Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 StGB
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall bei Tatprovokation - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gefährliche Körperverletzung: Strafmilderung bei Tatprovokation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 213 Alt 1 StGB, § 224 Abs 1 Alt 2 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Strafmilderung bei Tatprovokation - Wolters Kluwer
Bestand eines Strafausspruchs bei fehlender Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles gem. § 224 Abs. 1 letzter Hs. StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1
Bestand eines Strafausspruchs bei fehlender Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles gem. § 224 Abs. 1 letzter Hs. StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Provokation zur Körperverletzung kann zu einem minder schweren Fall führen
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 25.01.2012 - 21 KLs 41/11
- BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 308
- NStZ-RR 2013, 267
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12
Zudem hat der Bundesgerichtshof seit dem Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196) anerkannt, dass vollendete Körperverletzungsdelikte durch versuchte Tötungsdelikte nicht verdrängt werden. - BGH, 10.08.2004 - 3 StR 263/04
Gefährliche Körperverletzung; schwere Körperverletzung; minder schwerer Fall …
Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12
Liegt allerdings eine Tatprovokation vor, wird die Annahme eines minder schweren Falles regelmäßig nicht derart fernliegen, dass eine Erörterung rechtlich entbehrlich würde (vgl. BGH Beschluss vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654).
- BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte …
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16
Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als …
Denn ungeachtet der zum Tatgericht in der gebotenen Weise zugunsten des Angeklagten berücksichtigten Umstände, lag ein minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung hier bereits deshalb nicht fern, weil nach den Feststellungen die -zu berücksichtigenden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 -3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308; Fischer, StGB, 63.Aufl., § 224 Rn.15 mwN) -Voraussetzungen des § 213 Alt.1 StGB gegeben sind (zu diesen näher BGH, Urteil vom 26.Februar 2015 -1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 f.). - BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18
Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende …
Rechtlich war die Erörterung des § 213 Alt. 1 StGB angezeigt, weil sein Vorliegen auch im Rahmen des § 224 StGB die Annahme eines minder schweren Falles regelmäßig nahe legt, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 f.;… Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Strafzumessung 2; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277 und vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308;… ferner Fischer, aaO, § 224 Rn. 34 mwN).
- BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17
Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung)
Sollte der neue Tatrichter die Voraussetzungen einer Rechtfertigung nach § 32 StGB wiederum verneinen, wird er, anders als im angefochtenen Urteil geschehen, die Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles im Sinne von § 224 Abs. 1 2. Halbsatz StGB auch unter Berücksichtigung einer möglichen Provokation des Angeklagten durch den Nebenkläger vorzunehmen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Minder schwerer Fall 1). - BGH, 08.08.2023 - 6 StR 325/23
Aufhebung eines Strafausspruchs bei unterlassener Prüfung eines minder schweren …
Diese Ausführungen lassen besorgen, dass die Strafkammer die Voraussetzungen der ersten Alternative des § 213 StGB nicht geprüft hat, bei deren Vorliegen auch im Rahmen von § 224 StGB die Annahme eines minderschweren Falls regelmäßig geboten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16; Beschlüsse vom 20. März 2014 - 2 StR 27/14; vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1653). - BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16
Unzureichende Auseinandersetzung mit einer möglichen Provokation im Rahmen der …
Die Erörterung des § 213 Alternative 2 StGB war hier geboten, denn die Tatprovokation ist auch bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 15 mwN). - BGH, 15.05.2019 - 4 StR 53/19
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Diese Prüfung war hier ausnahmsweise entbehrlich angesichts der vom Landgericht herangezogenen gravierenden strafschärfenden Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308 und vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.02.2012 - III-3 RVs 6/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StGB § 123 Abs. 2; StPO § 264 Abs. 1
Inhaltlicher Umfang eines Strafantrages; Strafantrag wegen Ladendiebstahls; Aburteilungstat: Hausfriedensbruch - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inhaltlicher Umfang eines Strafantrages
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Umfang des Strafantrags
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 14 Ns 42/11
