Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.07.2008 | OLG Nürnberg, 10.12.2007

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4836
BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08 (https://dejure.org/2008,4836)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2008 - 3 StR 163/08 (https://dejure.org/2008,4836)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 3 StR 163/08 (https://dejure.org/2008,4836)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 260 StPO; § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei Naheliegen); Teilfreispruch (Tateinheit); Geldstrafe (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Teilfreispruchs im Fall von tatmehrheitlich angeklagten Betäubungsmittelstraftaten ohne Möglichkeit eines selbstständigen Schuldausspruchs und Strafausspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 1
    Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei Anklage tatmehrheitlicher Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 316 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
    Allerdings ist ein Angeklagter, der nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die er der Anklage zufolge in Tatmehrheit begangen haben soll, insoweit freizusprechen, um Anklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen; dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und von Tateinheit ausgeht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 44, 196, 202).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
    Unter diesen Umständen ist für einen Teilfreispruch kein Raum (vgl. BGH NStZ 2003, 546; NStZ 2004, 554).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
    Dessen bedarf es auch dann, wenn wie hier aus den Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
    Daran hat sich durch die Neufassung des § 64 StGB nichts geändert (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 72).
  • BGH, 11.01.2006 - 2 StR 571/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
    Der Senat hat dies dadurch nachgeholt, dass er den einzelnen Tagessatz auf das Mindestmaß von einem Euro festgesetzt hat (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 11. Januar 2006 - 2 StR 571/05).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
    Dessen bedarf es auch dann, wenn wie hier aus den Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Für einen Teilfreispruch ist kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08).
  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11

    Tenorierung: nachzuholender Teilfreispruch bei Anklage in Tatmehrheit

    Ein Angeklagter, der nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die er der Anklage zufolge in Tatmehrheit begangen haben soll, ist insoweit freizusprechen, um Anklage und Eröffnungsbeschluss auszuschöpfen; dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und von Tateinheit ausgeht (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 690/10

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen); Nachholung der Festsetzung des

    Dessen bedarf es auch dann, wenn - wie hier - aus einer Einzelgeldstrafe und aus Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96, und vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2008 - 1 StR 280/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6203
BGH, 09.07.2008 - 1 StR 280/08 (https://dejure.org/2008,6203)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2008 - 1 StR 280/08 (https://dejure.org/2008,6203)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 1 StR 280/08 (https://dejure.org/2008,6203)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02

    Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 09.07.2008 - 1 StR 280/08
    Dass der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten eine krankhafte seelische Störung des Angeklagten im Sinne der §§ 20, 21 StGB bejaht hat, macht einen solchen Hinweis ebenso wenig entbehrlich wie der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklägerin die Anordnung der Maßregel des § 63 StGB beantragt haben (vgl. BGH StV 2003, 151 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1998 - 5 StR 196/98

    Wirkungen von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu einem

    Auszug aus BGH, 09.07.2008 - 1 StR 280/08
    Bei dieser Sachlage kann der Senat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - ausschließen, dass das Urteil auf dem Verfahrensverstoß beruhen könnte (vgl. BGH, Beschl. vom 26. Mai 1998 - 5 StR 196/98).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 552/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtlicher Hinweis: keine

    Dass die psychologische Sachverständige in ihrem Gutachten die Maßregel des § 63 StGB angesprochen hat und die Frage in der Hauptverhandlung erörtert wurde, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6 m.N.; BGH NStZ-RR 2002, 271; StV 2003, 151; NStZ-RR 2008, 316; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14

    Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH aaO) und sich etwa der Sachverständige (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 StR 529/07, StV 2008, 344, 345 mwN), der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger zu der Maßregel äußern (BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08 (juris, Rn. 3); zu § 265 Abs. 1 StPO auch Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376, 377; zum Fehlen des Beruhens auf den Hinweis, wenn der Verteidiger - anders als hier - im Schlussvortrag die Voraussetzungen der Maßregelanordnung bejaht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 280/08, NStZ-RR 2008, 316).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07   

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https://dejure.org/2007,22683
OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07 (https://dejure.org/2007,22683)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.12.2007 - 1 Ws 718/07 (https://dejure.org/2007,22683)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 1 Ws 718/07 (https://dejure.org/2007,22683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem Strafverfahren; Erfordernis der Zuleitung eines Schriftstücks mit Wissen und Willen des Berechtigten zu dem Gericht; Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterzeichnung im Falle vorgeschriebener ...

