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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.08.2013 | BGH, 10.09.2013 | BGH, 23.10.2013

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34359
BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12 (https://dejure.org/2012,34359)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - 4 StR 381/12 (https://dejure.org/2012,34359)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 4 StR 381/12 (https://dejure.org/2012,34359)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 5 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Tathandlung des Anbietens: kein Erfordernis der Ernstlichkeit des Angebots); Doppelverwertungsverbot

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht ernst gemeintes Anbieten eines Kindes für sexuelle Handlungen strafbar - Anschein der Ernsthaftigkeit des Anbietens genügt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 224
  • NStZ-RR 2013, 362
  • NStZ-RR 2014, 8
  • StV 2013, 744
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97

    S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB, …

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12
    Der vom Bundesgerichtshof bestätigte Freispruch erfolgte, weil sich das Landgericht nicht davon überzeugen konnte, dass das Angebot tatsächlich ernst gemeint war und auch eine Bestrafung nach § 111 StGB ausschied (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403 f.).
  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00

    Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller …

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12
    Dies gilt umso mehr, als es sich bei den §§ 176a, 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht um Straftaten handelt, die ausschließlich gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2000 - 1 StR 343/00, NStZ 2001, 28, 29).
  • BGH, 21.05.2003 - 2 StR 143/03

    Verjährung; strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten; …

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 4 StR 381/12
    Zwar sind derartige Formulierungen grundsätzlich nicht unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03), doch durfte hier die sich von üblichen Missbrauchsfällen abhebende, die gesamte Existenz des Tatopfers umfassende Herabwürdigung durch den Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden.
  • BGH, 16.05.2024 - 3 StR 112/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung, Erwerb und Besitz …

    Ein tatbestandsmäßiges Anbieten - sowohl im Sinne des § 176 Abs. 5 Variante 1 StGB aF als auch im Sinne der inhaltsgleichen Nachfolgevorschrift § 176 Abs. 1 Nr. 3 Alternative 1 StGB nF - liegt vor, wenn der Täter gegenüber einer anderen Person ausdrücklich oder konkludent erklärt, er sei willens und in der Lage, ein bestimmtes - allerdings nicht notwendigerweise anhand der Erklärung identifizierbares - Kind für sexuelle Handlungen zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 4 StR 381/12, BGHR StGB § 176 Abs. 5 Anbieten 1 Rn. 5;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 176 Rn. 10).

    Es genügte und genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen - zumindest bedingten - Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 4 StR 381/12, BGHR StGB § 176 Abs. 5 Anbieten 1 Rn. 5;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 176 Rn. 10).

  • LG Wuppertal, 11.07.2022 - 24 KLs 24/21
    Ein tatbestandsmäßiges Anbieten lag vor, wenn der Täter gegenüber einer oder mehreren Personen ausdrücklich oder konkludent erklärte, dass er willens und in der Lage sei, ein bestimmtes - allerdings nicht notwendig anhand der Erklärung identifizierbares - Kind für sexuelle Handlungen i.S.d. § 176 Abs. 1 bis 4 StGB zur Verfügung zu stellen; dabei war es nicht erforderlich, dass er sein Versprechen auch erfüllen wollte, sondern es genügte, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen konnte und der Täter dies in seinen zumindest bedingten Vorsatz aufgenommen hatte (BGH, Beschl. v. 09.10.2012, 4 StR 381/12, NStZ 2013, 224 [225] m.w.N.).
  • VG Schleswig, 07.09.2021 - 22 B 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Der Tatbestand des § 176 Abs. 5 StGB in der Alternative des "Anbietens" ist dann erfüllt, wenn der Täter gegenüber einer oder mehreren Personen ausdrücklich oder konkludent erklärt, dass er willens und in der Lage ist, ein Kind für sexuelle Handlungen im Sinne der Absätze 1 bis 4 zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - 4 StR 381/12 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Es reicht aus, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen (bedingten) Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.2012 a.a.O. unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).

