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Rechtsprechung
   BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9830
BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R (https://dejure.org/2011,9830)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R (https://dejure.org/2011,9830)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R (https://dejure.org/2011,9830)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein; notwendige Beiladung des Arbeitnehmers; dauerhafte Stundung des Zahlungsanspruchs gegenüber dem Arbeitnehmer; kein Vermittlungserfolg bei Beschäftigungsbeginn außerhalb des Geltungszeitraumes ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein - notwendige Beiladung des Arbeitnehmers - dauerhafte Stundung des Zahlungsanspruchs gegenüber dem Arbeitnehmer - kein Vermittlungserfolg bei Beschäftigungsbeginn außerhalb des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 296 Abs 2 S 1 SGB 3, § 296 Abs 4 S 2 SGB 3, § 421g Abs 1 S 4 SGB 3, § 421g Abs 1 S 5 SGB 3, § 421g Abs 2 SGB 3
    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein - notwendige Beiladung des Arbeitnehmers - dauerhafte Stundung des Zahlungsanspruchs gegenüber dem Arbeitnehmer - kein Vermittlungserfolg bei Beschäftigungsbeginn außerhalb des ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 80
  • DB 2011, 20
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Zwar hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden, dass bei einem Streit zwischen dem Vermittler und der BA um Auszahlung einer Vermittlungsvergütung nach Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins wegen der Abhängigkeit der Vergütungsansprüche von den Vermittlungsmakleransprüchen gegen den Arbeitnehmer letzterer notwendig beizuladen ist (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 20).

    Diese als Schutznorm zugunsten des Arbeitnehmers gefasste Regelung kann nach der erwähnten Rechtsprechung des 7. Senats des BSG nur so verstanden werden, dass der Vergütungsanspruch des Vermittlers auf Dauer gestundet ist und somit auch dann gegenüber dem Arbeitnehmer nicht geltend gemacht werden kann, wenn im Gerichtsverfahren ein Anspruch gegen die BA endgültig verneint wird (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 20; ebenso Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 296 RdNr 63 f, Stand Einzelkommentierung Dezember 2010).

    Dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung wiederum richtet sich nach den Vorschriften des BGB, die aber auch von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert werden (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff;… BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung wiederum richtet sich nach den Vorschriften des BGB, die aber auch von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert werden (…BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11).

    Rn. 21 b) Entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs ist der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (vgl BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17 und 18).

  • BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09

    Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Denn diese Vereinbarung ist - unabhängig davon, ob es sich um eine formularmäßige Bestimmung handelt (§§ 307 ff BGB, vgl dazu BGH NJW 2010, 3222) - wegen Verstoßes gegen das sich aus § 296 Abs. 4 Satz 2 SGB III ergebende gesetzliche Verbot insoweit nichtig (§ 134 BGB).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Denn eine unterbliebene notwendige Beiladung zieht dann keine Aufhebung des angefochtenen Urteils und keine Zurückverweisung nach sich, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, dass die zu treffende Entscheidung aus Sicht des Revisionsgerichts den Beizuladenden nicht benachteiligen kann (…ua BSGE 66, 144, 146 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1 S 3; SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 68; stRspr).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Dabei hat der Senat die im Urteil der Tatsacheninstanz getroffenen tatsächlichen Feststellungen zum Willen des Erklärenden zu beachten (vgl BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47;… SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 94).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R

    Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Dabei hat der Senat die im Urteil der Tatsacheninstanz getroffenen tatsächlichen Feststellungen zum Willen des Erklärenden zu beachten (…vgl BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 94).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Denn eine unterbliebene notwendige Beiladung zieht dann keine Aufhebung des angefochtenen Urteils und keine Zurückverweisung nach sich, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, dass die zu treffende Entscheidung aus Sicht des Revisionsgerichts den Beizuladenden nicht benachteiligen kann (ua BSGE 66, 144, 146 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1 S 3;… SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 68; stRspr).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Rn. 13 1. Die formellen Voraussetzungen der Sprungrevision des Klägers - insbesondere Zulassung im Urteil des SG, Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des Gegners mit der Revisionsschrift (§ 161 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 SGG) - liegen vor (dazu näher BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 13).
  • BSG, 23.02.2010 - B 11 AL 121/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Insoweit folgt aus dem Zusammenhang der §§ 652 ff BGB mit den §§ 296, 297, 421g SGB III, dass ein gegen die Beklagte gerichteter Zahlungsanspruch nur besteht, wenn die Vermittlung innerhalb der Geltungsdauer des Vermittlungsgutscheins Erfolg hat (vgl zur Erfolgsabhängigkeit BT-Drucks 14/8546 S 10; BSG Beschluss vom 23.2.2010 - B 11 AL 121/09 B - juris, RdNr 8).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast - …

