Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.03.1999 | BVerwG, 23.02.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,86
BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98 (https://dejure.org/1999,86)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 (https://dejure.org/1999,86)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 (https://dejure.org/1999,86)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,86) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Drittstaatenregelung - Einreise auf dem Luftweg - Einschleusen durch Schlepper - Weggabe von Reiseunterlagen - Sachaufklärung - Beweislast - Darlegungslast - Beweisführungslast - Beweisführungspflicht - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Pflicht zur Amtsermittlung und ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 26 a; AsylVfG § 13 Abs. 3; AsylVfG § 15 Abs. 1; AsylVfG § 15 Abs. 2; AsylVfG § 18 a Abs. 1; AsylVfG § 25 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1
    Irak, Kurden, Drittstaatenregelung, Einreise, Luftweg, Schlepper, Reisedokumente, Mitwirkungspflichten, Sachaufklärung, Beweislast, Darlegungslast, Amtsermittlungsgrundsatz, Richterliche Überzeugungsbildung, Beweislast

  • Judicialis

    GG Art. 16 a Abs. 2; ; AsylVfG § 26 a; ; AsylVfG § 13 Abs. 3; ; AsylVfG § 15 Abs. 1; ; AsylVfG § 15 Abs. 2; ; AsylVfG § 18 a Abs. 1; ; AsylVfG § 25 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 174
  • NVwZ 2000, 81
  • DVBl 2000, 414
  • DÖV 1999, 957
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (546)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, beschränkt die Drittstaatenregelung den Schutzbereich des Grundrechts auf Asyl: Der Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, wird aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen (BVerfGE 94, 49 ).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Im Rahmen seiner Überzeugungsbildung ist das Gericht zwar aus Rechtsgründen nicht daran gehindert, die Angaben des Asylbewerbers auch ohne Beweisaufnahme als wahr anzusehen (BVerwGE 71, 180 unter Hinweis auf BGH LM § 286 ZPO Nr. 64).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Art. 16 a Abs. 2 GG nimmt nicht einen Teil der an sich Asylberechtigten vom Asylrecht wieder aus, sondern "Art. 16 a Abs. 1 und Art. 16 a Abs. 2 GG zusammen umschreiben den Kreis der Anspruchsberechtigten" (BVerwGE 100, 23 ; vgl. ferner BVerwGE 105, 194 ).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Wer die materielle Beweislast trägt, bestimmt sich nach materiellem Recht und ist in Auslegung der im Einzelfall einschlägigen Norm zu ermitteln; enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht (BVerwGE 80, 290 ).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Art. 16 a Abs. 2 GG nimmt nicht einen Teil der an sich Asylberechtigten vom Asylrecht wieder aus, sondern "Art. 16 a Abs. 1 und Art. 16 a Abs. 2 GG zusammen umschreiben den Kreis der Anspruchsberechtigten" (BVerwGE 100, 23 ; vgl. ferner BVerwGE 105, 194 ).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlaß zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 434.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 170).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Diese Beweislastverteilung entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zur Beweislast für das Nichtbestehen einer ausländischen Fluchtalternative gemäß § 2 AsylVfG a.F. (§ 27 AsylVfG n.F.) und damit für das - durch die Drittstaatenregelung weiter eingeschränkte - Fortbestehen der Schutzbedürftigkeit des Asylbewerbers als konstituierendes Merkmal des Asylanspruchs (BVerwGE 79, 347 ).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlaß zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 434.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 170).
  • BVerwG, 06.05.1997 - 9 C 56.96

    Familienasyl bei Einreise über einen sicheren Drittstaat?

