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   BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13   

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https://dejure.org/2015,48121
BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13 (https://dejure.org/2015,48121)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2015 - 5 AZR 751/13 (https://dejure.org/2015,48121)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 (https://dejure.org/2015,48121)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

  • IWW

    § 138 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 138 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 138 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 3 Satz 1 ArbZG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit einer wegen Nichtgewährens von Zulagen für Mehrarbeit zu niedrigen Vergütung für Arbeit

  • bag-urteil.com

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

  • Betriebs-Berater

    Sittenwidrige Vergütung bei unklarer pauschalierter Abgeltung von Überstunden

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Vergütungsvereinbarung; Sittenwidrigkeit; Pauschalvergütung von Überstunden und Sonderformen der Arbeit; ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit einer wegen Nichtgewährens von Zulagen für Mehrarbeit zu niedrigen Vergütung für Arbeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhältnis von sittenwidriger Vergütungsvereinbarung und nicht vergüteter Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die sittenwidrige Vergütungsvereinbarung - und die nicht vergütete Mehrarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit - Pauschalvergütung von Überstunden und Sonderformen der Arbeit - ergänzende Vertragsauslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 487
  • BB 2016, 755
  • DB 2016, 964
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 13/12

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Das Regelungskonzept der Parteien zur gesonderten Vergütung von Bereitschaften ist somit planwidrig unvollständig, wobei unerheblich ist, ob die Lückenhaftigkeit von Anfang an bestanden hat oder infolge nachträglicher Umstände eingetreten ist (vgl. BGH 28. Oktober 2015 - VIII ZR 13/12 - Rn. 69 mwN) .

    Maßgeblich ist, was die Parteien bei einer angemessenen, objektiv-generalisierenden Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Parteien vereinbart hätten (vgl. BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 39; BGH 28. Oktober 2015 - VIII ZR 13/12 - Rn. 72 - jeweils mwN) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts erfordert in der Regel eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 324) .

    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 141, 324) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Der Kläger hat Anspruch auf gesonderte Vergütung der geleisteten Bereitschaften und der dabei angefallenen Vollarbeit, und zwar unabhängig davon ob es sich - was sich aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht zweifelsfrei nachvollziehen lässt - bei den Bereitschaften im Rechtssinne um Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft gehandelt hat (zu den Unterschieden BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, 18 mwN; zum Umschlagen von Rufbereitschaft in Bereitschaftsdienst s. BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 - zu II 2 c der Gründe; ErfK/Wank 15. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 30; Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 2 Rn. 21) .

    Für Sonderformen der Arbeit kann eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen und ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vorgesehen werden (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Klausel der Kontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht standhält, weil die Kürze der Fristen auf beiden Stufen den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligte (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Klausel der Kontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht standhält, weil die Kürze der Fristen auf beiden Stufen den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligte (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Maßgeblich ist, was die Parteien bei einer angemessenen, objektiv-generalisierenden Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Parteien vereinbart hätten (vgl. BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 39; BGH 28. Oktober 2015 - VIII ZR 13/12 - Rn. 72 - jeweils mwN) .
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 11 mwN, BAGE 139, 44) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Ein solches ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts erreicht (st. Rspr. seit BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Dies bestätigt die vom Landesarbeitsgericht festgestellte tatsächliche Handhabung der Parteien und entspricht im Übrigen dem Umstand, dass ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung der Dauer der Arbeitszeit im Formulararbeitsvertrag davon ausgehen darf, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit - unter Zugrundelegung einer Fünf-Tage-Woche und den in § 3 Satz 1 ArbZG vorgesehenen acht Stunden arbeitstäglich - 40 Wochenstunden nicht übersteigt (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
    Für Sonderformen der Arbeit kann eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen und ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vorgesehen werden (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02

    Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2013 - 5 Sa 283/12

    Klage wegen sittenwidrig niedrigen Entgelts im Abschleppgewerbe

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    b) Eine diesem Regelungsplan Rechnung tragende ergänzende Vertragsauslegung zur Ermittlung der Höhe der geschuldeten Vergütung (vgl. hierzu BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 26 ff.) scheidet aus, weil die vertragliche Regelung nicht lückenhaft ist.
  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    Die Arbeitnehmerin muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf sie zukommt" und welche Leistung sie für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 751/13 Rn. 23 m. w. N.; Koll AiB 2020, 27, 28; Thüsing in Henssler u. a., Arbeitsrecht Kommentar, 9. Auflage 2020, § 611 a BGB Rn. 290).
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    aa) Die ergänzende Vertragsauslegung setzt zwingend eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit voraus (ganz hM, vgl. nur BGH 20. Juni 2023 - XI ZR 116/22 - Rn. 14 mwN; BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 32; 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 - Rn. 29) , die grundsätzlich von Anfang an bestanden haben muss oder im Laufe des Vertragsverhältnisses entstanden sein kann (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 29; BGH 26. Juni 2014 - III ZR 299/13 - Rn. 13; sh. zum Ganzen auch MüKoBGB/Busche 9. Aufl. § 157 Rn. 38 ff.; Staudinger/Roth (2020) § 157 Rn. 15 ff.; BRHP/Wendtland 5. Aufl. BGB § 157 Rn. 35 ff.; Soergel/Riesenhuber BGB 14. Aufl. § 157 Rn. 14 ff.; Grüneberg/Ellenberger BGB 82. Aufl. § 157 Rn. 2 ff., jeweils mwN) .

