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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,413
BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1; VwVfG § 25 Satz 2, § 29 Abs. 1
    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch, verfassungsunmittelbarer; verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1
    Auftragsvergabe, staatliche - und gleiche Wettbewerbschancen; Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer -; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung; Beteiligtenstellung; Doppelbedienung, ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Mitteilung über ablaufende Genehmigungen für die Bedienung von Verkehrslinien; Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens; Ermöglichung konkreter Antragstellung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; VwVfG § 25 Satz 2; ; VwVfG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; VwVfG § 25 S. 2 § 29 Abs. 1
    Auskunftsansprüche von Neuberwerbern über bestehenede Linienverkehrsgenehmigungen - verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staatl. Auftragsvergabe: Verfassungsunmittelbarer Informationsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 GG -
    Verfassungsunmittelbarer Auskunfts- und Informationsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 270
  • NJW 2003, 2696
  • NVwZ 2003, 1114
  • NZBau 2003, 571
  • DVBl 2003, 1401
  • DÖV 2004, 73
  • ZfBR 2003, 814
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.

    Für dieses Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Beschluss vom 18. Juni 1986 (1 BvR 787/80 - BVerfGE 73, 280 , für Notarbewerber) dargelegt, dass durch eine Gestaltung von Auswahlverfahren unmittelbar Einfluss auf Konkurrenzsituationen und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, so dass ein Verfahren, soll es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen, gewährleisten muss, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzten Anforderungen entspricht.

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG stellt es einen Versagungsgrund dar, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer bereits wahrnehmen (vgl. hierzu Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 m.w.N.).

    In den Fällen, in denen früher erfolgreiche Bewerber sich erneut um eine Genehmigung bemühen, kommt wegen § 13 Abs. 3 PBefG für einen neuen Bewerber hinzu, dass er - schlagwortartig ausgedrückt - das "bessere Angebot" machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können (vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - a.a.O. S. 3).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    Als inländische Personengesellschaft kann sich die Klägerin zumindest entsprechend Art. 19 Abs. 3 GG hinsichtlich der von ihr angestrebten Erwerbstätigkeit auch auf die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. lediglich BVerfGE 21, 261 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

  • VG Freiburg, 21.10.2015 - 1 K 2020/13

    Anspruch auf Akteneinsicht - Überlassung der Akten in die Kanzlei

    Auch zuvor schon hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 02.07.2003 - 3 C 46/02 -, juris, m. w. N.) unmittelbar aus den Grundrechten die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens abgeleitet.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Die Klägerin lässt außer Acht, dass zur Wahrung der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG in Fällen der Ungewissheit ein eigenständig gerichtlich - auch im Wege des Eilrechtsschutzes - durchsetzbarer Anspruch auf Auskunft über die Einhaltung der Abstandsgrenzen jedenfalls dann besteht, wenn dies erforderlich ist, um innerhalb der eingeräumten Übergangsfrist die notwendigen Maßnahmen zur betrieblichen Anpassung und beruflichen Orientierung vornehmen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im

    Selbst wenn mehrere Verkehrsunternehmen des ÖSPV für denselben Verkehrsraum um die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 PBefG nachsuchen und die Genehmigungsbehörde wegen des Verbots der Doppelbelegung (vgl. BVerwG, NZBau 2003, 571, 572 m.w.N.; DVBl. 2000, 1614, 1615) nur einem Verkehrsunternehmen die Aufnahme des Linienverkehrs gestatten darf, liegt in dem betreffenden Auswahlverfahren kein kartellrechtlich relevanter Vorgang (ebenso: Immenga, a.a.O. Seite 1121/1122).

    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ist eine Genehmigung zu versagen, wenn der beantragte Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmen oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen (vgl. dazu: BVerwG, NZBau 2003, 571, 572; Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2003, 452).

    Infolge dessen besteht im Allgemeinen während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung für konkurrierende Verkehrsunternehmen keine Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten; es gilt insoweit das Verbot der Doppelbedienung einer Linie (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Zu berücksichtigen ist schließlich, dass ein neuer Bewerber von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld diejenigen Informationen zu den einzelnen Verkehrslinien verlangen kann, die er benötigt, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine künftig auslaufende Linienverkehrsgenehmigung bewirbt (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Folglich können sich neue Bewerber im Genehmigungsverfahren auch gegen den Altkonzessionär durchsetzen, wenn sie das in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse und die Verkehrsbedienung der Bevölkerung (§ 13 Abs. 2 PBefG) "bessere" Angebot machen (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,354
BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01 (https://dejure.org/2002,354)
BVerfG, Entscheidung vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01 (https://dejure.org/2002,354)
BVerfG, Entscheidung vom 02. September 2002 - 1 BvR 476/01 (https://dejure.org/2002,354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fair Trial

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Abgabenrecht - Einspruchsfrist - Fristversäumnis - Büroversehen - Verschulden - Bevollmächtigter - Zurechnung

  • Judicialis

    AO 1977 § 110 Abs. 1; ; AO 1977 § ... 110 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; AO § 110 Abs. 1
    Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung trotz falscher Bezeichnung des Finanzamts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3692
  • NVwZ 2003, 1114 (Ls.)
  • BStBl II 2002, 835
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2000 - VII R 7/99 -.