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Eine Einreise nach Deutschland in einem geordneten, die Einreisebestimmungen wahrenden Verfahren ist auch Voraussetzung für das Funktionieren des ebenfalls hinter der Drittstaatenregelung stehenden Konzepts, die Lasten, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen und der Behandlung ihres Schutzersuchens verbunden sind, unter den europäischen Staaten zu verteilen (vgl. BVerwGE 104, 347 ).
  • VGH Hessen, 18.05.1999 - 9 UZ 969/99

    Asylbewerber trägt Beweislast für die Einreise ohne Kontakt zu einem sicheren

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
    Bleibt der Einreiseweg unaufklärbar, trägt der Asylbewerber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaats nach Art. 16 a Abs. 2 GG, § 26 a AsylVfG auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein (vgl. ebenso: VGH Kassel, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 9 UZ 969/99.A - m.w.N. zur nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte; ferner aus der uneinheitlichen Literatur: Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 26 a AsylVfG Rn. 39; Marx, InfAuslR 1997, 208 ; Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 7. Aufl. 1999, § 26 a AsylVfG Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.07.1998 - 27 B 98.31806
  • BVerwG, 04.02.1999 - 9 B 1123.98
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Wer die (materielle) Beweislast trägt, bestimmt sich nach materiellem Recht und ist in Auslegung der im Einzelfall einschlägigen Normen zu ermitteln; enthalten diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht (BVerwG, Urteile vom 04.07.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 25, und vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Denn die Beschaffung und die Erhaltung der für die Auswahlentscheidung erforderlichen Grundlagen liegt ausschließlich in dem Verantwortungs- und Verfügungsbereich der zuständigen Behörde (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,647
BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98 (https://dejure.org/1999,647)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 C 15.98 (https://dejure.org/1999,647)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 C 15.98 (https://dejure.org/1999,647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Dienstherr - Schadensersatzanspruch - Körperverletzung eines Kameraden - Dienstpflichtverletzung - Haftung mehrerer Soldaten - Gesamtschuldner - Alternative Kausalität - Beginn der Verjährung - Kenntnis des Schadens - Schwere Schadensfolge

  • Judicialis

    SG § 24; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    SG § 24; BGB § 830 Abs. 1 S. 2
    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Körperverletzung eines Soldaten durch mehrere Kameraden bei alternativer Kausalität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beamtenrecht, Anwendbarkeit des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB beim Rückgriff im Beamtenrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3727
  • NVwZ 2000, 81 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1425
  • DÖV 1999, 645
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Das gilt selbst für solche Folgezustände, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 71/96 - NJW 1997, 2448 m.w.N.).

    Bei Körperschäden ist vielmehr die Sicht der medizinischen Fachkreise entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 2449 m.w.N.).

    Stellen sich jedoch bei anscheinend vorübergehenden Gesundheitsstörungen schwere Folgezustände erst später unerwartet ein, beginnt die Verjährung in der Regel erst in dem Zeitpunkt, in dem der Verletzte von den erst nachträglich eingetretenen Schäden Kenntnis erhält (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 2449 m.w.N.).

    Denn in diesen Fällen hat der Geschädigte nach dem Schadensbild, das sich ihm zunächst zeigt, keinen naheliegenden Grund, sich über etwa später eintretende Schäden von einem Fachkundigen beraten zu lassen oder zur Abwehr der Verjährung eine Feststellungsklage zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 2449 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.12.1984 - 6 C 199.81

    Wehrrecht - Soldat - Vorgesetzter - Fürsorgepflicht - Haftung - Schaden -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Die Beklagte hat gegen die Kläger als Gesamtschuldner einen Schadensersatzanspruch aus § 24 Abs. 1 SG, den sie auch nach Beendigung der Wehrdienstverhältnisse durch Leistungsbescheide geltend machen kann (zu letzterem vgl. etwa Urteil vom 7. Dezember 1984 - BVerwG 6 C 199.81 - ; stRspr).

    Ob der geltend gemachte Schaden der Beklagten nach Art und Entstehungsweise in den Schutzbereich der diese Dienstpflicht begründenden Norm fällt, also einer der Gefahren entstammt, deren Abwendung die Dienstpflicht dienen soll (vgl. dazu Urteile vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - und vom 7. Dezember 1984 - BVerwG 6 C 199.81 - ), ist zweifelhaft, kann aber auf sich beruhen.

