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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1814
OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,1814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,1814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,1814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des Bußgeldkatalogs bei drohender Unverhältnismäßigkeit

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bussgeldregelsatzunterschreitung - Möglichkeiten und Prüfung durch das Gericht

  • blutalkohol PDF, S. 432

    Reduzierung des Regelsatzes einer Geldbuße nach der BKatV für einen mehrfachen Verstoß gegen § 24a StVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Unterschreitung der Regelsätze der Bußgeldkatalog-VO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geldbuße: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bußgeldkatalogverordnung - Regelsätze

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bußgeldhöhe - Wirtschaftliche Verhältnisse müssen berücksichtigt werden

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Gericht darf Geldbuße herabsetzen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nur hohe Bußgelder können gesenkt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterschreiten der in einer Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Regelsätze bei einer im Falle des Festhaltens vorliegenden unverhältnismäßigen, da vom Betroffenen nicht leistbaren, Sanktion; Prüfung der Fähigkeit eines Arbeitslosen zur Bezahlung des im Bußgeldkatalog ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 166
  • NStZ 2007, 182
  • NStZ 2008, 80
  • NZV 2007, 98
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Unabhängig hiervon wäre die Verhängung eines auch zeitlich nachdrücklichen Fahrverbots gleichwohl deshalb angezeigt gewesen, weil es sich beim Betroffenen ersichtlich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer und gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den nur durch die Verhängung eines Fahrverbots eingewirkt werden kann (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 f. = DAR 2005, 644 f. = VRS 109, 284 ff.).

    Einer besonders eingehenden und kritischen Bewertung bedarf es aber - anders als beim Absehen vom Regelfahrverbot wegen Vorliegens einer besonderen Härte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 ff.; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.) - nur dann, wenn Anhaltspunkte eine nähere Sachaufklärung gebieten.

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Dabei geht § 1 Abs. 2 BKatV von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus, weshalb bei Vorliegen von Milderungsgründen oder erschwerenden Umständen eine Reduzierung oder Erhöhung der katalogmäßig vorgesehen Geldbuße in Betracht kommen kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 100, 460: Mitverschulden;… Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 17 Rn. 28b m.w.N.).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Einer besonders eingehenden und kritischen Bewertung bedarf es aber - anders als beim Absehen vom Regelfahrverbot wegen Vorliegens einer besonderen Härte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 ff.; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.) - nur dann, wenn Anhaltspunkte eine nähere Sachaufklärung gebieten.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

    Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz: …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Ein Festhalten an solchen Richtlinien darf nämlich nicht zur der Verhängung einer unverhältnismäßigen, da vom Betroffenen nicht mehr leistbaren, Sanktion führen (vgl. näher Senat VRS 108, 63;… Göhler, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06

    Fahrverbot: Nichtverhängung des Regelfahrverbots bei entzogener Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hob der Senat dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit Beschluss vom 24.2.2006 auf (1 Ss 10/06), weil das Amtsgericht sein Abweichen von der in der Bußgeldkatalogverordnung unter Nr. 242.2 vorgesehenen Regelfolge für einen mehrfach einschlägig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer (Bußgeldhöhe: 750 Euro; Dauer des Fahrverbots drei Monate) nicht ausreichend begründet hatte.
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Besondere Umstände, welche ein Abweichen hiervon gebieten könnten, hat das Amtsgericht nicht festgestellt (vgl. hierzu Senat VRS 98, 385 ff.).
  • BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Auch über diesen Betrag hinaus können nähere Feststellungen zu den Einkommensverhältnissen (ggf. Grundbesitz, Eigentum am Pkw) und den Schulden oder sonstigen Verpflichtungen des Betroffenen im Urteil dann entbehrlich sein, wenn die Regelbuße festgesetzt wird und ersichtlich keine Besonderheiten in der Person des Betroffenen vorliegen (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 107, 61 ff.; zu den dabei diskutierten Wertgrenzen OLG Celle Zfs 1992, 32 [100 Euro]; BayObLG DAR 2004, 593 [250 Euro];… vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2006, StVG, § 24 Rn. 48a;… Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 17 Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1992 - 5 Ss OWi 183/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    In einem solchen Fall ist abgesehen von Geldbußen unterhalb des Höchstbetrages des Verwarnungsgeldes nach § 56 Abs. 1 OWiG von derzeit 35 Euro (OLG Brandenburg VRS 107, 61 ff., 64; OLG Düsseldorf NZV 1992, 418;… Hentschel, a.a.O., Rn. 48a) unter entsprechender Darstellung im Urteil regelmäßig zu prüfen, ob der Betroffene ggf. auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Bezahlung des im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsatzes in der Lage ist.
  • OLG Hamm, 10.07.2019 - 3 RBs 82/19

