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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 31.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3442
BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11 (https://dejure.org/2011,3442)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 StR 353/11 (https://dejure.org/2011,3442)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11 (https://dejure.org/2011,3442)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG
    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld; äußerer Unrechtsgehalt der Tat; Teilnahme)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verhängung einer Jugendstrafe: Anforderungen an die Beurteilung der Schwere der Schuld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG, § 27 StGB
    Verhängung einer Jugendstrafe: Anforderungen an die Beurteilung der Schwere der Schuld

  • Wolters Kluwer

    Verhängung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld unter Beachtung des äußeren Unrechtsgehalts der Tat und ihrer Einstufung im Strafgesetzbuch als Verbrechen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2 2. Alt.; JGG § 18 Abs. 2
    Verhängung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld unter Beachtung des äußeren Unrechtsgehalts der Tat und ihrer Einstufung im Strafgesetzbuch als Verbrechen

  • datenbank.nwb.de

    Verhängung einer Jugendstrafe: Anforderungen an die Beurteilung der Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mal wieder Strafzumessung - heute im Jugendrecht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Wann wird eine "Jugendstrafe" verhängt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 164
  • NStZ-RR 2012, 92
  • StV 2013, 34
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11
    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 mwN).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00

    Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der …

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11
    Dabei ist bei einer Teilnahme vorrangig auf die Schuld des Teilnehmers abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00, wistra 2000, 463).
  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92

    Schädliche Neigungen eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11
    Diese lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens genügt hier den Anforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92, StV 1993, 531).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …

    Danach ist die Schuld weder abstrakt an dem verwirklichten Tatbestand messbar (BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - 4 StR 543/08 -, juris) noch von der Einstufung der Tat im StGB als Verbrechen herzuleiten (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 353/11 -, juris).
  • BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21

    Landfriedensbruch durch Beteiligung an Demonstrationen im sog. schwarzen Block …

    bb) Angesichts dieses Rechtsfehlers bei der Bestimmung der Erziehungsbedürftigkeit kann der Senat offenlassen, ob (jedenfalls bei Taten, bei denen es sich nicht um Kapitaldelikte und diesen äquivalente Straftaten handelt) das Bestehen eines Erziehungsbedürfnisses - wie das Landgericht angenommen hat und was von den Revisionen angegriffen wird - überhaupt eine kumulative Voraussetzung der Verhängung einer auf die "Schwere der Schuld" gestützten Jugendstrafe ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 f.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Beschluss vom 22. Januar 2014 - 5 StR 555/13, NStZ-RR 2014, 119 f.; stärker differenzierend zwischen der nach § 17 Abs. 2 JGG zu treffenden Sanktionsauswahlentscheidung und der durch § 18 Abs. 2 JGG bestimmten konkreten Strafzumessung etwa BGH, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290; vom 27. September 2011 - 3 StR 259/11, NStZ-RR 2011, 385, 386; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ-RR 2012, 92; vom 22. Juni 2011 - 5 StR 202/11, NStZ-RR 2011, 305), oder ob - wie es überwiegend in der jugendstrafrechtlichen Literatur mit beachtlichen Argumenten vertreten wird - dies nicht zutrifft (…vgl. dazu MüKoStGB/Radtke/Scholze, 4. Aufl., § 17 JGG Rn. 57, 60 f. mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche …

    Der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes ist angesichts des schon nach seiner Strafandrohung hohen Unrechtsgehalts und der für das Tatopfer oftmals gravierenden Auswirkungen - jedenfalls jenseits einer "Verführungssituation" (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 StR 543/08, NStZ 2009, 450) oder einer "Liebesbeziehung" zwischen Täter und Opfer (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291), mithin wenn das Gewicht der Tat auch konkret schwer wiegt und auf die innere Haltung des Täters schließen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ-RR 2012, 92; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 202/11, NStZ-RR 2011, 305) - als eine solche besonders schwere Straftat zu bewerten, die die Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld erfordert.
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Nach der Rechtsprechung und Teilen der Literatur kommt dem Unrecht der Tat bei der Prüfung der Schwere der Schuld im Sinne von § 17 Abs. 2 Var. 2 JGG im Allgemeinen keine selbstständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 f.; Urteil vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Beschluss vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; Beschluss vom 22. Januar 2014 - 5 StR 555/13, NStZ-RR 2014, 119;… Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2018, § 17 Rn. 34 ff.;… Sonnen in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl. 2015, § 17 Rn. 22;… a.A. Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl. 2018, § 17 Rn. 27;… MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl. 2017, § 17 JGG Rn. 58 ff.).
  • BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

    Diese ermisst sich aus dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbegründenden Beziehung des Täters zu dieser (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 4 Rn. 3; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.;… Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 19; jeweils mwN).

    Für den äußeren Unrechtsgehalt einer Tat ist auch im Jugendstrafrecht - neben anderem - die gesetzliche Strafandrohung des Erwachsenenstrafrechts von Belang (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 4 Rn. 3; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.; Urteile vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 19 und 32; jeweils mwN).

