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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20411
OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13) (https://dejure.org/2013,20411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13) (https://dejure.org/2013,20411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 12 W 77/08 (13) (https://dejure.org/2013,20411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 287 Abs 2 ZPO, § 288 Abs 1 BGB, § 304 AktG, § 305 AktG, § 306 AktG
    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Berechnung des Beta-Faktors bei der Unternehmensbewertung anhand der historischen Kapitalmarktdaten der Universität Karlsruhe; Berücksichtigung der Betätigung des Unternehmens in bestimmten Geschäftsfeldern im Rahmen der Schätzung; ...

  • Betriebs-Berater

    Eignung historischer Kapitalmarktdaten zur Berechnung des Beta-Faktors für eine Unternehmensbewertung

  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Grundlagen der Berechnung des Beta-Faktors zum Zwecke der Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchverfahren; Erhöhung der Abfindung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmensbewertung im Spruchverfahren kann auf DAFOX-Daten der Universität Karlsruhe zurückgreifen

  • blogspot.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abschluss des Spruchverfahrens zum Beherrschungsvertrag ABB AG (aus dem Jahr 1986)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundlagen der Berechnung des Beta-Faktors zum Zwecke der Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchverfahren; Erhöhung der Abfindung wegen überlanger Verfahrensdauer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2544
  • NZG 2013, 1235
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (27)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Rn. 85 Der Senat ist in seiner Entscheidung vom 15.11.2012 (12 W 66/06) zwar von der Ermittlung des Beta-Faktors mittels einer Peer Group ausgegangen.

    Hinzu kommt, dass Gegenstand des Spruchverfahrens 12 W 66/06 ein Squeeze-Out-Verfahren war und die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren in solchen Verfahren wegen des geringen Streubesitzes beeinträchtigt wird.

    Auch dies ist vielmehr eine notwendige Folge des Umstands, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, detaillierte Regelungen für die Feststellung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren festzulegen und es deshalb angesichts des Fehlens einer in der Wirtschaftswissenschaft allgemein anerkannten tragfähigen Bewertungsmethode zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen kann (Senat 12 W 69/08 - Beschluss vom 06.02.2012, S. 34 und 12 W 66/06 - Beschluss vom 15.11.2012 - S. 43, 44).

    Danach hat der Sachverständige die Plausibilität der Planungsrechnung zu beurteilen (Senat - Beschluss vom 15.11.2012 - 12 W 66/06).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Grundlage für die Schätzung des Beta-Faktors können der historische Verlauf der Börsenkurse der zu bewertenden Aktie selbst bzw. derjenige einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) oder auch allgemeine Überlegungen zum individuellen Unternehmensrisiko im Vergleich zum Risiko des Marktportfolios sein (OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris-Rn. 235;… AG 2010, 510 - juris-Rn. 163 und ZIP 2012, 830 - juris-Rn. 121;… Wollny, a.a.O., S. 324 ff.).

    Dabei ergibt sich der Beta-Faktor aus der Steigung der Ausgleichsgeraden (Regressionsgeraden) zwischen den jeweiligen Wertepaaren, die mithilfe der Methode der kleinsten Quadrate (OLS-Methode) bestimmt wird (OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris-Rn. 236 ff.;… Kruschwitz/Löffler/Essler, a.a.O., S. 38 f., 67 f.).

    Vielmehr muss die Messperiode spätestens am Tag der Bekanntmachung der Maßnahme enden (OLG Stuttgart ZIP 2010, 274;… Kruschwitz/Löffler/Essler, a.a.O., S. 143).

    Rn. 62 Der Senat übersieht nicht, dass eine geringe Liquidität der Aktie die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren beeinträchtigen kann und dies ein Grund dafür sein kann, dass die in diesem Zusammenhang gemessenen Renditen keine taugliche Grundlage für die Schätzung des künftigen Beta-Faktors sind (…OLG Stuttgart AG 2010, 510 - juris-Rn. 169; AG 2011, 560 - juris-Rn. 19 ff. und ZIP 2010, 274).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06

    Verzinsung und Grundsatz der "vollen Entschädigung"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Die Regelung in § 305 Absatz 3 Satz 3 AktG ist bei nicht geleisteter Abfindung auch auf Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden, soweit darüber noch - wie hier - ein Spruchverfahren anhängig ist (Senat - Beschluss vom 05.05.2005 - 12 W 12 /01 = AG 2005, 45; OLG Düsseldorf AG 2008, 822 - juris Rn. 66;… Münchner Komm., AktG, 3. Aufl., § 305 Rn. 146;… a. A. Kölner Komm., 3. Aufl., § 305 Rn. 117).

