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Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5362
BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07 (https://dejure.org/2007,5362)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2007 - 5 StR 504/07 (https://dejure.org/2007,5362)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 5 StR 504/07 (https://dejure.org/2007,5362)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 53 Abs. 2 Satz StGB
    Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben; Erörterungsmängel bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe (Bildung einer gesonderten Gesamtgeldstrafe)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Schätzung der Sozialversicherungsabgaben

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 27
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02

    Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Rn. 4 Treffen wie hier Einzelfreiheitsstrafen und Einzelgeldstrafen zusammen, so ist in der Regel eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden (BGH NStZ-RR 2002, 264 m.w.N.).

    Dies ist bei Serienstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 93/96) und bei anderen im Wesentlichen gleich gelagerten Taten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 264) regelmäßig nicht der Fall (…vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3).

    Etwas anderes gilt dann, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Falles eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erweist, weil erkennbar erst die Einbeziehung der Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führte, deren Höhe keine Strafaussetzung mehr zuließ (…vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 6; BGH NStZ-RR 2002, 264; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Zwar sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483; jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.

    Das Landgericht war jedoch mangels entsprechender Aufzeichnungen des Angeklagten berechtigt, auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse die Höhe der Löhne zu schätzen und daraus die Höhe der jeweils vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen (vgl. BGHSt 38, 186, 193; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 5; BGH wistra 2007, 220).

  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Dies ist bei Serienstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 93/96) und bei anderen im Wesentlichen gleich gelagerten Taten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 264) regelmäßig nicht der Fall (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3).

    Rn. 7 Zwar liegt in Fällen sachlich und zeitlich ineinander verschränkter Vermögensdelikte, von denen die gewichtigeren die Verhängung von sechs Monaten Freiheitsstrafe und mehr gebieten, in den Einzelfällen mit geringeren Schäden die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen nach § 47 StGB nahe (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Zwar sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (…vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483; jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell; …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Das Landgericht war jedoch mangels entsprechender Aufzeichnungen des Angeklagten berechtigt, auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse die Höhe der Löhne zu schätzen und daraus die Höhe der jeweils vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen (vgl. BGHSt 38, 186, 193;… BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 5; BGH wistra 2007, 220).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Das Landgericht war jedoch mangels entsprechender Aufzeichnungen des Angeklagten berechtigt, auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse die Höhe der Löhne zu schätzen und daraus die Höhe der jeweils vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen (vgl. BGHSt 38, 186, 193;… BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 5; BGH wistra 2007, 220).
  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten - …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Zwar sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483; jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 173/06

    Vorrang des Betruges vor dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Zwar sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlichen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Sozialversicherungsträger festzustellen (…vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; 17, 18; NJW 2002, 2480, 2483; jeweils m.w.N.), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.
  • BGH, 02.08.2000 - 2 StR 172/00

    Bildung einer Gesamtstrafe, insbesondere Bildung einer gesonderten …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Etwas anderes gilt dann, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Falles eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erweist, weil erkennbar erst die Einbeziehung der Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führte, deren Höhe keine Strafaussetzung mehr zuließ (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 6; BGH NStZ-RR 2002, 264; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1996 - 5 StR 93/96

    Zum Unterlassen einer Abgabe der Jahressteuererklärungen - Zur Abgabe …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
    Dies ist bei Serienstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 93/96) und bei anderen im Wesentlichen gleich gelagerten Taten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 264) regelmäßig nicht der Fall (…vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht …

    Ob beim Zusammentreffen einer Freiheitsstrafe mit Einzelgeldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird oder eine Geldstrafe oder Gesamtgeldstrafe selbständig neben der Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27;… Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven …

    b) Spätestens aber das Oberlandesgericht hatte gemäß §§ 311 Abs. 1, 309 Abs. 2 StPO die Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16 -, juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07 -, juris, Rn. 4) zu treffen.

    aa) Es hatte unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, ob vorliegend eine längere Gesamtfreiheitsstrafe oder eine kürzere Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe den Strafzwecken eher entspricht (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16 -, juris, Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 486/14 -, juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07 -, juris, Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02 -, juris, Rn. 2).

