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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50658
BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21 (https://dejure.org/2021,50658)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2021 - 2 AZR 356/21 (https://dejure.org/2021,50658)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 (https://dejure.org/2021,50658)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 9 KSchG, § 10 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 138 ZPO
    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweislast des Arbeitgebers für den Grund einer verhaltensbedingten Kündigung; Sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers zur Entkräftung des arbeitgeberseitigen Sachvortrags; Anforderungen an das substantiierte Bestreiten negativer Tatsachen durch den Arbeitnehmer; ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast des Arbeitgebers - sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Beweislast des Arbeitgebers für negative Tatsachen; sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Beweislast des Arbeitgebers für negative Tatsachen; sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung - wegen übler Nachrede

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung: Üble Nachrede muss der Arbeitgeber beweisen!

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beweislastregeln bei einer Kündigung wegen Verleumdung - Beweislastregeln bei einer Kündigung wegen Verleumdung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorwurf der üblen Nachrede durch Arbeitnehmer muss durch Arbeitgeber nachgewiesen werden - Strafrechtliche Bewertung des Verhaltens für Kündigung des Arbeitsverhältnisses unerheblich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 177, 25
  • NJW 2022, 1331
  • ZIP 2022, 920
  • MDR 2022, 649
  • NZA 2022, 407
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 16, BAGE 163, 36).

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 14, BAGE 163, 36).

    Rn. 26 aa) Es ist schon nicht ersichtlich, dass das Landesarbeitsgericht bei dieser Bewertung von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen ist, wonach bewusst wahrheitswidriger Prozessvortrag des Arbeitnehmers in einem Kündigungsrechtsstreit, den dieser hält, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess zu verlieren, geeignet ist, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 25, BAGE 163, 36), und mögliche vorgerichtliche Lügen ihn nicht von der ihm im Rechtsstreit gemäß § 241 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 ZPO obliegenden Pflicht entbinden, wahrheitsgemäß vorzutragen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 27, aaO).

    Damit hat die Klägerin nicht "bloß" eine "pauschale Verfasserlüge" aufrechterhalten, sondern sie an die Vorhalte der Beklagten im Rechtsstreit angepasst und auf Frau K konkretisiert (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 34, BAGE 163, 36), die damit in den Fokus der Beklagten gerückt wurde.

    Rn. 39 3. Sollte die Kündigung sich aufgrund eines betriebsverfassungsrechtlich verwertbaren Sachverhalts als sozial gerechtfertigt erweisen, wird das Landesarbeitsgericht prüfen müssen, ob sie gleichwohl wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam ist (zur Unterscheidung vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 37, BAGE 163, 36).

    Derzeit ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Klägerin die Unwahrheit ihrer gegenteiligen Behauptung nicht bewusst gewesen wäre (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 30, BAGE 163, 36).

    Rn. 43 c) Falls die Beklagte den Vorfall am 31. Mai 2019 gegenüber dem Betriebsrat nicht als "eigenständigen" Kündigungsgrund angeführt haben sollte, hinderte sie dies gleichwohl nicht, diesen Sachverhalt im Rahmen ihres Auflösungsantrags zu verwerten (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 37, BAGE 163, 36; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 103, 100).

    Dieses wäre ggf. abfindungsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 38, BAGE 163, 36).

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75).

    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin geprüft, ob es von den zutreffenden Rechtssätzen ausgegangen ist, bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese keine Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze verletzt und alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 78).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Diese auf die Art, das Ausmaß und die (möglichen) Folgen der Pflichtverletzung bezogenen Erwägungen sind von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27).

    Soweit das Berufungsgericht dort auf den zuvor beanstandungsfreien Bestand des Arbeitsverhältnisses und dessen "Restlaufzeit" (wohl) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze durch die Klägerin abstellt, handelt es sich um Umstände, die bei der Prüfung der Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Schwere der betreffenden Pflichtverletzung(en) außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27).

