Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 27.04.2011 - 1 Ss 66/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Sachbeschädigung, Zerstören eines Polizeifahrzeuges, Abgrenzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Das Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeugs ist eine Sachbeschädigung und kein teilweises Zerstören eines polizeilichen Kraftfahrzeuges gem. § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB; Voraussetzungen für das Zerstören eines Kraftfahrzeuges der Polizei durch Heraustreten der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 305a Abs. 1 Nr. 2
Zerstören eines Kraftfahrzeuges der Polizei [Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeiwagens] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeuges - was ist das?
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Beschädigen ungleich Zerstören (des Polizeifahrzeugs)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Das Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeugs ist eine Sachbeschädigung und kein teilweises Zerstören eines polizeilichen Kraftfahrzeuges gem. § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB; Voraussetzungen für das Zerstören eines Kraftfahrzeuges der Polizei durch Heraustreten der ...
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 23.12.2010 - 13 Ns 342/09
- OLG Oldenburg, 27.04.2011 - 1 Ss 66/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 338
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 17.09.1985 - 1 Ss 424/85
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2011 - 1 Ss 66/11
Rn. 11 3. Soweit die Strafkammer den Angeklagten in diesem Falle auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt hat, übersieht sie, dass die durch die Zerstörung der Seitenscheiben durch Fußtritte entstandenen, in Gesichtshöhe unkontrolliert herumfliegenden Glassplitter als gefährliche Werkzeuge gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen sind (vgl. OLG Köln, Urteil v. 17.09.1985, 1 Ss 424/85, VRS 70, 273), und der Angeklagte sich somit auch in diesem Fall der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat.
- BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen
Rn. 33 (2.1.3) Ebenso um eine Formalbeleidigung soll es sich bei der Beschimpfung einer Person mit der Bezeichnung "Wichser" verhalten (so OLG Bamberg…, Beschluss vom 25.11.2013 - 3 Ss 114/13 -, juris Rn. 6 zur Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Wichser"; OLG Köln…, Urteil vom 18.02.2020 - III-1 RVs 188/19 -, juris Rn. 56 mit 46; LG Köln…, Urteil vom 05.04.2019 - 153 Ns 100/18 -, StV 2020, 183, juris Rn. 266; AG Weiden…, Urteil vom 19.10.2012 - 2 Ds 24 Js 4348/12, BeckRS 2012, 215312, Rn. 4 f.; s.a. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 Ss 66/11 -, NStZ-RR 2011, 338, juris Rn. 5 und 8: "Scheißbulle und Wichser"), deren einziger Zweck in der Versagung des sozialen Geltungsanspruchs des Geschädigten liege (vgl. LG Düsseldorf…, Urteil vom 17.04.2019 - 12 O 168/18 -, juris Rn. 39).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2010 - 5 StR 518/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art 20 Abs. 3 GG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 73 StGB; § 74 StGB
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen); Verfall (Vorrang der Geschädigtenansprüche auch gegenüber der Einziehung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren u.a. wegen Geldwäsche: Ausschluss der Einziehung der Tatbeute wegen Ansprüchen des Verletzten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 S 2 StGB, § 74 StGB, § 261 Abs 7 StGB
Strafverfahren u.a. wegen Geldwäsche: Ausschluss der Einziehung der Tatbeute wegen Ansprüchen des Verletzten - Wolters Kluwer
Erforderliche Erstreckung der Vortragserfordernisse hinsichtlich der Geltendmachung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auf sämtliche Ereignisse des bisherigen Verfahrens; Abweisung der Revision hinsichtlich einer Einbeziehung einer Geldstrafe in die ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Erforderliche Erstreckung der Vortragserfordernisse hinsichtlich der Geltendmachung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auf sämtliche Ereignisse des bisherigen Verfahrens; Abweisung der Revision hinsichtlich einer Einbeziehung einer Geldstrafe in die ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 30.01.2008 - 11 Ds 408/07
- LG Hamburg, 03.07.2009 - 620 KLs 13/08
- BGH, 25.03.2010 - 5 StR 518/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 338
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20
Einziehung von Tatobjekten (Bemakelungsquote: Verkehrswert zum Zeitpunkt der …
Nach alter Rechtslage war dafür der Terminus "Beziehungsgegenstände" gebräuchlich, die aufgrund von Sondervorschriften wie § 261 Abs. 7 StGB aF nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 und 3 StGB aF eingezogen werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 518/09, NStZ-RR 2011, 338;… MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl. § 74 Rn. 19 f.;… Schönke/Schröder/Eser, StGB, 29. Aufl., § 74 Rn. 12a mit Hinweis auf die "Tatobjekt-Funktion" der Beziehungsgegenstände;… ebenso BT-Drucks. 18/9525, S. 69 und SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 74 Rn. 1 für die Neufassung). - LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
Rn. 1163 Das verschleierte Geld bei der Geldwäsche iSd. § 261 StGB ist Tatmittel und kann als "Beziehungsgegenstand" eingezogen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 2010 - 5 StR 518/09, NStZ-RR 2011, 338; Beschl. v. 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, NStZ-RR 1997, 318; Fischer, § 261 StGB Rn. 49; Schönke-SchS5. - OLG Köln, 03.07.2024 - 3 Ws 58/23
Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im …
Rn. 61 (dd) Soweit im Anwendungsbereich der alten Fassung des § 73 Abs. 1 StGB teilweise über den Wortlaut des Gesetzes hinaus entsprechend dem Gedanken von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB von Verfallsanordnungen abgesehen worden war, wenn andernfalls die Wertentscheidung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB zu Ungunsten des Verletzten unterlaufen worden wäre (BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - 5 StR 518/09, NStZ-RR 2011, 338), lag auch dieser Rechtsprechung die Konstellation zugrunde, dass der eingezogene Gegenstand das nach alter Terminologie "aus" der Tat - nunmehr: durch die Tat - und nicht - wie hier - das für die Tat Erlangte darstellte. - BGH, 12.07.2011 - 4 StR 278/11
Verhältnis zwischen Verfall, Wertersatzverfall und Einziehung
Die Maßnahmen stehen daher jedenfalls grundsätzlich nicht in einem die Einziehung bevorzugenden Rangverhältnis zueinander (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 518/09, wistra 2010, 264).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".