    § 305 Absatz 3 AktG trägt somit dem allgemeinen Rechtsgedanken Rechnung, dass Verzögerungen, die durch ein gerichtliches Verfahren eintreten, hinzunehmen und Schadensersatzbeträge im Regelfall mit einem moderaten Zinssatz zu pauschalieren sind (OLG Düsseldorf AG 2008, 822).

    Über eine individuelle höhere Verzinsung - etwa wegen Verzugs - ist ohnehin erst im Rahmen einer Leistungsklage zu entscheiden (OLG Düsseldorf AG 2008, 822).

  • BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Rn. 6 Die Antragsteller zu 2 bis 4 haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 - entschieden worden ist, dass die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz wegen der überlangen Verfahrensdauer des vorliegenden Spruchverfahrens vor dem Landgericht verletzt sind.

    Rn. 115 Die Antragsteller zu 2 bis 4 verfolgen ihren Schadensersatzanspruch im Wege der Gegenvorstellung mit der Begründung weiter, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 - auf Grund der von ihnen eingereichten Verfassungsbeschwerde nur über die lange Verfahrensdauer beim Landgericht entschieden und insoweit auch eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz - wie zutreffend - festgestellt habe.

    Rn. 118 Aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 02.12.2011 - 1 BvR 314/11 - ergibt sich nur, dass das vorliegende Verfahren wegen des Fortsetzungsverfahrens im Rahmen der Gehörsrüge noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Grundlage für die Schätzung kann statt dem historisch ermittelten Beta-Faktor auch der Beta-Faktor einer Peer Group sein (OLG Stuttgart AG 2011, 560 - juris -Rn. 200;… AG 2012, 839 - juris Rn. 169).

    Rn. 62 Der Senat übersieht nicht, dass eine geringe Liquidität der Aktie die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren beeinträchtigen kann und dies ein Grund dafür sein kann, dass die in diesem Zusammenhang gemessenen Renditen keine taugliche Grundlage für die Schätzung des künftigen Beta-Faktors sind (…OLG Stuttgart AG 2010, 510 - juris-Rn. 169; AG 2011, 560 - juris-Rn. 19 ff. und ZIP 2010, 274).

  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89

    Verfassungsrechtliche Kontrolle des aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Er kann nicht im Spruchverfahren, sondern muss in einem gesonderten Verfahren durchgesetzt werden (BVerfG WM 1999, 1978 - juris Rn. 32 ff.).

    Hier besteht für die Minderheitsaktionäre nach verbreiteter Ansicht die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Wege der Leistungs- und gegebenenfalls Feststellungsklage durchzusetzen (BVerfG WM 1999, 1978 - juris Rn. 32).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Grundlage für die Schätzung des Beta-Faktors können der historische Verlauf der Börsenkurse der zu bewertenden Aktie selbst bzw. derjenige einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) oder auch allgemeine Überlegungen zum individuellen Unternehmensrisiko im Vergleich zum Risiko des Marktportfolios sein (…OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris-Rn. 235; AG 2010, 510 - juris-Rn. 163 und ZIP 2012, 830 - juris-Rn. 121;… Wollny, a.a.O., S. 324 ff.).

    Rn. 62 Der Senat übersieht nicht, dass eine geringe Liquidität der Aktie die Aussagekraft historisch ermittelter Beta-Faktoren beeinträchtigen kann und dies ein Grund dafür sein kann, dass die in diesem Zusammenhang gemessenen Renditen keine taugliche Grundlage für die Schätzung des künftigen Beta-Faktors sind (OLG Stuttgart AG 2010, 510 - juris-Rn. 169;… AG 2011, 560 - juris-Rn. 19 ff. und ZIP 2010, 274).

  • LG Mannheim, 28.07.2008 - 24 AktE 43/86

    Beherrschungsvertrag ABB AG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1, 2, 3, 4, 6, 10, 11, 12, 13, 14 und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers zu 16 wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 28. Juli 2008 - 24 AktE 43/86 - wie folgt abgeändert:.