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Das gilt schon deshalb, weil die strafrechtliche Beurteilung des inkriminierten Verhaltens für die kündigungs- bzw. auflösungsrechtliche Bewertung nach § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1 KSchG ohne Belang ist (vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 75, BAGE 165, 255;… 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 44).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Dem Beweispflichtigen obliegt sodann (nur) der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144;… BGH 15. August 2019 - III ZR 205/17 - Rn. 19;… 7. März 2019 - IX ZR 221/18 - Rn. 31;… 4. Oktober 2018 - III ZR 213/17 - Rn. 15;… 24. Juli 2018 - II ZR 305/16 - Rn. 11).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Dieser Nachweis kann von der beweisbelasteten Partei auch mithilfe von Indizien erbracht werden (vgl. OLG Koblenz 14. Januar 2010 - 10 U 411/09 - allgemein zum Indizienbeweis BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 63, BAGE 171, 66).
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen …

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Dem Beweispflichtigen obliegt sodann (nur) der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (…vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144;… BGH 15. August 2019 - III ZR 205/17 - Rn. 19; 7. März 2019 - IX ZR 221/18 - Rn. 31;… 4. Oktober 2018 - III ZR 213/17 - Rn. 15;… 24. Juli 2018 - II ZR 305/16 - Rn. 11).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Rn. 30 (1) An dem Grundsatz, dass den Arbeitgeber nicht nur die primäre Darlegungs-, sondern ggf. auch die Beweislast für den von ihm behaupteten Kündigungs- bzw. Auflösungsgrund trifft, ändert es zum einen nichts, dass das fragliche Verhalten des Arbeitnehmers zugleich den Tatbestand der üblen Nachrede iSv. § 186 StGB erfüllen könnte (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 28 und 43;… ErfK/Niemann 22. Aufl. BGB § 626 Rn. 236; aA Ascheid Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozess S. 140 ff.;… ErfK/Oetker KSchG § 1 Rn. 208).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Das gilt schon deshalb, weil die strafrechtliche Beurteilung des inkriminierten Verhaltens für die kündigungs- bzw. auflösungsrechtliche Bewertung nach § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1 KSchG ohne Belang ist (…vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 75, BAGE 165, 255; 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 44).
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen …

    Auszug aus BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
    Dem Beweispflichtigen obliegt sodann (nur) der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (…vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144; BGH 15. August 2019 - III ZR 205/17 - Rn. 19;… 7. März 2019 - IX ZR 221/18 - Rn. 31;… 4. Oktober 2018 - III ZR 213/17 - Rn. 15;… 24. Juli 2018 - II ZR 305/16 - Rn. 11).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 139/17

    Aufklärungsmangel im Falle unterbliebener Prospektübergabe: Umfang der Haftung …

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • BGH, 04.10.2018 - III ZR 213/17

    Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Anforderungen an …

  • OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des …

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08

    Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei …

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08

    Verfassungsmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Verdachtskündigung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

  • BGH, 24.07.2018 - II ZR 305/16

    Kapitalanlagebeteiligung: Haftung des Gründungskommanditisten einer …

  • KG, 13.07.2009 - 24 U 81/08

    Urheberrechtsverletzung: Indizien für die Übertragung von Verwertungsrechten …

  • OLG Koblenz, 14.01.2010 - 10 U 411/09

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweislast für Rückforderung unter Vorbehalt …

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Das Landesarbeitsgericht hat die Grundsätze der abgestuften Darlegungslast verkannt, die eingreifen, wenn der Arbeitgeber Vortrag zu einer negativen Tatsache (hier: die Nichtableistung der Schicht nach vorherigem Vorspiegeln der Präsenz) halten muss (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 31 ff.).

    Der Beklagten obläge sodann (nur) der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 31 f.).

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin geprüft, ob es von den zutreffenden Rechtssätzen ausgegangen ist, bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese keine Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze verletzt und alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …

    Die Gründe, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern nicht erwarten lassen, müssen nicht im Verhalten, insbesondere nicht im schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 21).
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