    Für diese ist maßgeblich, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten (st. Rspr., vgl. aus neuerer Zeit BAG 24. Mai 2023 - 7 AZR 169/22 - Rn. 27; 9. Mai 2023 - 3 AZR 174/22 - Rn. 50; 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 72; 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 28, BAGE 168, 54; 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 29; BGH 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 - Rn. 30) .

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2016 - 12 Sa 238/16

    Hinterbliebenenversorgung; Spätehenklausel des Bochumer Verbandes

    (1)Auch bei allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht (BAG 18.11.2015 - 5 AZR 751/13, NZA 2016, 487 Rn. 20, 28 ff. m.w.N.).

    Die Lücke muss nicht von Anfang an bestanden haben, sie kann auch infolge nachträglicher Umstände eingetreten sein (BGH 28.10.2015 a.a.O. Rn. 69; BAG 18.11.2015 a.a.O. Rn. 29).

    Es geht daher darum zu ermitteln, was die Parteien bei einer angemessenen, objektiv-generalisierenden Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten, wenn sie bedacht hätten, dass die Wirksamkeit der maßgeblichen Bestimmung jedenfalls unsicher war (BGH 28.10.2015 a.a.O. Rn. 72; BAG 18.11.2015 a.a.O. Rn. 29).

    Das darin enthaltene Regelungskonzept (vgl. zu diesem Aspekt BAG 18.11.2015 a.a.O. Rn. 29) ist einerseits unvollständig und durch die Unwirksamkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 LO 2012 an anderer Stelle erst altersdiskriminierend geworden.

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

    b) Die Klausel genügt nicht dem Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB) , weil der Arbeitnehmer mit der Formulierung "in vertretbaren Rahmen anfallende Überstunden" nicht weiß, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistung er in zeitlicher Hinsicht maximal für die vereinbarte Vergütung erbringen muss (st. Rspr., vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 141, 324; 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 23) .
  • OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19

    Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung; Begriff der

    Dem Vertragspartner muss klar sein, was ggfs. "auf ihn zukommt" (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13, juris Rn. 23).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Tariflohn - Wirtschaftsgebiet

    Eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist zu vermuten, wenn das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht nur auffällig, sondern besonders auffällig ist, d. h., wenn der objektive Wert der Arbeitsleistung mindestens doppelt so hoch ist wie die Vergütung, also die Vergütungshöhe nicht mehr als 50 % des Wertes der Arbeitsleistung beträgt (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2018 - 11 Sa 40/17 - Rn. 71, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2017 - 2 Sa 322/16 - Rn. 30, juris).

    Kommt diese Vermutungsregel nicht zur Anwendung, muss der Arbeitnehmer zusätzliche Umstände, aus denen geschlossen werden kann, der Arbeitgeber habe die Not oder einen anderen den Arbeitnehmer hemmenden Umstand in verwerflicher Weise zu seinem Vorteil ausgenutzt, darlegen und im Streitfall beweisen (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 38, juris = NZA 2012, 974 ).

  • LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung; Gleichstellungsabrede

    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG v. 18.11.2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 20, NZA 2016, 487; BAG v. 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 11 m.w.N., AP Nr. 55 zu § 307 BGB), der keiner der Parteien entgegen getreten ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede

    Anderenfalls muss der Arbeitnehmer zusätzliche Umstände, aus denen geschlossen werden kann, der Arbeitgeber habe die Not oder einen anderen den Arbeitnehmer hemmenden Umstand in verwerflicher Weise zu seinem Vorteil ausgenutzt, darlegen und im Streitfall beweisen ( BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 12 und 13, NZA 2016, 487 ).

    Ihr unterliegen nur diejenigen Teile der arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung, die - die zu prüfende Sittenwidrigkeit hinweg gedacht - ansonsten rechtswirksam sind ( BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 16 und 17, NZA 2016, 487 ).

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16

    Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den

    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG v. 18.11.2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 20, NZA 2016, 487; BAG v. 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 11 m.w.N., AP Nr. 55 zu § 307 BGB), der keiner der Parteien entgegen getreten ist.
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 852/16

    Rechtsfolgen der Änderung eines vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrages

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2017 - 9 Sa 809/16

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Gleichstellungsabrede

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 853/16

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag nach Austritt des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16

    Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen -

  • LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16

    Überstunden - Chefarzt - Freizeitausgleich - betriebliche Übung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 392/17

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel - Verzugspauschale

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 819/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

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