  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13

    Erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch bei Erkrankung des Verteidigers …

    Damit hat es ohne Rechtsfehler den äußeren Unrechtsgehalt der Tat bzw. der Taten lediglich insoweit zum Ausgangspunkt für die Beurteilung des jugendspezifisch zu bestimmenden Schuldgehalts gemacht, als sich aus ihm Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe seiner Schuld gewinnen lassen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; weit.
  • BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19

    Absehen von der Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen, Schwere der …

    Diese ermisst sich aus dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbegründenden Beziehung des Täters zu dieser (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an …

    Diese ermisst sich aus dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbegründenden Beziehung des Täters zu dieser (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 4 Rn. 3; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.;… Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 19; jeweils m. w. N.).

    Rn. 84 Für den äußeren Unrechtsgehalt einer Tat ist auch im Jugendstrafrecht - neben anderem - die gesetzliche Strafandrohung des Erwachsenenstrafrechts von Belang (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 4 Rn. 3; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.; Urteile vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 19 und 32; jeweils m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

    Auch nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ-RR 2012, 92 ) kann die Schuldschwere jedenfalls aber nicht mit dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein begründet werden.

    Auch - bzw. gerade - dann bedarf es jedoch einer dezidierten Auseinandersetzung mit dem gesamten Tatgeschehen und der Frage, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 353/11, juris Rn. 3; BGH…, Urteil vom 19.02.2014 - 2 StR 413/13, juris Rn. 10;… Eisenberg/Kölbel aaO. § 17 Rn. 51).

  • BGH, 21.05.2025 - 2 StR 181/25

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen: Fortbestand von Persönlichkeitsmängeln im …

    Diese bemisst sich aus dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbegründenden Beziehung des Täters zu dieser (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 4 Rn. 3).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines …

  • LG Mönchengladbach, 10.12.2024 - 32 KLs 7/24
  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat …

  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 31.05.2011 - 2 Ws 238/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18784
OLG Nürnberg, 31.05.2011 - 2 Ws 238/11 (https://dejure.org/2011,18784)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.05.2011 - 2 Ws 238/11 (https://dejure.org/2011,18784)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 2 Ws 238/11 (https://dejure.org/2011,18784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 64, 67b, 63 StGB; §§ 7, 58 JGG

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus: Übertragung der Folgeentscheidungen auf den Jugendrichter, in dessen Bezirk sich der Jugendliche aufhält

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Analoge Anwendung der Folgeentscheidung des § 58 JGG bei Aussetzen der Vollstreckung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder Erziehungsanstalt zur Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 164
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 10.10.2004 - 3 Ws 1068/04

    Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung: Zweckmäßigkeit einer …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.05.2011 - 2 Ws 238/11
    Hält sich der Verurteilte längerfristig und dauernd in erheblicher Entfernung vom Bezirk des erkennenden Gerichts auf und ist nicht nur die Überwachung erteilter Auflagen, sondern auch deren Anpassung an die Entwicklung des Jugendlichen geboten, so ist der Jugendrichter am Wohnort mit seinen ständigen Verbindungen zum Bewährungshelfer, Jugendgerichtshilfe und mit dem Verurteilten sonst befassten Institutionen für die Bewährungsüberwachung und die in deren Rahmen zu treffenden Entscheidungen eher berufen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 60 m.w.N.).
  • OLG Jena, 22.07.2009 - 1 AR (S) 45/09

    Zuständigkeit zur Bewährungsüberwachung nach JGG bei befristeter …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.05.2011 - 2 Ws 238/11
    Nur so kann zuverlässig ein Auseinanderfallen der Zuständigkeit vermieden werden, wenn jeweils unter Aussetzung zur Bewährung sowohl eine Jugendstrafe verhängt, wie auch eine Unterbringung (§ 7 JGG) angeordnet wurde und Entscheidungen hierzu anstehen (OLG Thüringen NStZ 2010, 283 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 24.01.1990 - 3 ARs 2/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.05.2011 - 2 Ws 238/11
    19 Der Übertragungsbeschluss bindet zwar die Jugendrichterin nicht dahingehend, dass es zur Wirksamkeit der Übertragung deren Übernahme der Sache nicht bedürfte (OLG Stuttgart NStZ 1990, 358), jedoch ist die Übertragung wirksam, wenn sie nicht willkürlich erfolgt, sondern nach pflichtgemäßen Ermessen und aus beachtlichen Gründen vorgenommen wird (…OLG Stuttgart a.a.O.).
  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung …

    Dabei sind immer die Umstände des Einzelfalles maßgeblich (vgl. BGHSt 10, 104, 105), weshalb für die Beurteilung freibeweislich der Akteninhalt, die anderweitigen Ergebnisse der Beweisaufnahme und sonstige bekannte Umstände auszuwerten sind (…vgl. KG aaO. sowie Beschluss vom 28. Juni 2011 - 2 Ws 238/11 - Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 55 Rdn. 20 m.w.N.).
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