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
    Falls er damit auch die vom SG vorgenommene Beweiswürdigung angreifen will, ist zu beachten, dass nach § 161 Abs. 4 SGG die Sprungrevision nicht auf (angebliche) Verfahrensmängel gestützt werden kann (vgl BSG SozR 1500 § 161 Nr. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 846/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vergütung eines …

    Rn. 28 Die Beklagte hat den Fall des Beigeladenen und den in der BSG-Entscheidung vom 23. Februar 2011, B 11 AL 11/10 R, für vergleichbar angesehen, weil es für die (Un-) Verbindlichkeit einer Einstellungszusage keinen Unterschied mache, ob die Einstellung vom Besitz eines Führerscheins oder von einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss abhängig gemacht werde.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 23. Februar 2011, B 11 AL 11/10 R.

    Rn. 58 Auch wenn die Formulierung des § 83 Abs. 2 Satz 1 SGB III lediglich ein Ermessen zur Zahlung direkt an den Maßnahmeträger vorsieht ("können") und in § 45 SGB III ein Anspruch des Arbeitsvermittlers direkt gegen die Arbeitsverwaltung nicht ausdrücklich angesprochen ist, geht der Senat davon aus, dass der private Arbeitsvermittler einen eigenen, wenn auch vom Arbeitssuchenden abgeleiteten öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch gegen die Arbeitsverwaltung hat (zur Vorgängerregelung des § 421g SGB III a F ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 06.04.2006, B 7a AL 56/05 RdNr 14 f; vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R, RdNr 20).

    Rn. 74 Entgegen der Auffassung der Klägerin kann ein gegen die Beklagte gerichteter Zahlungsanspruch nur bestehen, wenn die Vermittlung innerhalb der Geltungsdauer des AVGS Erfolg hat (vgl BSG, Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R, RdNr 18 ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2015, L 25 AS 1835/14 , JURIS- RdNr 36 ).

    Dies hatte das BSG für die frühere Rechtslage als Regelfall angesehen, wonach der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses für den Eintritt des Vermittlungserfolges entscheidend ist (BSG, Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R, RdNr 21).

    Rn. 80 Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011, B 11 AL 11/10 R, nach der sich der Vermittler grundsätzlich auf den im Vermittlungsgutschein ausgewiesenen Geltungszeitraum verlassen dürfe und es daher im Einzelfall auch nicht ausgeschlossen sein dürfte, entsprechend den dortigen Angaben auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder einer Einstellungszusage abzustellen (BSG ebd RdNr 21).

    Rn. 88 Das BSG geht zur früheren Rechtslage des § 421g SGB III aF, ohne dies allerdings näher zu begründen, davon aus, dass dem Jobcenter die Befugnis zustehe, über die Zahlung aus dem Vermittlungsgutschein durch Verwaltungsakt zu entscheiden (BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7a AL 56/05 R, RdNr. 10; Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 8/07 R, RdNr. 9; Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 10/10 R, Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R; Urteil vom 16.02.2012, B 4 AS 77/11 R).

  • LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15

    (Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und …

    Die Klägerin hat hier auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R), das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2009 (Az. L 9 AL 43/07) und das Urteil des Sozialgerichtes Hildesheim vom 16. März 2009 (Az. S 16 AL 4/09) verwiesen.

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az.: B 11 AL 11/10 R) sei für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entscheidend.

    Das Sozialgericht bezog sich für seine Rechtsauffassung, dass ein Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers nicht bestehe, wenn der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses außerhalb des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheines liege und nicht ausnahmsweise auf den Zeitpunkt des (schriftlichen oder mündlichen) Arbeitsvertrages oder im Falle einer verbindlichen Einstellungszusage auf den Tag der Zusage abzustellen sei, ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az.: B 11 AL 11/10 R, juris).