    Abweichung von Regelgeldbuße bei außergewöhnlich guten wirtschaftlichen …

    Systematisch stellen die Regelsätze des Bußgeldkatalogs Zumessungsrichtlinien im Rahmen von § 17 Abs. 3 OWiG dar (…Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rdnr. 28), die für die Gerichte grundsätzlich Bindungswirkung entfalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06, juris, Rdnr. 6).

    Rn. 28 Die Berücksichtigung außergewöhnlich guter wirtschaftlicher Verhältnisse ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz OWiG ohne weiteres zulässig (so auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19. November 2001 - 2b Ss (OWi) 265/01 - (OWi) 64/01 IV, juris, Rdnr. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06, juris, Rdnr. 7, 8; OLG Bamberg…, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ss OWi 1575/09, juris, Rdnr. 31, 32;… Mitsch in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl., § 17, Rdnr. 90, 92;… Gürtler in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 17, Rdnr. 24 unter Hinweis auf die Regelung des § 28a Abs. 1 StVG).

  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 3 RBs 354/14

    Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung eines Bußgeldes …

    Als Anhaltspunkt für eine schlechte finanzielle Situation kann allerdings regelmäßig die Arbeitslosigkeit eines Betroffenen zu sehen sein (…vgl. Göhler-Gürtler, a.a.O.;… KK-OWiG/Mitsch, a.a.O., Rdnr. 92; Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11, NJOZ 2013, 829; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2006 - Ss(OWi) 532/05, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06, NStZ 2007, 182; KG Berlin, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 3 Ws (B) 52/12 - 162 Ss 372/11, juris).

    Rn. 28 Soweit das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 13. Oktober 2006 (1 Ss 82/06, NStZ 2007, 182) ausgeführt hat, dass im Falle von Arbeitslosigkeit des Betroffenen abgesehen von Geldbußen unterhalb des Höchstbetrages des Verwarnungsgeldes nach § 56 Abs. 1 OWiG unter entsprechender Darstellung im Urteil regelmäßig zu prüfen sei, ob der Betroffene ggf. auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Bezahlung des im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsatzes in der Lage ist, war diese Rechtsansicht in Bezug auf die Bußgeldhöhe nicht tragend, da das Tatgericht in dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall die Regelgeldbuße von 750, 00 EUR aufgrund der Arbeitslosigkeit des Betroffenen auf 400, 00 EUR ermäßigt hatte.

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 2 (5) SsBs 720/14

    Führen eines Kraftsfahrzeugs unter Rauschmittelwirkung: Untersuchung einer …

    Rn. 13 c) Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass bei der Verhängung einer Geldbuße über der nunmehr bei 250 EUR festzusetzende Geringfügigkeitsgrenze des § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG (…KK-Mitsch, aaO, § 17 Rn. 91) genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu treffen sind (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2007, 182).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 1 RBs 72/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Regelgeldbuße

    Die Grenze der Geringfügigkeit wird bei 250 Euro angesetzt (KG Berlin, Beschl. v. 17.02.2012 - 3 Ws (B) 52/12 - juris; OLG Bremen NZV 2010, 42; OLG Celle NJW 2008, 3079; OLG Köln ZfSch 2006, 116; OLG Schleswig NZV 2011, 410; vgl. auch OLG Hamm ZfSch 2012, 171; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 - juris; OLG Naumburg ZfSch 2005, 415).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2022 - 1 Rb 34 Ss 398/22

    Corona, Verstoß gegen Corona-VO, Geldbuße, Bemessung, Gefährlichkeit des …

    Vorliegend handelt es sich nicht um eine so genannte geringfügige Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 17 Abs. 3 OWiG, so dass die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und eine Darstellung im Urteil nicht unterbleiben können (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe - Beschl. v. 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 2 (7) SsBs 632/16

    Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen das Anzeigeverfahren für Kleidersammlungen: …

