Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 31 Abs. 2 Alt. 1 StGB; § 24 StGB
Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich gelungenem Bestimmungsversuch (ernsthaftes Bemühen: Gefahrbeseitigung aus subjektiver Sicht; Freiwilligkeit); versuchte Anstiftung zum Verbrechen - lexetius.com
StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch bei einem objektiv fehlgeschlagenen Bestimmungsversuch eines Anstifters; Rücktritt eines Anstifters bei einem ernsthaften Bemühen des Anstifters unter Anspannung aller Kräfte hinsichtlich der Rückgängigmachung des vermeintlichen Tatentschlusses ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1
Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei objektiv fehlgeschlagenem Anstiftungssversuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rücktritt vom unerkannt fehlgeschlagenen Anstiftungsversuch
- zis-online.com
(Entscheidungsanmerkung)
§ 30 StGB; § 31 StGB; § 211 StGB
Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (Wiss. Assistent Andreas Mosenheuer, Augsburg; ZIS 2006, 99)
Papierfundstellen
- BGHSt 50, 142
- NJW 2005, 2867
- NStZ 2005, 626
- NStZ 2006, 94 (Ls.)
- StV 2005, 660
- JR 2006, 74
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
Insofern können die Grundsätze für die Tatidentität beim Rücktritt nach § 24 StGB (vgl. BGHSt 41, 368: mehrfaches Ansetzen zur Tatvollendung mit zeitlicher Zäsur) hier nicht in gleicher Weise Geltung beanspruchen. - BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4). - BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97
Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4). - BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93
Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen - …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
Insofern unterscheidet sich dieser Sachverhalt von der Fallgestaltung in BGHR StGB § 30 Beteiligung 1, wo der Angeklagte den Täter aus seiner Sicht noch nicht zur Tat bestimmt hatte und er deshalb bemüht war, "noch alles in der Schwebe zu lassen". - BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
Rn. 17 c) Hinsichtlich des Rücktritts des Anstifters bei einem tatsächlich zur Tat entschlossenen Angestifteten gilt: Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit in jedem Falle Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309).
- BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; …
Durch seine Aufforderung zur Mitwirkung an dem von ihm geplanten Vorhaben nahm er objektiv eine Bestimmungshandlung vor, die bei H. und S. einen Tatentschluss hervorrufen sollte (vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145). - BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19
Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der …
Die Schwelle zum Versuchsbeginn ist überschritten, wenn sich die Bestimmungshandlung auf eine ausreichend bestimmte Tat konkretisiert und der Angestiftete die Tat begehen könnte, wenn dieser es wollte (BGH, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161;… vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69 Rn. 5 …und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3;… Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34).Dabei ist bei Prüfung der Frage, ob der Anzustiftende den Einflussbereich des Anstifters verlassen hat und jederzeit die Tat eigenmächtig zu der von ihm selbst bestimmten Zeit begehen kann (vgl. Kühl, NStZ 2006, 94, 95), die "Vorstellung' des Anstifters maßgeblich (vgl. § 22 StGB;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 30 Rn. 9a; Bloy, JR 1992, 493, 496; Kretschmer, NStZ 1998, 401; Graul JR 1999, 249, 250 f.).
In dieser Konstellation eines untauglichen (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 3, § 23 Abs. 3 StGB) und zugleich objektiv fehlgeschlagenen Versuchs (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145) hat sich das in § 30 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB vorausgesetzte Handlungsunrecht hier nicht realisiert.
- BGH, 04.07.2024 - 5 StR 280/24
Anstiftung und versuchte Anstiftung (Bestimmen, Konkretisierung der Haupttat)
Dass die näheren Einzelheiten der Tatausführung und der (genaue) Zeitpunkt der Tatbegehung dem Angestifteten überlassen blieben, steht dem nicht entgegen (BGH, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; BGH, vom 29. November 2023 - 6 StR 179/23, NJW 2024, 369, 370).
- BGH, 07.09.2017 - AK 42/17
Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender …
Jedoch muss dieses - aus der Sicht des Initiators - so weit konkretisiert sein, dass der präsumtive Haupttäter es "begehen könnte, wenn er wollte' (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161;… vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145;… S/S/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 5). - LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
Angebliche "Todesurteile": 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in …
Das in Aussicht genommene Verbrechen muss nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisiert, aber doch so bestimmt sein, dass der andere es - und zwar ohne notwendige Hilfestellung des Anstifters - begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urteil vom 14.6. 2005 - 1 StR 503/04 (LG Regensburg); BGH, Beschl. v. 7.9.2017 - AK 42/17 (OLG München)). - BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07
Erörterungsmangel bezüglich eines Rücktritts vom Versuch der Anstiftung …
Den Feststellungen lässt sich nicht entnehmen, dass der Angeklagte annahm, sein - objektiv fehlgeschlagener - Bestimmungsversuch sei gelungen, und es deshalb eines ernsthaften Bemühens des Angeklagten bedurft hätte, den Erfolg zu verhindern (vgl. BGHSt 50, 142).
