Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Unterhaltspflichtverletzung, Feststellungen
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1610 Abs 1 BGB, § 4 KSchG, § 170 StGB, § 264 StPO, § 333 StPO
Strafurteil: Notwendiger Umfang tatrichterlicher Prüfungen zur Feststellung einer Unterhaltspflichtverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 1; StGB § 170
Anforderungen an die Feststellung der Leistungsfähigkeit bei Unterhaltspflichtverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Unterhaltspflichtverletzung
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung gem. § 170 StGB
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Ex- Profifussballer wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen der Unterhaltspflichtverletzung gem. §170 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung der Leistungsfähigkeit bei Unterhaltspflichtverletzung
Sonstiges
- blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Hohe Hürden bei der strafrechtlichen Verfolgung der Verletzung der Unterhaltspflicht
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 423 (Ls.)
- FamRZ 2011, 80
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Nicht erörtert hat die Strafkammer jedoch etwaige zu dessen Erzielung notwendige berufsbedingte Aufwendungen, beispielsweise Fahrtkosten zur Erreichung der Arbeitsstelle (vgl. BGH in NJW 2002, 1269). - BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Rn. 13 Für die neuerliche Verhandlung bleibt darauf hinzuweisen, dass das Tatgericht nach § 264 StPO die in der Anklage bezeichnete Tat so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, abzuurteilen hat und aufgrund allseitiger Kognitionspflicht gehalten ist, deren Unrechtsgehalt voll auszuschöpfen, sofern dem keine rechtlichen Hindernisse entgegen (vgl. BGHSt 25, 72;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 264 Rdn 9 und 10). - BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94
Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Dies hat nach einer umfassenden Interessenabwägung zu geschehen, wobei es insbesondere auf den Zweck der Verbindlichkeiten, den Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung sowie die Kenntnis des Unterhaltsverpflichteten über seine Unterhaltsschuld ankommt (vgl. BGH in NJW-RR 1996, 321).
- OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
Unterhaltspflichtverletzung; Feststellungen; Umfang
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Dazu gehören neben Angaben zur Höhe der Einkünfte die sonstigen Verpflichtungen des Täters, namentlich weitere Unterhaltsverpflichtungen, die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen, sonstige Lasten sowie der ihm - ohne Gefährdung des eigenen Existenzminimums - zuzugestehende Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt (vgl. OLG Hamm in NStZ 2008, 342;… OLG München, a. a. O.;… Lackner/Kühl, a. a. O.;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 170 Rdn 8; OLG Koblenz…, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 Ss 274/94 - Lenckner, a. a. O., Rdn 22). - BayObLG, 12.07.2001 - 5St RR 53/01
Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Vielmehr ist darzulegen, dass und gegebenenfalls in welchem Umfang dies bei pflichtgemäßem Verhalten zu zumindest teilweiser Leistungsfähigkeit geführt hätte (vgl. BayObLG in NStZ-RR 2002, 11). - OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08
Verletzung der Unterhaltspflicht: Feststellung der Unterhaltshöhe durch den …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Hierbei darf er zwar - vorbehaltlich durch besondere Umstände bedingte Abweichungen - für die Unterhaltsberechnung für Kinder existierende Bedarfstabellen berücksichtigen, die dann jedoch im Urteil anzugeben sind (…vgl. Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn 8; OLG München in NStZ 2009, 212; OLG Hamburg in StV 1989, 2006;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 170 Rdn 19 und 21). - OLG Koblenz, 02.09.2003 - 2 Ss 184/03