    Bei der Verhängung einer Geldbuße über der regelmäßig bei 250 EUR festzusetzende Geringfügigkeitsgrenze des § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG (Senat, Beschluss vom 19.01.2015 - 2 (5) SsBs 720/14; OLG Koblenz ZfSch 2016, 652; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2015 - 2 Ss OWi 474/15 -, juris;… KK-Mitsch, aaO, § 17 Rn. 91) hat dies als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu erfolgen (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2007, 182).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts …

    Dass der Tatrichter im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit des Betroffenen die hierin vorgesehene Regelbuße von 275 auf 120 reduziert hat, lag in seinem rechtsfehlerfrei ausgeübten Ermessen und ist aus Rechtsgründen auch unter der Berücksichtigung des Wechselwirkung mit dem Fahrverbot nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 166 f. = NZV 2007, 98 f. = VRS 111, 436 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22

    Reduzierung der Regelgeldbuße bei freiwilliger verkehrspsychologischer Maßnahme

    Bei der gleichwohl vorzunehmenden individuellen Zumessungsentscheidung ist zu prüfen, ob Milderungs- oder Erschwerungsgründe vorliegen, die ein Abweichen von den Regelsätzen rechtfertigen (…KG, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluss 13.10.2006 - 1 Ss 82/06, NJW 2007, 166).
  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22

    Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot

    Rn. 20 (3) Bestehen - wie hier - Anhaltspunkte für außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen und sollen diese deshalb über § 17 Abs. 3 Satz 2, 1. Hs. OWiG bei einer gewichtigen Ordnungswidrigkeit zu Gunsten des Betroffenen "in Betracht" kommen, so bedarf es schon deshalb konkreter Feststellungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Betroffenen, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine - wenn auch nur eingeschränkte - Überprüfung der rechtlichen Tragfähigkeit der Bußgeldbemessung dahin zu ermöglichen, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.10.2019 - 202 ObOWi 948/19, BeckRS 2019, 28175; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013 - 1 RBs 72/13 bei juris; OLG Karlsruhe NZV 2007, 98; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2686;… Göhler/Gürtler/Thoma a.a.O. § 17 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der …

    Denn die Arbeitslosigkeit des Betroffenen ist regelmäßig als Anhaltspunkt für möglicherweise außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2007, 182; OLG Dresden, Beschluss vom.
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Auslegung einer als …

  • OLG Hamm, 08.10.2012 - 3 RBs 273/12

    Urteilsunterzeichnung; Unterschrift auf dem Hauptverhandlungsprotokoll

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen …

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2011 - Ss B 60/11

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einem Verstoß gegen § …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3061
OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06 (https://dejure.org/2006,3061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2006 - 2 Ss 520/06 (https://dejure.org/2006,3061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2006 - 2 Ss 520/06 (https://dejure.org/2006,3061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Berechtigung zum Fahren in Deutschland, wenn die deutsche Fahrerlaubnis nach der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis entzogen worden ist

  • Judicialis

    FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tschechische Fahrerlaubnis - in Deutschland nicht hilfreich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Geltung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland; Frage der Gültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Fall des Entzugs der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik; Frage der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 528
  • NStZ 2007, 182 (Ls.)
  • NZV 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06
    In diesem Sinne ist der EuGH gesetzlicher Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (vgl. BVerfG, NJW 1987, 577 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06
    Insoweit verweist die Revision zutreffend auf die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Kapper (NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, 2173 ff.).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06
    Insoweit verweist die Revision zutreffend auf die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Kapper (NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, 2173 ff.).
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06
    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, durch Beschluss nach § 354 Abs. 1 a S. 2 StPO selbst zu entscheiden (zum Verfahren BGH, NJW 2006, 1605).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06
    An der grundsätzlichen Befugnis nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG, eine bereits ausgestellte ausländische Fahrerlaubnis dann nicht - mehr - anzuerkennen, wenn die Gründe dafür nach ihrer Erlangung entstanden sind, hat der EuGH nichts geändert (ebenso OLG Düsseldorf, DAR 2006, 519; s. ferner OVG des Saarlandes, zfs 2006, 355 ff.; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 328; Zwerger, zfs 2006, 543, 546).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2006 - 5 Ss 133/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz bestehender …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06
    In diesem Sinne hat der EuGH Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend interpretiert, dass eine in einem Mitgliedstaat nach dem Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis automatisch im Inland wirksam ist (vgl. auch OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50 ff.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 518 f.).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06
    In diesem Sinne hat der EuGH Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend interpretiert, dass eine in einem Mitgliedstaat nach dem Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis automatisch im Inland wirksam ist (vgl. auch OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50 ff.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 518 f.).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer polnischen Fahrerlaubnis; Anerkennung einer …

