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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.2020

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19   

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https://dejure.org/2020,2846
BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO; § 55 Abs. 1 StGB
    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Verurteilung; Strafbefehl; Einspruch; Entscheidung über die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe; Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: frühere Verhängung einer Strafe durch Strafbefehl oder Urteil

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, § 39 StGB, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch Beschluss über den auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkten Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl; Maßgeblichkeit der letzten tatgerichtlichen Entscheidung für die mögliche Bildung einer nachträglichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 411 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 411 Abs. 1 S. 3; StGB § 55 Abs. 1 S. 1-2
    Entscheidung durch Beschluss über den auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkten Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl; Maßgeblichkeit der letzten tatgerichtlichen Entscheidung für die mögliche Bildung einer nachträglichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1380
  • NStZ 2020, 659
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem …

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit die letzte tatgerichtliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 mwN).

    Soweit es die Straffolge betrifft, ist dies beispielsweise auch dann der Fall, wenn das Gericht nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nur noch über die Bildung einer Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41) oder die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 f.) zu entscheiden hat.

  • OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erweiterung des Begriffs der früheren …

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Dies ergibt sich aus dem fakultativen Charakter der Regelung ("kann'), die es in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts stellt, ob es über den Einspruch durch Urteil oder Beschluss entscheidet (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 11).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber etwaige Auswirkungen auf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Blick hatte und modifizieren wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 10).

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Nach der ratio legis ist dem Angeklagten der Vorteil der Gesamtstrafenbildung in demselben Umfang zu erhalten, wie er ihm bei gemeinsamer Aburteilung der Taten im früheren Urteil zuteilgeworden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 178/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; frühere Verhandlung: …

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Soweit es die Straffolge betrifft, ist dies beispielsweise auch dann der Fall, wenn das Gericht nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nur noch über die Bildung einer Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41) oder die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 f.) zu entscheiden hat.
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung ist dabei grundsätzlich das Datum des Erlasses des Strafbefehls, es sei denn, dass nach einem Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ein Urteil ergeht; dann ist auf den Tag des Urteils abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, NStZ 2002, 590;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95

    Freiheitsstrafe über einem Jahr - Gesamtstrafe - Bemessung nach Wochen

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Zwar ist eine Freiheitsstrafe von längerer Dauer nach vollen Monaten und Jahren zu bemessen (§ 39 StGB), jedoch ist hiervon ausnahmsweise eine Abweichung geboten, wenn dies im Falle der Bildung einer Gesamtstrafe dazu führen würde, dass diese - wie hier - entgegen der Vorgabe des § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB der Summe der zugrundeliegenden Einzelstrafen entspräche (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187).
  • BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    a) Als "Verurteilung' im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB kommt neben dem Urteil auch die Verhängung einer Strafe im Wege des Strafbefehls als diesem insoweit gleichstehende Entscheidungsform in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55, GA 1956, 50, 52;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8a;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 347/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verurteilung zu einer vorbehaltenen …

    a) Als "frühere Verurteilung' gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten, gilt das letzte tatrichterliche Sachurteil oder ein ihm gleichstehendes Erkenntnis (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 7 ff.;… Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19 Rn. 18 (jeweils zu dem Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO)), das sich mit der Schuld und/oder zumindest noch einem Teil der Straffrage befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 12 (Entscheidung über die Höhe der Tagessätze);… Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18 Rn. 7;… Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15 Rn. 8 (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung); Beschluss vom 1. September 2009 ? 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41 (Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe); Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 f. (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung), jew. mwN;… Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1984, Rn. 196 ff.).
  • AG Buchen, 27.03.2025 - 1 Cs 25 Js 7639/24

    Strafbefehlssache wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr: Inhalt des …

    Wird ein auf die Höhe des Tagessatzes beschränkter Einspruch eingelegt und über diesen im Beschlussverfahren entschieden, dann ist für die Frage der Gesamtstrafenbildung das Datum des Beschlusses maßgeblich (BGH 3 StR 561/19 - Beschluss vom 7. Januar 2020).
  • BGH, 21.08.2024 - 3 StR 119/24

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Anwendbarkeit bei Freispruch; …

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB hat zum Ziel, dem Angeklagten den Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang zu gewähren, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte; er soll also so gestellt werden, wie es der Fall wäre, wenn sämtliche Taten in dem früheren Urteil abgeurteilt worden wären (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 2 Rn. 9 - 11; vom 30. Juni 1969 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69).
  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 180/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (relevanter Zeitpunkt für die Zäsurwirkung …

    Dies gilt jedoch nicht, wenn nach einem Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ein Urteil nach Tatsachenverhandlung oder ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO ergeht; dann ist auf den Tag einer solchen Entscheidung abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 2 Rn. 7-12 …und vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Zäsurwirkung 4 Rn. 13-18; je mwN).
  • BGH, 04.11.2025 - 2 StR 544/25

