Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 46 StGB; § 30a Abs. 3 BtMG
Grundsätze der Strafzumessung (Gesamtabwägung; Umfang revisionsgerichtlicher Überprüfbarkeit; Anwendung auf Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles; Berücksichtigung der Überschreitung des Grenzwertes für eine nicht geringe Menge von Rauschgift); bewaffnetes ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung des Nichteinsatzes einer mitgeführten Waffe im Rahmen des Strafrahmens und der Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung des Nichteinsatzes einer mitgeführten Waffe im Rahmen des Strafrahmens und der Strafzumessung - IWW
§ 30a Abs. 3 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG
- Wolters Kluwer
Strafzumessung bei Annahme minder schwerer Fälle des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafzumessung bei Annahme minder schwerer Fälle des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Minder schwerer Fall - oder: die Überprüfung der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 26.02.2018 - 5 Ss 193/18
- BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 45
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18
Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349). - BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18
Jedoch kommt bei der Strafzumessung im engeren Sinne innerhalb des gefundenen Strafrahmens jeder Überschreitung des Grenzwertes - ausgehend von der Untergrenze des gesetzlichen Strafrahmens - grundsätzlich strafschärfende Bedeutung zu (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 ff.). - BGH, 14.08.2013 - 2 StR 144/13
Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG hinsichtlich der Mindeststrafe
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18
Die Strafkammer hätte prüfen müssen, ob - was nach den bisherigen Feststellungen eher fernliegt - auch hinsichtlich des § 29a Abs. 2 BtMG ein minder schwerer Fall anzunehmen gewesen wäre; nur dann wäre die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG entfallen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180). - BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft; …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18
Das bloße Fehlen eines möglichen Strafschärfungsgrundes in Gestalt des denkbaren Waffeneinsatzes darf dem Angeklagten nicht strafmildernd zugute gebracht und tragend für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30a Abs. 3 BtMG heranzogen werden (…BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 3 und vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117 f.). - BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14
Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18
Das bloße Fehlen eines möglichen Strafschärfungsgrundes in Gestalt des denkbaren Waffeneinsatzes darf dem Angeklagten nicht strafmildernd zugute gebracht und tragend für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30a Abs. 3 BtMG heranzogen werden (BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 3 und vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117 f.).
- BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20
Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf …
Es hat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls zu entscheiden, welchen Umstand es als bestimmenden Strafzumessungsgrund ansieht (BGH, Urteile vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240, und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337; vgl. auch Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 335/18, NStZ 2020, 45, 46;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 24). - OLG Bamberg, 22.01.2019 - 3 Ss OWi 1698/18
Qualifizierter Rotlichtverstoß wegen Fahrspurwechsels auf Kreuzung
sanktionsmildernd zugute gebracht hat (vgl. BGH…, Urt. vom 12.02.2015 - 5 StR 536/14 [bei juris] und 19.01.2017 - 4 StR 334/16 = NStZ-RR 2017, 117; Beschluss vom 21.11.2018 - 2 StR 335/18 [bei juris]). - BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23
Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer …
Zwar kommt grundsätzlich jeder Grenzwertüberschreitung für die Strafzumessung Relevanz zu (BGH, Urt. v. 21.11.2018 - 2 StR 335/18 = NStZ 2020, 45; 15.03.2017 - 2 StR 294/16 = BGHSt 62, 90 = NJW 2017, 2776 = StraFo 2017, 433 =NStZ 2018, 228 = StV 2018, 506 = JR 2018, 531), allerdings ist die Überschreitung nur entsprechend ihrem Ausmaß im Einzelfall beim Strafzumessungsakt wertend zu gewichten (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 StR 35/22, bei juris; 11.09.2019 - 2 StR 68/19 = NStZ-RR 2020, 24).Immerhin wurde durch die höchstrichterliche Rechtsprechung die Einschätzung, wonach eine Grenzwertüberschreitung um das 4, 52-fache bzw. 6,78-fache "maßvoll" sei, nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet (BGH, Urt. v. 21.11.2018 - 2 StR 335/18 a.a.O.).
