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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.08.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.1997 - 15 W 482/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5378
OLG Hamm, 21.07.1997 - 15 W 482/96 (https://dejure.org/1997,5378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.1997 - 15 W 482/96 (https://dejure.org/1997,5378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 15 W 482/96 (https://dejure.org/1997,5378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baumängelverursachung durch Sonderwünsche; Schadenersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Miteigentümer wegen Baumängeln, die auf seine Sonderwünsche zurückzuführen sind; Zeitpunkt des Entstehens der Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Wohnungeigentümer bei Baumängeln durch Sonderwünsche? (IBR 1998, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 371
  • NZM 1998, 199
  • BauR 1998, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines …

    Das Eigentum des Erwerbers ist durch die baulichen Maßnahmen nicht im Sinne des § 1004 BGB beeinträchtigt, der frühere Eigentümer schon deshalb nicht Störer (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, juris Rn. 22 u. NJW-RR 1998, 371, 372).

    Rn. 19 (c) Der von dem Senat befürwortete Zuschnitt der Verantwortungsbereiche harmoniert damit, dass die erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht einem einzelnen Wohnungseigentümer obliegt, sondern Sache aller Wohnungseigentümer ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, aaO, Rn. 24 u. NJW-RR 1998, 371, 372;… Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 22; vgl. auch OLG Frankfurt, NZM 2008, 322, 323 aE mwN).

  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 21.7.1997 (FGPrax 1997, 216 = NJW-RR 1998, 371) ausgeführt:.
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 16 Wx 153/01

    Miet- und Wohnungsrecht; Sondereigentum an der der Feuchtigkeitsisolierung …

    Bei von Anfang an vorhandenen Mängeln gehört die erstmalige Herstellung eines einwandfreien Zustandes zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und entstehende Kosten sind von allen Wohnungseigentümern zu tragen (vgl. OLG Hamm OLGR 1998, 8 = NZM 1998, 199).

    Ohne eine gesonderte Vereinbarung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst hat es daher auch dann, wenn der Baumangel auf einem "Sonderwunsch" eines Wohnungs- bzw. Teileigentümers beruht, bei der allgemeinen Regelung des § 16 Abs. 2 WEG zu verbleiben (vgl. OLG Hamm OLGR 1998, 8;… KG a.a.O.).

  • LG Münster, 13.09.2006 - 14 O 143/06

    Gebührenermäßigung im Falle der Abgabe eines Anerkenntnisses unter Verwahrung …

    Rn. 3 Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstritten, ob die Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 Nr. 2 KV in dem Fall eintritt, wenn das Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben wurde und deshalb das Anerkenntnisurteil zu begründen ist (bejahend z.B. OLG N NJW-RR 1998, 371; OLG L, MDR 1997, 399 ; KG JurBüro 1997, 93 ;… Hartmann, KostG, 36. Aufl. Rn. 9 zu Nr. 1211 KVGKG; ablehnend Hanseatisches OLG MDR 2005, 739;… Zöller-Greger ZPO, 20. Aufl. Rn. 27 zu § 253;… Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Rn. 23 zu Nr. 1202 KVGKG; Herget, MDR 1995, 785, 1097; Lappe, NJW 1996, 1186 ).

    Rn. 5 Dabei kann dahinstehen, ob die Entscheidungsweise im Urteil durch Teilanerkenntnis- und Schlussurteil die zutreffende Art der Entscheidung war (so OLG I, Beschluss vom 12.05.2005 24 U 7/05 - Beckonline -) oder aber einheitlich zu entscheiden gewesen wäre (so wohl eher OLG N NJW-RR 1998, 371).

    Dabei kann auch berücksichtigt werden, dass die Kostenentscheidung - wie oben bereits ausgeführt - ohnehin von Amts wegen zu erfolgen hat, vgl. § 308 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG N NJW-RR 1998, 371).