    Das Bundessozialgericht hat in der Folge am leistungsrechtlichen Vermittlungsbegriff festgehalten, wonach entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 - juris Rdnr 32; Sächs. LSG…, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 53).

    Das Bundessozialgericht hat es in dieser Entscheidung im Einzelfall als nicht ausgeschlossen erachtet, entsprechend den Angaben im Vermittlungsgutschein auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21).

    Die erwähnten "Angaben" beziehen sich auf einen Hinweis im dortigen Vermittlungsgutschein, nach dem die Vermittlung innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen müsse; maßgebend sei der Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen werde, bei vorheriger mündlicher Einigung oder im Falle einer Einstellungszusage jedoch der Tag der Einigung oder Zusage (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., Rdnr. 3).

    Jedoch wurde dadurch für die Klägerin im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011 entschiedenen Fall gerade keine Vertrauensposition geschaffen (vgl. zum Verlassen dürfen des privaten Arbeitsvermittlers auf den im Gutschein selbst vorgesehenen Geltungszeitraum: BSG…, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; BSG…, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11), die bei ihr die Annahme hätte rechtfertigen können, die Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sei für den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme unerheblich.

  • LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14

    Recht der Arbeitsförderung

    Der Klägerbevollmächtigte hat zunächst die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (Az. B 7/7a AL 8/07 R) und vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R) zitiert, bevor er sich für seine Rechtsauffassung, dass allein der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages maßgebend sei, auf das Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 19. Februar 2007 (Az. L 1 AL 5/07) gestützt hat.

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hatte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig folgende Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., m. w. N.; BSG…, Urteil vom 11. März 2014, a. a. O., m. w. N.): 1. Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines, 2. wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und 4. eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses für die Auszahlung der ersten Rate.

    Dort hat es ausgeführt, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21).

    Das Bundessozialgericht hat es in dieser Entscheidung im Einzelfall als nicht ausgeschlossen erachtet, entsprechend den Angaben im Vermittlungsgutschein auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21).

    Die erwähnten "Angaben" beziehen sich auf einen Hinweis im dortigen Vermittlungsgutschein, nach dem die Vermittlung innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen müsse; maßgebend sei der Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen werde, bei vorheriger mündlicher Einigung oder im Falle einer Einstellungszusage jedoch der Tag der Einigung oder Zusage (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., Rdnr. 3).

    Jedoch wurde dadurch für die Klägerin im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011entschiedenen Fall gerade keine Vertrauensposition geschaffen (vgl. zum Verlassen dürfen des privaten Arbeitsvermittlers auf den im Gutschein selbst vorgesehenen Geltungszeitraum: BSG…, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; BSG…, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11), die bei ihr die Annahme hätte rechtfertigen können, die Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sei für den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme unerheblich.

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 60/16
    Ob dies der Fall sei, sei anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände zu beurteilen (Hinweis auf Bundessozialgericht ( BSG), Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R).

    Dies entspreche dem Sinn der Regelung, bei der es letztlich um die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen gehe (Hinweis auf BSG, Urteile vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, sowie vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R).

    Im Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - berufe sich das BSG auf dessen früheres Urteil vom 6. Mai 2008 - B7/7a AL 8/07 R. Letzterem habe ein Sachverhalt zu Grunde gelegen, bei dem der Arbeitnehmer die Arbeit am ersten Tag des Gültigkeitszeitraums des Gutscheins aufgenommen, den Arbeitsvertrag jedoch vor Beginn des Gültigkeitszeitraums geschlossen habe.

    Im Übrigen hinderte selbst eine nicht erfolgte Ladung des Beigeladenen den Senat nicht an einer Entscheidung, weil auch schon das Unterlassen der notwendigen Beiladung unschädlich gewesen wäre (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris).

    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG…, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG…, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Abweichungen hiervon hält das BSG aus Vertrauensschutzgründen dann für denkbar, wenn der Vermittlungsgutschein abweichend auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder auf die Einstellungszusage abstellt (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O.).