- BayObLG, 13.11.2023 - 201 ObOWi 1169/23
Fehlerhafte Fahrverbotsprivilegierung wegen Verneinung von Rücksichtslosigkeit …
Rn. 10 aa) Das Argument, die Verletzungen der Fußgängerin seien nicht schwerwiegend, ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil das Amtsgericht der Betroffenen damit das Fehlen eines Sanktionsschärfungsgrundes sanktionsmildernd zugute gebracht hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2019 - 3 Ss OWi 1698/18 bei juris = VerkMitt 2019, Nr. 36 = BeckRS 2019, 694;… vgl. auch BGH, Urt. v. 12.02.2015 - 5 StR 536/14, bei juris [Rn. 3] = BeckRS 2015, 3376 u. 19.01.2017 - 4 StR 334/16 = NStZ-RR 2017, 117 = BeckRS 2017, 103364; Beschluss vom 21.11.2018 - 2 StR 335/18 bei juris = NStZ 2020, 45 = BeckRS 2018, 32039). - BGH, 17.12.2025 - 2 StR 288/25
Heranziehung eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle des bewaffneten …
Die Strafkammer hat hier auch nicht lediglich auf das Unterbleiben eines Einsatzes der Waffen abgestellt, was als bloßes Fehlen eines Strafschärfungsgrundes nicht tragend für die Annahme eines minder schweren Falles hätte herangezogen werden dürfen (…vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, Rn. 3; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117, 118, und vom 21. November 2018 - 2 StR 335/18, NStZ 2020, 45 f. Rn. 9). - BGH, 13.09.2023 - 2 StR 42/23
Strafzumessung (beschränkte Revisibilität; bloßes Fehlen eines möglichen …
b) Zwar weist die Beschwerdeführerin mit Recht darauf hin, dass das bloße Fehlen eines möglichen Strafschärfungsgrundes in Gestalt des denkbaren Waffeneinsatzes dem Angeklagten nicht strafmildernd zugute gebracht und tragend für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30a Abs. 3 BtMG heranzogen werden darf (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 335/18, NStZ 2020, 45, 46 mwN). - BayObLG, 24.10.2025 - 201 ObOWi 699/25
Verhängung des Regelfahrverbots grundsätzlich auch bei Wechsel auf die durch …
Rn. 13 b) Das Argument, es liege eine Ausnahmesituation vor, weil der Betroffene mit äußerster Vorsicht rechts abgebogen sei und niemanden konkret gefährdet habe, ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil das Amtsgericht damit das Fehlen eines Sanktionsschärfungsgrundes dem Betroffenen sanktionsmildernd zugute gebracht hat (vgl. BGH…, Urt. vom 12.02.2015 - 5 StR 536/14 und v. 19.01.2017 - 4 StR 334/16; Beschluss vom 21.11.2018 - 2 StR 335/18). - LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2021 - 20 KLs 352 Js 26343/19
Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen Einfuhr und Handeltreiben mit …
Rn. 34 Für die Frage des Vorliegens eines minder schweren Falles ist eine Gesamtbetrachtung des Tatbildes einschließlich aller objektiven Momente und der Täterpersönlichkeit erforderlich (…BGH 15.03.2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 = NJW 2017, 2776 (2777) Rn. 13; BGH 21.11.2018 - 2 StR 335/18, NStZ 2020, 45 (46) Rn. 10), wobei es nicht darauf ankommt, ob die ent-/belastenden Umstände der Tat selbst innewohnen, ihr vorausgehen oder nachfolgen (…BGH 05.04.2016 - 1 StR 38/16, BeckRS 2016, 9503 Rn. 16;… BGH 15.03.2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 = NJW 2017, 2776 (2777) Rn. 13; BGH 26.04.2017 - 2 StR 506/15, NStZ 2017, 658 (659)).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln und Bandenhandel als Bewertungseinheit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 JGG, § 105 Abs 1 JGG, § 55 Abs 2 StGB, § 69 StGB, § 69a StGB
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln und Bandenhandel als Bewertungseinheit - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG, § 105 Abs. 1, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 55 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 30a Abs. 1
Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aurich, 22.09.2017 - 13 KLs 4/17
- BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 45
- StV 2019, 469
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen …
Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240). - BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11
Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (neue Prüfung …
Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.;… Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240). - BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)
Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
Insoweit kommt der bandenmäßigen Einfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223 mwN). - BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93
Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch …
Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.;… Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
- BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21
Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden …
Die ebenfalls verwirklichte Tatbestandsvariante der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geht in derjenigen des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf; der Bandenhandel verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, NStZ 2020, 45 Rn. 4; vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223;… Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 30a Rn. 24;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 36). - BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22
Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe …
Die Voraussetzungen der festgesetzten Maßnahmen sind erneut zu prüfen und (...) gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21, juris Rn. 7). - OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20
Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im …
Rn. 11 1. Wird ein früheres Urteil gemäß §§ 105 Abs. 1, 31 Abs. 2 Satz 1 JGG einbezogen, so entfallen die in dem einbezogenen Urteil verhängten Rechtsfolgen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen (BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469 mwN).Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299;… Brunner/Dölling aaO;… Eisenberg aaO; jew. mwN).
- BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Denn der Bandenhandel verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, NStZ 2020, 45 Rn. 4; vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223;… Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 30a Rn. 24;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 36). - OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20
Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche …
Wird ein früheres Urteil gemäß §§ 105 Abs. 1, 31 Abs. 2 Satz 1 JGG einbezogen, so entfallen die in dem einbezogenen Urteil verhängten Rechtsfolgen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen (BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469 mwN).Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299;… Brunner/Dölling aaO;… Eisenberg aaO; jew. mwN).
- BGH, 11.07.2024 - 6 StR 308/24
Jugendstrafe; unterbliebene Entscheidung über die Anrechnung des Beugearrests; …
Die Voraussetzungen der festgesetzten Maßnahmen sind erneut zu prüfen und bei (fortbestehendem) Vorliegen der Voraussetzungen neuerlich anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18 und vom 29. November 2022 - 3 StR 383/22). - BGH, 10.09.2025 - 4 StR 233/25
Einbeziehung eines früheren Erkenntnisses nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (keine …
Demzufolge sind auch im ersten Erkenntnis festgesetzte Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht gemäß § 55 Abs. 2 StGB aufrechtzuerhalten (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21 Rn. 7;… Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11 Rn. 2 mwN), sondern ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und diese gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18 Rn. 7 mwN). - BGH, 20.03.2024 - 3 StR 58/24
Verwerfung der Revision als unbegründet; Einbeziehung von Vorverurteilungen im …
- BGH, 18.08.2021 - 5 StR 203/21
Nichteinbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe
Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen; sie ist gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469, 470 mwN). - BGH, 25.04.2022 - 5 StR 461/21
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. August 2021 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.500 Euro angeordnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18 Rn. 7); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
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