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (lückenhafte Feststellungen; maßgeblicher …

    Dies gilt auch dann, wenn das Amtsgericht durch Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO über die allein angegriffene Tagessatzhöhe entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, NStZ-RR 2020, 240, 241 f.; vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NStZ 2020, 659 f. mit Anm. Heintschel-Heinegg, …und vom 26. Februar 2020 - 4 StR 347/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 3 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)

    Erging ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, wäre auf den Zeitpunkt von dessen Erlass abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, NStZ-RR 2020, 240, 241 mwN).
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   BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24830
BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,24830)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2020 - 4 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,24830)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,24830)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 460 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Ausschluss des Nachtragsverfahrens)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Tatmehrheit (ausnahmsweise zwingende Erörterung der Nichtanwendung einer Gesamtgeldstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gesonderte Verhängung einer Gesamtgeldstrafe neben Freiheitsstrafe bei Tatmehrheit: Begründungserfordernis bei Nichtanwendung der Ausnahmevorschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 2 S 2 StGB, § 267 StPO
    Gesonderte Verhängung einer Gesamtgeldstrafe neben Freiheitsstrafe bei Tatmehrheit: Begründungserfordernis bei Nichtanwendung der Ausnahmevorschrift

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe; Einbeziehung von verhängten Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe; Lückenhafte Feststellungen zu den Vorverurteilungen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung eines Fahrverbots; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 659
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer …

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle fehlerhafter nachträglicher Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Erledigung zeitlich nach Erlass des Urteils des Amtsgerichts Leer vom 30. April 2015 eingetreten wäre, weil eine solche spätere Erledigung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO nicht entgegen stünde (…BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 2;… vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1, und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 1/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sperre für die Erteilung einer …

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Erledigung zeitlich nach Erlass des Urteils des Amtsgerichts Leer vom 30. April 2015 eingetreten wäre, weil eine solche spätere Erledigung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO nicht entgegen stünde (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 2;… vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1, und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369).
  • BGH, 26.06.2013 - 3 StR 161/13

    Rechtsfehlerhafte Einbeziehung in eine Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; nachträgliche …

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Erledigung zeitlich nach Erlass des Urteils des Amtsgerichts Leer vom 30. April 2015 eingetreten wäre, weil eine solche spätere Erledigung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO nicht entgegen stünde (…BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 2; vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1, und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei …

    Da die Urteilsgründe offenlassen, ob der Strafe aus dem Urteil vom 1. April 2021 eine Tat zugrunde lag, die vor dem Urteil vom 6. Januar 2021 begangen wurde, und auch offenbleibt, ob das Urteil vom 6. Januar 2021 am 1. April 2021 schon erledigt war, kann nicht entschieden werden, ob insoweit nach § 460 StPO noch eine Gesamtstrafe gebildet werden muss, weil jedenfalls das Urteil vom 1. April 2021 noch nicht erledigt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ 2007, 369, 370).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24

    Bildung der Gesamtstrafe (eigenständiger Zumessungsakt); nachträgliche Bildung …

    Auf diesem Hintergrund wird das neue Tatgericht auch zu prüfen haben, ob dem Strafbefehl vom 22. Oktober 2019 - der nach den bisherigen Feststellungen bei noch nicht erfolgter Vollstreckung seit dem 9. November 2019 rechtskräftig ist - eine Zäsurwirkung zukommt (vgl. näher BGH…, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 321/22 Rn. 3; Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21

    Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (Ausnahmevorschrift; ausdrückliche …

    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 487/21

    Fahrverbot (Erledigung: vollständig vollstreckt); Kostenentscheidung …

    Die im Urteil des Landgerichts aufrechterhaltene Anordnung des gegen den Angeklagten verhängten Fahrverbots (§ 44 StGB) aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Kamenz vom 16. Januar 2020 - 8 Cs 630 Js 28929/19 - war aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3; Beschluss vom 28. August 2012 - 4 StR 188/12).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 248/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: …

    Bei dieser Sachlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese zum Zeitpunkt des Erlasses des Urteils des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 27. Juni 2019 möglicherweise noch unerledigte Vorverurteilung (zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 ? 4 StR 518/19 Rn. 3;… Beschluss vom 27. Februar 2020 ? 4 StR 1/20 Rn. 2) Zäsurwirkung entfaltete mit der Folge, dass nicht alle dem Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 27. Juni 2019 zugrundeliegenden Einzelstrafen einbeziehungsfähig waren, sondern gegebenenfalls unter Einbeziehung dieser weiteren Vorverurteilung zwei nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafen zu bilden gewesen wären.
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