Weitere Entscheidung unten: AG Dresden, 12.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6014
OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,6014)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.01.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,6014)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,6014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung eines Mieters mit einem Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten gegen nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig gewordene Mieten

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 387; ; BGB § 1125; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 110; ; InsO § 140 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Zwangsverwalter hat die Vermieterpflichten zu erfüllen und die Vermieterrechte wahrzunehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung durch Mieter gegenüber Zwangsverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Zwangsverwalter muss immer Guthaben auszahlen! (IMR 2006, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 954
  • NZM 2006, 520
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05
    Hierzu nahm der Kläger, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2320) für falsch hält, mit Schriftsatz vom 10.01.2006 Stellung.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26.3. 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320 = NZM 2003, 473 = ZfIR 2003, 528) rückt der Zwangsverwalter insofern in die Vermieterpflichten ein, als er auch für einen Abrechnungszeitraum, der vor seiner Bestellung liegt, über die Nebenkosten abzurechnen und ein etwaiges Guthaben auch dann an den Mieter auszukehren hat, wenn dieser die Vorauszahlungen noch an den Vermieter geleistet hat.

    Zutreffend weist er darauf hin, dass nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2320 = NZM 2003, 473) der Mieter auch dann den Zwangsverwalter auf Betriebskostenrückzahlung in Anspruch nehmen kann, wenn Anordnung der Zwangsverwaltung und Zugang der Abrechnung beim Mieter zeitlich zusammenfallen.

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05
    Gerade dies liegt nicht vor, denn die Abrechnung, mit deren Erteilung der Rückforderungsanspruch der Mieterin fällig wird, (vgl. BGHZ 113, 188 = NJW 1991, 836) erfolgte erst nach Anordnung der Zwangsverwaltung.

    Bei Prüfung der Aufrechnungsbefugnis folgt der IX. Zivilsenat des BGH der zitierten mietrechtliche Rechtsprechung (BGHZ 113, 188), dass der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten erst mit Rechnungslegung fällig wird.

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05
    bb) Entgegen der im Schriftsatz vom 10.01.2006 geäußerten Auffassung des Klägers ergibt sich aus dem zur Mieterinsolvenz ergangenen Urteil des IX. Zivilsenats des BGH vom 11.11.2004 (NJW-RR 2005, 487) nicht anderes.
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    34 Den Verwalter trifft dabei die Abrechnungspflicht für die laufenden Abrechnungszeiträume sowie für einen im Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsverwaltung bereits angebrochenen Zeitraum, wenn eine Nachforderung von der Beschlagnahme erfasst wird (BGH a.a.O. NJW 2003, 2320 = NZM 2003, 473; BGH a.a.O. NJW 2006, 2626 = NZM 2006, 581; OLG Rostock NJW-RR 2006, 954 = NZM 2006, 520; LG Berlin GE 2003, 51; Drasdo NJW 2005, 1549, 1552).
  • AG Berlin-Wedding, 18.06.2007 - 9 C 113/07

    Zwangsverwaltung einer Mietwohnung: Aufrechnung des Mieters mit vor Beginn der

    Der Mieter ist danach daran gehindert, gegen die laufenden Mietzahlungen mit Ansprüchen aufzurechnen, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung entstanden sind (vgl. OLG Rostock in NJW-RR 2006, 954 f (Ziffer II. 6 vorletzter Satz) - zitiert nach juris-online).
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Rechtsprechung
   AG Dresden, 12.01.2006 - 531 IN 3653/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4949
AG Dresden, 12.01.2006 - 531 IN 3653/05 (https://dejure.org/2006,4949)
AG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2006 - 531 IN 3653/05 (https://dejure.org/2006,4949)
AG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 531 IN 3653/05 (https://dejure.org/2006,4949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG); Abschließende Aufzählung der möglichen Insolvenzsubjekte in § 11 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Teilnahme am Rechtsverkehr in Bezug auf die Verwaltung ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Keine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zvi-online.de

    InsO §§ 11, 12; WEG §§ 10, 23, 27, 28
    Keine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht insolvenzfähig

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 11 InsO
    Fehlende Insolvenzfähigkeit der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1071
  • NJW 2006, 2720 (Ls.)
  • ZIP 2005, 1233
  • ZIP 2006, 343
  • NZI 2006, 246
  • NZI 2006, 487
  • NZI 2006, 488 (Ls.)
  • NZM 2006, 266 (Ls.)
  • NZM 2006, 520 (Ls.)
  • ZMR 2006, 320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus AG Dresden, 12.01.2006 - 531 IN 3653/05
    Denn die Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat der BGH auch erst mit Entscheidung vom 29.1.2001 ¹entdecktÂ" (BGHZ 146, 341 = ZIP 2001, 330 (m. Bespr. Ulmer, S.585), dazu EWiR 2001, 341 (Prütting) ), also lange nach Erlass und In-Kraft-Treten der InsO.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus AG Dresden, 12.01.2006 - 531 IN 3653/05
    Soweit Bork ausführt, aus dem Wortlaut des § 11 InsO und der fehlenden Erwähnung der WEG könne schon deshalb nichts zur Insolvenzfähigkeit oder zu deren Fehlen abgeleitet werden, weil die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Teilnahme am Rechtsverkehr in Bezug auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der WEG gerade erst vom BGH im Beschluss vom 2.6.2005 (ZIP 2005, 1233 = ZfIR 2005, 506 (m. Anm. Lüke), dazu EWiR 2005, 715 (Pohlmann) ) ¹entdecktÂ" worden sei, überzeugt ebenfalls nicht.
  • LG Dresden, 15.05.2006 - 5 T 105/06

    Insolvenzfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft ( WEG ); Anforderungen an

    Mit Beschluss vom 12. Januar 2006 (NJW 2006, 1071) hat das Amtsgericht den Antrag als unzulässig verworfen, weil eine WEG nicht insolvenzfähig sei.
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