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Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1586
BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98 (https://dejure.org/2000,1586)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 7 AZR 891/98 (https://dejure.org/2000,1586)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 (https://dejure.org/2000,1586)
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  • lexetius.com

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

  • Judicialis

    MTL II F. bis 31.12.1984 § 62 Abs. 1; ; MTL II F. bis 31.12.1984 § 62 Abs. 3; ; MTL II F. bis 31.12.1984 § 62 Abs. 5; ; MTL II F. bis 31.12.1984 § 72; ; SRG Hamburg v. 09.03.1994 §... 1 Abs. 2; ; SRG Hamburg v. 09.03.1994 § 18 Abs. 1; ; BGB § 162 Abs. 1 und 2; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; KSchG § 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 894
  • DB 2000, 2613
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Dem steht das Senatsurteil vom 24. Januar 1996 (- 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7) nicht entgegen.

    Zwar hat der Senat dort entschieden, die Ausgestaltung des § 59 Abs. 5 BAT als Soll-Vorschrift eröffne dem Arbeitgeber eine Einzelfallprüfung, bei welcher er unter Beachtung des Rechtsgedankens des § 315 Abs. 1 BGB alle Umstände zu würdigen und vor allem die sozialen Belange des Angestellten entscheidend mit zu berücksichtigen habe (BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 7, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Genügen Tarifbestimmungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den Anforderungen der arbeitsrechtlichen Befristungskontrolle, verstoßen sie nicht gegen die grundrechtliche Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 5 der Gründe).

    Sie dürfen aber nicht zu einer objektiven Umgehung zwingender Grundsätze des Kündigungsschutzrechts führen und erfordern zu ihrer Rechtswirksamkeit einen sie rechtfertigenden Sachgrund (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - zVv., zu I 1 der Gründe mwN).

  • LAG Hamburg, 11.11.1998 - 8 Sa 38/98

    Anspruch auf Wiedereinstellung nach Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    7 AZR 891/98 8 Sa 38/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 1998 - 8 Sa 38/98 - aufgehoben.

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Eine Auslegung gegen den Wortlaut einer Norm ist allenfalls dann ausnahmsweise möglich, wenn andere Indizien belegen, daß ihr Sinn im Text unzureichend Ausdruck gefunden hat (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - BVerfGE 97, 186).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Wegen des Grundsatzes der verfassungs- und gesetzeskonformen Auslegung (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364) ist es jedoch geboten, die Bestimmung für die Fälle der Zeitrente dahingehend auszulegen, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dem früheren Arbeitnehmer ein unbedingter Wiedereinstellungsanspruch zusteht.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Ob seinerzeit allein diese Besorgnis ausreichte, um den gesetzlichen Kündigungsschutz zu beseitigen, erscheint für den Fall der Zeitrente zweifelhaft (vgl. BAG 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 16, zu B I 1 c cc (2) und (3) der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Die gegenteilige, nicht näher begründete Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Auslegung von Tarifverträgen (vgl. etwa BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308) nicht vereinbar.
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei …

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Deren Aufgabe ist es, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen und damit einen angemessenen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien zu finden (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 11 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 9, zu 3 b der Gründe; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 8, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur …

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Die Verurteilung zum Abschluß eines Vertrags für die Vergangenheit wäre, da ein solcher Vertrag auf eine zumindest für den Arbeitnehmer unmögliche Leistung gerichtet wäre, gem. § 306 BGB nicht zulässig (vgl. BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 und - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1 jeweils zu I 5 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98
    Deren Aufgabe ist es, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen und damit einen angemessenen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien zu finden (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 11 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 9, zu 3 b der Gründe; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 8, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 417/98

    Jahres-Sonderzuwendung bei vorfristiger Kündigung

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Sie sind dazu nach Möglichkeit gesetzes- und verfassungskonform und damit ggf. geltungserhaltend auszulegen (vgl. BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …

    a) Aufgrund der gebotenen Auslegung ist der Antrag dahin zu verstehen, daß die Beklagte zur Annahme eines in der Klage enthaltenen Angebots des Klägers auf Abschluß eines Arbeitsvertrags verurteilt werden soll (vgl. hierzu etwa BAG 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 20, zu A der Gründe; BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu I der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv]., zu A der Gründe).

    Eine Verurteilung zu einer auf einen nichtigen Vertrag gerichteten Willenserklärung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht möglich (vgl. BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 und - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 155, jeweils zu I 5 der Gründe; BAG 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - nv., zu I der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zVv., zu A der Gründe).

    Ein geeignetes Korrektiv bildet die vertragliche Nebenpflicht zum erneuten Abschluß eines Arbeitsvertrags (vgl. zu einem entsprechenden tariflichen Korrektiv bei einer den Kündigungsschutz einschränkenden auflösenden Bedingung BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zVv., zu B II 1 b bb der Gründe).

    Dies folgt auch aus dem in § 162 BGB normierten allgemeinen Rechtsgedanken, nach dem niemand aus einem von ihm selbst treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile herleiten darf (vgl. etwa BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 417/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214, zu II 1 d aa der Gründe mwN; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zVv., zu B II 5 der Gründe).

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches …

    Rn. 24 (a) Tarifliche Bestimmungen, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung führen, bedürfen eines Sachgrundes iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG (…BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32;… 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 20;… 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 26, BAGE 156, 8;… 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 20, BAGE 155, 1; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 1 b bb der Gründe).

    Sie sind nach Möglichkeit gesetzes- und verfassungskonform und damit ggf. geltungserhaltend auszulegen (…vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 26, aaO; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 1 b bb der Gründe).

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