    Da die Beklagte diese Aufwendungen ohne die gesundheitliche Schädigung des St. nicht hätte erbringen müssen, ist ihr jedenfalls insoweit ein mittelbarer Schaden entstanden (vgl. BVerwGE 70, 296 ; siehe auch BGH, Urteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 58/62 - ).

    Der Anspruch der Beklagten auf Ersatz des Schadens setzt allerdings weiter voraus, daß dieser durch eine Dienstpflichtverletzung der Kläger adäquat verursacht worden ist (vgl. etwa BVerwGE 70, 296 ; Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 2 B 119.86 - ).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (vgl. BVerwGE 69, 334 ; 70, 296 ).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    § 24 Abs. 1 Satz 1 SG ist hier nicht - wie das Berufungsgericht meint - in der im Jahre 1982 maßgebenden Fassung vom 19. August 1975 (BGBl I S. 2273), sondern in der für die Kläger günstigeren geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 15. Dezember 1995 ) anzuwenden (vgl. BVerwGE 19, 243 ; Urteile vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - und vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280 ).

    Die gemäß § 24 Abs. 3 SG in Verbindung mit § 78 Abs. 2 Satz 1 BBG für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis des Dienstherrn von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen ist erst dann vorhanden, wenn der Dienstherr aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten oder Soldaten eine Schadenersatzklage - sei es auch nur eine Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).

    Die erforderliche Kenntnis muß das für die Verfolgung des Schadenersatzanspruchs zuständige Organ des Dienstherrn erlangt haben (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).

  • BGH, 27.05.1987 - V ZR 59/86

    Beeinträchtigung von Grundstück: Verursachungsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Die Voraussetzungen des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB, daß - erstens - bei jedem Beteiligten ein anspruchsbegründendes Verhalten mit Ausnahme des Nachweises der Ursächlichkeit gegeben ist, - zweitens - eine unter den Begriff der Beteiligten fallende Person den Schaden verursacht haben muß, und - drittens - nicht feststellbar ist, welcher Beteiligte den Schaden tatsächlich (ganz oder teilweise) verursacht hat (vgl. BGHZ 67, 14 ; 72, 355 ; 101, 106 ; BGH, Urteil vom 12. Juli 1996, V ZR 280/94 - NJW 1996, 3205 m.w.N.), sind nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gegeben.

    Ihre weit über den unmittelbaren Anwendungsbereich im bürgerlichrechtlichen Schadensersatzrecht hinausgehende Bedeutung ist vielmehr in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (vgl. BGHZ 55, 96 ; 72, 289 ; 85, 375 ; 101, 106 ).

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Eine Anwendung der allgemeinen Haftungsvorschriften, insbesondere nach den §§ 823 ff. BGB, scheidet deswegen aus, soweit ein Beamter oder Soldat durch die Verletzung von Dienstpflichten dem Dienstherrn einen Schaden verursacht hat (BVerwGE 52, 255 ; Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 41.74 - , vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 - und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 -).

    Danach trifft einen Beamten oder Soldaten, der objektiv eine Dienstpflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür, daß er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 ; Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 ; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 -).

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Die gemäß § 24 Abs. 3 SG in Verbindung mit § 78 Abs. 2 Satz 1 BBG für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis des Dienstherrn von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen ist erst dann vorhanden, wenn der Dienstherr aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten oder Soldaten eine Schadenersatzklage - sei es auch nur eine Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).

    Die erforderliche Kenntnis muß das für die Verfolgung des Schadenersatzanspruchs zuständige Organ des Dienstherrn erlangt haben (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98

    Schadenersatzpflicht des Beamten, Anforderungen an Feststellung wiederholter

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Eine Anwendung der allgemeinen Haftungsvorschriften, insbesondere nach den §§ 823 ff. BGB, scheidet deswegen aus, soweit ein Beamter oder Soldat durch die Verletzung von Dienstpflichten dem Dienstherrn einen Schaden verursacht hat (BVerwGE 52, 255 ; Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 41.74 - , vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 - und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 -).