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2000 - VII R 7/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Bundesfinanzhof hat das Urteil des Finanzgerichts auf die Revision des Finanzamts mit Urteil vom 19. Dezember 2000 (BStBl II 2001 S. 158) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    a) Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 -).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    a) Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 -).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    Dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    a) Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 -).
  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    a) Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 -).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 ).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97

    Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    Andererseits besteht aber für die Behörden grundsätzlich die Verpflichtung, leicht und einwandfrei als fehlgeleitete fristwahrende Einspruchsschreiben erkennbare Schriftstücke im Zuge des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ohne schuldhaftes Zögern an die zuständige Behörde weiterzuleiten (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Mai 1998, BFH/NV 1999, S. 146).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 33/97

    Postlaufzeitverzögerung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
    Gibt der Rechtsbehelfsführer die Behörde, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, fehlerhaft an, begründet dies nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichte regelmäßig die Annahme subjektiv vorwerfbarer Außerachtlassung der zumutbaren Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 1995, NJW 1995, S. 2105; BVerwG, Beschluss vom 6. August 1997, NJW 1998, S. 398; BAG, Urteil vom 30. März 1995, NJW 1995, S. 2742; BSG, Urteil vom 26. August 1994, SozSich 1995, S. 433; BFH, Urteil vom 10. Juni 1999, BFHE 189, 573).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. September 2002 1 BvR 476/01 (BStBl II 2002, 835) bestehe für Behörden grundsätzlich die Verpflichtung, leicht und einwandfrei als fehlgeleitete fristwahrende Einspruchsschreiben erkennbare Schriftstücke im Zuge des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ohne schuldhaftes Zögern an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

    bb) Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. dazu den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835 mit Verweis auf BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 , den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Juni 2000 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163 und den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, NVwZ 2001, 1392; vgl. auch das dem in BStBl II 2002, 835 veröffentlichten Beschluss des BVerfG vorgehende Urteil des VII. BFH-Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 7/99, BStBl II 2001, 158 und das diesem Beschluss nachfolgende Urteil des VII. BFH-Senats vom 22. Oktober 2002 VII R 53/02, juris).

    Dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 und BVerfG in BStBl II 2002, 835).

    Dies hat der Richter auch bei der Prüfung, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, zu berücksichtigen, weshalb die Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG in BStBl II 2002, 835).

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 und BVerfG in BStBl II 2002, 835).bb) Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. dazu den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835 mit Verweis auf BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 , den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Juni 2000 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163 und den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, NVwZ 2001, 1392; vgl. auch das dem in BStBl II 2002, 835 veröffentlichten Beschluss des BVerfG vorgehende Urteil des VII. BFH-Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 7/99, BStBl II 2001, 158 und das diesem Beschluss nachfolgende Urteil des VII. BFH-Senats vom 22. Oktober 2002 VII R 53/02, juris).

    Dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 und BVerfG in BStBl II 2002, 835).

    Dies hat der Richter auch bei der Prüfung, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, zu berücksichtigen, weshalb die Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG in BStBl II 2002, 835).

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 und BVerfG in BStBl II 2002, 835).

    cc) Die Finanzverwaltung hat den stattgebenden Kammerbeschluss des BVerfG vom 2. September 2002 (BStBl II 2002, 835) in die Verwaltungsanweisungen zur Anwendung der Abgabenordnung übernommen.

    Geschieht dies nicht und wird dadurch die Einspruchsfrist versäumt, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) in Betracht (BVerfG-Beschluss vom 2.9.2002, 1 BvR 476/01, BStBl II S. 835).".

    Dies ist im Normkontext der §§ 355 ff., 110 AO insbesondere auch vor dem Hintergrund des Umstands zu sehen, dass einem - entgegen einer zutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. andernfalls § 356 Abs. 2 AO) - bei einer unzuständigen Behörde angebrachten Einspruch regelmäßig ein Sorgfaltsverstoß des Einspruchsführers zugrunde liegt mit der Folge, dass selbst bei leichter Fahrlässigkeit ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich sperrendes Verschulden im Sinne des § 110 AO gegeben ist (vgl. dazu nur den BVerfG-Beschluss in BStBl II 2002, 835).