Berufung, Beschränkung, Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Für die als Dauerstraftat anzusehende Unterhaltspflichtverletzung bedeutet dies, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht das Verhalten des Angeklagten bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung über die Schuldfrage zu überprüfen haben, soweit auch nur eine Einzelhandlung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen war (vgl. BayObLGSt 1977, 39;… Lenckner, a. a. O., Rdn 36; Beschlüsse des Senats vom 2. September 2003 - 2 Ss 184/03 - m. w. N. und vom 15. März 2001 - 2 Ws 166/01). - OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01
Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Für die als Dauerstraftat anzusehende Unterhaltspflichtverletzung bedeutet dies, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht das Verhalten des Angeklagten bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung über die Schuldfrage zu überprüfen haben, soweit auch nur eine Einzelhandlung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen war (vgl. BayObLGSt 1977, 39;… Lenckner, a. a. O., Rdn 36; Beschlüsse des Senats vom 2. September 2003 - 2 Ss 184/03 - m. w. N. und vom 15. März 2001 - 2 Ws 166/01). - BayObLG, 21.03.1977 - RReg. 4 St 40/77
Fortsetzung einer Dauerstraftat nach Verurteilung im ersten Rechtszug
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Für die als Dauerstraftat anzusehende Unterhaltspflichtverletzung bedeutet dies, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht das Verhalten des Angeklagten bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung über die Schuldfrage zu überprüfen haben, soweit auch nur eine Einzelhandlung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen war (vgl. BayObLGSt 1977, 39;… Lenckner, a. a. O., Rdn 36; Beschlüsse des Senats vom 2. September 2003 - 2 Ss 184/03 - m. w. N. und vom 15. März 2001 - 2 Ws 166/01). - OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 1 Ss 144/86
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
Nur unter diesen Gesichtspunkten ist die Berechnung des Selbstbehalts im Revisionsverfahren zu überprüfen (vgl. OLG Zweibrücken in StV 1986, 531, 532).
- OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen …
Diese regelmäßig aus dem inländischen bürgerlichen Recht resultierende gesetzliche Unterhaltspflicht beinhaltet als Teilelemente die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (Bedarf - § 1610 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 5: Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.) einerseits und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits.Die Strafgerichte sind dabei allerdings berechtigt, sich bei der Bestimmung von Bedarf des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an den in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen zu orientieren (vgl. OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 5;… Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 19 und 21).
Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.;… Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).
- OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung
Zwar darf der Tatrichter bei der Unterhaltsberechnung für Kinder existierende Bedarfstabellen berücksichtigen, diese sind dann jedoch im Detail anzugeben (…vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 170 Randnummern 19 u. 21; BayObLG NStZ-RR 2000, 305; BayObLG NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01798). - OLG Brandenburg, 10.11.2025 - 1 ORs 27/25
Feststellung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht eines Täters für den …
Die Fähigkeit zur Leistung ist, korrespondierend zur Vorschrift des § 1603 Abs. 1 BGB, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 Abs. 1 StGB (…OLG Zweibrücken a. a. O.; OLG Celle…, Beschluss vom 19. April 2011 - 32 Ss 37/11 - Rz. 10, juris = FamRZ 2011, 1826; OLG Koblenz, Beschluss vom 03. November 2010 - 2 Ss 184/10 - Rz. 6 ff., juris = NStZ 2011, 423; OLG Hamm…, Beschluss vom 08. Januar 2009 - 3 Ss 548/08 - Rz. 45, juris = NStZ-RR 2009, 236).Wird die Leistungsfähigkeit des Angeklagten mit zwar nicht erzielten, aber erzielbaren Einkünften begründet (…so die angefochtene Entscheidung in Bezug auf den Monat Januar 2021, S. 7 UA), bedarf der Aufklärung, ob der Angeklagte den infolge Nichtanerkennung seiner Erkrankung einbehaltenen Lohn erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber hätte geltend machen können (vgl. für den Fall einer Kündigungsschutzklage OLG Koblenz, Beschluss vom 03. November 2010 - 2 Ss 184/10 -, Rz. 15, juris = NStZ 2011, 423).