    Danach trifft einen Beamten oder Soldaten, der objektiv eine Dienstpflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür, daß er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 ; Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 ; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 -).

  • BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Maßgebend ist der dem § 249 BGB zugrundeliegende Schadensbegriff (vgl. Urteile vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - und vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - m.w.N.).

    Danach besteht der Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage der Beklagten, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzungen gestaltet hat, und ihrer Vermögenslage, wie sie ohne diese bestehen würde (vgl. BVerwGE 69, 331 ; Urteile vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - und vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - ).

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarentscheidungen - Bindungswirkung - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muß sich das Verschulden nicht erstrecken (vgl. BVerwGE 69, 334 ; Beschluß vom 30. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 38.98 -).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (vgl. BVerwGE 69, 334 ; 70, 296 ).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 21.96

    Unterschlagene Geldbuße - § 153a StPO, Haftung des Staatsanwalts, Schaden des

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
    Diese gebietet es auch, den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - ) und unmittelbar und mittelbar den Dienstherrn schädigende Handlungen zu unterlassen (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - ).

    Danach besteht der Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage der Beklagten, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzungen gestaltet hat, und ihrer Vermögenslage, wie sie ohne diese bestehen würde (vgl. BVerwGE 69, 331 ; Urteile vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - und vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - ).

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 128/76

    Gesamtschuldnerische Haftung zweier Unfallverursacher

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 121/69

    Tierhalter als Beteiligte (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB)

  • BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75

    Anwendungsvoraussetzungen für § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88

    Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82

    Wehrrecht - Soldaten - Schadensersatzamspruch - Bundesrepublik Deutschland -

  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 38.85

    Soldatengesetz - Zahlungsbeauftragter - Besoldung - Kassenfehlbetrag -

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten

  • BVerwG, 11.02.1986 - 6 B 117.85
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 8.97

    Nebentätigkeit (Truppenärzte), Entgelt für Inanspruchnahme von Personal bei

  • BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87

    Soldatengesetz - Dienstherr - Vorgesetzter - Schadensbestimmungen - Haftung

  • BVerwG, 13.01.1987 - 2 B 119.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BGH, 21.01.1975 - VI ZR 74/73

    Verkehrssicherungspflicht nach erheblicher Fahrbahnverschmutzung durch

  • BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74

    Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten

  • BVerwG, 22.05.1990 - 8 B 156.89
  • BVerwG, 08.02.1983 - 2 C 82.81

    Fehlbeträge - Haftungsmaßstab eines Beamten - Schalterbeamter - Deutsche

  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 58/62
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 68/93

    Umfang des Schädigervorsatzes

  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98

    Erforderlichkeit eines Vorsatzes auch bezüglich des Eintritts eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

    Das Verschulden muss sich lediglich auf die Pflichtverletzung beziehen; auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muss sich das Verschulden hingegen nicht erstrecken ( siehe zum entsprechenden § 24 SG: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 15.98 -, Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 [m. w. N. auch zum Beamtenrecht] ).

    Danach trifft einen Beamten, der - wie hier - objektiv eine Dienstpflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür, dass er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 15.98 -, Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17, zu § 282 a. F.; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07 -, NJW 2009, 2298 ).

