (BGHSt 49, 239, 245 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).

    Rn. 13 Eine Ausnahme von der unter diesen Umständen in Erwägung zu ziehenden Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB käme nur bei einer hier nicht gegebenen absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe in Betracht (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40).

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlungen; Gesamtwürdigung aller für …

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des nur eingeschränkten Prüfungsmaßstabs und vor dem Hintergrund, dass sich der Unrechtsgehalt einer - bewusst besonders - gefährlichen Körperverletzung von einem zugleich bedingt vorsätzlich versuchten Totschlag ebenso wenig grundlegend unterscheidet wie der einer - bewusst besonders gefährlichen - Körperverletzung mit Todesfolge von einem bedingt vorsätzlich vollendeten Totschlag (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Körperverletzungsvorsatz (Indizwirkung …

    Bei einem Tatbild im - hier gegebenen - Grenzbereich zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewusster oder gröbster Fahrlässigkeit in Bezug auf eine mögliche Todesfolge ist ein erheblicher Unterschied im konkreten Strafmaß zwischen Verurteilungen wegen versuchten Totschlags und wegen bloßer gefährlicher Körperverletzung - wie im Fall des Todeserfolgs zwischen Verurteilungen wegen Totschlags und wegen Körperverletzung mit Todesfolge - regelmäßig nicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98, BGHSt 45, 219, 227, und vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19

    Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtschau: Einzelbetrachtung bei Mittätern: keine …

    Ob bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, ist in solchen Fällen hinsichtlich jedes Tatbeteiligten in einer Gesamtschau aller ihn betreffenden objektiven und subjektiven Tatumstände, in die auch die psychische Verfassung des Tatbeteiligten bei der Tatbegehung sowie seine Motivation einzubeziehen sind, genau zu prüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 2016 - 2 StR 19/16 Rn. 19; Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 StR 290/04 Rn. 12, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59).
  • BGH, 20.01.2009 - 3 StR 505/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwere andere seelische …

    Dies setzt voraus, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (vgl. BGH NStZ 2004, 495; 2008, 330), wobei an diese Entscheidung besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn es um die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe geht (vgl. BGH NStZ 2005, 384).
  • BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer alkoholbedingten verminderten …

    Rn. 8 3. Sollte das neue Tatgericht zu einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische …

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 135/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Aufklärungspflicht; tiefgreifende …

  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 393/04

    Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlung; Hemmschwelle; bedingter Vorsatz; …

  • LG Kiel, 13.06.2008 - 8 Ks 4/08

    Leichtfertigkeit bzw. Sorgfaltswidrigkeit i.S.d. § 251 StGB muss sich auf eine …

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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04   

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https://dejure.org/2005,7067
BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04 (https://dejure.org/2005,7067)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2005 - 5 StR 529/04 (https://dejure.org/2005,7067)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 5 StR 529/04 (https://dejure.org/2005,7067)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 60 StGB
    Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke, fehlende bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers; niedrige Beweggründe; noch hinnehmbare Strafrahmenverschiebung: Berücksichtigung des Rechtsgedanken des § 60 StGB)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 213; ; StGB § 212 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Niedriger Beweggrund bei Tötung einer Frau aus übergroßem Besitzanspruch - Mordmerkmal der Heimtücke bei massiven verbalen Bedrohungen im Vorfeld der Tat - Außer Acht lassen von Mordmerkmalen auf Grund der psychischen Situation des Täters - Zubilligung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der Heimtücke bei Bestehen einer trief greifenden Bewusstseinsstörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 384
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
    Bei dieser Sachlage liegt im Ergebnis auf der Hand, daß das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe mindestens aus subjektiven Gründen ausschied (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32; BGH StV 2004, 205).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg- …

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
    Da der endgültige Tötungsentschluß freilich erst in der - wenngleich für den Angeklagten vorhersehbaren - Affektsituation im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Opfer getroffen worden ist, stehen Grundsätze der actio libera in causa der Strafrahmenverschiebung jedenfalls nicht zwingend entgegen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Vorverschulden 6).
  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); …

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
    Rn. 13 Zwar kann die Tötung einer Frau, um sie keinem anderen Partner zu überlassen, die Voraussetzungen niedriger Beweggründe erfüllen (vgl. nur BGH NStZ 2002, 540, 541 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04).
  • BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in …

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
    Bei dieser Sachlage liegt im Ergebnis auf der Hand, daß das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe mindestens aus subjektiven Gründen ausschied (…vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32; BGH StV 2004, 205).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
    Rn. 11 Diese tatrichterliche Beurteilung läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 77/02

    Mord; Heimtücke; Bewusstsein der Arg- und Wehrlosigkeit; niedrige Beweggründe; …

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
    Rn. 13 Zwar kann die Tötung einer Frau, um sie keinem anderen Partner zu überlassen, die Voraussetzungen niedriger Beweggründe erfüllen (vgl. nur BGH NStZ 2002, 540, 541 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04).
  • LG Köln, 06.09.2022 - 105 Ks 2/22
    Mit besonderem Gewicht ist unter Anwendung des Rechtsgedankens des § 60 StGB strafmildernd zu berücksichtigen, dass der Angeklagte durch den Selbsttötungsversuch selbst massive körperliche Schäden erlitten (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.2005 - 5 StR 529/04).
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