    Das Landgericht Mannheim hat nach Einholung eines Gutachtens durch den Sachverständigen Prof. Dr. P. (im Folgenden: Obergutachter) mit Beschluss vom 28.07.2008 (24 AktE 43/86) die Abfindung je Aktie im Nennwert von 50, 00 DM auf 201, 70 EUR (394,50 DM) festgesetzt und ist von einem Ausgleichsbetrag von 39, 39 DM bzw. 20, 14 EUR je Aktie im Nennwert von 50 DM abzüglich der Körperschaftssteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs ausgegangen.

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Bei der Ermittlung des Ausgleichs ist zu berücksichtigen, dass den außenstehenden Aktionären der voraussichtlich verteilungsfähige durchschnittliche Bruttogewinn je Aktie abzüglich der von der Gesellschaft zu entrichtenden Körperschaftssteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuertarifs als feste Größe zuzusichern ist (BGHZ 156, 57).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
    Mit nur wiederholtem Vortag aus der Beschwerdeinstanz kann die Anhörungsrüge nicht begründet werden (BGH - Beschluss vom 19.07.2012 - I ZR 92/09; BGH NJW 2008, 923; BVerfG NJW 2008, 2635).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11

    Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 92/09

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Begründung

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei …

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer …

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Prognose bei fehlenden Planungsrechnungen eines Unternehmens

  • BGH, 20.05.2009 - III ZR 75/08

    Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Beschwerdevorbringen …

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 12 W 12/01
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2012 - 12 W 69/08
  • OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08

    Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens; …

  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 119/04

    Grenzen und Inhaltskontrolle ehevertraglicher Vereinbarungen über Trennungs- und …

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09

    Barabfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-out: Berücksichtigung des …

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2010 - 6 W 45/09

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Bestellung eines Sonderprüfers; …

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06

    Zulässigkeit der bedingten Anschlussberufung; Zulässigkeit der Berufung nach …

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Dabei erfolgt die Ableitung des künftigen Beta-Faktors bei börsennotierten Unternehmen aus historischen Kapitalmarktdaten anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite auf die Rendite des Aktienindex, wobei der Beta-Faktor die Steigerung der Regressionsanalyse angibt (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2013, 880, 881 = Der Konzern 2013, 499, 512; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2014, Az. 26 W 22/12 (AktE) - zit. nach juris; OLG F2.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 21 W 139/19

    Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Börsenwertes

    Dieses Problem kann - allerdings unter Preisgabe des Stichtagsprinzips - umgangen werden, sofern statt eines fixen Nettobetrages ein Betrag vor Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen wird, von dem sodann der jeweils gültige Unternehmenssteuersatz in Abzug zu bringen ist (vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 18.12.2014 - 21 W 34/12 , juris Rn. 141 ff.; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06, Juris Rn 56, 0LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Mai 2013 -12 W 77/08, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 W 1/17

    Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Ausschluss von …

    Hinzu kommt, dass für den fraglich Zeitraum die börslichen Umsätze unstreitig von der BaFin erfasst worden sind, anders noch in dem vom Senat entschiedenen Fall 12 W 77/08 , der einen Zeitraum von 1984 bis 1985 betraf und in dem auf Grund der erst zum 01.01.1988 erfolgten Aufzeichnungen der Börsenwerte im DAX auf die KIT-Zahlen bei der Beurteilung des Betafaktors zurückgegriffen werden musste.

    Soweit die Planungen und Prognosen des Unternehmens vertretbar sind, muss der Sachverständige sie seinem Gutachten zugrunde legen und darf sie nicht durch eigene, ebenfalls nur vertretbare Annahmen ersetzen (…BVerfG ZIP 2012, 1656 - juris Rn. 30; Senat - 12a W 2/15 - Beschluss vom 18.05.2016; Senat - 12 W 77/08 - Beschluss vom 21.01.2011 - S. 17 -19;… OLG Stuttgart - 20 W 7/11 - NZG 2011, 1346 - juris Rn. 211; OLG Frankfurt AG 2015, 241).