    Obwohl der Beamte gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BBG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet, geht es bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung und eines dadurch verursachten Schadens zu seinen Lasten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist allerdings - wie der Kläger dem Grunde nach mit Recht geltend macht - bei der Bemessung der geltend gemachten Schadensersatzforderung zu berücksichtigen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. August 1973, a. a. O.; Urteil vom 11. März 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4769/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor

    Abweichend von der grundsätzlich im Rahmen des § 48 BeamtStG geltenden Beweislastregelung trifft den Beamten nach dem auch im Beamtenrecht heranzuziehenden Gedanken des § 280 Abs. 1 BGB hinsichtlich des Verschuldens die materielle Beweislast dafür, dass er die Dienstpflichtverletzung ohne für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat, vgl. Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 C 15/98 - juris, Rn. 27.
  • VG Stuttgart, 25.10.2011 - 12 K 5275/10

    Heranziehung eines einen Kameraden verletzenden Soldaten

    19 Der Kläger hat zum einen die sich aus § 12 SG (Kameradschaft) ergebenden Pflichten verletzt, indem er durch Schläge seinen Kameraden C. R. verletzte (offen gelassen bei BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, DÖV 1999, 645).

    Der Kläger hat weiter die in § 7 SG normierte Treuepflicht verletzt, die es u. a. gebietet, den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, a.a.O.).

    Diese Pflicht wird insbesondere dann verletzt, wenn bei einem anderen Bediensteten des Dienstherrn ein Gesundheitsschaden hervorgerufen wird, für den der Dienstherr aufkommen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, a.a.O.).

    Für den Schaden ist maßgebend der Schadensbegriff des § 249 BGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, a.a.O.).

    Die Kosten, die der Dienstherr für Heilfürsorge aufwendet, sind ohne weiteres als Schaden anzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, a.a.O.).

    Auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muss sich das Verschulden dagegen nicht erstrecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, a.a.O.).

    Obwohl der Beamte oder Soldat nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet, geht es beim Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung und eines dadurch verursachten Schadens zu seinen Lasten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, a.a.O.).

    Dabei ist eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseinrichtung adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Nach der zutreffenden Wertung des Berufungsgerichts hat der Beigeladene zu 1 seine Dienstpflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 ZDG, das ihm zu dienstlichen Zwecken überlassene Fahrzeug des Beigeladenen zu 2 pfleglich zu behandeln und im Straßenverkehr vor Schäden zu bewahren, grob fahrlässig verletzt (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - Buchholz 237.7 § 84 NWLBG Nr. 7 S. 1 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 3).

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).

    Dementsprechend handelt es sich um eine allein dem Dienstleistenden obliegende Amtspflicht, das ihm dienstlich anvertraute Sacheigentum der Beschäftigungsstelle sorgsam zu behandeln und vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06

    Anspruch der Bundeswehrverwaltung auf Ersatz der Kosten einer Heilbehandlung

    Die Beklagte hat gegen den Kläger einen Schadensersatzanspruch, den sie auch nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses mit Leistungsbescheid geltend machen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - ZBR 1999, 278, 279 m.w.N.).

    Die Treuepflicht gebietet es, den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren und unmittelbar und mittelbar den Dienstherrn schädigende Handlungen zu unterlassen, und wird objektiv verletzt, wenn - wie hier - ein Soldat durch rechtswidriges Handeln bei einem anderen Bediensteten seines Dienstherrn einen gesundheitlichen Schaden verursacht, für den der Dienstherr aufkommen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muss sich das Verschulden nicht erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Maßgebend ist der dem § 249 BGB zu Grunde liegende Schadensbegriff; danach besteht der Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage der Beklagten, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzungen gestaltet hat, und ihrer Vermögenslage, wie sie ohne diese bestehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Die für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SG maßgebliche Kenntnis des Dienstherrn von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen ist erst dann vorhanden, wenn der Dienstherr auf Grund der ihm bekannten Tatsachen eine Schadensersatzklage gegen eine bestimme Person - und sei es nur mit einer Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg erheben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Im Bereich der Bundeswehr genügt deswegen nicht schon die Kenntnis des nächsten Dienstvorgesetzten, sondern erst die Kenntnis fachaufsichtsführender Dienststellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.; a.A. Beckmann, a.a.O., S. 186 ff.).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Regelung in den Beamtengesetzen über die Pflicht des Beamten, dem Dienstherrn einen rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schaden zu ersetzen, abschließend (Urteile vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 14.75 - BVerwGE 52, 255 = Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 22 m.w.N. und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17).