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, dass ein Anfechtungsantrag nicht wegen Nichtzahlung eines angeforderten Kostenvorschusses zurückzuweisen ist sondern in diesem Fall lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuss nicht gezahlt ist (vgl. Senatsbeschlüsse in WuM 95, 345 und 96, 304; OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 588; KG NJW-RR 98, 371 mwN).
  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

    In einem solchen Fall besteht kein Beseitigungsanspruch gegen den Erwerber, sondern allenfalls ein gegen die Gesamtheit der (gegenwärtigen) Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands (BayObLG NJW-RR 1986, 954; 1994, 276; OLG Hamm NZM 1998, 199/200).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2945
OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97 (https://dejure.org/1997,2945)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1997 - 16 Wx 86/97 (https://dejure.org/1997,2945)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1997 - 16 Wx 86/97 (https://dejure.org/1997,2945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Beseitigung eingebauter Dachfenster von Inhabern einer Auflassungvormerkung gegen andere Wohnungseigentümer nach den §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Anwendbarkeit der Normen des Wohnungseigentümergesetzes für Personen mit für sie ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 518
  • NZM 1998, 199
  • ZMR 1998, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85

    Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97
    Für die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes genügt insofern nach einhelliger Auffassung (BGH NJW-RR 1987, 1036; BayObLG NJW-RR 1986, 178;… Weitnauer, WEG, 8 Auflage, Anhang zu § 10 Rn. 1 mit weiteren Nachweisen), daß die Anwartschaftsrechtsinhaber die Wohnungseigentumsanlage in Besitz genommen haben.

    Darunter fallen alle Veränderungen des vorhandenen Gebäudes, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweichen und eine gegenständliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums bewirken, die über die ordnungsgemäße Instandsetzung oder Instandhaltung hinaus geht (BayObLG NJW-RR 1986, 178 mwNw.).

  • BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86

    Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum - …

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97
    Für die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes genügt insofern nach einhelliger Auffassung (BGH NJW-RR 1987, 1036; BayObLG NJW-RR 1986, 178;… Weitnauer, WEG, 8 Auflage, Anhang zu § 10 Rn. 1 mit weiteren Nachweisen), daß die Anwartschaftsrechtsinhaber die Wohnungseigentumsanlage in Besitz genommen haben.
  • KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91
    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97
    Für die Annahme eines Nachteils im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG genügt nach allgemeiner Meinung (BayObLG WM 1991, 53 (54); KG NJW-RR 1992 1232 OLG Karlsruhe ZMR 1985, 209 (210)), die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks des Gebäudes.
  • OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99

    Haftung des werdenden Wohnungseigentümers

    Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft endete die faktische Wohnungseigentümergemeinschaft, die bis dahin bestanden haben mag (zur Entstehung der faktischen Eigentümergemeinschaft vgl. die Entscheidung des Senats vom 27.08.1997 - 16 Wx 86/97 -, NZM 1998, 199).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99

    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zu Gunsten und zu Lasten des Käufers eines Wohnungseigentumsrechts eine antizipierte Anwendung sowohl der §§ 43 ff WEG wie auch insbesondere der §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG auf seine Rechtsverhältnisse gerechtfertigt, sobald dieser Mitglied zumindest einer solchen faktischen Eigentümergemeinschaft geworden ist ( Senat NZM 98, 199; ebenso OLGReport BayObLG 98, 1o; OLG Frankfurt DWE 98, 43;… Palandt/Bassenge BGB Überblick zum WEG Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 23.04.1999 - 16 Wx 54/99

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht in der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist im Fall der Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksteilung nach § 8 WEG das Vorliegen einer werdenden bzw. faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft und damit die Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG für und gegen den Erwerber einer Eigentumswohnung anzuerkennen, wenn dessen Übereignungsanspruch durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung gesichert und diesem der Besitz an der Wohnung übertragen ist ( vgl. z.B. NZM 98, 199 = NJW-RR 98, 518; BayObLG WE 98, 157 = FGPrax 98, 98, 17; NJW-RR 97, 1443; Merle WE 98, 16o; zweifelnd SaarlOLG WE 98, 314).
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