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   BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00   

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BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 (https://dejure.org/2002,1312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf künftige Leistungen - Facharzt für Allgemeinmedizin - Definition der betrieblichen Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 259 726 Abs. 1; BGB § 151
    Betriebliche Übung; Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gehaltserhöhung entsprechend der Tarifentwicklung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).

    Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (Senat 16. Januar 2002 aaO; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv.).

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (Senat 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - nv.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob gegenüber einem Drittschuldner geringere Anforderungen gestellt werden dürfen (BAG 23. Februar 1983 aaO).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen muß, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (vgl. BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (…Senat 16. Januar 2002 aaO; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv.).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem …

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Musikers eines Kulturorchesters wegen …

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (Senat 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - nv.).
  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 64/00

    Betriebliche Übung Gehaltsanpassung Abänderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. August 2000 - 18 Sa 64/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.07.1960 - 5 AZR 532/59

    Künftige Lohnzahlungen - Revisionsinstanz - Entziehung der rechtzeitigen Leistung …

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (Senat 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - nv.).
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wäre dann gemäß § 726 Abs. 1 ZPO vor Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen, ob die für die künftigen Vergütungsansprüche maßgeblichen Bedingungen vorliegen (…vgl. BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (…BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 13;… BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 11; zukünftige Vergütungsansprüche als künftige Leistungen iSv. § 259 ZPO ansehend, ohne tragend auf die Frage der Anspruchsentstehung abzustellen BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 225;… 6. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 15; die Zulässigkeit des Antrags bereits wegen der fehlenden Aufnahme der für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag verneinend BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu I 1 und 2 der Gründe;… 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28;… 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 42).
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (st. Rspr., vgl. nur BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu II 1 der Gründe, EzA ZPO § 259 Nr. 1; 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 a der Gründe).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (vgl. BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zu I 2 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu II 2 der Gründe, EzA ZPO § 259 Nr. 1; 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - zu III 3 b der Gründe).

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   BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter - Weisungsfreiheit einer Volkshochschullehrerin bezüglich der Gestaltung der Arbeitszeit und des Unterrichtsinhalts - Eingliederung in den Schulbetrieb wie eine ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1, 2
    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Spielraum belassen bleiben (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f.).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Februar 2001 - 10 Sa 1155/00 - zum Teil aufgehoben.
  • BSG, 05.11.2024 - B 12 BA 3/23 R

    Sozialversicherungsrechtlicher Status - Honorarlehrkraft - Volkshochschule - …

    Im Ergebnis wurde dadurch eine Parallelität zu arbeitsgerichtlichen Entscheidungen hergestellt, wonach Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in der Regel Arbeitnehmer seien, auch wenn sie ihren Beruf nebenberuflich ausüben würden, wohingegen VHS-Dozenten - außerhalb schulischer Lehrgänge - selbst dann freie Mitarbeiter seien, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handele (vgl BAG Urteil vom 29.5.2002 - 5 AZR 161/01 - juris RdNr 18f <VHS-Dozent>; vgl auch BAG Urteil vom 17.10.2017 - 9 AZR 792/16 - juris RdNr 20 <Musikschullehrer>: entscheidend sei das fehlende Recht des Schulträgers zur einseitigen Bestimmung zB des Stundenplans oder der Unterrichtsgegenstände).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von …

    Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, sind nur dann Arbeitnehmer, wenn die Vertragsparteien das vereinbart haben oder sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass der für ein Arbeitsverhältnis erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit erreicht ist (vgl. BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - zu II 2 der Gründe).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Demnach sind Lehrer an Musikschulen nur dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (…BAG, Urteil v. 24.6.1992, 5 AZR 384/91, juris, Rdnr. 31; Urteil v. 29.5.2002, 5 AZR 161/01).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Mit der beantragten Feststellung, zwischen den Parteien habe "mindestens" seit dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden, will der Kläger ersichtlich nur zum Ausdruck bringen, daß seiner Auffassung nach bereits vor dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden haben könnte, er gleichwohl aber im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits den Bestand des Arbeitsverhältnisses erst ab dem 1. Januar 1995 festgestellt wissen will (vgl. Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130/497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Raum gelassen werden (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - aaO sowie Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - aaO).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Volkshochschuldozenten sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, es sei denn, sie sind vergleichbar einer Lehrkraft an einer allgemein bildenden Schule in den Lehrbetrieb eingegliedert (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    b) Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130 (Versicherungspflicht) Nr. 497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 627/09

    Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis eines Lehrers in Justizvollzugsanstalt

