Rechtsprechung
| BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Ebay-Betrug: Tatbeendigung mit Eingang von Vorschusszahlungen auf dem Bankkonto des Täters; Abheben des Geldes vom Konto durch einen Beteiligten als Begünstigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 257 StGB, § 263 StGB
Ebay-Betrug: Tatbeendigung mit Eingang von Vorschusszahlungen auf dem Bankkonto des Täters; Abheben des Geldes vom Konto durch einen Beteiligten als Begünstigung - IWW
- Wolters Kluwer
Beendigung des Betruges durch Eintritt des endgültigen Vermögensvorteils beim Täter i.R.d. Wertung der Unterstützungshandlung als Begünstigung statt Beihilfe zum Betrug (hier: Abheben von Bargeld)
- online-und-recht.de
Ebay-Betrug: Tatbeendigung mit Eingang von Vorschusszahlungen auf dem Bankkonto des Täters; Abheben des Geldes vom Konto durch einen Beteiligten als Begünstigung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 257
Beendigung des Betruges durch Eintritt des endgültigen Vermögensvorteils beim Täter i.R.d. Wertung der Unterstützungshandlung als Begünstigung statt Beihilfe zum Betrug (hier: Abheben von Bargeld) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 01.03.2013 - 22 KLs 2/13
- BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 516
- StV 2014, 684
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten …
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Durch den nachfolgenden Abtransport sowie die zeitweilige Aufbewahrung durch ihn in seiner Wohnung und die über den Mitangeklagten P. erfolgte Weitergabe an andere Tatbeteiligte hat der Angeklagte Pa. zudem den Eintritt des endgültigen Vermögensvorteils bewirkt und so die Beendigung der Tat herbeigeführt (zu den Anforderungen an die Beendigung siehe nur BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516 f.). - BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Revision der Staatsanwaltschaft führt zur teilweisen Aufhebung eines Urteils des …
Da eine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat ausscheidet, wird für die Bargeldabhebungen der Angeklagten eine Strafbarkeit jedenfalls unter dem Blickwinkel einer Begünstigung gemäß § 257 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13 Rn. 5) oder einer Geldwäsche (§ 261 StGB) zu prüfen sein. - BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21
Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo …
Die Geschädigte hatte den Umschlag mit dem Geld bereits übergeben und der Abholer sich damit zumindest zu seinem Fahrzeug begeben (…s. zur Tatbeendigung etwa BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 2 Rn. 16 ff.; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 1 Rn. 5).
- BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21
Hehlerei (Täter: Teilnehmer der Vortat; Absatzhilfe); Beihilfe (keine Beihilfe …
Ein Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, NStZ-RR 2018, 211, 212). - BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; …
Beendet ist die Betrugstat, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516). - BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter …
Die endgültige Erlangung des erstrebten Vermögensvorteils führt zur Beendigung eines Betrugs (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399 Rn. 6;… vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, NStZ 2022, 219 Rn. 6; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 46; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42 f.; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263 Rn. 201;… MükoStGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 1192;… Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263 Rn. 178).Nach Beendigung einer Tat ist weder eine mittäterschaftliche Beteiligung an dieser noch eine Beihilfe zu dieser durch zeitlich nachfolgende Tatbeiträge möglich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, NStZ 2022, 219 Rn. 6;… vom 18. Februar 2021 - 4 StR 314/20, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 42 Rn. 6; vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 25 Rn. 39, § 27 Rn. 6a).
- BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21
Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug …
Denn ein Betrug ist erst beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13 Rn. 5). - BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat …
Der Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil bei dem Täter endgültig eingetreten ist (s. BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 1 Rn. 5).
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Rechtsprechung
| BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB; § 64 StGB
Raub (Begriff der Zueignungsabsicht: keine Absicht der Vermögensmehrung erforderlich; Gegenstand der Zueignungsabsicht: entscheidender Zeitpunkt); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vollendeter Raub: Zueignungsabsicht hinsichtlich des vom Täter weggenommenen Teils eines bei der gewaltsamen Entwendung zerrissenen Geldscheins
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 StGB, § 249 StGB
Vollendeter Raub: Zueignungsabsicht hinsichtlich des vom Täter weggenommenen Teils eines bei der gewaltsamen Entwendung zerrissenen Geldscheins - Wolters Kluwer
Absicht der rechtswidrigen Zueignung als Wille des Täters zum Einverleiben des Tatobjekts als Sachwert oder Substanz in das eigene Vermögen (hier: zerrissener 50 Eur-Geldschein)
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 242 Abs. 1; StGB § 249 Abs. 1; StGB § 64
Absicht der rechtswidrigen Zueignung als Wille des Täters zum Einverleiben des Tatobjekts als Sachwert oder Substanz in das eigene Vermögen (hier: zerrissener 50 Eur-Geldschein) - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beurteilungszeitpunkt der Zueignungsabsicht
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 19.07.2013 - 44 KLs 7/13
- BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 516
- NStZ-RR 2015, 35
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07
Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer …
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
Eine Ermessensentscheidung, bei der auch berücksichtigt werden kann, dass bei einem ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit eröffnet ist, von einer Unterbringung nach § 64 StGB Abstand zu nehmen, wenn erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme bestehen und eine erfolgversprechende Therapie aufgrund der unzulänglichen Kommunikationsgrundlage mit dem Therapeuten kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 52/09, NStZ-RR 2009, 170, 171, und vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 205, jeweils mwN), hat die Strafkammer nicht getroffen. - BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zur Absicht der rechtswidrigen Zueignung im Sinne von § 242 Abs. 1 bzw. § 249 Abs. 1 StGB der bestimmte Wille des Täters, das Tatobjekt der Substanz oder dem Sachwert nach dem eigenen Vermögen "einzuverleiben", es also, wenn auch nur für begrenzte Zeit, seinem Sach-(Substanz-)werte nach "für sich auszunutzen" (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, NJW 1977, 1460 mwN). - BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08
Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei …
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
Eine Ermessensentscheidung, bei der auch berücksichtigt werden kann, dass bei einem ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit eröffnet ist, von einer Unterbringung nach § 64 StGB Abstand zu nehmen, wenn erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme bestehen und eine erfolgversprechende Therapie aufgrund der unzulänglichen Kommunikationsgrundlage mit dem Therapeuten kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 52/09, NStZ-RR 2009, 170, 171, und vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 205, jeweils mwN), hat die Strafkammer nicht getroffen.
- BGH, 13.11.2003 - 3 StR 282/03
Wegnahmevorsatz und Zueignungsabsicht bei Raub und Diebstahl (Irrtum über Eignung …
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
Treten daher im Verlaufe der Tatbegehung Änderungen in Bezug auf das Tatobjekt oder die Vorstellungen des Täters von diesem ein, ist für die Beurteilung der Kongruenz von objektivem und subjektivem Tatbestand der Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung entscheidend (BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 3 StR 282/03, NStZ 2004, 386, 387). - BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; …
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
Allein das genügt jedoch nicht, um von der Anordnung der Maßregel des § 64 StGB abzusehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689, 690, mwN). - BGH, 03.03.2009 - 3 StR 52/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Ausübung des …
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
Eine Ermessensentscheidung, bei der auch berücksichtigt werden kann, dass bei einem ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit eröffnet ist, von einer Unterbringung nach § 64 StGB Abstand zu nehmen, wenn erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme bestehen und eine erfolgversprechende Therapie aufgrund der unzulänglichen Kommunikationsgrundlage mit dem Therapeuten kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 52/09, NStZ-RR 2009, 170, 171, und vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 205, jeweils mwN), hat die Strafkammer nicht getroffen.
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