Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2014

Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14   

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https://dejure.org/2014,23206
BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14 (https://dejure.org/2014,23206)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2014 - 5 StR 264/14 (https://dejure.org/2014,23206)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2014 - 5 StR 264/14 (https://dejure.org/2014,23206)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB
    Keine verantwortungsbegründende Zurechnung im Wege der sog. sukzessiven Mittäterschaft für bereits vollständig abgeschlossenes (Tat-)Geschehen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 46 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Sukzessive Mittäterschaft: Zurechnung einer bereits abgeschlossenen gefährlichen Körperverletzung wegen Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung anderer Tatbeiträge als eigene bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung

  • rewis.io

    Sukzessive Mittäterschaft: Zurechnung einer bereits abgeschlossenen gefährlichen Körperverletzung wegen Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Zurechnung anderer Tatbeiträge als eigene bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 338
  • StV 2016, 106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37).
  • BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess;

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37).
  • BGH, 13.10.2009 - 5 StR 347/09

    Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts (angemessene Strafe)

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08

    Minder schwerer Fall des Totschlags; Doppelverwertungsverbot beim Totschlag;

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
  • BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97

    Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37).
  • BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93

    Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37).
  • BGH, 21.05.2014 - 4 StR 144/14

    Angemessene Rechtsfolge (Hinweispflicht und Antrag des Generalbundesanwalts)

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
    Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Nach materieller Tatbeendigung kommt eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (s. BGH, Urteile vom 12. August 2014 - 5 StR 264/14, StV 2016, 106 Rn. 6; vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21081
BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,21081)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2014 - 3 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,21081)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,21081)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 52 StGB; § 41 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
    Bewertung einer Betrugstat als einheitliches Geschehen trotz einzelner Veränderungen (bloße Veränderungen im äußeren Ablauf; Fortsetzung des von vornherein auf Dauer und Gleichförmigkeit angelegten Handelns); Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Wenn Geld- neben Freiheitsstrafe, dann aber richtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 338
  • StV 2015, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13

    Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
    b) Was den Angeklagten M. anbelangt, hat der Ausspruch dagegen insgesamt keinen Bestand, denn das Landgericht hat nicht geprüft, ob bereits nach der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz abzusehen gewesen wäre (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
    Das Verhältnis zwischen den beiden Sanktionsmitteln richtet sich dabei nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen, weshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende Strafzumessungstatsache Berücksichtigung zu finden hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15

    Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen:

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend die Anwendung von § 41 StGB gegen einkommens- und vermögenslose Täter beanstandet, wenn diese nicht wenigstens sichere Erwerbsaussichten hatten (etwa BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147 f.; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, NStZ-RR 2014, 338 f.).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die

    Die zusätzliche Geldstrafe muss deshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe strafmildernd berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66 sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15 Rn. 7, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2); § 41 StGB erlaubt keine Zusatzstrafe (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 4).
  • BGH, 23.09.2014 - 5 StR 410/14

    Strafverfahren: Entschädigungsanspruch wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung des

    Für die Feststellung der Verzögerung bedurfte es keiner Einstimmigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14).
  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

    Bei der Entscheidung für die Heranziehung des § 41 StGB hat sich die Kammer auch davon leiten lassen, dass die hier verwirklichte Tatschuld (noch) solch beschränktes Gewicht hat, dass durch ihre gebotene Absenkung die Möglichkeit der Verhängung einer noch aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe eröffnet wurde, so dass die hier vorhersehbar entsozialisierenden Wirkungen einer vollzogenen Freiheitsstrafe vermeidbar wurden und insgesamt eine Tat und Täter besser gerecht werdende Ahndung ermöglicht wurde (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26.11.2015 - 1 StR 389/15; und vom 24.07.2014 - 3 StR 176/14, NStZ-RR 2014, 338, 339; Urteil vom 24.08.1983 - 3 StR 89/83, NJW 1984, 2170, 2171).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 434/15

    Verwerfung einer Revision im Zusammenhang mit Banden- und gewerbsmäßigem Betrug

    Der Senat lässt offen, ob, wie der Generalbundesanwalt meint, der aufgrund des dem vorbezeichneten Urteil nachfolgenden Beschlusses des Senats vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14 - in Rechtskraft erwachsene Schuldspruch der weiteren Berücksichtigung eines Verfahrenshindernisses entgegensteht (vgl. hierzu bereits BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, BGHR StPO § 328 Abs. 2 Verweisungsurteil 1).
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