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Rechtsprechung
| BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO
Abfassung der Urteilsformel (entbehrliche Aufnahme der Tatbegehungsform; Ermessen des Gerichts); Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Drogenabhängigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 64
"Hang" zum Konsum berauschender Mittel "im Übermaß" - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 626
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere …
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05
Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (Senat NStZ-RR 2003, 106; Senat NStZ-RR 2004, 39; Senat NStZ 2002, 384 (385); Senat NStZ 2004, 494, jeweils m.w.N.).Rn. 8 Der Senat kann über die Ablehnung des Teilaufhebungsantrags (zu § 64 StGB) ebenfalls gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 106 (107);… Kuckein in Karlsruher Kommentar StPO 5. Aufl. § 349 Rdn. 29, jeweils m.w.N.).
- BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03
Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges; …
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05
Rn. 7 Danach kann auch die Frage, ob die Berufung auf die fehlende Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 246a StPO hier einer Verfahrensrüge bedurft hätte, offen bleiben (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 263; BGH StV 2001, 665;… Herdegen in Karlsruher Kommentar StPO § 246a Rdn. 4). - BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05
Wie der Generalbundesanwalt zu Recht anmerkt ist zudem die Mitteilung, daß der Angeklagte als Mittäter (gemeinschaftlich) handelte, in der Urteilsformel, deren Fassung über den notwendigen Inhalt hinaus allerdings dem Ermessen des Gerichts unterliegt (§ 260 Abs. 4 Satz 5 StPO), entbehrlich (vgl. BGHSt 27, 287;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 260 Rdn. 24 m.w.N.).
- BGH, 06.11.2003 - 1 StR 406/03
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Abweichung vom Sachverständigengutachten; …
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05
Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (Senat NStZ-RR 2003, 106; Senat NStZ-RR 2004, 39; Senat NStZ 2002, 384 (385); Senat NStZ 2004, 494, jeweils m.w.N.). - BGH, 23.01.2002 - 5 StR 584/01
Verfahrensrüge; Gelegenheit zur Untersuchung (medizinischer Sachverständiger)
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05
Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (Senat NStZ-RR 2003, 106; Senat NStZ-RR 2004, 39; Senat NStZ 2002, 384 (385); Senat NStZ 2004, 494, jeweils m.w.N.). - BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04
Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche …
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05
Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (Senat NStZ-RR 2003, 106; Senat NStZ-RR 2004, 39; Senat NStZ 2002, 384 (385); Senat NStZ 2004, 494, jeweils m.w.N.).
- LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
Im Übermaß bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeit und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (BGH NStZ-RR 2003, 106; BGH NStZ-RR 2006, 103; BGH NStZ 2004, 194; BGH NStZ 2005, 626; BGH BeckRS 2008, 00694; BGH BeckRS 2017, 103097) oder er aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH NStZ-RR 2017, 239; BGH NStZ-RR 2018, 72; BGH NStZ-RR 2018, 105; BGH NStZ-RR 2019, 107; BGH NStZ-RR 2019, 175). - LG Trier, 19.06.2024 - 2a KLs 8031 Js 34925/23 Bei der Beurteilung der Frage, ob die Angeklagte einen Hang hat, berauschende Mittel im Übermaß zu konsumieren, handelt es sich um eine diese Ausnahmesituation eröffnende Frage (vgl. BGH, Beschl. 1 StR 154/05 v. 31.05.2005, NStZ 2005, 6269).
- LG Wiesbaden, 08.11.2023 - 1 KLs 10/23
Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen i.S.d. § 17 Abs.2 JGG
Von einem "Übermaß" ist auszugehen, wenn der Täter die berauschenden Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (BGH NStZ-RR 2003, 106 (107); 2006, 103; NStZ 2004, 194; 2005, 626; BeckRS 2008, 00694; 2017, 103097; 2022, 13163) oder er aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH NStZ-RR 2017, 239; 2018, 72; 2018, 105; 2019, 107; 2019, 175; 2021, 42652;… BeckOK StGB/Ziegler, 58. Ed. 1.8.2023, StGB § 64 Rn. 4).
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