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Rechtsprechung
   KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13 - 141 AR 303/13, 2 Ws 333/13 - 141 AR 303/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27726
KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13 - 141 AR 303/13, 2 Ws 333/13 - 141 AR 303/13 (https://dejure.org/2013,27726)
KG, Entscheidung vom 04.09.2013 - 2 Ws 327/13 - 141 AR 303/13, 2 Ws 333/13 - 141 AR 303/13 (https://dejure.org/2013,27726)
KG, Entscheidung vom 04. September 2013 - 2 Ws 327/13 - 141 AR 303/13, 2 Ws 333/13 - 141 AR 303/13 (https://dejure.org/2013,27726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 66c Abs 1 Nr 2 Buchst a StGB, § 66c Abs 2 StGB, § 67c Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 67d Abs 2 S 2 Halbs 1 StGB
    Überprüfungsverfahren für die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Beschwerde wegen behaupteter Vollzugsdefizite in einer Berliner Vollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung bei fortbestehender Gefährlichkeit des Untergebrachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzen der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Unverhältnismäßigkeit; Aussetzung der Unterbringung bei maßgeblichen Defiziten bei dem Vollzug der Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 273
  • StV 2014, 145
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (22)

  • OLG Celle, 29.08.2012 - 2 Ws 130/12

    Statthaftigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens gegen eine rechtskräftige …

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Noch bestehende Unzulänglichkeiten in Detailfragen begründen keine maßgeblichen Bedenken (vgl. dazu bereits Senat, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 Ws 130/12 [Vollz]).

    Im Übrigen würden einzelne Unzulänglichkeiten jedenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der gegen ihn vollstreckten Unterbringung führen (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 Ws 130/12 [Vollz]).

  • KG, 22.01.2003 - 5 Ws 39/03

    Ablehnung eines Richters der Strafvollstreckungskammer: Anfechtbarkeit der das …

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer über Ablehnungsgesuche sind in allen Verfahrensarten nur mit der Endentscheidung anfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 1 Ws 99/04 - in juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 3 Vollz (Ws) 46/05 - in juris).

    Die teilweise in der Rechtsprechung vertretene gegenteilige Ansicht, die eine isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 479/07 - in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. November 2007 - 2 Ws 331/07 - in juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 - in juris), führt zu einer unübersichtlichen Zersplitterung der Rechtswege, je nachdem, ob die Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 454 StPO bzw. § 463 StPO oder aber nach dem Strafvollzugsgesetz tätig wird und ob es um den Ausschluss der Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung nach § 305 StPO geht oder um die Ablehnung eines Richters (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Rn. 34 Schon das Bundesverfassungsgericht hat dabei hervorgehoben, dass es angesichts des mit der Anordnung und Vollstreckung der Sicherungsverwahrung verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfe (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931).

    Das Leben im Maßregelvollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, soweit Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen (vgl. BVerfG NJW 2011, 1931).

  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 239/12

    Mitwirkung eines Richters im Präsidium bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der …

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Entscheidet das Gericht außerhalb einer Hauptverhandlung, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12).

    Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (vgl. BGH Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 26a, Rdn. 4a mit weit.

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Unzulässig und mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen unvereinbar ist es lediglich, wenn eine fehlerhafte oder von dem mit der Aussetzungsentscheidung befassten Gericht nicht überprüfte Lockerungsverweigerung zum Nachteil des Verurteilten verwertet wird, indem die Ablehnung der bedingten Entlassung auf das Fehlen der Erprobung gestützt wird (vgl. BVerfG NJW 2009, 1941;… Senat a.a.O.;… Fischer, a.a.O., § 57 Rdn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde …

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Die teilweise in der Rechtsprechung vertretene gegenteilige Ansicht, die eine isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 479/07 - in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. November 2007 - 2 Ws 331/07 - in juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 - in juris), führt zu einer unübersichtlichen Zersplitterung der Rechtswege, je nachdem, ob die Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 454 StPO bzw. § 463 StPO oder aber nach dem Strafvollzugsgesetz tätig wird und ob es um den Ausschluss der Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung nach § 305 StPO geht oder um die Ablehnung eines Richters (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris).
  • OLG Hamm, 08.11.2007 - 2 Ws 331/07

    erkennender Richter; Begriff; Strafvollstreckungssache; Strafvollzug

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Die teilweise in der Rechtsprechung vertretene gegenteilige Ansicht, die eine isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 479/07 - in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. November 2007 - 2 Ws 331/07 - in juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 - in juris), führt zu einer unübersichtlichen Zersplitterung der Rechtswege, je nachdem, ob die Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 454 StPO bzw. § 463 StPO oder aber nach dem Strafvollzugsgesetz tätig wird und ob es um den Ausschluss der Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung nach § 305 StPO geht oder um die Ablehnung eines Richters (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2004 - 1 Ws 99/04

    Keine isolierte Anfechtung der Zurückweisung eines Ablehnungsantrages im …

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer über Ablehnungsgesuche sind in allen Verfahrensarten nur mit der Endentscheidung anfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 1 Ws 99/04 - in juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 3 Vollz (Ws) 46/05 - in juris).
  • OLG Zweibrücken, 26.11.2007 - 1 Ws 479/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: …

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Die teilweise in der Rechtsprechung vertretene gegenteilige Ansicht, die eine isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 479/07 - in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. November 2007 - 2 Ws 331/07 - in juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 - in juris), führt zu einer unübersichtlichen Zersplitterung der Rechtswege, je nachdem, ob die Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 454 StPO bzw. § 463 StPO oder aber nach dem Strafvollzugsgesetz tätig wird und ob es um den Ausschluss der Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung nach § 305 StPO geht oder um die Ablehnung eines Richters (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris).
  • OLG Hamburg, 30.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 46/05