    Außerdem ist in der der Detailplanung (Phase I) nachgelagerten Phase II ein Wachstumszuschlag zu berücksichtigen (Senat - Beschluss vom 21.01.2011 - 12 W 77/08 juris und Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10;… OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 - juris - Rn. 196 ff; AG 2011, 560).

    In die vorliegende Entscheidung könnte die gesetzliche Verzinsung damit nur klarstellend aufgenommen werden (…Münchner Komm./Paulsen, 4. Aufl., AktG, § 305 Rn. 156; so zuletzt auch Senat - Beschluss vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13), BeckRS 2013, 14368), sie muss es aber nicht.

  • LG München I, 29.11.2023 - 5 HKO 5321/19

    Spruchverfahren zum Squeeze-out läuft

    Dabei erfolgt die Ableitung des künftigen Beta-Faktors bei börsennotierten Unternehmen aus historischen Kapitalmarktdaten anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite auf die Rendite des Aktienindex, wobei der Beta-Faktor die Steigerung der Regressionsanalyse angibt (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2013, 880, 881 = Der Konzern 2013, 499, 512; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2014, Az. 26 W 22/12 (AktE) - zit. nach juris; OLG Frankfurt AG 2017, 790, 795; NZG 2020, 339, 346 = AG 2020, 298, 302 = ZIP 2020, 810, 818;… Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber/Lieder, AktG a.a.O., Anh § 305 Rdn. 45 a;… van Rossum in: Münchener Kommentar zum AktG, 6. Aufl., § 305 Rdn. 155 und 158).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des …

    Rn. 143 Soweit in der Literatur (vgl. insbesondere Baldamus, AG 2005, 77) gegen diese Rechtsprechung Bedenken erhoben werden, ist die Rechtsprechung diesen Bedenken auch mit Blick auf das Halbeinkünfteverfahren nicht gefolgt (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 88/06, Juris Rn 56, 0LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Mai 2013 -12 W 77/08, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 12a W 4/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen …

    In die vorliegende Entscheidung kann die gesetzliche Verzinsung damit nur klarstellend aufgenommen werden (Münchner Komm./Paulsen, 3. Aufl., AktG, § 305 Rn. 156 so zuletzt auch Senat - Beschluss vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 (13), BeckRS 2013, 14368), sie muss es aber nicht.
  • LG Köln, 12.07.2019 - 82 O 135/07

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG: Antragsgegnerin legt …

    Bei dieser Sachlage kann das Gericht auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO auch eigene Schlüsse ziehen und Berechnungen vornehmen, soweit vorhandene Gutachten dazu in die Lage versetzen, ohne erneut die gerichtlich bestellten Sachverständigen zu beauftragen (vgl. dazu OLG Stuttgart…, Beschluss vom 01. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, juris Rn. 55; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.05.2013 - 12 W 77/08 -, juris Rn. 48).
  • LG München I, 30.06.2023 - 5 HKO 4509/21

    Einfache Insolvenzforderung, Ergebnisabführungsvertrag, …

    Dabei erfolgt die Ableitung des künftigen Beta-Faktors bei börsennotierten Unternehmen aus historischen Kapitalmarktdaten anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite auf die Rendite des Aktienindex, wobei der Beta-Faktor die Steigerung der Regressionsanalyse angibt (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2013, 880, 881 = Der Konzern 2013, 499, 512; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2014, Az. 26 W 22/12 (AktE) - zit. nach juris; OLG Frankfurt AG 2017, 790, 795; NZG 2020, 339, 346 = AG 2020, 298, 302 = ZIP 2020, 810, 818;… Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber/Lieder, AktG a.a.O., Anh. § 305 Rdn. 45 a;… van Rossum in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., § 305 Rdn. 155 und 158).
  • LG München I, 14.12.2023 - 5 HKO 11456/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rente, Gesellschaft, Baugenehmigung, Abfindung, …

    Dabei erfolgt die Ableitung des künftigen Beta-Faktors bei börsennotierten Unternehmen aus historischen Kapitalmarktdaten anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite auf die Rendite des Aktienindex, wobei der Beta-Faktor die Steigerung der Regressionsanalyse angibt (vgl. OLG Karlsruhe AG 2013, 880, 881 = Der Konzern 2013, 499, 512; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2014, Az. 26 W 22/12 (AktE) - zit. nach juris; OLG Frankfurt AG 2017, 790, 795; NZG 2020, 339, 346 = AG 2020, 298, 302 = ZIP 2020, 810, 818;… Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber/Lieder, AktG a.a.O., Anh § 305 Rdn. 45 a;… van Rossum in: Münchener Kommentar zum AktG, 6. Aufl., § 305 Rdn. 155 und 158).
  • LG München I, 25.08.2023 - 5 HKO 12034/21