  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Sig Sauer: Manager wegen Pistolen-Lieferung angeklagt

    Sie kann aber insbesondere in Betracht kommen, wenn sie wegen der Besonderheiten des Einzelfalls das geringere Übel darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - 5 StR 504/07, Rn. 4).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 358/16

    Nachträgliches Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafe und Einzelgeldstrafe …

    a) Ob beim Zusammentreffen einer Einzelfreiheitsstrafe mit Einzelgeldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird oder eine Geldstrafe oder Gesamtgeldstrafe selbstständig neben der Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1; Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27).
  • BGH, 23.05.2024 - 5 StR 554/23

    Strafzumessung bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe

    aa) Ob beim Zusammentreffen einer Freiheitsstrafe mit einer oder mehreren Einzelgeldstrafen gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet oder eine Geldstrafe selbständig neben der Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Satz 2 Nichteinbeziehung 2; vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27;… Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1).

    Dies gilt erst recht, wenn - wie hier - bei im Wesentlichen gleich gelagerten Taten, die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht nahe liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; zu Serientaten: BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3; Beschlüsse vom 17. April 1996 - 5 StR 93/96; vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27).

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2024 - 12 KLs 505 Js 503/22

    Gesamtfreiheitsstrafe, Vollzug der Untersuchungshaft, Erlittene …

    Zwar ist in der Regel eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, wenn - wie hier - Einzelfreiheitsstrafen mit Einzelgeldstrafen zusammentreffen (BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - 5 StR 504/07;… SSW-StGB/Eschelbach, 6. Aufl., § 53 Rn. 13).

    Nach Lage der Dinge hätte sich eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe hier als das schwerere Übel erwiesen, weil nach der Wertung der Kammer erst die Einbeziehung der Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe geführt hätte, deren Höhe keine Strafaussetzung mehr zuließ (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - 5 StR 504/07; Urteil vom 02.08.2000 - 2 StR 172/00).

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei …

    Es entspricht jedoch ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 266a StGB zulässig ist, wenn eine konkrete Schadensberechnung - wie hier -aufgrund fehlender Buchhaltungsunterlagen und sonstiger Erkenntnisquellen nicht möglich ist (vgl. BGH wistra 2001, 464; wistra 2007, 220; BGH Beschlüsse vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07 - und 12. August 2003 - 5 StR 158/03 - s.a. BGHSt 34, 166; 38, 186, 193; BGH NStZ 2001, 599; OLG Celle NStZ-RR 2008, 203).
  • LG Köln, 30.03.2020 - 111 Ks 3/16
    Die Anwendung dieser Ausnahmevorschrift kommt in Betracht, wenn sich auf Grund besonderer Umstände des Falles eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erweist, weil bspw. erst die Einbeziehung der Geldstrafe zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führt, deren Höhe keine Strafaussetzung mehr zulässt (BGH, Beschluss v. 03.12.2007 - 5 StR 504/07 -, NStZ 2009, 27).
  • OLG München, 23.03.2010 - 5St RR (II) 66/10

    Vorlagebeschluss: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Berufungsbeschränkung …

    Dies ist z.B. der Fall, wenn sich eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erweist, weil erkennbar erst die Einbeziehung der Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führt, deren Höhe keine Strafaussetzung mehr zuließe oder den Verlust der Beamtenrechte nach sich ziehen würde (BGH NStZ 2009, 27; BGH NStZ-RR 2002, 264 m.w.N.;… Fischer, aaO § 53 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21

    Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (Ausnahmevorschrift; ausdrückliche …

    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
  • BGH, 05.10.2022 - 6 StR 317/22