    Wie in der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, a.a.O. angedeutet, steht es der Agentur für Arbeit frei, in dem AVGS selbst zu bestimmen, was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 31 AS 1974/15, juris;… Bieback, a.a.O. Rn. 386).

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 58/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und …

    Ob dies der Fall sei, sei anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände zu beurteilen (Hinweis auf Bundessozialgericht ( BSG), Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R).

    Dies entspreche dem Sinn der Regelung, bei der es letztlich um die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen gehe (Hinweis auf BSG, Urteile vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, sowie vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R).

    Im Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - berufe sich das BSG auf dessen früheres Urteil vom 6. Mai 2008 - B7/7a AL 8/07 R. Letzterem habe ein Sachverhalt zu Grunde gelegen, bei dem der Arbeitnehmer die Arbeit am ersten Tag des Gültigkeitszeitraums des Gutscheins aufgenommen, den Arbeitsvertrag jedoch vor Beginn des Gültigkeitszeitraums geschlossen habe.

    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG…, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG…, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Abweichungen hiervon hält das BSG aus Vertrauensschutzgründen dann für denkbar, wenn der Vermittlungsgutschein abweichend auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder auf die Einstellungszusage abstellt (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O.).

    Wie in der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, a.a.O. angedeutet, steht es der Agentur für Arbeit frei, in dem AVGS selbst zu bestimmen, was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 31 AS 1974/15, juris;… Bieback, a.a.O. Rn. 386).

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 61/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und …

    Ob dies der Fall sei, sei anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände zu beurteilen (Hinweis auf Bundessozialgericht ( BSG), Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R).

    Dies entspreche dem Sinn der Regelung, bei der es letztlich um die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen gehe (Hinweis auf BSG, Urteile vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, sowie vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R).

    Im Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - berufe sich das BSG auf dessen früheres Urteil vom 6. Mai 2008 - B7/7a AL 8/07 R. Letzterem habe ein Sachverhalt zu Grunde gelegen, bei dem der Arbeitnehmer die Arbeit am ersten Tag des Gültigkeitszeitraums des Gutscheins aufgenommen, den Arbeitsvertrag jedoch vor Beginn des Gültigkeitszeitraums geschlossen habe.

    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG…, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG…, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Abweichungen hiervon hält das BSG aus Vertrauensschutzgründen dann für denkbar, wenn der Vermittlungsgutschein abweichend auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder auf die Einstellungszusage abstellt (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O.).

    Wie in der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, a.a.O. angedeutet, steht es der Agentur für Arbeit frei, in dem AVGS selbst zu bestimmen, was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 31 AS 1974/15, juris;… Bieback, a.a.O. Rn. 386).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 25 AS 1835/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ansprüche eines privaten Arbeitsvermittlers …

    Zwar habe das BSG in einem Urteil vom 23. Februar 2011 (B 11 AL 11/10 R) entschieden, dass im Einzelfall auch eine verbindliche Einstellungszusage ausreichen könne.

    Dabei geht der Senat weiter davon aus, dass der private Arbeitsvermittler - so wie nach der Rechtslage zu § 421g SGB III a. F. - einen eigenen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch hat (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris) und nicht einen auf ihn übergegangenen Anspruch des Arbeitslosen (…vgl. dazu auch Kador in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 5. Auflage 2013, § 45, Rn. 122 ff.;… Bieback in Gagel, SGB II/SGB III, § 45 SGB III, Rn. 359;… Hassel in Brand, SGB 111, 6. Auflage 2012, § 45, Rn. 25;… Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 45, Rn. 153;… Rademacker in Hauck/Noftz, K § 45, Rn. 136; Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 30. Juli 2014 - S 18 AL 190/13 - für einen nur übergegangenen Anspruch; mindestens unklar aber dagegen dieselbe Kammer beim Sozialgericht Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 18. Juni 2014 - S 18 AL 482/13 - beide bei juris).

    Rn. 36 Ein gegen den Beklagten gerichteter Zahlungsanspruch besteht nur, wenn die Vermittlung innerhalb der Geltungsdauer des Vermittlungsgutscheins Erfolg hat (vgl. nur BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris).

    Rn. 37 Entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs ist grundsätzlich der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. nur BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris).