    Rn. 34 Vorstehende Grundsätze gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Unterrichtstätigkeiten (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, AP Nr. 167 zu § 611 BGB, unter II. 1. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 -, AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 600, unter II. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 -, NZA 1992, S. 1125, unter III. 3. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Raum gelassen werden (BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 158 zu § 611 BGB, Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 -, AP Nr. 152 zu § 611 BGB, Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 09.07.2003 - 9 AZR 595/02

    Arbeitsverhältnis kontra selbständige Tätigkeit - Lehrkraft an einer privaten …

    Mit der beantragten Feststellung, zwischen den Parteien habe "mindestens" seit dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden, will der Kläger ersichtlich nur zum Ausdruck bringen, dass seiner Auffassung nach bereits vor dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden haben könnte, er gleichwohl aber im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits den Bestand des Arbeitsverhältnisses erst ab dem 1. Januar 1995 festgestellt wissen will (vgl. Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 -5 AZR 104/95- BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 -5 AZR 289/99 - EzS 130/497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Raum gelassen werden (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 -a.a.O. sowie Senat 29. Mai2002 -5 AZR 161/01 - a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 08.09.2022 - L 9 KR 83/16

    VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus

    Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung (unter Hinweis auf BSG…, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 24/02R - juris Rn. 16.; BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - juris Rn. 18 und Sächsisches LSG…, Urteil vom 21. März 2014 -L 1 KR 179/09 - juris Rn. 36) sei vorliegend von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

    Insoweit können methodische und didaktische Anweisungen zur Unterrichtsgestaltung für fremdbestimmte, persönliche Abhängigkeit sprechen, die Heranziehung zu Nebenarbeiten außerhalb der Unterrichtszeit - etwa zu (verpflichtenden) Fortbildungsveranstaltungen, Dienstbesprechungen, Notenkonferenzen, der Korrektur schriftlicher Arbeiten, der Beteiligung an der Abnahme von Prüfungen o. ä. - oder eine wesentliche Kontrolle der Tätigkeit zum Zwecke einer gestaltenden Einflussnahme (zu diesen Kriterien BAG 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 19;… 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 22;… 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 24;… 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 21;… 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 24, 35, 37;… LAG Rheinland-Pfalz 02.03.2021 - 8 Sa 144/20 - Rn. 134 ).

    Und zum dritten steht auch dem Auftraggeber eines freien Dienstverhältnisses das Recht zu, dem freien Mitarbeiter Anweisungen hinsichtlich des Arbeitsergebnisses zu erteilen oder im Unterrichtsbereich einen Rahmenlehrplan mit einzelnen Schwerpunkten zu beauftragen, ohne damit konkrete inhaltliche Vorgaben für die didaktische oder methodische Umsetzung der Lernziele auszuweisen oder Art und Weise der Unterrichtsgestaltung konkret vorzugeben (so für die Unterrichtserteilung für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge ausdrücklich BAG 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 22 ff.;… ferner BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35;… für die Erteilung von Deutschunterricht als Fremdsprache im Rahmen von Integrationskursen des BAMF ebenso SG Frankfurt 25.04.2017 - S 25 KR 320/11 - Rn. 58 ff.).

  • BFH, 02.12.2005 - VI R 16/03

    GmbH-Gesellschafter: Abgrenzung zur Arbeitnehmereigenschaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der …

  • SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99

    Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Herstellung des Kontakts zwischen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 1136/13
  • LAG Niedersachsen, 17.09.2002 - 13 Sa 605/02

    Fortbestehen des Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Statusklage bei …

  • LAG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 17 Sa 83/21

    Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - …

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis durch die Erteilung von …

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent; …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2005 - L 4 KR 2166/03

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Religionslehrerin - Selbständigkeit - …

  • SG Wiesbaden, 28.05.2015 - S 8 R 414/12
  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - L 8 R 368/12

    Prüfung der Sozialversicherungspflichtigkeit einer Tätigkeit als Betreuungskraft …

  • ArbG Freiburg, 05.02.2008 - 3 Ca 397/07

    Arbeitnehmerstatus - Lehrkraft an einer Abendrealschule aufgrund Honorarvertrag

  • SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13

    Versicherungspflicht eines Musiklehrers aufgrund der Tätigkeit als Gitarrenlehrer …

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 23 U 174/09

    Rechtsweg für eine Klage auf Zahlung eines Honorars für im Rahmen eines …

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - L 4 R 1039/05
  • BSG, 07.10.2015 - B 12 KR 110/14 B
  • ArbG Iserlohn, 25.03.2009 - 1 Ca 1079/08

    Arbeitnehmereigenschaft, Lehrkraft in der Justizvollzugsanstalt.