    Gesamtstrafenbildung; Verbot der Schlechterstellung

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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5307
BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 66a StGB; § 67c Abs. 1 StGB; § 400 Abs. 1 StPO
    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose); unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen Rechtsmittelziels)

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 27
  • StV 2008, 635
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; …

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Denkbare, nur erhoffte positive Haltungsänderungen durch den Strafvollzug bleiben daher regelmäßig einer Prüfung gemäß § 67 c Abs. 1 StGB vorbehalten (BGH NStZ 2005, 337;… Fischer aaO m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203;… Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche …

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203;… Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose …

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203;… Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten, …

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Zukünftige Veränderungen können hierbei berücksichtigt werden, wenn sie Haltungsänderungen erwarten lassen (vgl. BGB NStZ 2005, 211).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …

    Denkbare, nur erhoffte positive Veränderungen etwa infolge des Strafvollzuges bleiben daher regelmäßig der Berücksichtigung im Rahmen der dem Vollzug der Sicherungsverwahrung voran- und in Fällen der vorliegenden Art mit einer erneuten Begutachtung einhergehenden Entscheidung nach § 67 c StGB darüber vorbehalten, ob der Zweck der Maßregel die weitere Unterbringung des Angeklagten noch erfordert (vgl. BGH, NStZ 2009, 27 f.; NStZ-RR 20009, 11 f.).
  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18

    Riesiges Netzwerk für Pädophile

    Denkbare, nur erhoffte positive Veränderungen - etwa infolge des Strafvollzuges - bleiben daher regelmäßig der im Rahmen der dem Vollzug der Sicherungsverwahrung vorangehenden erneuten Begutachtung einhergehenden Entscheidung nach § 67c StGB darüber vorbehalten, ob der Zweck der Maßregel die weitere Unterbringung des Angeklagten noch erfordert - (vgl. etwa BGH, NStZ 2009, 27 f.).
  • BGH, 22.04.2026 - 2 StR 470/25

    Verurteilung wegen Gewalttaten im Aachener Rotlichtbezirk auf die Revision der …

    Denkbare, nur erhoffte positive Haltungsänderungen durch den Strafvollzug bleiben daher regelmäßig einer Prüfung gemäß § 67c Abs. 1 StGB vorbehalten (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27 f.).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von …

    Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte, stünde einer entsprechenden Anordnung auch das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12, NStZ-RR 2013, 204 a.E.; Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, StV 2008, 635 a.E.).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene …

    Eine bloße Hoffnung auf eine Verringerung der Gefährlichkeit während des Strafvollzugs steht ihrer aktuellen Feststellung nicht entgegen; denkbare, nur erhoffte Haltungsänderungen durch eine therapeutische Behandlung bleiben daher regelmäßig der Prüfung gemäß § 67c Abs. 1 Satz 1 StGB vorbehalten (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66 Rn. 36).

    Dabei kann dahinstehen, ob im Falle der Anfechtung des Urteils vom 11. Mai 2005 durch den Verurteilten dessen Revision erfolglos hätte bleiben müssen, weil er wegen der zweifelsfrei gegebenen Anordnungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB aF durch den lediglichen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung als nicht beschwert anzusehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 347/05), oder ob das Rechtsmittel hätte durchgreifen müssen, weil die Voraussetzungen für den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht vorlagen, und dies zur Folge gehabt hätte, dass nach Zurückweisung der Sache wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) die Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 2 StGB aF nicht mehr zulässig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27; s. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 192 ff.).

  • LG Aachen, 11.10.2024 - 52 Ks 11/24
    Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Beweisaufnahme - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der eingeholten testpsychologischen und forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachten, aber auch der weiteren Gesamtumstände - ist sowohl die "Hangtäter"-Eigenschaft der Angeklagten, als auch ihre Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in dem allein maßgeblichen Zeitpunkt der Verurteilung zwar nicht mit Sicherheit feststellbar, indes mit hoher Wahrscheinlichkeit zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2008 - 2 StR 265/08 -, juris).
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