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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6554
VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01 (https://dejure.org/2001,6554)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.08.2001 - VerfGH 39/01 (https://dejure.org/2001,6554)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. August 2001 - VerfGH 39/01 (https://dejure.org/2001,6554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notwendigkeit einer Parabolantenne

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Parabolantennen nur in Ausnahmefällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegung der Erforderlichkeit einer Parabolantenne für die eigene Mietwohnung; Umfang der Informationsfreiheit im Hinblich auf Satellitenanlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2166
  • NVwZ 2003, 202 (Ls.)
  • NZM 2002, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
    Rn. 10 Die Errichtung einer Parabolantenne, die den Empfang von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ermöglicht, welche über Satellit ausgestrahlt werden, ist somit grundsätzlich ebenfalls von Art: 14 Abs. 2 VvB geschützt (Beschluss vom 21. Februar 2000, a.a.0.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 90, 27 ).

    Da beide Interessen durch Grundrechte geschützt sind, von denen keines dem anderen generell vorgeht, hängt die Entscheidung davon ab, welche Beeinträchtigung im Rahmen des vom Gesetzgeber abstrakt vorgenommenen und in den vertraglichen Vereinbarungen konkretisierten Interessenausgleichs im konkreten Fäll schwerer wiegt (Beschluss vom 21. Februar 2000, a.a.0.; vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 90, 27 ).

    Der das Mietverhältnis beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es, dass der Vermieter ohne triftigen Grund Einrichtungen versagt, die dem Mieter das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer machen, während der Vermieter dadurch nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird (BVerfGE 90, 27 ; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 ).

    Außergewöhnliche Umstände sind auch bei Vorhandensein eines Kabelanschlusses bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (BVerfGE 90, 27 ).

    Es hat damit nicht die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Heimat ungleich behandelt (vgl. hierzu: BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
    Seine Würdigung, dass der vorhandene Breitbandkabelanschluss ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Verweigerung der Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne indiziert, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 1993, 1252 ; OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ).

    Diese Beschränkung ist aber bei typisierender Betrachtungsweise gerechtfertigt, da der Mieter über den Kabelanschluss sein Interesse, am Medienangebot teilzuhaben, weitgehend realisieren kann, sein Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, also nicht wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 1993, 1252 ).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
    Soweit wie hier Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist (§§ 535, 536, 242 BGB), besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die inhaltlich nicht im Widerspruch zum Bundesrecht stehen (Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
    Seine Würdigung, dass der vorhandene Breitbandkabelanschluss ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Verweigerung der Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne indiziert, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 1993, 1252 ; OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
    Der das Mietverhältnis beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es, dass der Vermieter ohne triftigen Grund Einrichtungen versagt, die dem Mieter das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer machen, während der Vermieter dadurch nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird (BVerfGE 90, 27 ; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 ).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
    Denn es handelt sich um eine Frage der Würdigung des Sachverhalts im Einzelfall, die Aufgabe der dafür allgemein zuständigen Fachgerichte ist und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht unterliegt (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr:).
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 18/99

    Keine Verletzung der Informationsfreiheit durch Verurteilung zur Beseitigung …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 39/01
    Sie ist insoweit auch Maßstab für die landesverfassungsgerichtliche Überprüfung der Anwendung von Bundesrecht durch Entscheidungen der Berliner Gerichte (Beschluss vom 21. Februar 2000 - VerfGH 18/99 - ZMR 2000, 740 ).
  • LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Nach der bisherigen überwi~genden Rechtssprechung der Zivilgerichte (grundlegend OLG Frankfurt a.M., NJW 1992, 2490; Übersicht zur Rechtsprechung bei Maaß/Hitpaß NZM 2000, 945 und NZM 2003, 181), bestätigt und konkretisiert durch das Bundes- sowie die Landesverfassungsgerichte (BVerfG NJW 1994, 1147; NJW 1995, 1665; BerlVerfGH NZM 2002, 560), konnte ein Mieter, der eine Satellitenanlage installieren will, in aller RegeLzwar auf einen Kabelanschluss verwiesen werden, wegen der damit verbundenen erheblichen Informationseinbußen allerdings nicht auf die Möglichkeit des Empfangs terrestrisch ausgestrahlter Rundfunk- und Femsehprogramme.

    einer Parabolantenne ist somit grundsätzlich von Art. 51 S. 1 GG und Art. 1411BeriVerf geschützt (BeriVerfGH, NZM 2002, S. 560; BverfGE 90, 27).

  • LG Berlin, 27.01.2003 - 62 S 382/02

    Anspruch auf Genehmigung der Anbringung einer Parabolantenne an der Brüstung des …

    Da beide Interessen durch Grundrechte geschützt sind, von denen keines dem anderen generell vorgeht, hängt die Entscheidung davon ab, welche Beeinträchtigung im Rahmen des vom Gesetzgeber abstrakt vorgenommenen und in den vertraglichen Vereinbarungen konkretisierten Interessenausgleichs im konkreten Fall schwerer wiegt (BVerfGE 90, 27 [34] = NJW 1994, 1147; BerlVerfGH, NJW 2002, 2166 ff.; BerlVerfGH, ZMR 2000, 740 ff.).

    internetgestütztem Empfang leistungsfähiger ist (vergl. Berl-VerfGH, NJW 2002, 2166 ff.).

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind das Informationsinteresse des Wohnungseigentümers bzw. seines Mieters an der Nutzung zugänglicher Informationsquellen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und das in Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer an der optisch ungeschmälerten Erhaltung des Gebäudes zu berücksichtigen und gegenseitig abzuwägen (vgl. etwa BVerfG NJW 1993, 1252; NJW 1994, 1147; NJW 1994, 2143; NJW 1995, 1665; BerlVerfGH NZM 2002, 560).
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