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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9930
OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05 (https://dejure.org/2005,9930)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2005 - 2 Ws 22/05 (https://dejure.org/2005,9930)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2005 - 2 Ws 22/05 (https://dejure.org/2005,9930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § 74 Abs. 1 S. 2 n.F.; ; StPO § 210 Abs. 2; ; StPO § 309 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungen der Staatsanwaltschaft bei Anklage am Landgericht wegen besonderer Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem Gericht niederer Ordnung; Erhebung der Anklage vor dem Landgericht wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen; Zum ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 654
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05
    Diese Erfordernisse ergeben sich zum einen aus der systematischen Stellung des Zuständigkeitsmerkmals der besonderen Schutzbedürftigkeit, das durch das Opferrechtsreformgesetz in § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG neben das Zuständigkeitsmerkmal der besonderen Bedeutung des Falles gestellt worden ist, für welches diese Anforderungen allgemein anerkannt sind (vgl. BVerfGE 9, 223, 229; BGH NStZ-RR 1998, 336; KG NStZ-RR 2005, 26, 28;… Hannich in KK-StPO, 5. Aufl., § 24 GVG Rdn. 8;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 24 GVG Rdn. 7).
  • BGH, 10.02.1998 - 1 StR 760/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05
    Diese Erfordernisse ergeben sich zum einen aus der systematischen Stellung des Zuständigkeitsmerkmals der besonderen Schutzbedürftigkeit, das durch das Opferrechtsreformgesetz in § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG neben das Zuständigkeitsmerkmal der besonderen Bedeutung des Falles gestellt worden ist, für welches diese Anforderungen allgemein anerkannt sind (vgl. BVerfGE 9, 223, 229; BGH NStZ-RR 1998, 336; KG NStZ-RR 2005, 26, 28;… Hannich in KK-StPO, 5. Aufl., § 24 GVG Rdn. 8;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 24 GVG Rdn. 7).
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05
    Diese Erfordernisse ergeben sich zum einen aus der systematischen Stellung des Zuständigkeitsmerkmals der besonderen Schutzbedürftigkeit, das durch das Opferrechtsreformgesetz in § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG neben das Zuständigkeitsmerkmal der besonderen Bedeutung des Falles gestellt worden ist, für welches diese Anforderungen allgemein anerkannt sind (vgl. BVerfGE 9, 223, 229; BGH NStZ-RR 1998, 336; KG NStZ-RR 2005, 26, 28;… Hannich in KK-StPO, 5. Aufl., § 24 GVG Rdn. 8;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 24 GVG Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1990 - 3 Ws 936/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05
    Die Vorschrift des § 305 S. 1 StPO, wonach Entscheidungen des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgehen, nicht der (sofortigen) Beschwerde unterliegen, greift bereits deshalb nicht Platz, weil diese Vorschrift die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem anderen Gericht nicht erfasst (…Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 145, 146;… Engelhardt in KK-StPO, 5. Aufl., § 305 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Rn. 1679 Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist bei der Eröffnung des Hauptverfahrens in der Beschwerdeinstanz nicht veranlasst und bleibt der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2005, 04155; KG BeckRS 2014, 19424).
  • OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16

    Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1 …

    Rn. 10 Bei dem Begriff der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten, die als Zeugen in Betracht kommen, im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GVG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe NStZ 2011, 479;… Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 24 GVG Rn. 3).

    Erhebt die Staatsanwaltschaft wegen einer von ihr erkannten besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten einer Straftat Anklage vor dem Landgericht, so hat sie die dieses Zuständigkeitsmerkmal begründenden Umstände grundsätzlich bei Anklageerhebung darzulegen, ansonsten dies spätestens im Beschwerdeverfahren nachzuholen, es sei denn, die Umstände sind offensichtlich (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg NStZ 2005, 654; LG Ravensburg NStZ-RR 2014, 90;… Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 24 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 24 GVG Rn. 5).

    Rn. 12 Die Besetzungsentscheidung gemäß §§ 76 Abs. 2 Satz 1 GVG, 33b Abs. 2 Satz 1 JGG bleibt Entscheidung der Jugendkammer (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg NStZ 2005, 654;… KK-Diemer, StPO, 7. Auflage, § 76 GVG Rn. 2).

    Rn. 13 Eine Kosten- und Auslagenentscheidung des Senats ist nicht veranlasst, da wegen der weiterhin bestehenden Rechtshängigkeit dieser Beschluss das Verfahren nicht im Sinne des § 464 Abs. 1, Abs. 2 StPO abschließt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe NStZ 2011, 479).