    Internationales Gesellschaftsrecht, Sachverständigenablehnung, Rechtsmißbrauch, …

    Dabei erfolgt die Ableitung des künftigen Beta-Faktors bei börsennotierten Unternehmen aus historischen Kapitalmarktdaten anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite auf die Rendite des Aktienindex, wobei der Beta-Faktor die Steigerung der Regressionsanalyse angibt (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2013, 880, 881 = Der Konzern 2013, 499, 512; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2014, Az. 26 W 22/12 (AktE) - zit. nach juris; OLG Frankfurt AG 2017, 790, 795; NZG 2020, 339, 346 = AG 2020, 298, 302 = ZIP 2020, 810, 818;… Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber/Lieder, AktG a.a.O., Anh. § 305 Rdn. 45 a;… van Rossum in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., § 305 Rdn. 155 und 158).
  • LG München I, 15.06.2023 - 5 HKO 2103/22

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rente, Werbung, Gesellschaft, Abfindung, …

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21112
OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11 (https://dejure.org/2013,21112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2013 - 24 U 131/11 (https://dejure.org/2013,21112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 24 U 131/11 (https://dejure.org/2013,21112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 311 BGB
    Haftung der Lebensversicherung für unterlassene Aufklärung über Kapitalanlage; Verjährung; Steuervorteile

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 311
    Beratungs- und Aufklärungspflichten des Versicherers bei Abschluss einer sich als Kapitalanlage darstellenden Kapitallebensversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Haftung der Lebensversicherung für unterlassene Aufklärung über Kapitalanlage; Verjährung; Steuervorteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kapitalbildende Lebensversicherung kann als Anlagegeschäft einzuordnen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 1235
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Sie hat es also diesen Vermittlern überlassen, den Versicherungsinteressenten die Angebote der Beklagten nahezubringen, ihnen dabei die notwendigen Auskünfte zum Vertragsinhalt und zum angebotenen Versicherungsprodukt zu geben, auftauchende Fragen hierzu zu beantworten und die Verhandlungen bis zum Abschluss zu führen (BGH, Urteile vom 11.07.2012, aaO).

    Das gilt insbesondere für die mit der angebotenen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken (vgl. BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 50 und IV ZR 164/12, Rz. 53, zitiert nach juris mwN).

    Rn. 89 Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (BGH, Urteil vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 51 mwN).

    Die Rendite setzt sich aber aus dem garantierten Wertzuwachs und dem nicht garantierten Fälligkeitsbonus zusammen, so dass auch dieser Hinweis nichts über die Gesamthöhe der zu erwartenden Wertentwicklung aussagt (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 51 und IV ZR 164/12, Rz. 54, zitiert nach juris mwN).

    Rn. 97 Auch aus dieser Formulierung kann der Versicherungsnehmer die Funktionsweise und die Bedeutung des Glättungsverfahrens für die Entwicklung des Vertragswertes nicht ersehen (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 54 und IV ZR 164/12, Rz. 57, zitiert nach juris mwN).

    Auch hierin liegt eine Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten zu 1) (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 55 und IV ZR 164/12, Rz. 58, zitiert nach juris mwN).

    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (u. a. BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, IV ZR 164/11 mwN).

    Rn. 119 Der auf eine Rückabwicklung des Vertrages gerichtete Schadensersatzanspruch verjährt nach den allgemeinen verjährungsrechtlichen Regelungen der §§ 195 ff BGB , also innerhalb einer Frist von drei Jahren (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 63 ff , IV ZR 164/11 Rz. 68 ff mwN).

    Dass hierin einer der Gründe für den niedrigen Wertzuwachs der Poolanteile liegen könnte, konnte sich ihm auch aufgrund der Komplexität der Lebensversicherung "X" nicht erschließen (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 68, IV ZR 164/11 Rz. 73).