    Dieser Gesetzesentwurf liegt § 176 Abs. 5 StGB in der geltenden Fassung zugrunde (vgl. zu allem: BGH, Beschluss vom 09.10.2012 a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 26.11.2025 - 1 ORs 62/25

    Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei dem Angebot eines bloß …

    Anlass für die Vorschrift des § 176 Abs. 5 StGB in der ab 1. April 2004 gültigen Fassung, die das Anbieten erstmals gesondert unter Strafe stellte, war gerade der Fall eines nicht erweislich ernst gemeinten Angebotes, das - da von § 30 StGB nicht erfasst - zu einem Freispruch führte (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012, 4 StR 381/12, juris, Rn.5).
  • KG, 04.07.2025 - 3 ORs 23/25

    Anbieten eines Nachweises eines Kindes zur Vornahme einer sexuellen Handlung

    Es genügte und genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen - zumindest bedingten - Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23 -, juris; NStZ 2013, 224 [für die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift § 176 Abs. 5 Var. 1 StGB in der vor dem 01. Juli 2021 geltenden Fassung];… Fischer, StGB 72. Aufl., § 176 Rn. 10).
  • KG, 04.07.2025 - 3 ORbs 23/25

    Sexueller Missbrauch durch Anbieten eines Kindes ohne Zugriffsmöglichkeit des …

    Es genügte und genügt, wenn das Angebot als ernst gemeint erscheinen kann und der Täter dies in seinen - zumindest bedingten - Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23 -, juris; NStZ 2013, 224 [für die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift § 176 Abs. 5 Var. 1 StGB in der vor dem 01. Juli 2021 geltenden Fassung];… Fischer, StGB 72. Aufl., § 176 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13   

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https://dejure.org/2013,25446
BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13 (https://dejure.org/2013,25446)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - 2 StR 108/13 (https://dejure.org/2013,25446)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - 2 StR 108/13 (https://dejure.org/2013,25446)
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  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 176a Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Rücktritt vom unbeendeten Versuch)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Zornerfüllte, laute Stimme des Angeklagten"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bei Aufgabe der Tat im Versuchsstadium

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Der zornige Angeklagte - kein Strafschärfungsgrund

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 362
  • NStZ-RR 2014, 8
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 257/12

    Verjährung; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Da der Ablauf der Verjährungsfrist bereits vor Inkrafttreten der Regelung des § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB am 1. April 2004 eingetreten war, kommt ein Ruhen der Verjährung nach dieser Vorschrift nicht in Frage (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2012 - 2 StR 257/12;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 78 b Rn. 3, jeweils mwN).

    Auch wenn es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich möglich ist, verjährte Taten bei der Strafzumessung - wenn auch mit eingeschränktem Gewicht - zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2012 - 2 StR 257/12;… Fischer, aaO, § 46 Rn. 38d mwN), kann der Senat hier nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne die strafschärfende Verwertung der tateinheitlichen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf niedrigere Einzelstrafen erkannt hätte.

  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 318/02

    Tateinheit zwischen versuchtem schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern und …

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Zum Nachteil des Kindes hat der Angeklagte hier aber einen vollendeten sexuellen Missbrauch gemäß § 176 Abs. 1 StGB begangen (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. November 2002 - 3 StR 318/02, bei Pfister NStZ-RR 2003, 354;… Renzikowski in MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 176 a Rn. 45;… Fischer, aaO, § 176 a Rn. 23).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Der Senat merkt an, dass die zu Lasten des Angeklagten angeführte Strafzumessungserwägung, er habe "mit zornerfüllter, lauter Stimme ausgeführt, selbst im Falle eines Freispruches aus Zweifelsgründen das Urteil anfechten und keine Ruhe geben zu wollen, bis klargestellt sei, dass die beiden Nebenklägerinnen Lügnerinnen seien" (UA S. 39), im Hinblick auf das Bestreiten der Tatvorwürfe durch den Angeklagten nicht unbedenklich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616 f.; Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Der Senat merkt an, dass die zu Lasten des Angeklagten angeführte Strafzumessungserwägung, er habe "mit zornerfüllter, lauter Stimme ausgeführt, selbst im Falle eines Freispruches aus Zweifelsgründen das Urteil anfechten und keine Ruhe geben zu wollen, bis klargestellt sei, dass die beiden Nebenklägerinnen Lügnerinnen seien" (UA S. 39), im Hinblick auf das Bestreiten der Tatvorwürfe durch den Angeklagten nicht unbedenklich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616 f.; Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 232/13