    Rn. 38 Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf eine Formulierung in der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 (B 11 AL 11/10 R - juris), nach der sich der Vermittler grundsätzlich auf den im Vermittlungsgutschein ausgewiesenen Geltungszeitraum verlassen dürfe und es daher im Einzelfall auch nicht ausgeschlossen sein dürfte, entsprechend den dortigen Angaben auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder einer Einstellungszusage abzustellen.

    Dies entspricht der Rechtslage zu § 421g SGB III a. F. (vgl. nur BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris).

  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 13/18 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten …

    Maßgeblich ist der Eintritt des Vermittlungserfolges im Sinne der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Geltungszeitraums des AVGS (vgl BSG vom 23.2.2010 - B 11 AL 121/09 B - juris RdNr 8; BSG vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - juris RdNr 20; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 10; BSG vom 26.2.2018 - B 11 AL 85/17 B - juris RdNr 3).

    Rn. 27 Die Entscheidung des Senats vom 23.2.2011 (B 11 AL 11/10 R - RdNr 18 ff) steht diesem Ergebnis nicht entgegen, denn sie betraf den besonderen Fall einer von der Rechtslage abweichenden Angabe im Vermittlungsgutschein, wonach der Arbeitsvertragsschluss innerhalb der Geltungsdauer für den Zahlungsanspruch ausreiche.

    Der Senat hat in jener Entscheidung gleichwohl daran festgehalten, dass der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses für den Eintritt des Vermittlungserfolges entscheidend ist (vgl BSG vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - juris RdNr 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 2374/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Vermittlungsgutschein zur Vermittlung in eine …

    Rn. 29 Unter Beachtung dieser Maßgaben erweist sich das Verhältnis von Arbeitsvermittler und Bundesagentur/Jobcenter hinsichtlich des Zahlungsanspruchs des Arbeitsvermittlers gegenüber dem Sozialleistungsträger für eine erfolgreiche Vermittlung als sozialrechtlich (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 06.04.2006, B 7a AL 56/05 RdNr 14 f; vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R, RdNr 20).

    Daraus ist für den Arbeitsvermittler ein eigener sozialrechtlicher Zahlungsanspruch gegen die Arbeitsverwaltung zu entnehmen (vgl BSG, Urteile vom 06.04.2006, B 7a AL 56/05 RdNr 14 f; vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R, RdNr 20).

    Entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolges und damit für das Entstehen des Anspruchs aus dem Vermittlungsgutschein ist der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R, RdNr 21).

    Rn. 65 Das BSG geht zur Rechtslage des § 421g SGB III aF, ohne dies allerdings näher zu begründen, davon aus, dass dem Jobcenter die Befugnis zustehe, über die Zahlung aus dem Vermittlungsgutschein durch Verwaltungsakt zu entscheiden (BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7a AL 56/05 R, RdNr. 10; Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 8/07 R, RdNr. 9; Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 10/10 R, Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R; Urteil vom 16.02.2012, B 4 AS 77/11 R).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten …

    Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des BSG ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber des Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) richtet, wobei diese Vorschriften von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (…BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff;… Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris RdNr 11; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 10/10 R - Juris RdNr 15; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris RdNr 19 ff; vgl auch BGH Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - NJW 2010, 3222).
  • LSG Sachsen, 29.11.2018 - L 3 AS 170/18
  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 58/14

    Vergütung aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06

    Anspruch des Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der Vergütung aus einem …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung von Leistungen aus einem …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2984/15

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Arbeitsvermittlers gegenüber dem …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - L 9 AL 36/12
  • LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 35/16
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 183/15

    Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung

  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 295/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Ausschlussfrist des § 326 Abs. 1 SGB …

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 83/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17

    Vermittlungsvergütung - Geltungsdauer - Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 300/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Ausschlussfrist des § 326 Abs. 1 SGB …

  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 299/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Ausschlussfrist des § 326 Abs. 1 SGB …

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 80/19 B

    Anspruch auf Auszahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem AVGS nach dem SGB …

  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 296/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Ausschlussfrist des § 326 Abs. 1 SGB …

  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Ausschlussfrist des § 326 Abs. 1 SGB …

  • LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 297/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Ausschlussfrist des § 326 Abs. 1 SGB …