- AG Backnang, 02.05.2013 - 2 Ds 91 Js 8786/12
Begründen einer Strafbarkeit nach § 170 StGB bei Verstoß gegen eine mit dem …
Ebenso ist es nicht ausreichend, dass sich der Unterhaltsschuldner zwar arbeitssuchend meldet, dann aber nicht in erforderlichem Umfang Bewerbungsbemühungen entfaltet (OLG Koblenz, Beschl. v. 03.11.2010, 2 Ss 184/10, abrufbar unter www.burhoff.de). - AG Lüdenscheid, 23.03.2020 - 5 F 255/19 Hier verhält es sich nicht anders als beim Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB), für den anerkannt ist, dass es sich dann, wenn das Unterlassen der monatlichen Unterhaltszahlungen auf einem inhaltlichen Entschluss beruht, um eine Dauerstraftat handelt (siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 03.11.2010, Aktenzeichen 2 Ss 184/10, Bosch/Schittenhelm in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage, § 170 StGB, Rdnr. 36).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 81g Abs 1 S 1 StPO, § 81g Abs 4 StPO
Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung nach rechtskräftiger Verurteilung wegen bandenmäßiger Umsatzsteuerhinterziehung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 15.10.2010 - 7 Gs 3036/10
- LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 423
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10
Eine "erhöhte Wahrscheinlichkeit" der Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten ist allerdings nicht erforderlich (BVerfGE 103, 21, 37; OLG Celle, NStZ 2006, 717 f.).Bei der Anordnung einer Identitätsfeststellung gemäß § 81 g StPO ist hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Spurenverursachung unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Maßnahme (BVerfGE 103, 21, 34;… vgl. auch BT-Drs. 13/10791, S. 5) zu prüfen, ob nach kriminalphänomenologischer Erfahrung bei der Tatausführung der prognostizierten Straftaten "deliktstypisch" (zur einschlägigen Untersuchung geeignete) Körperzellen abgesondert werden (…vgl. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 6. Auflage 2008, Rn. 1689;… Senge, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 81 g, Rn. 8).
Denn die Feststellung, Speicherung und (zukünftige) Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters soll die Beweisführung in künftigen Strafverfahren sowohl verbessern (…vgl. BT-Drs. 13/10791, S. 4) als auch erleichtern und damit einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten Strafrechtspflege dienen (BVerfGE 103, 21, 33).
Die Verbesserung der Aufklärung ergibt sich dabei aus dem hohen Beweiswert, der dem Ergebnis einer DNA-Analyse zukommt (vgl. BVerfGE 103, 21, 32;… Eisenberg, a.a.O., Rn. 1681).
- LG Aachen, 28.10.2008 - 68 Qs 120/08
Verhältnismäßigkeit einer Anordnung zur Entnahme von Körperzellen zum Zweck der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10
Rn. 12 Diese Wahrscheinlichkeit wird bei Straftaten aus dem Bereich der Vermögensdelikte oftmals zu verneinen sein (vgl. LG Aachen, StraFo 2009, 18, 19).Die Anordnung kann daher nicht mit dem Argument abgelehnt werden, für die Aufklärung zukünftiger Straftaten stünden gegebenenfalls andere Ermittlungsmaßnahmen und Beweismittel zur Verfügung (so aber wohl LG Aachen, StraFo 2009, 18, 19).
- OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
Gewinnung von molekulargenetischem Material bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe …
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10
Eine "erhöhte Wahrscheinlichkeit" der Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten ist allerdings nicht erforderlich (BVerfGE 103, 21, 37; OLG Celle, NStZ 2006, 717 f.). - LG Bielefeld, 25.02.2010 - 1 Qs 78/10
Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters nach einer Steuerstraftat?
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10
Demnach können auch Straftaten der Steuerhinterziehung Grundlage für die Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung gemäß § 81 g StPO sein (LG Bielefeld, Beschluss vom 25.02.2010, 1 Qs 78/10 [Juris]).
- LG Saarbrücken, 01.06.2021 - 2 Qs 9/21
Corona-Subventionsbetrügern darf genetischer Fingerabdruck abgenommen werden
Genauso können für den Bereich der Vermögensdelikte auch an Schriftstücken und Unterlagen verschiedenster Art (Rechnungen, Briefumschlägen, Geschäftsunterlagen etc.) Abriebspuren zurückgelassen werden, die auf den Täter von Vermögens- oder Steuerstraftaten hindeuten (so bereits LG Saarbrücken NStZ 2011, 423, 424; LG Freiburg NJW 2001, 3720, 3721).
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