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (nicht nachvollziehbare Erhöhung der …

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Überdies hat die Strafkammer zur Begründung der als schuldangemessen angesehenen Gesamtfreiheitsstrafe nahezu ausschließlich mildernde Gesichtspunkte angeführt (UA S. 41 f.), so dass der Senat nicht nachvollziehen kann, weswegen die Einsatzstrafe von zwei Jahren und acht Monaten derart massiv erhöht wurde (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 5 StR 232/13).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11

    Härteausgleich (unterbliebene Gesamtstrafenbildung); Vollstreckungslösung

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
    Das Landgericht hat zwar gesehen, dass eine (weitere) Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung der Strafen aus den Vorverurteilungen nicht in Betracht kommt; dieses hätte indes einen Härteausgleich nach sich ziehen müssen (vgl. BGH Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 322/11;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1242 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2013 - 2 StR 321/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26065
BGH, 10.09.2013 - 2 StR 321/13 (https://dejure.org/2013,26065)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2013 - 2 StR 321/13 (https://dejure.org/2013,26065)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13 (https://dejure.org/2013,26065)
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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Rechtfehlerhafte Ablehnung einer verminderten Schuldfähigkeit bei festgestellter Pädophilie (Krankheitswert; seelische Abartigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schuldfähigkeit: Devianz im Sexualverhalten in Form einer Pädophilie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB
    Schuldfähigkeit: Devianz im Sexualverhalten in Form einer Pädophilie

  • Wolters Kluwer

    Verminderung der Schuldfähigkeit durch das Merkmal der anderen seelischen Abartigkeit bzgl. des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Nachhaltige Veränderung des Wesens eines Täters durch eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich (Pädophilie)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21
    Verminderung der Schuldfähigkeit durch das Merkmal der anderen seelischen Abartigkeit bzgl. des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Nachhaltige Veränderung des Wesens eines Täters durch eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich (Pädophilie)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 8
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der …

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 321/13
    Ob eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich das Wesen des Täters so nachhaltig verändert hat, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, kann nur im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Taten einschließlich der ihnen zugrundeliegenden Motive festgestellt werden (BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 37).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des …

    Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall nicht nur die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit, sondern auch einer hierdurch erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit rechtfertigen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements beim Vorgehen und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH…, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 sowie Beschlüsse vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170 und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …

    Überdies fehlt es an der Auseinandersetzung mit der Frage, ob sich die Kombination von Intelligenzminderung und Spielsucht auf das Hemmungsvermögen in rechtlich relevanter Weise auswirkte, mithin ob die Minderbegabung den Angeklagten in seiner Fähigkeit beeinträchtigte, seine Spielsucht vor Begehung der Taten zu beherrschen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, juris Rn. 6 und vom 23. September 2003 - 4 StR 272/03, StraFo 2004, 19, 20).
  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen …

    Selbst Devianz im Sexualverhalten in Form einer Pädophilie - deren Vorliegen bei dem Beklagten durch keine ärztliche Stellungnahme bestätigt wird - ist nicht ohne weiteres mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen (BGH, B.v. 10.9.2013 - 2 StR 321/13 - juris Rn. 6).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei …

    Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Diagnose einer Pädophilie für sich genommen kaum Aussagekraft für das Vorliegen des vierten Eingangsmerkmals der §§ 20, 21 StGB ("schwere andere seelische Abartigkeit') und erst recht nicht für die Überzeugung von einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2004 - 4 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 201; Urteil vom 10. März 2004 - 4 StR 563/03, StV 2005, 20; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; Beschluss vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8 (nur Ls)).
  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder …

    Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit und einer hierdurch erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit rechtfertigen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements beim Vorgehen und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; Beschluss vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung …

    Dies ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrunde liegenden Motive festzustellen (BGH, Beschluss vom 10.09.2013, 2 StR 321/13, juris, Rn. 6;… Urteile vom 06.01.1998, 5 StR 446/97 und 582/97, jeweils juris, Rn. 8 f.).
  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 457/20

    Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung: Persönlichkeitsstörung im …

    Ob eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich das Wesen des Täters so nachhaltig verändert hat, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, kann nur im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Taten einschließlich der ihnen zugrundeliegenden Motive festgestellt werden (Senat, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, juris Rn. 6 mwN; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 4 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 201).
  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 414/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung; naheliegende zumindest …

    Es kann auch nur eine gestörte sexuelle Entwicklung vorliegen, die als allgemeine Störung der Persönlichkeit, des Sexualverhaltens oder der Anpassung nicht den Schweregrad einer anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 21 StGB erreicht (BGH Beschluss vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9).
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   BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31923
BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13 (https://dejure.org/2013,31923)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2013 - 5 StR 358/13 (https://dejure.org/2013,31923)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 358/13 (https://dejure.org/2013,31923)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 176a StGB; § 246a StPO
    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer (verminderten) Schuldfähigkeit beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Missbrauch eines noch im Säuglings- bzw. Kleinkindalter befindlichen Mädchens: Ausschluss einer schuldmindernden schweren anderen seelischen Abartigkeit des Täters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB
    Missbrauch eines noch im Säuglings- bzw. Kleinkindalter befindlichen Mädchens: Ausschluss einer schuldmindernden schweren anderen seelischen Abartigkeit des Täters

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Säuglings (hier: seelische Abartigkeit)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Säuglings (hier: seelische Abartigkeit)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 8
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13
    Dabei hat sie im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht so dargestellt, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 1955 - 5 StR 49/55, BGHSt 7, 238; vom 18. Dezember 1958 - 4 StR 399/58, BGHSt 12, 311; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 mwN).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13
    Dabei hat sie im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht so dargestellt, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 1955 - 5 StR 49/55, BGHSt 7, 238; vom 18. Dezember 1958 - 4 StR 399/58, BGHSt 12, 311; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 mwN).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der …

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13
    Dies reicht angesichts des in den Taten hervorgetretenen Sexualverhaltens des Angeklagten, insbesondere des Missbrauchs eines noch im Säuglings- bzw. Kleinkindalter befindlichen Mädchens, nicht aus, um in für das Revisionsgericht nachvollziehbarer Weise eine möglicherweise schuldmindernde schwere andere seelische Abartigkeit des Angeklagten auszuschließen (vgl. zur Pädophilie: BGH, Urteil vom 6. Januar 1998 - 5 StR 582/97 - und Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 33 und 37).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13
    Dabei hat sie im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht so dargestellt, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 1955 - 5 StR 49/55, BGHSt 7, 238; vom 18. Dezember 1958 - 4 StR 399/58, BGHSt 12, 311; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 mwN).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit - …

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13
    Dies reicht angesichts des in den Taten hervorgetretenen Sexualverhaltens des Angeklagten, insbesondere des Missbrauchs eines noch im Säuglings- bzw. Kleinkindalter befindlichen Mädchens, nicht aus, um in für das Revisionsgericht nachvollziehbarer Weise eine möglicherweise schuldmindernde schwere andere seelische Abartigkeit des Angeklagten auszuschließen (vgl. zur Pädophilie: BGH, Urteil vom 6. Januar 1998 - 5 StR 582/97 - und Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 33 und 37).
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