  • LSG Hamburg, 15.08.2012 - L 2 AL 7/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 233/14

    Anspruch auf Leistungen der Arbeitsförderung; Honoraranspruch eines privaten …

  • SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - fehlende …

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2018 - L 2 AL 42/13

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs eines Arbeitsvermittlers aus dem …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 1974/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Aktivierungs- und …

  • LSG Sachsen, 19.11.2015 - L 3 AL 143/11

    Arbeitsförderungsrecht; Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; keine …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - L 2 AL 88/13

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - L 28 AS 719/11

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2022 - L 18 AL 35/20

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Nebenbestimmung - Aufnahme der …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - L 2 AL 62/11

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des Integrationsfachdienstes - …

  • SG Cottbus, 05.10.2011 - S 19 AL 260/10

    Vermittlungsgutschein - Zahlungsanspruch - Anschluss- bzw. Folgebeschäftigung …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 29 AS 2944/13

    Vermittlungsgutschein - Einstellungszusage - Vertreter ohne Vertretungsvollmacht …

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2019 - L 2 AL 52/13

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des privaten Arbeitsvermittlers aus einem …

  • SG Magdeburg, 14.03.2022 - S 20 AL 78/18

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der …

  • SG Cottbus, 05.10.2011 - S 19 AL 278/09
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10957
LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10 (https://dejure.org/2011,10957)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10 (https://dejure.org/2011,10957)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - L 3 AL 5286/10 (https://dejure.org/2011,10957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges Verhalten - außerordentliche fristlose Kündigung wegen Diebstahl geringwertiger Sachen - fehlende Abmahnung - Berücksichtigung der Änderung arbeitsrechtlicher Rechtsprechung

  • ra.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 80
  • NZS 2011, 918 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Sie berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über die Berichtigung zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen, konkret auf das Urteil des BAG vom 11.12.2008 (2 AZR 36/03 ["Spirituosen"]).

    Hierzu hat sie ergänzend vorgetragen, nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, nämlich nach den Urteilen vom 12.08.1999 (2 AZR 923/98) und vom 11.12.2003 (2 AZR 36/03), sei eine Verletzung des Eigentums des Arbeitgebers stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geeignet, eine Abmahnung sei regelmäßig nicht erforderlich.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Das SG hat sich hierzu auf das Urteil des BAG vom 10.06.2010 (2 AZR 541/09 ["Emily/Pfandbon"]) berufen.

    Es stellt nunmehr die Frage in den Vordergrund, ob dem Arbeitgeber nach einer umfassenden, auf den Einzelfall bezogenen Prüfung und Interessenabwägung (…) die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der eingetretenen Vertrauensstörung - zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (2 AZR 541/09, Juris Rn. 16).

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Das BSG hat Zweifel an dieser Ansicht bislang nur für die Fälle geäußert, in denen ein - ordentlich unkündbarer - Arbeitnehmer eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung im Hinblick auf eine zugesagte finanzielle Vergünstigung hinnimmt (Urteil vom 09.11.1995, 11 RAr 27/95, zit. nach BB 1996, 1510 f., in: Juris).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Rn. 30 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war auch der Diebstahl geringwertiger Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers oder eines Kunden des Arbeitgebers "an sich" ein ausreichender Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB, auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor wegen eines solchen Verhaltens nicht abgemahnt worden war (BAG, Urteil vom 17.05.1984, 2 AZR 3/83 ["Bienenstich"], Juris Rn. 18 ff.).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Hierzu hat sie ergänzend vorgetragen, nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, nämlich nach den Urteilen vom 12.08.1999 (2 AZR 923/98) und vom 11.12.2003 (2 AZR 36/03), sei eine Verletzung des Eigentums des Arbeitgebers stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geeignet, eine Abmahnung sei regelmäßig nicht erforderlich.
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Es reicht aber nicht ein bloß tatsächlicher Zusammenhang, insbesondere nicht, dass das Verhalten nach der allgemeinen Lebenserfahrung überhaupt geeignet ist, eine Kündigung auszulösen (BSG, Urteil vom 21.07.1988, 7 RAr 41/86, Juris Rn. 26).
  • LSG Sachsen, 24.10.2024 - L 3 AL 39/22
    Unter Berücksichtigung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine solche zivilrechtlich rechtswidrige Kündigung unwirksam und kann das Arbeitsverhältnis nicht beenden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2011 - L 3 AL 5286/10 - juris Rdnr. 30).
  • SG Mannheim, 12.12.2011 - S 10 AL 3314/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - außerordentliche, hilfsweise …