    Der abschließende Charakter der Regelung besteht darin, dass die Pflicht des Beamten zum Ersatz eines Schadens, den er durch die Verletzung von Dienstpflichten dem Dienstherrn zugefügt hat, sich allein nach dieser Norm bestimmt (Urteil vom 11. März 1999 a.a.O.).

  • VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 967/99

    Recht der Bundesbeamten; Zur Frage der Verjährung deliktischer

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.03.1999 (Az.: 2 C 15/98, DÖV 1999, 645 f) ausgeführt:.

    Ein Hinausschieben dieses Zeitpunktes - etwa wegen zu einem späteren Zeitpunkt aufgetretener unerwarteter und nicht absehbarer Folgeschäden (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, U. v. 11.03.1999, a. a. O.) - kommt ebenso wenig in Betracht.

    Zur Frage der Anwendbarkeit allgemeiner Haftungsvorschriften im Beamtenrechtsverhältnis hat daher das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.03.1999 (Az.: 2 C 15.98 , DÖV 1999, 645 f) auch ausgeführt, dass die dienstrechtliche Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn in § 78 BBG (entspricht § 82 ThürBG) abschließend geregelt sei.

    Die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung verweist in Ihren Ausführungen zur Verjährung einer beamtenrechtlichen Innenhaftung lediglich auf die Dreijahresfrist (vgl. BVerwG, U. v. 11.03.1999 - 2 C 15/98 -, DÖV 1999, 645 ff [647]).

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2013 - 12 K 1564/10

    Fachhochschulprofessoren müssen Schadensersatz leisten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 15/98 -,ZBR 1999, 278 ff. (juris Rz. 24).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.(juris Rz. 24).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 15/98 -, ZBR 1999, 278 ff. (juris Rz. 29); OVG NRW, Urteile vom 14. November 1991 - 12 A 1255/88 -, NWVBl 1992, 174 ff. (juris Rz. 39) sowie vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 -, NWVBl 2000, 343 ff. (juris Rz. 30); Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Aufl., § 8, Rz. 42.

  • VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 20290/17

    Pflicht einer ehemaligen Bürgermeisterin und eines ehemaligen Kämmerers zum

    Einer Erstreckung auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens bedarf es hingegen nicht (BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 C 15.98 - juris, Rn. 23, VG Regensburg, Urteil vom 10.11.2004 - RN 1 K 04.1573 - juris, Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1561/18

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen Soldaten, der bei einem Kameraden

    Die Beklagte hat gegen den Kläger als Gesamtschuldner einen Schadensersatzanspruch aus § 24 Abs. 1 SG, den sie auch nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses durch Leistungsbescheid geltend machen kann (BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 C 15/98 - juris, Rdn. 19).

    Insoweit ist bei der Beklagten jedenfalls ein mittelbarer Schaden entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 aaO Rdn. 24 mwN).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 aaO Rdn. 25 mwN).

    Weil für Ansprüche des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen den Schädiger im Beamten- und Soldatenrecht (§ 75 BBG bzw. § 24 SG) auch nach Beendigung des Beamten- oder Soldatenverhältnisses eine Geltendmachung durch Leistungsbescheid als zulässig erachtet wird (BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 aaO), spricht alles dafür, dies auch für Ansprüche gegen Beamte und Soldaten aus übergeleitetem Recht zu bejahen.