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 164/12

    Zurückweisung einer Revision aufgrund fehlender Voraussetzungen und mangels …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Das gilt insbesondere für die mit der angebotenen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken (vgl. BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 50 und IV ZR 164/12, Rz. 53, zitiert nach juris mwN).

    Die Rendite setzt sich aber aus dem garantierten Wertzuwachs und dem nicht garantierten Fälligkeitsbonus zusammen, so dass auch dieser Hinweis nichts über die Gesamthöhe der zu erwartenden Wertentwicklung aussagt (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 51 und IV ZR 164/12, Rz. 54, zitiert nach juris mwN).

    Rn. 97 Auch aus dieser Formulierung kann der Versicherungsnehmer die Funktionsweise und die Bedeutung des Glättungsverfahrens für die Entwicklung des Vertragswertes nicht ersehen (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 54 und IV ZR 164/12, Rz. 57, zitiert nach juris mwN).

    Auch hierin liegt eine Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten zu 1) (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 55 und IV ZR 164/12, Rz. 58, zitiert nach juris mwN).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (u. a. BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, IV ZR 164/11 mwN).

    Rn. 119 Der auf eine Rückabwicklung des Vertrages gerichtete Schadensersatzanspruch verjährt nach den allgemeinen verjährungsrechtlichen Regelungen der §§ 195 ff BGB , also innerhalb einer Frist von drei Jahren (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 63 ff , IV ZR 164/11 Rz. 68 ff mwN).

    Dass hierin einer der Gründe für den niedrigen Wertzuwachs der Poolanteile liegen könnte, konnte sich ihm auch aufgrund der Komplexität der Lebensversicherung "X" nicht erschließen (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 151/11, Rz. 68, IV ZR 164/11 Rz. 73).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen einer fehlerhaften Aufklärung und der Anlageentscheidung spricht eine durch die Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung (…BGH aaO mwN; Urteil vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, juris).

    Rn. 110 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. Urteil vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rz. 28 ff mwN, juris) ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte.

  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 365/09

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienkauf: Aufklärungspflicht wegen eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Rn. 112 Steht aber wie hier die Kausalität zwischen Aufklärungspflichtverletzung und Anlageentschluss fest, so erstreckt sich der Ersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf alle Nachteile, die aus der Anlageentscheidung erwachsen sind (BGH, Beschluss vom 05. April 2011 - XI ZR 365/09 -, juris, NJW-RR 2011, 1064, Rz. 17 mwN).

    Steht - wie hier - die Kausalität zwischen Aufklärungspflichtverletzung und Anlageentschluss fest, so erstreckt sich der Ersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf alle Nachteile, die aus der Anlageentscheidung erwachsen sind (BGH, Urteil vom 05.04.2011, XI ZR 365/09, NJW-RR 2011, 1064, Rz. 17 mwN).

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Das folgt daraus, dass § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nur unter der weiteren, ungeschriebenen Voraussetzung Anwendung findet, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, mitursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH, Urteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10 -, juris mwN).

    Dass das Landgericht den Anspruch letztendlich als verjährt angesehen und die Klage abgewiesen hat, ändert daran nichts (BGH, Urteil vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10 -, juris mwN), zumal sich dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 10.02.2011 (Bl. 284 d. A.) keine Verengung der Erörterung auf den Gesichtspunkt der Verjährung unter Ausklammerung der übrigen rechtlichen Aspekte entnehmen lässt.

  • OLG Köln, 05.10.2012 - 20 U 71/11

    Lebensversicherung: Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Auch nach § 6 Abs. 1 VVG n.F. treffen den Versicherer produktbezogene Beratungspflichten, die sich insbesondere aus der Komplexität der angebotenen Versicherung ergeben können (OLG Köln, Urteil vom 05.10.2012, 20 U 71/11, Rz. 67 ff, juris).