    Ob es in dieser Situation, wie das OLG Stuttgart (Beschl. v. 29.11.2006 - 2 Ss 520/06, NJW 2007, 528) meint, stets irrelevant ist, dass die Fahrerlaubnis des EU-Mitgliedsstaates nicht durch einen gesonderten Verwaltungsakt entzogen worden ist, kann ebenfalls offen bleiben.
  • VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks

    Der Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 hat zur Folge, dass dieser Grundsatz auf die bestehende Fahrerlaubnis ex nunc Anwendung findet (OLG Stuttgart v. 29.11.2006 NJW 2007, 528).
  • VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477

    Vor dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU ausgestellter tschechischer …

    Rn. 23 Der Beitritt der Tschechischen Republik zur EU am 1. Mai 2004 hat nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (…ABl. L 237, S. 1), innerstaatlich umgesetzt durch § 28 FeV, grundsätzlich die Anerkennung der am 21. März 1996 erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis im Inland zur Folge, die dadurch zu einer EU-Fahrerlaubnis wird (OLG Stuttgart vom 29.11.2006 NJW 2007, 528).
  • OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08

    Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich …

    An der grundsätzlichen Befugnis nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG, eine bereits ausgestellte ausländische Fahrerlaubnis dann nicht - mehr - anzuerkennen, wenn die Gründe dafür nach ihrer Erlangung entstanden sind, hat der EuGH nichts geändert (ebenso OLG Stuttgart NJW 2007, 528; OLG Düsseldorf DAR 2006, 519; ferner OVG des Saarlandes zfs 2006, 355 ff.; Otte/Kühner NZV 2004, 321, 328; Zwerger zfs 2006, 543, 546).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05   

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https://dejure.org/2006,5740
OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05 (https://dejure.org/2006,5740)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05 (https://dejure.org/2006,5740)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 2 Ss OWi 853/05 (https://dejure.org/2006,5740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StVG § 24 a a.F.; ; StVG § 24 a Abs. 1; ; StGB § 315 c I Nr. 1 lit. a; ; StGB § 316 I; ; GVG § 121 Abs. 2

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 146

    Entbehrlichkeit der Mitteilung der Einzelmesswerte bei AAK-Messungen

  • rechtsportal.de

    OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 267; StVG § 24a
    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen einer Atemalkoholmessung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit einer Alkoholmenge von mindestens 0,25 mg/l im Körper; Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der 20-minütigen Wartezeit vor der Atemalkoholmessung; Voraussetzungen für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    AAK-Messungen mit Dräger Alcotest 7110 Evidential

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Atemalkoholmessung - Mitteilung der Einzelmesswerte entbehrlich

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    Hierauf stützt sich schließlich auch die Entscheidung des BGH vom 03.04.2001 (NJW 2001, 1952/1953) zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration unter Verwendung eines nach seiner Bauart zugelassenen und geeichten Messgerätes, wonach bei Wahrung der Bedingungen für ein gültiges Messverfahren der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist (…BGH aaO S. 1956).

    bb) Um die Atemalkoholanalyse als beweissicher forensisch anwenden zu können, hat der Gesetzgeber die Festlegung eines "eigenen" Grenzwertes für die Alkoholkonzentration in der Atemluft für erforderlich gehalten (BT-Dr 13/1439 S. 4; BGH NJW 2001, 1952/1953), der mit 0, 25 mg/l Alkohol in der Atemluft auf die zweite Dezimalstelle zuverlässig zu bestimmen sein muss.

    dd) Diese grundlegenden Unterschiede berücksichtigte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 03.04.2001 (BGH NJW 2001, 1952/1955):.

    Seit der oben zitierten Entscheidung des BGH vom 03.04.2001 (NJW 2001, 1952 ff) ist daher die Entscheidung des OLG Köln vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137) überholt.

  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst …

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    Den hiergegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (BGHSt 28, 1 ff) erhobenen Bedenken trug die Herstellerfirma durch Änderung der Software des Geräts Rechnung; die Bauartzulassung des Messgeräts wurde entsprechend geändert (vgl. Bode BA 2000, 134/137; Knopf/Slemeyer/Klüß NZV 2000, 195/198).

    cc) Das OLG Köln, das in seiner Entscheidung vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137) die Vernachlässigung der dritten Dezimalstelle postuliert, beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Blutalkoholanalyse aus dem Jahr 1978 (BGHSt 28, 1 ff = NJW 1978, 1930).

    Zwar hat der Senat diese Qualitätsanforderungen auch für die Ermittlung der für den Bußgeldtatbestand des § 24 a StVG a.F. maßgebenden BAK bestätigt (BGHSt 28, 1 = NJW 1978, 1930).

    Die seitens des OLG Köln in Anspruch genommene Rechtssprechung des BGH aus dem Jahre 1978 (BGHSt 28, 1) gilt demnach nicht für die Atemalkoholanalyse.

  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    Er schließt sich insoweit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Stuttgart (VRS 99, 286) und Hamm (2. Senat VRS 107, 386) an.

    Diese Auffassung wird auch von den Oberlandesgerichten Stuttgart, Düsseldorf und Dresden vertreten (OLG Stuttgart VRS 99, 286/287; OLG Düsseldorf NZV 2002, 523/524; OLG Dresden NStZ-RR 2005, 117/118).

    Sodann wird der Mittelwert aus diesen beiden 3-stelligen Einzelmessungen gebildet; im Ausdruck erscheint der auf zwei Dezimalstellen abgerundete Mittelwert (Lagois, BA 2000, 77/89; Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18.05.2000 BA 2000, 243; s.a. OLG Stuttgart VRS 99, 286/287; Information der Fa. Dräger Safety AG & Co. KGaA unter der Internet-Adresse http://www.draeger.com).

  • OLG Hamm, 14.11.2005 - 3 Ss OWi 767/05

    Atemalkoholmessung; Mittelwert; Einzelmesswert; Berechung; dritte Dezimalstelle

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    Der Senat hält es in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NZV 2000, 295; NZV 2001, 524; NZV 2003, 393/394) sowie entgegen der Ansicht verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Köln NZV 2001, 137; OLG Celle NStZ 2004, 323; OLG Brandenburg DAR 2004, 658; OLG Hamm 3. Senat DAR 2006, 339) und auch entgegen der Entscheidung des 3. Senates des OLG Bamberg vom 09.02.2006 (BeckRS 2006 Nr. 02600) nicht für erforderlich, darüber hinaus auch die beiden Einzelmesswerte - im Hinblick auf die Einhaltung deren höchstzulässiger Differenz sowie zum Ausschluss einer unzulässigen Mittelwertbildung durch Aufrundung - anzugeben.

    Das Gericht muss nicht die mit drei Dezimalstellen angegebenen beiden Einzelwerte zunächst abrunden, selbst den Mittelwert aus den zweistelligen Einzelwerten bilden und auf diese Weise den vom Messgerät errechneten Wert überprüfen und gegebenenfalls nach unten korrigieren (so aber OLG Hamm 3. Senat DAR 2006, 339; OLG Jena VRS 110, 32/35).

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    §§ 315 c I Nr. 1 lit. a, 316 I StGB durch den Senat zu Grunde liegt (BGHSt 21, 157 = NJW 1967, 116; BGHSt 37, 89 = NJW 1990, 2393 = NStZ 1990, 491 = NZV 1990, 357).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines …

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    Ob diese Aussage angesichts des technischen Fortschritts und der dadurch verfeinerten Messmethoden, die z.B. die Bestimmung eines THC-Gehaltes im Blut von weniger als 1 ng/ml (= 0,001 mg/l) erlauben (BVerfG NJW 2005, 349; OLG Zweibrücken 2005, 430), auch zum jetzigen Zeitpunkt noch aufrecht zu erhalten ist, bedarf hier keiner Erörterung.
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    §§ 315 c I Nr. 1 lit. a, 316 I StGB durch den Senat zu Grunde liegt (BGHSt 21, 157 = NJW 1967, 116; BGHSt 37, 89 = NJW 1990, 2393 = NStZ 1990, 491 = NZV 1990, 357).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    Bei der Bestimmung des AAK-Wertes mit einem nach seiner Bauart zugelassenen und geeichten Gerät des Typs Dräger Alcotest 7110 Evidential handelt es sich um ein sog. standardisiertes Messverfahren, bei dessen Anwendung nach der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291/302) in der Regel die Angabe des Messverfahrens und des Messergebnisses in den Urteilsgründen genügt.
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    c) Soweit die Rechtsbeschwerde darauf verweist, dass der Betroffene unmittelbar vor Verlassen des Lokals gegen 1:00 Uhr noch ein halbes Glas Bier ausgetrunken habe, sich unmittelbar danach in seinen vor der Tür geparkten PKW gesetzt habe und nach ca. 150 bis 200 m von der Polizei angehalten worden sei, handelt es sich um urteilsfremdes Vorbringen, das nicht berücksichtigt werden kann (BGH NJW 1998, 3654/3655).
  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der …

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05
    Der Senat hält es in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NZV 2000, 295; NZV 2001, 524; NZV 2003, 393/394) sowie entgegen der Ansicht verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Köln NZV 2001, 137; OLG Celle NStZ 2004, 323; OLG Brandenburg DAR 2004, 658; OLG Hamm 3. Senat DAR 2006, 339) und auch entgegen der Entscheidung des 3. Senates des OLG Bamberg vom 09.02.2006 (BeckRS 2006 Nr. 02600) nicht für erforderlich, darüber hinaus auch die beiden Einzelmesswerte - im Hinblick auf die Einhaltung deren höchstzulässiger Differenz sowie zum Ausschluss einer unzulässigen Mittelwertbildung durch Aufrundung - anzugeben.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04

    Entscheidungsgründe des Urteils - notwendige Angaben

  • OLG Dresden, 03.01.2005 - Ss OWi 629/04

    Atemalkohol

  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 2a Ss OWi 92/02

    Anforderungen an die Feststellungen bei Messung mit Atemalkoholgerät; …

  • BayObLG, 02.11.2004 - 2 ObOWi 471/04

    Unverwertbarkeit der Atemalkoholmessung bei Nichteinhaltung der Wartezeit …

  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss OWi 462/04

    Atemalkoholmessung; Feststellungen, Anforderungen an die Urteilgründe, …

  • BayObLG, 05.06.2001 - 2 ObOWi 208/01

    Ausweisung der Messwerte der Atemalkoholkonzentration im Urteil

  • OLG Jena, 08.07.2005 - 1 Ss 22/05

    Verkehr

  • OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12

    Bußgeldbewehrte Trunkenheit im Straßenverkehr: Anforderungen an die Bestimmung …

    Für die Bestimmung der nach § 24 a Abs. 1 StVG vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration (AAK) mit dem Messgerät 'Dräger Alcotest 7110 Evidential' sind die für den maßgeblichen Mittelwert bereits abgerundeten beiden Einzelmesswerte mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu legen (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05 [bei juris] = DAR 2007, 92 ff. = BA 44, 106 ff. = NStZ 2007, 182 [Ls]).

    Ein Anlass, von dieser seit Jahren gefestigten Rechtsprechung und einhelligen Rechtsauffassung der beiden Rechtsbeschwerdesenate des Oberlandesgerichts Bamberg im Anschluss an die grundlegende Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 14.07.2006 (OLG Bamberg, Beschluss vom 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05 [bei juris] = DAR 2007, 92 ff. = BA 44, 106 ff, = NStZ 2007, 182 [Ls]) abzuweichen, besteht weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht und wird auch von dem angegriffenen Urteil oder der Argumentation der Verteidigung nicht aufgezeigt.

    Rn. 6 2. Zu den hier interessierenden Fragen der Berücksichtigung der Dezimalstellen sowie der sog.,Rundungsproblematik! der Einzelmesswerte hat das OLG Bamberg in seinem Beschluss vom 14.07.2006 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2022 - 1 M 148/22

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrradfahrt mit BAK von 1,99 Promille; bislang …

    Bei der Einführung der Atem-alkoholgrenzwerte in § 24a Abs. 1 StVG - insoweit auch maßgeblich für den AAK-Wert gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV - hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die beweissichere forensische Anwendung der Atemalkoholanalyse die Festlegung "eigener" Grenzwerte für die AAK in der Atemluft für erforderlich gehalten und dabei die Ergebnisse des von Schoknecht erstatteten Gutachtens des Bundesgesundheitsamtes "Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse" (Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr, hrsg. von der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft 86 , im Folgenden: Gutachten) zugrunde gelegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 - BGHSt 46, 358 - zitiert nach juris Rn. 16; OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 Ss Owi 853/05 -, juris Rn. 30 ff.).

    Maßgebend ist der im Ergebnis der Doppelmessung aus den beiden Einzelmesswerten gebildete Mittelwert, wobei die Mittelwertbildung ihrerseits bestimmten Anforderungen unterliegt (…vgl. Gutachten, a. a. O., S. 12, 14;… König, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 24a StVG Rn. 16a; OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 Ss Owi 853/05 -, juris Rn. 20 ff.).

  • OLG Braunschweig, 03.03.2026 - 1 ORbs 5/26

    Angabe des Mittelwerts in den Urteilsgründen bei der Atemalkoholmessung unter …

    Der maßgebliche Mittelwert errechnet sich aus den beiden vom Gerät bereits auf drei Dezimalstellen abgerundeten Einzelwerten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juli 2006, 2 Ss OWi 853/05, juris, Rn. 25; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ss OWi 480/12, juris, Rn. 7;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 24 a Rn. 16a), die das Amtsgericht im Urteil - überobligatorisch (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 7. Januar 2021, 201 ObOWi 1683/20, juris, Leitsatz 1 und Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2022, 3 Ws (B) 253/22, juris) - ebenfalls angegeben hat.

    angepassten DIN VDE 0405 - Teil 2 (dazu: Schoknecht, Revision der DIN Normen VDE 0405 Teil 2 und 4, NZV 2004, 177) und internationalen Vorgaben die Zulassung eines Messgerätes seit 2005 daran knüpft, dass eine Messauflösung von 0, 001 mg/l gewährleistet ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juli 2006, 2 Ss OWi 853/05, juris, Rn. 31 und 33; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ss OWi 480/12, juris, Rn. 14 und 16).

  • OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 713/09

    Trunkenheitsfahrt: Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung

    a) Bei der Messung der AAK mittels des Messgerätes Dräger Evidential 7110 handelt es sich nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. neben BayObLGSt 2000, 51, 52 u.a. OLG Bamberg DAR 2007, 92 ff. = Blutalkohol 44, 106 ff.; OLG Bamberg Blutalkohol 45, 197 f. = VRR 2008, 153 f. = StRR 2008, 196 f. und OLG Bamberg Blutalkohol 43, 409 f.), so dass grundsätzlich die Angabe des Messverfahrens und des Messergebnisses in den Urteilsgründen genügt (vgl. BGHSt 39, 291, 302).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2025 - 3 ORbs 330 SsBs 629/24

    Trunkenheitsfahrt, OWi, Atemalkohlmessung, standardisiertes Messverfahren, …

    Nur wenn die Beweisaufnahme konkrete Anhaltspunkte auf eine fehlerhafte Messung ergeben hat, die über insoweit pauschale Behauptungen und grundsätzlichen Einwände des Betroffenen gegen das dem Gerät zugrundeliegende Wirkprinzip hinausgehen, ist das Tatgericht gehalten, diese darzustellen (vgl. BGHSt 39, 291, Rn 20 f. u. 33 zitiert nach juris;… KG Berlin, a.a.O., Rn 18 ff.; OLG Bamberg, B. v. 14.07.2006 -2 Ss OWi 853/05 -, juris Rn 21; OLG Hamburg, B. v. 19.11.2003 -11-111/03 - 3 Ss 49/03 OWi juris Rn 10 f.; OLG Celle, B. v. 24.02.2004 -, juris Rn 5 f.).
  • KG, 04.06.2008 - 2 Ss 141/08

    Konkrete Bezeichnung des zur Atemalkoholkonzentrationsmessung verwendeten Geräts …

    Der Senat tendiert allerdings dazu, im Anschluss an die neuere Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 SS OWI 853/05 - m.w.N.- in [...]) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Angabe lediglich des Mittelwertes für ausreichend zu erachten, weil die Notwendigkeit für eine richterliche Kontrolle der Variationsbreite der Einzelmesswerte und die früher mögliche unzulässige Aufrundung bei der Bildung des Mittelwertes durch Änderung der Software des Gerätes durch die Herstellerfirma und entsprechende Änderung der Bauartzulassung durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt nicht mehr erforderlich ist (…vgl. OLG Bamberg a.a.O.).
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Rechtsprechung
   KG, 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22806
KG, 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
KG, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
KG, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Funktelefon - Keine Erhöhung der Geldbuße wegen Vorsatz

