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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.08.2014 | BGH, 22.07.2014

Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26519
BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14 (https://dejure.org/2014,26519)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2014 - 1 StR 198/14 (https://dejure.org/2014,26519)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2014 - 1 StR 198/14 (https://dejure.org/2014,26519)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 78 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Unterbrechung der Verjährung (mehrmalige Vornahme von Unterbrechungsgründen)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 340
  • StV 2015, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer …

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14
    Alle in Nr. 1 aufgeführten Handlungen sind lediglich zur einmaligen Unterbrechung geeignet und stehen nur alternativ zur Verfügung ( BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07 , NStZ 2009, 205).

    Alle in Nr. 1 aufgeführten Handlungen sind lediglich zur einmaligen Unterbrechung geeignet und stehen nur alternativ zur Verfügung (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205).

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21

    Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt

    Die Verjährung einer durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung begangenen Steuerhinterziehung beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids, wobei die Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 07.08.2014 - 1 StR 198/14).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Die Hinterziehung von Einkommensteuer für das Jahr 1988 durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) war mit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids vom 17. August 1990, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde, beendet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 1 StR 198/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …

    1. Das bereits vor Erlass des angegriffenen Urteils eingetretene Verfahrenshindernis der Verjährung führt zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a StPO (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 1 StR 198/14, NStZ-RR 2014, 340;… vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 206a Rn. 6a;… Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse, 2011, S. 44, 90;… ders. GA 1973, 366, 371).
  • KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Anordnung des dinglichen Arrestes; …

    Hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB bewirkt, so können weitere nach dieser Norm durchgeführte Maßnahmen nicht zu einer nochmaligen Unterbrechung führen (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 340; BGH NStZ 2009, 205).
  • OLG Braunschweig, 23.10.2025 - 1 Ors 47/25

    Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Schätzungsfall, Urtelsgründe, …

    Dieses Datum wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Gericht - ggf. unter Rückgriff auf § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014, 1 StR 198/14, juris, Rn. 6) ebenfalls feststellen müssen.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13   

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https://dejure.org/2014,26995
BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13 (https://dejure.org/2014,26995)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2014 - 3 StR 438/13 (https://dejure.org/2014,26995)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2014 - 3 StR 438/13 (https://dejure.org/2014,26995)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 95 Abs. 3 AMG
    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Taten trotz fehlender prozessordnungsgemäßer und bestimmter Feststellung); Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3259
  • NStZ-RR 2014, 340
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 251/09

    Gesamtstrafenbildung (Serienstraftaten); strafschärfende Berücksichtigung nicht …

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres …

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15

    Strafbare Nachstellung: Handlungseinheit bei nach Eintritt des tatbestandlichen …

    Straftaten, die nicht Gegenstand der Anklage sind und nicht rechtskräftig festgestellt sind, muss er so bestimmt feststellen, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 Rn. 4).
  • BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23

    Konkurrenzen bei Deliktsserie und mittelbarer Täterschaft; Betrug durch ärztliche …

    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung ebenfalls darauf abstellen wollen, dass die Angeklagte zu 2. unter Einsatz eines Leuchtkastens systematisch Unterschriften von Patienten auf Heilmittelverordnungen aufbrachte, die diese tatsächlich nicht unterschrieben hatten, wird es in den Blick zu nehmen haben, dass die strafschärfende Berücksichtigung weiterer Straftaten erfordert, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abgeschätzt werden können und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten auszuschließen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17 Rn. 4; vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 178/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Darstellung in den Urteilsgründen, …

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wiederum über die drei verfahrensgegenständlichen Taten hinaus Feststellungen zu weiteren Taten des Angeklagten treffen und diese strafschärfend berücksichtigen wollen, wird es zu beachten haben, dass die Verwertung von Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, im Rahmen der Strafzumessung voraussetzt, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unrechtsgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 2018 ? 4 StR 60/18 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 350/15, StV 2016, 558; Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 259/14 NStZ 2015, 555; Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552, 553; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NStZ-RR 2014, 340; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 230/90 NStZ 1991, 182;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 41;… Kinzig in Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 46 Rn. 33;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 159; jew. mwN).
  • BGH, 24.04.2018 - 4 StR 60/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung anderer noch nicht abgeurteilter …

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17; vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 jeweils mwN).
  • LG Kempten, 16.04.2021 - 120 Js 11152/20

    Strafschärfende Berücksichtigung nicht angeklagter Taten

    Die Taten stehen angesichts der Angaben der Geschädigten zur Überzeugung der Kammer fest und sind somit in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen und keine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten darstellen (s. auch BGH 3 StR 438/13).
  • BayObLG, 10.07.2024 - 206 StRR 237/24

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung von anderweitigen …

    Rn. 12 a) Es ist grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat (BGH, Beschluss vom 7. August 2014, 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 m.w.N.).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14   

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https://dejure.org/2014,24603
BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,24603)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2014 - 2 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,24603)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14 (https://dejure.org/2014,24603)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 1 StGB; § 54 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 1 StGB
    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden des Opfers)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 340
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14
    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende …

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14
    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14
    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung; …

    Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 274/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Einzelstrafen und …

    Derartige durch mehrere Taten herbeigeführte Folgen dürfen dem Täter mit vollem Gewicht zwar dann bei den Einzelstrafen angelastet werden, wenn sie unmittelbare Folge der jeweiligen Taten sind; resultieren sie hingegen aus allen Taten insgesamt, so können sie nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (st. Rpsr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21; vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538; vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von …

    Beeinträchtigungen, die sich erst aus der Vielzahl der Taten ergeben, können erst bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, und vom 12. September 2017 - 2 StR 101/17).
  • LG Köln, 26.02.2025 - 118 KLs 21/24
    Handelt es sich dagegen um die Folgen einer Gesamtheit von Taten, können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 22.7.2014 - 2 StR 84/14; Beschl. v. 5.11.2019 - 2 StR 469/19;… Maier, in MüKo StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 244).
  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung psychischer Schäden beim Opfer)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Folgen mehrerer Taten)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen und bei der Gesamtstrafenbildung in Ansatz gebracht werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, 341; vom 9. Juli 2014 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 550/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung psychischer Tatfolgen: …

    Sind sie nur Folge aller Taten, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Bildung der Gesamtstrafe, angelastet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340 mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19

    Erhebung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit i.R.d. sexuellen …

    Soweit die Strafkammer dem Angeklagten auch bei der Begründung der Einzelstrafen angelastet hat, dass die Nebenklägerin "über einen längeren Zeitraum hinweg gelitten hat' und noch weiter stark unter den Folgen der Taten leiden wird' (UA 72 f.), liegt darin kein durchgreifender Rechtsverstoß (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 194/17, NStZ 2019, 42 Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340 mwN).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 306/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Berücksichtigung der Folgen sämtlicher Taten in ihrem …

    Dann aber dürfen diese Folgen dem Angeklagten nur einmal, bei der Gesamtstrafenbildung, nicht aber bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen angelastet werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
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