    Wie in den oben dargelegten Rechtsgrundsätzen ausgeführt, verdient nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 19 Abs. 4 GG im Zweifel diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 und BVerfG in BStBl II 2002, 835).

    Ungeachtet eher theoretischer Fälle der bewusst bzw. willkürlich verzögerten oder unterlassenen Weiterleitung, die gegebenenfalls über § 110 AO lösbar sind (vgl. BVerfG in BStBl II 2002, 835 zu solchen Fällen "willkürlichen, offenkundig nachlässigen und nachgewiesenen Fehlverhaltens"; vgl. auch Klein/Rätke, § 357 AO, Rz. 21 und Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 357 AO Rn. 2), lassen sich die praxistypischeren Fälle, zu denen der vorliegende Streitfall zu rechnen ist, über die "Unschädlichkeit" gemäß § 357 Abs. 2 Satz 4 AO in angemessener Weise lösen.

    b) Für den Fall, dass der BFH das Merkmal "übermittelt wird" abweichend vom vorliegenden erstinstanzlichen Urteil nicht im Sinne der Übermittlungshandlung, sondern im Sinne des Übermittlungserfolgs auslegen sollte, dürfte sich der Streitfall ferner zur Fortbildung des Rechts bzw. zur verfassungsrechtlichen Klärung der Auslegung des § 110 AO vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG eignen (vgl. zur Relevanz des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Kontext des § 110 AO den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in BStBl II 2002, 835; vgl. hierzu ferner das Protokoll zum Erörterungstermin vom 13. September 2016, Gerichtsakte Bl. 109 ff.).

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Dies gilt nach dieser Rechtsprechung unabhängig davon, auf welchen Gründen der Fehler bei der Einreichung des bestimmenden Schriftsatzes beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 2. September 2002  1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 4/19

    Auslegung von Einspruchsschreiben

    Vielmehr ist es im Hinblick auf den Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung (s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835) ohne Bedeutung, wenn die Konkretisierung eines auslegungsbedürftigen Rechtsschutzbegehrens erst nachträglich --innerhalb oder sogar außerhalb der Einspruchsfrist-- erfolgt (Siegers in HHSp, § 357 AO Rz 49 und 54; zur Präzisierung der bis zum Ablauf der Klagefrist zu machenden Mindestangaben vgl. BFH-Urteil vom 12.05.1989 - III R 132/85, BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, beginnend unter II.1., Rz 10 f.; BFH-Beschluss vom 06.05.1998 - IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, unter 1.a aa, Rz 33).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2875
BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02 (https://dejure.org/2002,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02 (https://dejure.org/2002,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 1 BvR 1870/02 (https://dejure.org/2002,2875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1628
    Verfassungsmäßigkeit einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Elterliches Sorgerecht - Einschulung - Unterschiedliche Auffassungen der Elternteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern über Schulform; Entscheidungsbefugnis für die Einschulung des Kindes; Gemeinsames Sorgerecht; Gerichtliche Kompetenzüberschreitung; Entscheidungskompetenz eines Elternteils; Berücksichtigung des Kindeswohls; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1031
  • NVwZ 2003, 1114 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 511
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

    Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65]; 55, 171 [182]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

    a) Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65]; 55, 171 [182]).

    Das Verfahren muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

    a) Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]).

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.
  • OLG Schleswig, 07.12.2010 - 10 UF 186/10

    Eltern uneinig: Gericht entscheidet über Schulwahl

    Bei der Frage des Schulwechsels und der Frage, welche Schule das Kind M zukünftig besuchen soll, handelt es sich auch um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, die zunächst nicht der Alleinentscheidungskompetenz der Kindesmutter gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB unterfällt (vgl. Amtsgericht Lemgo, FamRZ 2004, Seite 49; OLG Brandenburg, Jugendamt 2005, Seite 47, 48; BVerfG, FamRZ 2003, S. 511 ).

    Bei der Entscheidung über die Wahl der Schule ist insbesondere die Auswirkung der jeweiligen Schulwahl auf das soziale Umfeld des Kindes in die Erwägung mit einzubeziehen (BVerfG, FamRZ 2003, Seite 511 ff.).