  • BGH, 18.06.2020 - III ZR 258/18

    Sorgen eines Dienstverpflichteten von sich aus für eine Vertragsgestaltung bei

  • VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
  • VG Frankfurt/Oder, 04.05.2023 - 2 K 1445/19
  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4770/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor

  • VG Arnsberg, 14.12.2016 - 2 K 2373/13

    Anspruch einer Gemeinde auf Schadensersatz gegen einen bei ihr beschäftigten

  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398

    Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung

  • VG München, 20.12.2013 - M 21 K 11.2222

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen eines

  • VG Minden, 06.08.2014 - 10 K 103/13

    Schadensersatzpflicht eines Soldaten nach einer Pflichtverletzung gegenüber

  • VG Freiburg, 11.10.2001 - 3 K 1659/99
  • VG Würzburg, 23.08.2022 - W 1 K 22.584

    Berufssoldat, Schadensersatz, Auffahrunfall bei Rückwärtsfahrt, grobe

  • VG Münster, 07.11.2013 - 5 K 1405/12

    Schadensersatzpflicht eines Soldaten aufgrund der Verletzung eines Kameraden

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07

    Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr

  • VG München, 14.04.2014 - M 21 K 12.4452

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen Beschädigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 739/97

    Falscheintragung von Zählwerksständen einer Dieselkraftstoffsäule zwecks

  • VG Kassel, 08.03.2007 - 1 E 889/06

    In Regressnahme eines Polizeibeamten wegen Falschbetankung eines

  • VG Saarlouis, 22.05.2007 - 2 K 225/06

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn; Sorgfaltspflichten des Beamten;

  • OLG Dresden, 14.07.2004 - 6 U 1984/03
  • VG Minden, 25.03.2008 - 10 K 1365/07
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 8.04

    Schadensersatz, Täuschung, Bereicherung, Verjährung

  • VG Wiesbaden, 01.06.2022 - 3 K 1520/16

    Klage einer Gemeinde gegen ihren ehemaligen Bürgermeister auf Schadensersatz i.

  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 12 U 119/10

    Begriff der Entstehung eines Einspruchs i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06

    Drittschadensliquidation; grobe Fahrlässigkeit; Schadensersatz; Schulschlüssel

  • OVG Saarland, 16.02.2004 - 1 Q 50/03

    Haftung des Beamten bei Verkehrsunfall auf einer Autobahn

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01

    nein

  • VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13

    Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister

  • VG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 K 3619/10

    Geltung des § 52 Nr. 4 S. 2 VwGO analog für allgemeine Leistungsklagen bei

  • VG Wiesbaden, 01.09.2022 - 3 K 694/22

    Klage einer Gemeinde gegen den ehemaligen Leiter eines Eigenbetriebs auf

  • VG Schleswig, 04.08.2016 - 12 A 305/15

    Soldatenrecht - Inregressnahme

  • OVG Bremen, 29.01.2021 - 2 LA 230/20

    Schadensersatzforderung wegen des Verlustes von Bundeswehrbekleidung und

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 6 ZB 19.1326

    Schadensersatz wegen Treuepflichtverletzung, hier: Beschädigung eines

  • VG Kassel, 26.03.2009 - 1 K 462/07

    Haftung des Betriebsrates für verlorengegangene Schlüssel

  • VG München, 13.12.2013 - M 21 K 12.700

    Erstattung von Ausbildungskosten (Studium an einer Universität der Bundeswehr)

  • VG Stuttgart, 29.12.2009 - 12 K 1504/09

    Schadensersatzpflicht eines Soldaten bei Beschädigung seines Gewehrs

  • VG Kassel, 11.02.2009 - 1 K 1853/05

    Verletzung einer Dienstpflicht beim Führen eines Dienstkraftfahrzeuges

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2000 - D 17 S 18/99

    Ruhegehaltskürzungen wegen Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit

  • VG Köln, 18.06.2021 - 19 K 7161/19
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 15 B 08.3111