    Demgemäß entsprach es bereits vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2012 bezüglich des Versicherungsprodukts der Beklagten gängiger Rechtsprechung, dass ein Versicherungsunternehmen zur richtigen und vollständigen Information über alle Umstände verpflichtet ist, die für den Abschluss des Versicherungsvertrages (erkennbar) von besonderer Bedeutung sind (OLG Köln, Urteil vom 05.10.2012, 20 U 71/11, Rz. 67 ff, juris).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Hierzu gehört bei unzureichender Aufklärung auch die Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH, Urteil vom 28.05.2002, XI ZR 150/01; Urteil vom 03.06.2008, XI ZR 319/06, juris).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Rn. 144 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Anhaltspunkte für derartige außergewöhnliche Steuervorteile bestehen, trägt aber der Schädiger (BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 -, juris, Rz 25 mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
    Das gilt auch, wenn die Aufklärungsfehler in denselben Schaden, z.B. den Erwerb einer Kapitalanlage, münden (BGH, Urteil vom 24.03.2011, III ZR 81/10, juris).
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: …

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78

    Kind als Schaden?

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer …

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von …

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05

    Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung

  • OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12

    Anforderungen an die Aufklärung des Versicherungsnehmers bzw. Anlegers bei …

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …

  • BGH, 10.04.2013 - IV ZR 286/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Vorliegens einer Bedürftigkeit zur …

  • OLG Nürnberg, 27.06.2016 - 8 U 2633/14

    Einordnung einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Kapitalanlagegeschäft

    Vielmehr wird damit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages wirtschaftlich das Ziel der Kapitalbildung verfolgt wird und dieser Zielsetzung gegenüber die Versicherungsleistung nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Juli 2013 - 24 U 131/11 -, juris, Rn. 69).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2019 - 24 U 1/19

    Pflichten des Vermittlers einer fondsgebundenen Rentenversicherung

    Vielmehr wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages wirtschaftlich das Ziel einer Kapitalbildung verfolgt wird und dieser Zielsetzung gegenüber die Versicherungsleistung nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. zu kapitalbildenden Lebensversicherungen: OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juli 2013 - 24 U 131/11, Rz. 69;… OLG Nürnberg, aaO, Rz. 88).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11

    Anlegergerechte Beratung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung …

    Bei den hier maßgeblichen A1 und A2-Versicherungen handelt es sich zwar um Lebensversicherungen; im Vordergrund steht allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Kapitalanlage und nicht die Absicherung des Todesfallrisikos, was bereits die angenommenen Renditeerwartungen zeigen (OLG Frankfurt, 24 U 131/11, RN 69).

    Die Beklagte hat in ihren Musterberechnungen für die streitgegenständlichen Policen, und wie aus anderen Verfahren bekannt, auch für die zwischen 1999 und 2003 in Deutschland vertriebene A3-Policen (24 U 131/11, S. 21; 7 U 194/12, S. 9f), nur eine Wertentwicklung von 6 % als gerechtfertigt angesehen, was für das Jahr 2002 auch in dem Gutachten G-Partner bestätigt wird.

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20885
OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13 (https://dejure.org/2013,20885)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.05.2013 - 3 W 30/13 (https://dejure.org/2013,20885)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 3 W 30/13 (https://dejure.org/2013,20885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Firmenfortführung: Zu früh beantragte Eintragung einer Haftungsbeschränkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister gem. § 25 Abs. 2 HGB

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 1235
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 261/95

    Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im voraus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13
    Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
  • BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 333/99

    Eintragung der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine KG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13
    Der rechtliche Hinweis auf die Erfolglosigkeit eines Eintragungsantrages und die deshalb gegebene Empfehlung, ihn zurückzunehmen, können nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung im Sinne des Gesetzes sein (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, NJW-RR 2000, 627; OLG Frankfurt Beschl. v. 17.12.2009, 20 W 332/09, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13
    Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
  • OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 20 W 332/09

    Registerrecht: Behebbares Hindernis als Voraussetzung für Erlass einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13
    Der rechtliche Hinweis auf die Erfolglosigkeit eines Eintragungsantrages und die deshalb gegebene Empfehlung, ihn zurückzunehmen, können nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung im Sinne des Gesetzes sein (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, NJW-RR 2000, 627; OLG Frankfurt Beschl. v. 17.12.2009, 20 W 332/09, juris).
  • OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13
    Der nachgewiesene rechtsgeschäftliche Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB ist nur dann eine eintragungsfähige Tatsache, wenn auch die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB tatsächlich gegeben sind (OLG Schleswig, FGPrax 2012, 126).
  • OLG Hamm, 13.08.1991 - 15 W 195/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13
    Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
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