    Unzulässigkeit sofortiger Beschwerde gegen Zurückweisung des Ablehnungsgesuches

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
    Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer über Ablehnungsgesuche sind in allen Verfahrensarten nur mit der Endentscheidung anfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 1 Ws 99/04 - in juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 3 Vollz (Ws) 46/05 - in juris).
  • OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vollzugslockerungen als Voraussetzungen für die …

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit; …

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige …

  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig …

  • BGH, 31.01.1990 - 2 StR 449/89

    Zur Befangenheit eines Richters bei grundloser Zurücknahme der …

  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61

    Formgerechte Begründung einer Richterablehnung wegen Befangenheit - Politische …

  • KG, 22.05.2013 - 2 Ws 204/13

    Bedeutung der Fristen im Verfahren nach § 67e StGB

  • KG, 03.12.1997 - 5 Ws (B) 641/97
  • KG, 24.01.2001 - 4 Ws 12/01
  • KG, 30.04.2014 - 2 Ws 26/14

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung im Land Berlin: Unverhältnismäßige Dauer des …

    Rn. 12 Die Sicherungsverwahrung darf nur als letztes Mittel angeordnet werden, wenn andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen, um dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG a.a.O. Rdn. 112; Senat StV 2014, 145).

    An einer derartigen Fristsetzung aber fehlt es hier bislang, so dass eine Aussetzung zur Bewährung schon deshalb nicht in Betracht kommt (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 21; vgl. Senat StV 2014, 145 ).

    Wenngleich es sich hierbei nur um eine - nicht ausnahmslos geltende - Regelfrist handelt und insoweit zu berücksichtigen ist, dass eine sorgfältige Diagnostik, die die Grundlage für den Vollzugs- und Eingliederungsplan darstellt und daher von maßgeblicher Bedeutung für die weitere Behandlung ist, eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (vgl. Senat StV 2014, 145 und Beschlüsse vom 6. November 2013 - 2 Ws 490/13 -, 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -, 23. September 2013 - 2 Ws 438/13 -), wurde die gesetzliche Vorgabe deutlich überschritten, ohne dass hierfür sachliche Gründe von der Anstalt vorgetragen oder sonst ersichtlich sind.

  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …

    Nach lit. b der Vorschrift ist Ziel der Betreuungsangebote, die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Vollstreckung der Maßregel möglichst bald beendet werden kann (vgl. Senat NStZ 2014, 273, 274 ).

    Eine Missachtung des § 66c Abs. 2 StGB kann zur Folge haben, dass die Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 67c Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Unverhältnismäßigkeit zur Bewährung auszusetzen ist (OLG Celle StraFo 2015, 34-36; Senat NStZ 2014, 273 ).

  • AG Straubing, 13.05.2015 - 4 Ds 133 Js 93977/14

    Verstoß gegen §145a StGB bei geringfügigem Alkoholkonsum trotz Abstinenzweisung

    In der einzigen bisher bekannten obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich das Kammergericht Berlin am 11.03.2013 (StV 2014, 145) dafür ausgesprochen, dass der Strafantrag unwirksam ist, wenn die Anhörung des Bewährungshelfers entgegen § 68 a VI StGB durch die Führungsaufsichtsstelle zuvor unterblieben ist.
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Erledigung; Aussetzung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; späterer Beginn; …

    Rn. 78 Soweit verschiedene Oberlandesgerichte auch nach Ablauf des Weitergeltungszeitraums bis zum 31. Mai 2013 bei Anordnungs- oder Fortdauerentscheidungen den Grundsatz strikter Verhältnismäßigkeit angewandt und - unter Bezugnahme auf die zitierte BGH-Rechtsprechung - auf länger zurück liegende Taten ausgeweitet haben (OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, juris, Rdnr. 26 …und Beschluss vom 26. April 2016 - 2 Ws 204/16, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017 - 1 Ws (s) 328/17, juris; unklar KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327/13, 2 Ws 333/13, juris, Rdnr. 34, 35, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13, juris, Rdnr. 23 …und Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 20), tritt der Senat dieser Auffassung nicht bei.
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 3 Ws 54/18

    Kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand für Fortbestand verschärften …

    Rn. 64 Soweit verschiedene Oberlandesgerichte auch nach Ablauf des Weitergeltungszeitraums bis zum 31. Mai 2013 bei Anordnungs- oder Fortdauerentscheidungen den Grundsatz strikter Verhältnismäßigkeit angewandt und - unter Bezugnahme auf die zitierte BGH-Rechtsprechung - auf länger zurück liegende Taten ausgeweitet haben (OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, juris, Rdnr. 26 …und Beschluss vom 26. April 2016 - 2 Ws 204/16, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017 - 1 Ws (s) 328/17, juris; unklar KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327/13, 2 Ws 333/13, juris, Rdnr. 34, 35, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13, juris, Rdnr. 23 …und Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 20), tritt der Senat dieser Auffassung nicht bei.
  • OLG Celle, 07.05.2014 - 2 Ws 71/14

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Vollstreckung der Unterbringung in …

    Die Norm greift also erst mit dem Beginn der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung ein, was aus dem Wortlaut der Vorschrift und aus den Gesetzesmaterialien folgt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013, 2 Ws 327/13 - Rn. 99, zitiert nach juris m. w. N.).
  • KG, 04.03.2015 - 2 Ws 27/15

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Anwendbares Recht in einem Altfall; Begriff …

    Die darin umrissene Betreuung des Untergebrachten genügt den gesetzlichen Anforderungen (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen Senat NStZ 2014, 273 ).
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