    Sanitätsoffizier-Anwärter

  • VG Schleswig, 13.11.2014 - 12 A 152/13

    Haftung des Soldaten wegen fahrlässiger Pflichtverletzung - Verjährung

  • VG Minden, 20.01.2009 - 10 K 1722/08
  • VG Freiburg, 15.05.2003 - 9 K 2591/02

    Haftung eines Beamten gegenüber seinem Dienstherrn wegen grob fahrlässiger

  • VG Stuttgart, 28.08.2002 - 17 K 397/02

    Fehlende Einweisung beim Rückwärtsfahren eines Bundeswehrfahrzeugs als grobe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7565
BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98 (https://dejure.org/1999,7565)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1999 - 2 WD 15.98 (https://dejure.org/1999,7565)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 2 WD 15.98 (https://dejure.org/1999,7565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafanzeige gegen einen Soldaten wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung und der Nötigung - Entfernung aus dem Dienstverhältnis als Disziplinarmaßnahme - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten - Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht - ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 296
  • NVwZ 2000, 81 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 770
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 2 WD 46.93

    Disziplinarrechtliche Würdigung - Homosexuelle Belästigung - Untergebener -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - , vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -, vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <NZWehrr 1995, 213 > und vom 18. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 43.96 -) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.

    die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 -, vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 - und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 -).

    Außerdem stellen die festgestellten homosexuellen Übergriffe nach Intensität und Ausmaß ein so gravierendes Fehlverhalten dar, daß ein Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme schon deswegen ausgeschlossen ist, weil es teilweise, wie zu den Anschuldigungspunkten 2 und 5, ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen der jeweiligen Opfer vollzogen wurde (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -).

  • BVerwG, 08.06.1988 - 2 WD 63.87

    Pflicht eines Soldaten zur Kameradschaft - Pflicht eines Soldaten zu achtungs-

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - , vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -, vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <NZWehrr 1995, 213 > und vom 18. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 43.96 -) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.

    die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 -, vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 - und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 -).

    Außerdem stellen die festgestellten homosexuellen Übergriffe nach Intensität und Ausmaß ein so gravierendes Fehlverhalten dar, daß ein Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme schon deswegen ausgeschlossen ist, weil es teilweise, wie zu den Anschuldigungspunkten 2 und 5, ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen der jeweiligen Opfer vollzogen wurde (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94

    Angemessenheit der Herabsetzung des Dienstgrades als Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - , vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -, vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <NZWehrr 1995, 213 > und vom 18. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 43.96 -) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.

    die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 -, vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 - und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 -).

    Außerdem stellen die festgestellten homosexuellen Übergriffe nach Intensität und Ausmaß ein so gravierendes Fehlverhalten dar, daß ein Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme schon deswegen ausgeschlossen ist, weil es teilweise, wie zu den Anschuldigungspunkten 2 und 5, ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen der jeweiligen Opfer vollzogen wurde (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -).

  • BVerwG, 18.01.1995 - 2 WD 28.94

    Soldat - Homosexuelles Verhalten - Maßnahmebemessung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - , vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -, vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <NZWehrr 1995, 213 > und vom 18. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 43.96 -) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.

    die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 -, vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 - und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 -).

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen davon oder von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu entlasten und sie dem Bund zu überbürden, bestand nicht (Urteil vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101 >).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann aber auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und an sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [ff.]>; vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [142]> und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 [262]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Solche sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann aber auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und an sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [ff.]>; vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [142]> und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 [262]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann aber auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und an sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [ff.]>; vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [142]> und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 [262]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1991 - 2 WD 5.91

    Homosexualität in der Bundeswehr - Sperrwirkung im disziplinargerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - , vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -, vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <NZWehrr 1995, 213 > und vom 18. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 43.96 -) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

  • BVerwG, 15.01.1992 - 2 WD 41.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme - Sexuelle Annäherung eines

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 WD 15.98 - <BVerwGE 113, 296 [309] = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 9 = NZWehrr 1999, 250> und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - ).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

    Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr., vgl. u.a. Urteile vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 WD 15.98 - <BVerwGE 113, 296 [309] = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 9 = NZWehrr 1999, 250> und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 -).
  • BVerwG, 13.02.2001 - 2 WDB 2.01

    Neubewilligung eines einem ehemaligen Soldaten im Zusammenhang mit der Entfernung

    Seine hiergegen eingelegte Berufung wurde durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - 2. Wehrdienstsenat - vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 WD 15.98 - zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht