Rechtsprechung
| BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 25 Abs. 2 StGB
Keine verantwortungsbegründende Zurechnung im Wege der sog. sukzessiven Mittäterschaft für bereits vollständig abgeschlossenes (Tat-)Geschehen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sukzessive Mittäterschaft: Zurechnung einer bereits abgeschlossenen gefährlichen Körperverletzung wegen Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 46 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
Sukzessive Mittäterschaft: Zurechnung einer bereits abgeschlossenen gefährlichen Körperverletzung wegen Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage - IWW
- Wolters Kluwer
Zurechnung anderer Tatbeiträge als eigene bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Strafrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
Zurechnung anderer Tatbeiträge als eigene bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 28.01.2014 - 2 KLs 520 Js 5151/12
- BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 338
- StV 2016, 106
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, …und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37). - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, …und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37). - BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13
Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess; …
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37).
- BGH, 13.10.2009 - 5 StR 347/09
Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts (angemessene Strafe)
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14). - BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97
Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche …
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, …und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37). - BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08
Minder schwerer Fall des Totschlags; Doppelverwertungsverbot beim Totschlag; …
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465…, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14). - BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93
Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, …und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37). - BGH, 21.05.2014 - 4 StR 144/14
Angemessene Rechtsfolge (Hinweispflicht und Antrag des Generalbundesanwalts)
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14
Für seine Beurteilung steht dem Senat ein rechtsfehlerfrei ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464, 465…, vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 9, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
- BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21
Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung …
Nach materieller Tatbeendigung kommt eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (s. BGH, Urteile vom 12. August 2014 - 5 StR 264/14, StV 2016, 106 Rn. 6;… vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135). - BGH, 21.08.2025 - 3 StR 63/25
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Tatbegehung); sukzessive …
Gegen eine gefährliche Körperverletzung in sukzessiver Mittäterschaft spricht vorliegend allerdings, dass - worauf der Generalbundesanwalt abgehoben hat - die vom Landgericht getroffenen Feststellungen dahin verstanden werden können, dass der Mitangeklagte und die weiteren Personen ihre konzertierte körperliche Misshandlung bereits abgeschlossen hatten, als der Angeklagte am Tatort erschien vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - 3 StR 627/17, StV 2019, 678 Rn. 16; vom 12. August 2014 - 5 StR 264/14, juris Rn. 6 mwN; vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mitteilung 37 Rn. 6; MüKoStGB/Scheinfeld, 5. Aufl., § 25 Rn. 212 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 52 StGB; § 41 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
Bewertung einer Betrugstat als einheitliches Geschehen trotz einzelner Veränderungen (bloße Veränderungen im äußeren Ablauf; Fortsetzung des von vornherein auf Dauer und Gleichförmigkeit angelegten Handelns); Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Gleichzeitige Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 41 StGB, § 267 StPO
Strafzumessung: Gleichzeitige Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe - IWW
- Wolters Kluwer
Bemessung sämtlicher Einzelstrafen durch Freiheitsstrafen und Geldstrafen i.R.d. Konkurrenzverhältnisse
- ra.de
- rechtsportal.de
Bemessung sämtlicher Einzelstrafen durch Freiheitsstrafen und Geldstrafen i.R.d. Konkurrenzverhältnisse
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Wenn Geld- neben Freiheitsstrafe, dann aber richtig
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.05.2013 - 1 KLs 3332 Js 26518/08
- BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 338
- StV 2015, 171
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13
Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
b) Was den Angeklagten M. anbelangt, hat der Ausspruch dagegen insgesamt keinen Bestand, denn das Landgericht hat nicht geprüft, ob bereits nach der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz abzusehen gewesen wäre (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44). - BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85
Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
Das Verhältnis zwischen den beiden Sanktionsmitteln richtet sich dabei nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen, weshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende Strafzumessungstatsache Berücksichtigung zu finden hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147).
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15
Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen: …
Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend die Anwendung von § 41 StGB gegen einkommens- und vermögenslose Täter beanstandet, wenn diese nicht wenigstens sichere Erwerbsaussichten hatten (etwa BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147 f.; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, NStZ-RR 2014, 338 f.). - BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die …
Die zusätzliche Geldstrafe muss deshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe strafmildernd berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66 …sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15 Rn. 7, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2); § 41 StGB erlaubt keine Zusatzstrafe (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 4). - BGH, 17.04.2025 - 3 StR 405/24
Einziehung von Taterträgen; Geldstrafe neben Freiheitsstrafe; Beschränkung der …
Das Tatgericht hat die Prüfung auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen sowie im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung nach Maßgabe der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze (s. BT-Drucks. 7/550 S. 212; BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 327) vorzunehmen und dabei vermögensabschöpfende Maßnahmen zu berücksichtigen (zur grundsätzlich gebotenen Erörterung der Vermögensverhältnisse s. etwa BGH, Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 327; Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 4 Rn. 8;… Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, juris Rn. 54;… der Tatertragseinziehung vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 2020 - 5 StR 603/19, aaO;… vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22, NJW 2023, 2357 Rn. 41). - BGH, 23.09.2014 - 5 StR 410/14
Strafverfahren: Entschädigungsanspruch wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung des …
Für die Feststellung der Verzögerung bedurfte es keiner Einstimmigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14). - BGH, 24.11.2015 - 3 StR 434/15
Verwerfung einer Revision im Zusammenhang mit Banden- und gewerbsmäßigem Betrug
Der Senat lässt offen, ob, wie der Generalbundesanwalt meint, der aufgrund des dem vorbezeichneten Urteil nachfolgenden Beschlusses des Senats vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14 - in Rechtskraft erwachsene Schuldspruch der weiteren Berücksichtigung eines Verfahrenshindernisses entgegensteht (vgl. hierzu bereits BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, BGHR StPO § 328 Abs. 2 Verweisungsurteil 1).
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