  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Ein Eingriff in die - gemeinsame - elterliche Sorge nach § 1628 BGB ist nur insoweit zulässig, als das Gericht einem Elternteil die Entscheidungskompetenz überträgt, nicht hingegen darf das Gericht die Entscheidung anstelle der Eltern selbst treffen (BVerfG FamRZ 2003, 511; BT-Drucks. 8/2788 S. 46).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15

    Zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen sorgerechtlichen

    Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern in einer für ihr Kind erheblichen Angelegenheit der elterlichen Sorge nicht auf eine einvernehmliche Regelung einigen, so kann das Familiengericht gem. § 1628 S. 1 BGB einem von ihnen die Entscheidung übertragen; dagegen steht dem Gericht grundsätzlich keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung zu (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 511).
  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 4 UF 154/17

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl auf den

    Es ist zu prüfen, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen, und die Vorstellungen der Eltern über den gewünschten Kindergarten ist an diesem Maßstab zu messen (BVerfG, Beschluss vom 4.12.2002 - 1 BvR 1870/02 - FamRZ 2003, 511).
  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 12 UF 61/21

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung bei

    Bei der Entscheidung über die Wahl der Schule ist insbesondere die Auswirkung der jeweiligen Schulwahl auf das soziale Umfeld des Kindes in die Erwägung mit einzubeziehen ( BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 1 BvR 1870/02, juris Rn. 9, FamRZ 2003, 511).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 4 UF 81/19

    Kein Teilentzug der elterlichen Sorge für Entscheidung über Schulbesuch

    Es ist zu prüfen, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen, und die Vorstellungen der Eltern über die jeweils gewünschte Schulwahl sind an diesem Maßstab zu messen (BVerfG FamRZ 2003, 511-512).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2012 - 15 UF 314/11

    Elterliche Sorge: Abgrenzung zwischen Umgangsrecht und

    Die Anordnung eines Wechselmodells wäre dem Familiengericht auch im Wege der Sorgerechtsentscheidung versagt, weil es gem. § 1671 Abs. 2 BGB zwar das Recht zur Aufenthaltsbestimmung einem Elternteil übertragen kann, nicht jedoch dazu befugt ist, dieses Recht anstelle der Eltern auszuüben (BVerfG, FamRZ 2003, 511; OLG Düsseldorf, ZKJ 2011, 256).
  • AG Frankenthal, 25.06.2020 - 71 F 79/20

    Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über den Schulbesuch des Kindes

    § 1628 BGB ermächtigt die Gerichte unter Wahrung des Elternrechts aus Art. 6 II GG jedoch nur dazu, zur Herbeiführung einer notwendigen Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern einem Elternteil die Entscheidungskompetenz zu übertragen (BVerfG NJW 2003, 1031, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

    Im Streitfall haben die Familiengerichte dementsprechend nur zu entscheiden, welcher Elternteil diese Bestimmung treffen darf, und nicht etwa die Bestimmung selbst zu treffen, weil hierdurch das Elternrecht verletzt würde (vgl. im einzelnen Senat, a.a.O.; BVerfG, NJW 2003, 1031 [für die Auswahl einer Schule]).
  • KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05

    Gemeinsame elterliche Sorge bei Getrenntleben: Übertragung der Entscheidung über

    Für die Entscheidung ist gemäß § 1697a BGB maßgebend, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 511).

    Bei Konflikten der Eltern über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung eines Kindes hat das zu entscheidende Familiengericht grundsätzlich keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung, sondern kann nur die Entscheidungskompetenz einem der beiden Elternteile übertragen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 511).

  • OLG Brandenburg, 05.07.2022 - 13 UF 42/22

    Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis bezüglich der Impfung von

  • OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 15 UF 107/13

    Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts

  • OLG Rostock, 09.12.2005 - 11 UF 99/05

    Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung des Entscheidungsrechts zum Schulbesuch

  • OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 1 UF 219/21

    Berücksichtigung der Betreuungskonzepte im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21

    Beschwerde gegen die Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl

  • VG Minden, 17.05.2013 - 8 K 2772/12

    Verbindliche Anmeldung des Kindes zur Klassenfahrt durch die Mutter bindet

  • OLG Brandenburg, 20.04.2015 - 10 UF 120/14

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Beantragung der

  • OLG Brandenburg, 23.09.2022 - 10 UF 14/22

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung einer Erstimpfung gegen

  • AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20

    Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Impfrisiko.

  • OLG Rostock, 10.12.2018 - 11 UF 112/18

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Auswahl der

  • OLG Brandenburg, 07.03.2016 - 9 UF 10/16

    Streit der getrennt lebenden Eltern über den Vornamen für das neugeborene Kind:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2022 - 19 B 1431/21

    Rechtswirksamkeit der Mandatsniederlegung eines Rechtsanwalts im Anwaltsprozess;

  • OLG Frankfurt, 22.04.2022 - 4 UF 17/22

    Änderung des Familiennamens aus Kindeswohlgründen (hier verneint)

  • VG Hannover, 15.08.2006 - 6 B 4352/06

    Kein Anspruch einer nicht personensorgeberechtigten Person auf Aufnahme des ihr

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