Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2006 - 4 StR 416/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 261 StPO
Beweiswürdigung (Geringschätzung des Zweifelsgrundsatzes bezüglich einer Aussagegenese; Anwendung auf eine Indiztatsache: Glaubwürdigkeit der wesentlichen Belastungszeugin) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Glaubhaftigkeit der schriftlichen Aussage eines vermeintlichen Tatopfers bei übereinstimmenden Formulierungen mit Aussage eines anderen Opfers; Anwendung des Zweifelssatzes zugunsten des Angeklagten auf entlastende Tatsachen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Anwendung des Zweifelssatzes bei entlastenden Indizien - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 290
- StV 2006, 285
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne …
Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 4 StR 416/05
Rn. 8 Der Zweifelssatz gilt auch für entlastende Indizien, und zwar unabhängig davon, ob sie einen zwingenden oder nur einen möglichen Schluss auf die Haupttatsache zulassen (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 6;… Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 65 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2006 - 2 StR 432/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 261 StPO; § 256 StPO; § 337 StPO
Inbegriff der Hauptverhandlung (Behördengutachten: Verlesung, Vernehmung des Gutachters; Vorhalt); Überzeugungsbildung; Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehlerhaftes Unterbleiben der Einführung und Verwertung eines Gutachtens ohne Auswirkungen auf das Urteil
- rechtsportal.de
StPO § 256 Abs. 1
Einführung eines Sachverständigengutachtens durch Vorhalt an einen Polizeibeamten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 290
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1988 - 1 StR 181/88
Unterlassung der Angabe des THC-Gehalts einer sichergestellten Haschischmenge
Auszug aus BGH, 13.01.2006 - 2 StR 432/05
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts konnte die Einführung und Verwertung des Gutachtens als solches auch nicht durch Vorhalt an die ermittelnden Polizeibeamten T., W. und E. in die Hauptverhandlung erfolgen (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 10;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 256 Fußnote 222).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2005 - 3 StR 424/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 151 StPO; § 199 Abs. 2 StPO
Akkusationsprinzip; Prozessvoraussetzung (wirksame Anklage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Fehlen einer wirksamen Anklage und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Unklarheiten bezüglich begangener Taten in der Anklage
- rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29a
Bewertungseinheit beim Erwerb und Vorrätighalten von BtM - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 290
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 20.12.2005 - 3 StR 424/05
Rn. 8 2. Soweit sich das Urteil nicht mit dem angeklagten bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln befasst, besteht Anlass zu dem Hinweis, dass der Schuldspruch nicht Gegenstand einer Verständigung im Strafverfahren sein kann (vgl. BGH NStZ 2005, 389). - BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit …
Auszug aus BGH, 20.12.2005 - 3 StR 424/05
Denn das Vorrätighalten der aus diesen Erwerbsvorgängen stammenden Restvorräte, die am 8. März 2005 beim Angeklagten noch vorgefunden wurden, wird nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als unselbständiger Teilakt mit umfasst (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6 und 10;… Weber, BtMG 2. Aufl. Vor §§ 29 ff. Rdn. 446). - BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 20.12.2005 - 3 StR 424/05
Denn das Vorrätighalten der aus diesen Erwerbsvorgängen stammenden Restvorräte, die am 8. März 2005 beim Angeklagten noch vorgefunden wurden, wird nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als unselbständiger Teilakt mit umfasst (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6 und 10;… Weber, BtMG 2. Aufl. Vor §§ 29 ff. Rdn. 446).
- OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09
Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch …
Auf die Revision des Verurteilten hob der BGH das Urteil durch Beschluss vom 20. Dezember 2005 (3 StR 424/05) auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.
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Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2006 - 2 StR 562/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 354 StPO
Zählfehler; Verkündungsversehen; angemessene Rechtsfolge (Gesamtstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1b Satz 3
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der begangenen Taten bei Vorliegen eines Zählfehlers des vorinstanzlichen Gerichts; Folgen des durch die Berichtigung des Urteilstenors bedingten Wegfalls einer Einzelfreiheitsstrafe
- rechtsportal.de
StPO § 354
Berichtigung des Urteilstenors bei offensichtlichem Zählfehler - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 290
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.2004 - 4 StR 362/04
Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Tenorierung …
Auszug aus BGH, 11.01.2006 - 2 StR 562/05
Rn. 2 1. Die vom Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts vorgenommene Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten ist zulässig, weil es sich um ein offensichtliches Verkündungsversehen in dem Sinne handelt, dass dem Landgericht ein Fehler allein bei der Zählung der abgeurteilten Fälle unterlaufen ist; ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH NStZ 2000, 386 m.w.N.; NStZ-RR 2005, 79). - BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99
Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler
Auszug aus BGH, 11.01.2006 - 2 StR 562/05
Rn. 2 1. Die vom Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts vorgenommene Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten ist zulässig, weil es sich um ein offensichtliches Verkündungsversehen in dem Sinne handelt, dass dem Landgericht ein Fehler allein bei der Zählung der abgeurteilten Fälle unterlaufen ist; ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH NStZ 2000, 386 m.w.N.; NStZ-RR 2005, 79).
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 471/16
Korrektur eines Zählfehlers
Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 StR 562/05 mwN). - BGH, 11.10.2012 - 4 StR 263/12
Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs eines Urteils im Hinblick auf das Entfallen …
Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er wie hier für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 2 3 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79; vom 11. Januar 2006 - 2 StR 562/05). - BGH, 20.12.2012 - 4 StR 388/12
Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten der gefährlichen …
Die vom Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts vorgenommene Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten ist zulässig, weil dem Landgericht bei der Zählung der unter II. 3 bis II. 94 der Urteilsgründe abgeurteilten Fälle ein Fehler unterlaufen ist, der für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und dessen Behebung keine inhaltliche Änderung des Urteils begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 StR 562/05).
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| BGH, 23.02.2006 - 1 StR 24/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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Rüge eines fehlenden Hinweises i.S.v. § 265 Strafprozessordnung (StPO)
- ra.de
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StPO § 260 Abs. 5
Revision bei Fehlern in der Liste der angewendeten Vorschriften - datenbank.nwb.de
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- NStZ 2007, 290
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