  • Judicialis

    StPO § 314 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Ausgehend vom Zweck des Schriftformerfordernisses, nämlich der Gewährleistung der willentlichen Äußerung eines nicht nur im Entwurfsstadium befindlichen Schriftsatzes, muss daher das Gericht prüfen, ob in dem nicht handschriftlich unterzeichneten Schriftstück selbst Anzeichen für ein bewusstes und gewolltes Inverkehrbringen erkennbar sind (BVerfG NJW 2002, 3534).

    Ausgehend von diesen Überlegungen ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass auch ein mit Computerfax eingelegtes Rechtsmittel, das keine Unterschrift enthält, aber etwa mit dem maschinenschriftlichen Namen des Absenders versehen ist, gegebenenfalls mit dem Zusatz, dass dieses Schreiben aus dem PC versandt wurde und deshalb keine Unterschrift enthalte (BVerfG NJW 2002, 3534; OLG München NJW 2003, 3429; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, Einleitung Rn. 139 a), eine wirksame Rechtsmitteleinlegung darstellen kann.

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Soweit Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist, ist eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig (BVerfG NJW 1963, 755; BGH NStZ-RR 2000, 305 OLG Zweibrücken, IMStZ 1984, 576; Meyer-Goßner, StPO, Einleitung Rn. 128).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Soweit Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist, ist eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig (BVerfG NJW 1963, 755; BGH NStZ-RR 2000, 305 OLG Zweibrücken, IMStZ 1984, 576; Meyer-Goßner, StPO, Einleitung Rn. 128).
  • OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03

    Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung durch elektronisch übermittelten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Ausgehend von diesen Überlegungen ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass auch ein mit Computerfax eingelegtes Rechtsmittel, das keine Unterschrift enthält, aber etwa mit dem maschinenschriftlichen Namen des Absenders versehen ist, gegebenenfalls mit dem Zusatz, dass dieses Schreiben aus dem PC versandt wurde und deshalb keine Unterschrift enthalte (BVerfG NJW 2002, 3534; OLG München NJW 2003, 3429; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, Einleitung Rn. 139 a), eine wirksame Rechtsmitteleinlegung darstellen kann.
  • OLG Zweibrücken, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84
    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    So hat auch das Oberlandesgericht Zweibrücken (NStZ 84, 576) ein maschinenschriftliches Schreiben ausreichen lassen, das nicht nur keine Unterschrift des Verfassers, sondern das Kürzel des mit dem Antragsteller nicht identischen Briefverfasser enthielt, weil das Schreiben nicht nur den Betroffenen als Antragsteller ausgewiesen habe, sondern auch seinen Inhalt nach eindeutig als Antrag zu erkennen gewesen sei.
  • OLG Nürnberg, 09.11.2015 - 2 Ws 633/15

    Unterzeichnung der Berufungsschrift

    In ihrer Begründung hat die Staatsanwaltschaft Regensburg unter anderem auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 10.12.2007 (NStZ-RR 2008, 316) Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

    Zur Wahrung der Schriftform ist erforderlich, dass sich aus dem Schriftstück selbst (BGHSt 30, 182, 183; teilweise a.A. wohl LR-Gössel, StPO, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 19) zweifelsfrei der Inhalt der abgegebenen Erklärung, die Person des Erklärenden, aber auch ergibt, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - NJW 1980, 172; BVerfGE 15, 288; BGH NJW 1984, 1974; NStZ 2002, 558; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 308; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; OLG Jena Beschluss vom 19.3.2008 - 1 Ws 99/09 [richtig: 1 Ws 99/08 - d. Red.] , bei juris; OLG Dresden StraFo 2014, 163; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, Einl Rn. 128; LR-Gössel a.a.O. § 314 Rn. 15 ff.; KK-Paul, StPO, 7. Aufl. 2013, § 314 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    - NJW 2000, 2340; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316, 317; OLG Stuttgart.
  • OLG Naumburg, 19.12.2011 - 2 Ws (Reh) 305/11

    Besondere Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung in der DDR: Anzuwendende

    Die Unterzeichnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war bei der gegebenen Sachlage entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 305; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Einl. Rn. 128).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Es genügt vielmehr, dass aus dem Schriftstück neben dem Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, die Person, von der die Erklärung ausgeht, schon im Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Gericht hinreichend zuverlässig entnommen werden kann (vgl. Meyer-Goßner StPO, 56. Aufl., Einl. Rn. 128 m.w.N. aus der Rspr.; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 4/22
    Das ist auch bei einer Übermittlung als Telefax regelmäßig gewährleistet (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2008, 316, 317; BVerfG NJW 2002, 3534).
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