    Rn. 17 a) Ein "arbeitsvertragswidriges Verhalten" ist zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer gegen die sich per Gesetz oder aus einzelvertraglicher Vereinbarung ergebenden Haupt- oder Nebenpflichten aus seinem Arbeitsvertrag verstößt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2011, L 3 AL 5286/10, juris - Rn. 25;… ebenso Curkovic, in: Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, Sozialgesetzbuch III, 3. Aufl. 2008, § 144 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - L 1 KR 227/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22174
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2011 - L 1 KR 227/08 (https://dejure.org/2011,22174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 15 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht für Dozentenhonorare - selbständige Tätigkeit - abhängige Beschäftigung - einheitliches Beschäftigungsverhältnis - keine rechtliche Einordnung im Wege der Privatautonomie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 80
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 18/93

    Arbeitsentgelt - Notariatsangestellter als Auflassungsbevollmächtigter - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - L 1 KR 227/08
    Unter dieser Voraussetzung ergreift die auf § 14 SGB IV beruhende Einordnung als (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt auch Einnahmen, die für eine an sich dem Grunde nach selbständige Erwerbstätigkeit erzielt worden sind (BSG, Urt. v. 3. Februar 1994 - 12 RK 18/93 - Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 14 SGB IV Rdnr. 31; Urt. des erkennenden Senats v. 25. Februar 2011 - L 1 KR 88/09 -).

    Diese Auffassung hat das BSG in einem weiteren Fall einer Rechtsanwalts- und Notariatsgehilfin im Urteil vom 03. Januar 1994 (SozR 3-2400 § 14 Nr. 8) erneut bestätigt und festgestellt, die selbständige Tätigkeit sei mit der abhängigen Beschäftigung zu einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis verbunden, wenn sie nur aufgrund der abhängigen Beschäftigung ausgeübt werde, in diese zeitlich, örtlich, organisatorisch und inhaltlich eingebunden, im Verhältnis zur Beschäftigung nebensächlich sei und daher insgesamt als ein Teil der abhängigen Beschäftigung erscheine.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 1 KR 88/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - L 1 KR 227/08
    Unter dieser Voraussetzung ergreift die auf § 14 SGB IV beruhende Einordnung als (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt auch Einnahmen, die für eine an sich dem Grunde nach selbständige Erwerbstätigkeit erzielt worden sind (…BSG, Urt. v. 3. Februar 1994 - 12 RK 18/93 - Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 14 SGB IV Rdnr. 31; Urt. des erkennenden Senats v. 25. Februar 2011 - L 1 KR 88/09 -).

    Rn. 25 Der erkennende Senat schließlich hat einen Zusammenhang und damit ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis für gegeben gehalten bei Rechtsanwalts- und Notariatsgehilfinnen, die für ihre Arbeitgeber gegen besondere Honorare ein Marketingkonzept erarbeitet, den Neukauf einer EDV-Anlage abgewickelt und Personalvorschläge für zu besetzende Stellen geliefert haben (Urt. v. 25. Februar 2011 - L 1 KR 88/09 -).

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - L 1 KR 227/08
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragspartner und deren Vereinbarungen zu entscheiden (vgl. BSGE 51, 164, 167/168).
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern; …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - L 1 KR 227/08
    Das Honorar ist dann Arbeitsentgelt (BSGE 20, 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 98/11

    Sozialversicherungrecht: Beitragspflicht aufgrund eines …

    Unter dieser Voraussetzung ergreift die auf § 14 SGB IV beruhende Einordnung als (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt auch Einnahmen, die für eine an sich dem Grunde nach selbständige Erwerbstätigkeit erzielt wurden (so Urteil des Senats vom 6. Mai 2011 - L 1 KR 227/08 , juris, Rdnr. 22 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 18/93 und Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 25. Februar 2011 - L 1 KR 88/09).
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