Rechtsprechung
| BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 25; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 4, § 25, § 27 Abs. 2 Nr. 5
Mandatieren des Verwalters durch Stimmenmehrheit für Verfahren "einer gegen alle"; Mehrheitsfeststellung ohne Enthaltungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berechnung der Stimmenmehrheit in der Versammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Stimmenmherheit; Stimmenenthaltung
Verfahrensgang
- AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 266/97
- LG München II - 6 T 1148/98
- BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 158
- NZM 2001, 959
- ZMR 2002, 61
- BauR 2002, 534 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im …
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Ein derartiges Erfordernis wird auch nicht im Beschluss des Senats vom 18.3.1997 (WuM 1997, 396) aufgestellt.Die Bestimmung gilt in entsprechender Anwendung auch für die Verfahrensvertretung im Beschlussanfechtungsverfahren (BGH WUM 1997, 396; BayObLGZ 1988, 287/289;… Bärmann/Merle § 27 Rn. 155 f.;… Müller Rn. 501), ohne dass dadurch das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers, in einem bestimmten gerichtlichen Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, eingeschränkt wird.
Wie der Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.3.1997 (WUM 1997, 396) ausgesprochen hat, fallen die durch die gemeinschaftliche Beauftragung entstehenden Kosten letzten Endes nur den Wohnungseigentümern zur Last, denen sie durch gerichtliche Entscheidung auferlegt sind (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 1431/1432).
- OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95
Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen …
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Ein Interesse, den längst überholten früheren Zustand wiederherzustellen, besteht regelmäßig nicht (OLG Hamm WE 1996, 351). - BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Aber auch ein solches Verhalten hätte nicht die Ungültigkeit des Ermächtigungsbeschlusses zur Folge, sondern könnte allenfalls Anlass zur Prüfung sein, ob wegen zerstörten Vertrauensverhältnisses der Wohnungseigentümer zum Verwalter ein wichtiger Grund zu dessen Abberufung gegeben ist (BayObLG NJW-RR 2000, 676;… Bärmann/Merle § 26 Rn. 152 f.).
- BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98
Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags
- BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
(2) Für bauliche Veränderungen ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG i.V.m. § 21 Abs. 4 WEG ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung weder erforderlich noch in jedem Fall ausreichend (BGHZ 73, 196), aber auch nicht ausgeschlossen (BayObLG WE 1991, 50;… Bärmann/Merle § 22 Rn. 211). - BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92
Inhalt der Jahresgesamtabrechnung
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Wie der Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.3.1997 (WUM 1997, 396) ausgesprochen hat, fallen die durch die gemeinschaftliche Beauftragung entstehenden Kosten letzten Endes nur den Wohnungseigentümern zur Last, denen sie durch gerichtliche Entscheidung auferlegt sind (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 1431/1432). - BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87
Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Die Bestimmung gilt in entsprechender Anwendung auch für die Verfahrensvertretung im Beschlussanfechtungsverfahren (BGH WUM 1997, 396; BayObLGZ 1988, 287/289;… Bärmann/Merle § 27 Rn. 155 f.;… Müller Rn. 501), ohne dass dadurch das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers, in einem bestimmten gerichtlichen Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, eingeschränkt wird. - BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
Nachteilige Auswirkungen baulicher Maßnahmen
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Die Gefahr der Nachahmung (dazu BayObLG NZM 1999, 1146) kann vernachlässigt werden, weil die einzelnen Trittsteine den Charakter der Gemeinschaftsfläche als Rasen nur unerheblich beeinflussen und im übrigen bereits vor vier der insgesamt sieben Erdgeschosswohnungen Rasensteine eingebracht sind. - BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
(3) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist die Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen (BGHZ 106, 179/183 ff.;… Palandt/Bassenge BGB 60. Aüfl. § 25 WEG Rn. 11;… Weitnauer/Lüke § 25 Rn. 4;… Müller Rn. 401). - BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Nach § 21 Abs. 4 Satz 1 WEG bedingt nicht die Anfechtung die Unwirksamkeit, sondern rückwirkend erst die rechtskräftige gerichtliche Ungültigerklärung (BGHZ 106, 113). - BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
- BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
- BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf; …
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Dieser Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung ist allgemein anerkannt (BayObLGZ 1992, 210, 213 f.; 1995, 103, 107; WE 1994, 118, 119; NZM 1999, 862, 863; NJW-RR 2002, 158, 159; KG, ZMR 1987, 386, 387 f.; NJW-RR 1992, 845; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 228, 229; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 519, 520; OLG Hamm, OLGZ 1989, 47, 49; OLG Köln, WE 1997, 428, 429; ZfIR 2003, 683;… vgl. auch Senat, BGHZ 115, 253, 256 und BGH, Urt. v. 2. Juli 1998, IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279 f.;… ebenso Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 60, 182;… Staudinger/Wenzel, aaO, § 47 WEG Rdn. 6;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 16 WEG Rdn. 8;… Pick, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 149;… Merle, ebenda, § 47 Rdn. 9 und WE 1991, 4, 6;… Weitnauer/Gottschalg, aaO, § 16 Rdn. 60;… Niedenführ, in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdn. 44; Bader, DWE 1991, 86, 90; Becker, MietRB 2004, 25, 28; Drasdo, ZfIR 2002, 1002, 1003; Schmid, ZMR 1989, 361, 362; Schnauder, WE 1992, 30, 36 f.; Sturhahn, NZM 2004, 84, 85) und auch in den hier zu beurteilenden Jahresabrechnungen beachtet worden. - OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über …
Entsprechende Ermächtigungen des Verwalters sah § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG a. F. (…vgl. auch Merle in Bärmann/Pick/Merle § 27 Rn. 171; BayObLG NZM 2001, 959) und sehen nunmehr § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG n. F. kraft Gesetzes, § 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG n. F. kraft Vereinbarung oder Beschlusses vor. - OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche …
2 Z 140/91">WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).Den Beschluss der Wohnungseigentümer auf einen schon ausgeführten Bauzustand zu beziehen (vgl. BayObLG ZMR 2002, 61; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791), verbietet sich also.
- OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21
Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse
Insbesondere müssen Eigentümerbeschlüsse sich nicht zwingend auf einen bestimmten Rechtsfall beziehen (BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2 Z BR 21/01 -, abgedruckt in: ZWE 2001, 599, 600). - LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 25 T 29/05
Streit um die beschlussgemäße Verpflichtung aller Wohnungseigentümer zur …
Für einen solchen Beschluss genügt die einfache Stimmenmehrheit, falls nicht die Gemeinschaftsordnung etwas anderes festlegt (OLGR Frankfurt 2005, 24; BayObLG NZM 2001, 959).Rn. 114 Es entspricht auch grundsätzlich ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sich ein Verwalter mit der Passivvertretung der Wohnungseigentümer in Wohnungseigentumsverfahren ermächtigen lässt (BayObLG WuM 2004, 112; NZM 2001, 959).
Die Bestimmung gilt in entsprechender Anwendung auch für die Verfahrensvertretung im Beschlussanfechtungsverfahren (Bundesgerichtshof WuM 1997, 396; BayObLG NZM 2001, 959).
Rn. 115 Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht beeinträchtigt (BayObLG NZM 2001, 959; WuM 1997, 396).
- OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02
Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung; …
Für einen solchen Beschluss genügt die einfache Stimmmehrheit, falls nicht die Gemeinschaftsordnung etwas anderes festlegt (vgl. BayObLG NZM 2001, 959 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1997, 396).Es spricht auch nichts dagegen, dass sich etwa ein Verwalter mit der Passivvertretung der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsverfahren ermächtigen lässt (vgl. BayObLG WuM 2004, 112; ZMR 2003, 519; NZM 2001, 959;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 171;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 27 Rz. 45).
Dies gilt auch für solche Verfahren, die ein Wohnungseigentümer gegen die anderen anstrengt (BayObLG NZM 2001, 959;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 27 Rz. 45).
Hinzu kommt, dass dadurch das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers, im gerichtlichen Verfahren selber aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, nicht eingeschränkt wird (vgl. BayObLG NZM 2001, 959 zur Verfahrensvertretung im Beschlussanfechtung); auch dieser Gesichtspunkt würde dagegen sprechen, den Eigentümerbeschluss vom 15.06.2000 wegen Verstoßes gegen die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung als nichtig ansehen zu wollen.
- BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 80/04
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung bei Vertretung von mehr als der …
b) Der Eigentümerbeschluss vom 18.5.2002 entspricht auch ordnungsmäßiger Verwaltung i.S. von § 21 Abs. 3 WEG, da er dazu dient, die Interessen der Wohnungseigentümer wahrzunehmen, die sich nicht aktiv an rechtlichen Auseinandersetzungen mit Miteigentümern oder Dritten beteiligen wollen (BayObLG NJW-RR 2002, 158/159).In beiden Fällen entspricht der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung (BayObLG NJW-RR 2002, 158).
Verstößt der Verwalter beim Vollzug des Ermächtigungsbeschlusses gegen seine Neutralitätspflicht, so hat dies nicht die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, sondern könnte allenfalls Anlass zur Prüfung sein , ob ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters vorliegt (BayObLG NJW-RR 2002, 158/159).
In einer solchen Ermächtigung ist grundsätzlich die Befugnis eingeschlossen, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer in gerichtlichen Verfahren zu beauftragen (BayObLG WE 1992, 144), und sie gilt in entsprechender Anwendung von § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG auch in Beschlussanfechtungsverfahren (BayObLG NJW-RR 2002, 158/159).
- LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
Beschluss zur Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts
Rn. 27 Grundsätzlich entsprechen Beschlüsse, die die Verwaltung bevollmächtigen, die Wohnungseigentümer in Verfahren gegen einen Antragsteller aktiv und passiv zu vertreten und einem Rechtsanwalt Vollmacht zu erteilen, ordnungsgemäßer Verwaltung (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; WuM 2004, 112).Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht berührt (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959).
Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).
- BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen …
Wird in einem derartigen Fall der Verwalter ermächtigt, für die Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Beseitigungsanspruch mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten einer Klärung zuzuführen, stellt dies eine ordnungsmäßige Verwaltung dar (BayObLG ZMR 2002, 61; WuM 1997, 396;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 27 Rn. 140). - AG Oberhausen, 09.07.2013 - 34 C 94/12
Findlinge im Garten: Keine Gartengestaltung!
So ist bereits etwa entschieden, dass die Verlegung von bloßen Trittplatten mit Zwischenräumen, die als Gehhilfe Sondernutzungsflächen mit einem befestigten Weg über eine im Gemeinschaftseigentum stehende Rasenfläche verbinden, bereits eine bauliche Veränderung darstellt (so ausdrücklich Bayrisches Oberstes Landesgericht NZM 2001, 959).So ist bereits etwa entschieden, dass die Verlegung von bloßen Trittplatten mit Zwischenräumen, die als Gehhilfe Sondernutzungsflächen mit einem befestigten Weg über eine im Gemeinschaftseigentum stehende Rasenfläche verbinden, bereits eine bauliche Veränderung darstellt (so ausdrücklich Bayrisches Oberstes Landesgericht NZM 2001, 959).
- OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines …
- OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 127/07
Fehlerhafte Auswahl eines Rechtsanwaltes als ständiger Interessensvertreter der …
- VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918
Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; …
- BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03
Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache …
- OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?
- KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im …
- BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 195/03
Rechtsmissbrauch bei Anfechtung eines Kostenverteilungsschlüssels - …
- BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 81/04
Nutzungsregelung für Tiefgaragenboxen
- BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Erweiterung einer Terasse - …
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Rechtsprechung
| KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de
WEG §§ 16 Il, 23 IV, 28 V
Mehrheitliche Feststellung des Baubeginns als Basis für Wohngeldpflicht; verdeckte Öffnungsklausel - rechtsportal.de
WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 5
Verdeckte öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als Basis für Wohngeldpflicht - ibr-online
Nutzung einer Ausbauberechtigung: Kostenverteilungsbeschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohngeldpflicht; Verdeckte Öffnungsklausel; Teilungserklärung; Bewirtschaftungskosten; Bauphase; Kostenverteilung
Verfahrensgang
- LG Berlin - 85 T 101799
- AG Berlin-Schöneberg, 15.02.1999 - 76 II 370/98
- KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 374
- NZM 2001, 959
- FGPrax 2001, 237
- ZMR 2002, 147
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Das Landgericht hatte im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung am 12. Mai 2000 keine Veranlassung zu einer Prüfung in dieser Richtung, weil vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500 = ZMR 2000, 771 = NZM 2000, 1184) nach weit überwiegender Auffassung ein Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels mangels Anfechtung bestandskräftig werden konnte (vgl. BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230 = ZMR 1995, 34).Auch nach den Maßstäben des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) ist der den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildende Eigentümerbeschluss vom 24. September 1998 zu TOP 4 nicht nichtig, obwohl er generell festlegt, dass die Teileigentumseinheiten Nr. 13-15 und 19-21 ab sofort mit 50 % der auf diese Miteigentumsanteile entfallenden Kosten belastet werden.
- BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …
Auszug aus KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Das Landgericht hatte im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung am 12. Mai 2000 keine Veranlassung zu einer Prüfung in dieser Richtung, weil vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500 = ZMR 2000, 771 = NZM 2000, 1184) nach weit überwiegender Auffassung ein Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels mangels Anfechtung bestandskräftig werden konnte (vgl. BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230 = ZMR 1995, 34).Der vorliegende Fall ähnelt insoweit dem Praxiskosten-Fall (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230), der nach geläuterter Rechtsauffassung (vgl. Wenzel NZM 2000, 257, 261) eine Änderung der Kostenverteilung zulässt.
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832) darf allerdings auch von der Öffnungsklausel zur Änderung der Gemeinschaftsordnung nur Gebrauch gemacht werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden, wobei diese Begrenzungen allerdings innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist geltend gemacht werden müssen.
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Enthält die Teilungserklärung keinerlei Vorgaben zur Änderung einer ungerechten Kostenverteilung, bleibt auch bei Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer zu der Änderung des Verteilungsschlüssels nur eine allstimmige Vereinbarung oder ein erst mit Rechtskraft wirksamer Richterspruch (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791, 2793). - BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur …
Auszug aus KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Derartige Öffnungsklauseln können in einer Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) ausdrücklich vorgesehen sein, indem bestimmte Angelegenheiten, die sonst nur durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden können, einem (meist qualifizierten) Mehrheitsbeschluss zugänglich gemacht werden oder aber sich bei hinreichender Bestimmtheit auch durch Auslegung der Teilungserklärung ergeben (vgl. BayObLGZ 1989, 437; BayObLGZ WE 2001, 424). - KG, 17.07.2000 - 24 W 8114/99
Auszug aus KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00
Der Senat kann hier offen lassen, wie es sich verhält, wenn die Teilungserklärung objektiv mehrdeutig ist, und ob die Eigentümergemeinschaft sich durch bestandskräftigen, auch einen Sondernachfolger bindenden Mehrheitsbeschluss für die Auslegung im Sinne einer Öffnungsklausel entscheiden kann (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2000, ZMR 2001, 58 = NZM 2001, 341 = FGPrax 2000, 217).
- KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04
Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Beschlussanfechtungsverfahrens …
Der Senat (Beschluss vom 19. September 2001 - 24 W 6354/00 - NJW-RR 2002, 374 = ZMR 2002, 147) hat entschieden, dass die Teilungserklärung eine verdeckte Öffnungsklausel enthalte und die Wohnungseigentümer durch gerichtlich nachprüfbaren Eigentümerbeschluss festlegen dürfen, dass der Umstand des Baubeginnes und damit auch die Verpflichtung zur hälftigen Wohngeldzahlung erfüllt sei.Der Senat hält an seiner in dem Beschluss vom 19. September 2001 (NJW-RR 2002, 374) geäußerten Rechtsauffassung fest, dass die Regelung in § 8 Nr. 3 der Gemeinschaftsordnung eine verdeckte Öffnungsklausel enthält, welche die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss ausfüllen dürfen.
- OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 3 Wx 164/05
Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der …
Ein Mehrheitsbeschluss ist allerdings möglich, wenn in der Gemeinschaftsordnung eine entsprechende Öffnungsklausel enthalten ist (vgl. OLG Frankfurt NZM 2001, 140; KG NZM 2001, 959). - OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen …
Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ). - KG, 26.07.2004 - 24 W 31/03
Wohnungseigentumssache: Teilungserklärung mit Öffnungsklausel zur Änderung des …
Aus der Verwalterkompetenz der Teilungserklärung folgt somit mittelbar eine verdeckte Öffnungsklausel für Mehrheitsentscheidungen in der Eigentümerversammlung (vgl. KG, 19.9.2001, 24 W 6354/00, NZM 2001, 959 = ZMR 2002, 147). - KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen …
Das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Sondereigentums trägt jeder Eigentümer selbst (Senat ZMR 2002, 147 = NZM 2001, 959 = FGPrax 2001, 237; ZMR 2002, 150 = NZM 2002, 613 = FGPrax 2002, 11).
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