- OLG Hamm, 08.02.2012 - III-3 RVs 6/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 308
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Besonders schwerer Raub; Doppelverwertungsverbot - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schwerer Raub: Pfefferspray als gefährliches Werkzeug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 Abs 2 Nr 1 Alt 2 StGB
Schwerer Raub: Pfefferspray als gefährliches Werkzeug - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer straferschwerenden Berücksichtigung des Einsatzes eines Pfeffersprays in Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer straferschwerenden Berücksichtigung des Einsatzes eines Pfeffersprays in Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 16.01.2012 - 21 KLs 46/11
- BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 304
- NStZ-RR 2012, 308
- NStZ-RR 2013, 266
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 08.10.2024 - 5 StR 382/24
Sog. K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug (schwerer sexueller Übergriff; …
Voraussetzung ist indes, dass durch den Gegenstand unmittelbar von außen auf den Körper eingewirkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276;… MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 15;… LK/Grünewald, StGB, 13. Aufl., § 224 Rn. 20;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 6 mwN). - BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen …
Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob es sich um eine "Waffe' (…vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 244 Rn. 4; Mitsch, JR 2009, 297, 299) oder um "ein anderes gefährliches Werkzeug' (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 (bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), wohl auch BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 377 Rn. 4) handelt.Jedenfalls handelt es sich aber um ein "anderes gefährliches Werkzeug' (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 (bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)), weil das in der Dose enthaltene Pfefferspray nach seiner konkreten objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 571 f. mwN;… grundlegend Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 57, 257, 269 Rn. 32).
- BGH, 07.08.2025 - AK 56/25
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Die Verwendung von Hämmern und eines Reizstoffsprühgerätes stellt eine Tatbegehung mittels gefährlicher Werkzeuge dar (…zur Einordnung eines Reizstoffsprühgeräts als gefährliches Werkzeug vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2019 - 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 7;… vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 37 Rn. 13; vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308;… MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 26;… TK-StGB/Sternberg-Lieben, 31. Aufl., § 224 Rn. 13; Jesse, NStZ 2009, 364, 366; s. ferner BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 382/24, NJW 2024, 3735 Rn. 18 ff.).
- BGH, 10.07.2025 - AK 49/25
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Die Verwendung von Hämmern und eines Reizstoffsprühgerätes stellt eine Tatbegehung mittels gefährlicher Werkzeuge dar (…zur Einordnung eines Reizstoffsprühgeräts als gefährliches Werkzeug vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2019 - 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 7;… vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 37 Rn. 13; vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308;… MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 26;… TK-StGB/Sternberg-Lieben, 31. Aufl., § 224 Rn. 13; Jesse, NStZ 2009, 364, 366; s. ferner BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 382/24, NJW 2024, 3735 Rn. 18 ff.). - BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten …
Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12). - BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit; …
Da der Angeklagte - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - im Fall II. 3. a der Urteilsgründe eine versuchte und im Fall II. 3. c der Urteilsgründe eine vollendete Tat nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB begangen hat, hat der Senat den Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte insoweit der versuchten bzw. vollendeten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat erfordert eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12). - LG Duisburg, 03.03.2021 - 36 KLs 27/20 Rn. 142 Die unter Ziffer II. 2. der Urteilsgründe festgestellte Tat ist als besonders schwerer Raub zu würdigen, da der Angeklagte bei der Tat das mitgeführte Pfefferspray - mithin ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juni 2012, Az. 3 StR 186/12) - als Mittel zur Drohung mit Gewalt - dem Einsatz des Pfeffersprays - verwendete und so die Wegnahme des Bargeldes ermöglichte.
- LG Dortmund, 23.09.2020 - 31 KLs 3/13 Unabhängig von der Einordnung des Einschlagens auf den Pkw war der Raub jedenfalls wegen des Einsatzes des Pfeffersprays gegen den Zeugen H1 als besonders schwerer Raub im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu qualifizieren (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2012, 308).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".