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 23 Abs. 1a StVO
    Da ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO nur vorsätzlich begangen werden kann, ist es rechtsfehlerhaft, die Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise zu erhöhen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handy-Verstoß: Vorsatz wird nicht teurer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 23 Abs. 1a

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Erhöhung einer Geldbuße wegen vorsätzlicher Benutzung eines Mobiltelefons oder Autotelefons durch Fahrzeugführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3080
  • NStZ 2007, 182 (Ls.)
  • NZV 2006, 609
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Auszug aus KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05
    Da der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird, hat dies, nachdem die Nr. 109 bis 109.2 des Bußgeldkataloges weggefallen waren, bereits in der Regelbuße von 40, 00 Euro entsprechende Berücksichtigung gefunden [vgl. OLG Jena VRS 107, 472 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 23 Rdn. 39].
  • OLG Bamberg, 15.01.2019 - 3 Ss OWi 1756/18

    Verurteilung wegen verbotener Nutzung elektronischer Geräte

    Zwar ist eine den Betroffenen nicht beschwerende Annahme einer nur fahrlässigen Tatbegehung denkbar, jedoch wird in vergleichbaren Fällen auch für die Neuregelung des Bußgeldtatbestandes in § 23 Ia StVO regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung auszugehen sein (jeweils noch zu § 23 Ia a.F. vgl. schon OLG Karlsruhe, Beschluss vomom 13.08.2013 - 2 [6] Ss 377/13 = Justiz 2015, 14; KG, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 Ss 272/05 = DAR 2006, 336 = NJW 2006, 3080 = NZV 2006, 609 und OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 = NZV 2008, 583 = VRS 115 [2008], 207), wofür im Übrigen die Aufnahme des Verstoßes in Teil II BKat (vgl. Nr. 246.1, 246.2) spricht.
  • AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15

    Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Beweiswürdigung der Aussage …

    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO - Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt - nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13 - juris KG Berlin, Beschl. v. 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 - NJW 2006, 3080 OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 (92/08) - NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2022 - 2 RBs 73/22

    Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht; Unzulässige …

    Die Vorsatzform ist hier bereits bei der Regelgeldbuße berücksichtigt und rechtfertigt keine Erhöhung (vgl. zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer: OLG Jena NZV 2005, 108; KG NJW 2006, 3080; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Wiederum kann dahinstehen, ob es bei dem regelmäßig nur vorsätzlich begehbaren Tatbestand des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO (vgl. Senat NZV 2006, 609; OLG Hamm NZV 2008, 583; OLG Karlsruhe Justiz 2015, 14) überhaupt eines rechtlichen Hinweises bedurfte, zumal die veränderte Schuldform sich nach gefestigter Rechtsprechung gar nicht auf die Rechtsfolgenentscheidung auswirken darf (vgl. Senat NZV 2006, 609; Thüringer OLG NZV 2005, 108).

    Auch ist der Abteilungsrichter bereits im Verfahren 290 Owi 2022/05 darauf hingewiesen worden, dass die Regelgeldbuße hier nicht unter dem Gesichtspunkt vorsätzlicher Tatbegehung erhöht werden kann (Senat NZV 2006, 609).

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit des Aufnehmens oder Haltens eines Mobiltelefons …

    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO - Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt - nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (Anschluss KG Berlin, 30. November 2005, 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05, NJW 2006, 3080 und OLG Hamm, 31. Juli 2008, 2 Ss OWi 580/08 (92/08), NZV 2008, 583 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines …

    Selbst wenn eine solche Konstellation theoretisch denkbar wäre, liegt dem Regelfall des § 23 Abs. 1 a StVO ausschließlich eine vorsätzliche Begehung zugrunde (vgl. Thüringer Oberlandesgericht 1. Strafsenat, Beschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.2005, 2 Ss 272/05-3 Ws (B) 600/05, 3 Ws (B) 600/05 jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss OWi 305/07

    unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons; Versagung rechtlichen Gehörs; …

    Ergänzt weist der Senat darauf hin, dass der Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird (KG, DAR 2006, 336) .
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