  • ArbG Heilbronn, 15.08.2024 - 8 Ca 325/24

    Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Dozent - Heilpraktikerschule

  • ArbG Köln, 14.10.2004 - 4 Ca 6925/04
  • ArbG Berlin, 09.10.2003 - 1 Ca 4598/03
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Rechtsprechung
   BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3978
BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01 (https://dejure.org/2002,3978)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2002 - 9 AZR 38/01 (https://dejure.org/2002,3978)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 (https://dejure.org/2002,3978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Anspruchs auf Zusatzrente nach dem Tarifvertrag Übergangsversorgung Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG und der Condor Flugdienst GmbH vom 1. Oktober 1989 (TV ÜV-Cockpit 1989); Anrechnung von Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer ; Rückwirkung des ...

  • rechtsportal.de

    Zusatzrente; Auslegung Tarifrecht - Übergangsversorgung; Gleichbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, das sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72; 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, das sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72; 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Dabei können die Unterschiede in der rechtlichen Begründung dahinstehen (vgl. dazu Dieterich RdA 2001, 112).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Der Vergleich zwischen mehreren Arbeitnehmergruppen ist auch dann anzustellen, wenn die Tarifvertragsparteien ihre Rechtsverhältnisse in verschiedenen Tarifverträgen geregelt haben (BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 = EzA GG Art. 3 Nr. 49).
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Sie muß dazu dienen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbs- oder Berufsleben zu sichern (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).
  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 213/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    (2) Die erheblichen Unterschiede der tariflichen Vergütungshöhe zwischen dem Cockpitpersonal und dem Kabinenpersonal ist als Sachgrund vom Bundesarbeitsgericht bereits bei der Bemessung der betrieblichen Altersversorgung anerkannt worden (vgl. 25. Februar 1999 - 3 AZR 213/97 - und - 3 AZR 332/97 - jeweils nv.).
  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 332/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    (2) Die erheblichen Unterschiede der tariflichen Vergütungshöhe zwischen dem Cockpitpersonal und dem Kabinenpersonal ist als Sachgrund vom Bundesarbeitsgericht bereits bei der Bemessung der betrieblichen Altersversorgung anerkannt worden (vgl. 25. Februar 1999 - 3 AZR 213/97 - und - 3 AZR 332/97 - jeweils nv.).
  • LAG Hessen, 02.08.2000 - 8 Sa 2009/98

    Streitigkeit über eine Übergangsversorgung; Arbeitsvertrag als Flugingenieur; …

    Auszug aus BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. August 2000 - 8 Sa 2009/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04

    Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente

    Sie soll den Arbeitnehmer vom Zeitpunkt seines Ausscheidens wegen Flugdienstuntauglichkeit nach § 20 MTV Cockpit DLH bis zum Zeitpunkt, in dem ein Anspruch auf Altersrente besteht, finanziell absichern (vgl. BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (2) der Gründe, für die Zusatzrente).

    (a) Es besteht weitgehend Einigkeit, dass auch die Tarifvertragsparteien den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten haben (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe; Senat 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31, zu I 4 a der Gründe; BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (1) der Gründe).

    Dies rechtfertigt eine Differenzierung bei der Anrechnung (so bereits BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 4 a der Gründe, hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge zu Renten).

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Die tarifliche Übergangsversorgung dient der finanziellen Sicherstellung des Arbeitnehmers zwischen dem (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Die Arbeitnehmer sollen sozial abgesichert werden, weil ihnen durch die Einführung einer Altersgrenze nach § 19 des Manteltarifvertrages für das Bordpersonal die Weiterarbeit versagt (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für …

    Die Parteien führten in der Folgezeit einen Rechtsstreit wegen vom Beklagten für die Zeit vom 01. März 1993 bis 31. Dezember 1997 geltend gemachter Ansprüche auf Übergangsversorgung (Arbeitsgericht Darmstadt, 4 Ca 660/96; Hessisches Landesarbeitsgericht, 8 Sa 2009/98; Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 38/01).

    Die hiergegen vom Beklagten eingelegte Revision wurde durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2002 (9 AZR 38/01, Bl. 47 f d.A. = EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 5) zurückgewiesen.

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 681/02

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • LAG Hessen, 09.11.2005 - 8 Sa 329/05

    Anrechung - Arbeitslosengeld - Übergangsversorgung

    Die Übergangsversorgung nach dem TV ÜV-FB ist keine Altersversorgung, sondern dient der Überbrückung der Zeit zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze und dem Eintritt der Altersversorgung (vgl. BAG vom 27.02.2002 - 9 AZR 38/01 zu II. 2. b) bb); HessLAG v. 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01 zu II. d.).
  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher …

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  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 685/02

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 683/02

    Übergangsversorgung

    In den dort genannten Fällen ist eine Kontrollrechnung vorzunehmen, auf Grund derer die Übergangsversorgung höher sein kann, als die "an sich" anwendbare Berechnungsmethode vorsieht (vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5).
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