  • OLG Hamm, 05.05.2026 - 5 Ws 71/26

    Personengewalt; Zwang; List; Schnelligkeit; Geschicklichkeit; …

    Rn. 61 Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst und bleibt der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2005 - 2 Ws 22/05 - BeckRS 2005, 04155; KG Berlin - Beschluss vom 09.05.2014 - 4 Ws 43/14 - 141 AR 233/14 - BeckRS 2014, 19424).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 2 Ws 33/11

    Betrug durch Doping: Zahlung einer Vergütung an einen gedopten Straßenradprofi …

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen das Oberlandesgericht gem. § 210 Abs. 2 StPO das Hauptverfahren vor dem Landgericht eröffnet (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 76 GVG Rn. 4; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. März 2005, 2 Ws 22/05, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 16.07.2009 - 2 Ws 152/08
    Das Rechtsmittel betrifft zulässig allein die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Gericht niederer Ordnung; eine Prüfung des hinreichenden Tatverdachts durch den Senat hat wegen vorliegend gegebener sachlicher Trennbarkeit von der Verweisungsentscheidung nicht zu erfolgen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2004 - Az.: 2 Ws 40-44/04 und NStZ 2005, 654;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 210 Rdn. 2 m.w.N.).

    Sie hat allerdings, sofern nicht die das betreffende Zuständigkeitsmerkmal begründenden Umstände offensichtlich sind - woran es vorliegend fehlt -, diese bei Anklageerhebung oder jedenfalls nachfolgend mit ihrer Beschwerde gegen die Eröffnung vor einem niederen Gericht zu benennen (Senat, NStZ 2005, 654, 655 m.w.N.).

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst, da wegen der fortbestehenden Rechtshängigkeit des Verfahrens dieser Beschluss nicht verfahrensabschließend im Sinne des § 464 Abs. 1, Abs. 2 StPO ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2004 - Az.: 2 Ws 22/05 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2005, 655).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2020 - 2 Ws 239/20

    Sachliche Zuständigkeit bei zu erwartender Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts

    Rn. 34 Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist bei einer Beschwerde im Zwischenverfahren nicht veranlasst und bleibt der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2005, 04155; KG BeckRS 2014, 19424).
  • KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14

    Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach …

    Im Übrigen ist das Rechtsmittel als sofortige Beschwerde statthaft (§ 210 Abs. 2 StPO), da sich die Staatsanwaltschaft gegen die Eröffnung der Verfahren vor dem Schöffengericht und dem Jugendschöffengericht anstelle der Jugendkammer und damit gegen die Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung wendet (vgl. HansOLG Hamburg NStZ 2005, 654; wistra 2003, 38).
  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung: Umfang der …

    Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrundeliegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt worden ist, sofern diese abweichende Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (std. Rspr. des Kammergerichts, vgl. KG NStZ-RR 2005, 26; Senat NStZ-RR 2018, 91, OLGSt StPO § 210 Nr. 4 sowie Beschlüsse vom 17. April 2020 ? 4 Ws 24/20 -, 20. Januar 2020 - 4 Ws 87/19 -, 23. April 2018 - 4 Ws 51/18 - und 3. März 2000 - 4 Ws 46/00 - [juris]; ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2017 - 2 Ws 686/17 - [juris]; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; OLG Hamburg wistra 2003, 38; NStZ 2005, 654; OLG Naumburg ZfSch 2001, 137;… Wenske in MüKo-StPO, § 210 Rn. 41; offengelassen von BGHSt 57, 165 = NJW 2012, 2455; OLG Jena NStZ 2016, 375; Beschluss vom 10. Juli 2013 - 1 Ws 232/13 - [juris]).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 2 Ws 17/11

    Zuständigkeit der Jugendkammer nur als Jugendschutzgericht bei besonderer …

    Bei dem Begriff der "besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten, die als Zeugen in Betracht kommen" handelt es sich entgegen der eine Beurteilungsprärogative der Staatsanwaltschaft nahe legenden Formulierung des § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (OLG Hamburg NStZ 2005, 654;… Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl., Rn. 9 zu § 24 GVG ;… SK-Degener, StPO , Rn. 37 zu § 24 GVG ; vgl. auch BVerfGE 9, 223).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13

    Zuständigkeit der Jugendkammer: Besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten …

    Die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten ist dabei konkret-individuell zu bestimmen und insbesondere dann zu bejahen, wenn durch eine weitere Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz gravierende psychische Auswirkungen auf das Opfer zu befürchten sind (BT-Drucks. 15/1976 S. 19; OLG Hamburg, NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 479; Senat, Die Justiz 2011, 141; kritisch LG Hechingen, NStZ-RR 2006, 51;… Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 24 Rdn. 7 ff.).
  • OLG Hamm, 21.10.2025 - 3 Ws 391/25

    Örtliche Zuständigkeit; zusammenhängende Strafsachen

  • LG Hechingen, 28.11.2005 - 1 AR 31/05

    Strafprozessrecht: Zu den Voraussetzungen der Zuständigkeit des Landgerichts …

  • OLG Jena, 15.09.2015 - 1 Ws 182/15

    Strafverfahren: Zuständigkeit der großen Strafkammer beim Tatvorwurf der …

  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 2 Ws 230/22

    Zuständigkeit, Strafmaßprognose, Beurteilungsspielraum

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2010 - 3 Ws 431/10

    Anklageerheung zum LG wegen besonderer Bedeutung

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